Keine Abstandsflächen bei Hausecken?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Keine Abstandsflächen bei Hausecken?

Im Forum haben ich an anderer Stell gelesen, dass Abstandsflächen senkrecht zur Wand ermittelt werden. Aber wie sieht das denn bei Hausecken aus. Wird hier z.B. ein Radius von 3 m um die Hausecke gelegt oder gibt es bei Ecken keine einzuhaltenden Abstände?
Ich habe auf meinem Nachbargrundstück nämlich einen Neubau stehen bei dem das Bauamt den Abstand in der Verlängerung der Hauswand misst (ist im Normalfall = senkrecht zur Hauswand). Der kürzeste Abstand der Ecke zur Grenze ist aber deutlich geringer als die Verlängerungen der Hauswände, da diese nicht parallel zur Grenze verlaufen. Will mir das Bauamt hier einen Bären aufbinden oder gibt es wirklich bei Hausecken keinen einzuhaltenden Grenzabstand?
  1. Kreisbogen

    ist richtig. Eine Ecke kann nicht allein auf der Grenze stehen.
  2. verunsichert

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Das mit dem Kreisbogen höre ich zum ersten Mal. Ich dachte, die Abstandsflächen werden so wie in dem Bildchen im Link ermittelt? Das würde aber schon bedeuten, dass die Ecke näher als die Mindesttiefe der Abstandsflächen an die Grenze rücken darf.
  3. Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile)

    Der Vorteil dieses Forums: es hat einen großen Unterhaltungswert. Man erfährt z.B. kuriose Ansichten. Der Nachteil: der Hilfesuchende weiß letztendlich nicht, was er für bare Münze nehmen kann. Beispiel: Ehe man etwas über Kreisbögen bei den Abstandsflächen schreibt  -  lieber keinen Eintrag.
  4. Wie denn nun?

    Irgendwie bin ich jetzt genau so schlau wie vorher. Es gibt doch sonst für alles irgendwo eine Vorschrift, man muss sie eben nur finden. Meine ursprüngliche Vermutung mit dem Radius kam aus der LBOAbk.. In der steht, dass der Abstand in jedem Fall mindesten 3 m betragen muss (also egal in welchem Winkel man misst?). Aber das scheint ja dann doch nicht so zuzutreffen. Aber trotzdem noch Danke für die Beiträge.
  5. Architekten fragen ... : --)

    und weil heute Montag ist, werde ich mal was dazu sagen ...
    Beispiel aus LBOAbk. SH: Im Bereich von Gebäudeecken liegen nach Absatz 1 Satz1 (gemeint ist § 6, der sich mit den Abstandsflächen beschäftigt) KEINE Abstandsflächen. Nach Absatz 1 Satz1 und Absatz 4 Satz1 liegen die Abstandsflächen VOR DEN Außenwänden. Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe. Sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Im Bereich von Gebäudeecken sind folglich auch keine Bogenschläge anzuordnen. (so steht es auch im Kommentar)
    Ein Urteil gibt es auch noch gratis dazu, wir sind ja heute nicht so.. (obwohl dies keine Rechtsberatung ist ;-)): OVG Schleswig 13.6.97  -  1 M 38/97
    Anmerkung: Dies war Bezugnahme auf die LBO-SH, wie es in Hessen? aussieht, weiß ich nicht, ich denke mal es ist das gleiche ...? (war zu faul zum nachgucken..) können sie aber selber tun:

    , dort ist die HBO ins Netz gestellt worden (nette Leute, die sowas machen!)
    nochmal: dies ist keine Rechtsberatung, bin Pizzabäcker.. ;-)

    • Name:
    • Herr Rossi
  6. Grundstücksskizze?

    Wie ist denn Ihr Grundstück geschnitten? Sie haben doch sicherlich keine abgerundete Grundstücksecke, oder? Handelt es sich um ein freistehendes EFHAbk.? Haben sie eine Skizze? Dann könnte ich mal nachfragen.
  7. da braucht's keine Skizze, denn

    wenn von jeder Wand! aus orthogonal gemessen die Abstandsfläche eingehalten wird, ist es OK.
    • Name:
    • Herr Rossi

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