Eine Steinreihe mehr bei vorgegebener Traufhöhe
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Eine Steinreihe mehr bei vorgegebener Traufhöhe

Hallo zusammen,
wir wollen bei unserem Einfamilienhaus evtl. eine Steinreihe mehr im Dachgeschoss draufmauern. Es ist eine Traufhöhe von 3,60 m vorgeschrieben die nicht überschritten werden darf. Wenn ich diese einhalte habe ich letztendlich einen Kniestock (abzüglich Bodenaufbau 15 cm) von ca. 45 cm.
Nun meine Frage: Was kann mir im Land Baden Württemberg passieren wenn ich "einfach" eine Steinreihe mehr im DGAbk. maure? Würde somit auf 70 cm kommen mit denen ich zufrieden wäre.
Wir geben den Bau als Kenntnisgabeverfahren ein, da wir sonst keine Abweichungen haben. Genehmigt bekommen wir dies leider nicht so Auskunft Rathaus!
Vielen Dank vorab für eure Antwort!
  • Name:
  • Grillfuchs
  1. im schlimmsten Fall

    Rückbau.
    Im besten Fall, merkt es keiner.
    Ist wie an der Börse  -  welcher Zockertyp sind Sie ist hier die Frage.
    Aber schlafende Hunde wurde durch die Nachfrage wohl schon geweckt  -  oder?
  2. besser wäre

    nen Trockenbaudrempel vorsetzen.
    dann haste deine Höhe für evtl. Heizkörper.
    Und die 25 cm Raumverlust an dieser Stelle sind doch schnuppe.
    Und du kannst ruhig schlafen.
    Gruß Christian
  3. Höhe der Strafe?

    Die Trockenbaudrempelwand war auch schon ein Gedanke von mir. Oder ich könnte die Fußpfette erhöhen wodurch ich auch ein paar Zentimeter gewinne.
    Aber nochmals zur Frage zurück: Ich schätze mal wegen einem Stein muss man nicht zurückbauen. Ich vermute eher, dass man eine Strafe bekommt oder zurückbauen muss. Eines von beidem! Zumindest war es bei jemandem im Baugebiet so (Farbe Dachplatten).
    Was vermutet ihr würde an Strafe auf mich zukommen wenn man es bemerkt? Der mit den anderstfarbigen Dachplatten musste 15 T € löhnen und das wäre mir der eine Stein natürlich nicht Wert.
    PS: Vermutlich wurden schlafende Hunde schon geweckt. Aber bei Kenntnisgabeverfahren kommt mich doch niemand kontrollieren oder? Da müsste mich ja dann schon jemand anzeigen.
    • Name:
    • Grillfuchs
  4. bei

    vorsätzlichen Handlungen hilft nur die Rückbauverfügung,
    weil die mit Geld ja nicht abzuschrecken sind.
    Das ist doch auch rücksichtslos Ihren Nachbarn 'gegenüber'
    Sorry
    Ihr Zitat:
    "Genehmigt bekommen wir dies leider nicht so Auskunft Rathaus! "
    Grüße
  5. wenn Sie Abweichend vom Bebauungsplan im Kenntnisgabeverfahren bauen, ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    wenn Sie Abweichend vom Bebauungsplan im Kenntnisgabeverfahren bauen, ist das Verfahren nicht anwendbar und streng genommen somit der ganze Bau ein Schwarzbau.
    Nur weil in diesem Verfahren keine förmlichen Abnahmen durch die Behörde gemacht wird, bedeutet dies nicht, dass niemand irgend etwas kontrolliert.
    Ob Rückbau oder nicht ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Dabei wird auch berücksichtigt, wie schlimm die Auswirkungen der Überschreitung auf die Umgebung (Ortsbild) sind. Ob nachträglich eine Befreiung erteilt werden würde ist auch eine politische Entscheidung z.B. im Gemeinderat.
    Wenn es noch vor der Fertigstellung bemerkt wird, gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Baustopp.
    Das Bußgeld ist eigentlich nur die Strafe fürs bauen ohne Genehmigung usw. und kein Ablass mit dem man seine Sünden verkauft.
  6. Nein!

    Von Laie zu Laie, damit's klarer wird: Der erste Anspruch ist der auf Herstellung eines genehmigungsfähigen Zustands = Rückbau. Eine Geldstrafe zu bekommen liegt im Ermessen des Amtes, das natürlich auch nicht unbedingt wg. unverhältnismäßiger Maßnahmen vor Gericht gezogen werden will, bleibt aber immer die kulante Lösung (auch bei 15 T). Die Geldstrafen sind meist hoch, denn wer die Wahl extrem teurer Rückbau/Strafe hat rechnet zähneknirschend nach und zahlt.
    Kenntnisgabeverf. : Ich habe in der Parkscheinzone geparkt und einen Schein gezogen, aber um 2 h überzogen; wieso kommt da jemand kontrollieren und lässt abschleppen, ich habe doch einen Parkschein?
    Die Kontrolle der Traufhöhe dauert mit Lasermessgerät einige Sekunden, es besteht nach der Anfrage ein Verdacht, warum sollte da niemand kommen? Alle vereinfachten Verfahren gelten vorbehaltlich der Einhaltung der Regeln.
    Aber jeder soll wagen, soviel er will.
    Gruß
    Volker Leue
  7. Sie gehen da

    Hallo Grillfuchs,
    ganz schön blauäugig dran. Wenn das mal nicht in die Hose geht.
    Die Farbe der Dachziegel ist Gestaltung. Den Drempel erhöhen ist ein grundzug der Planung!
    Seit Ende 2007 hat jede Baubehörde ihren eigenen Gebührenkatalog in BaWü. Wenn bei Ihnen die falsche Ziegelfarbe 15 K kosten, sollten Sie vielleicht schon mal einen Kredit beantragen, wenn es auch nur für einen Stein ist!
    Es wird Sie jemand anzeigen, denn die anderen, die regulär gebaut haben fühlen sich Vera ..., wenn da einer kommt und meint er kann machen was er will.
    Fragen Sie mal Ihren Bauleiter/Architekt/Vermesser (die am Bau Beteiligten beim Kenntnisgabeverfahren) ob deren Haftpflicht bei Vorsatz auch bezahlt. Vielleicht zeigt Sie dann ja der eigene Bauleiter an, weil Ihm das Risiko zu groß ist doch geschnappt zu werden.
    Gruß aus Baden
  8. Entschluss

    Hallo nochmals, ich glaube echt, dass es keine so gute Idee war eine Steinreihe noch draufzusetzen. Das Risiko ist mir einfach zu groß!
    Ich bin eigentlich auch nur auf den Gedanken gekommen, da geschätze 75 % im Baugebiet die 3,60 m nie im Leben eingehalten haben. Das erkenne ich als Laie mit bloßem Auge.
    Noch zu meinem direkten Nachbarn: Er hat selbst ein Haus das mit Sicherheit 10 m hoch ist. Meines wäre gerade mal 8 m. Er hat halt das ganze Haus in die Länge gezogen (Haus und Garage an einem Stück). Wenn mir dies so gefallen würde würde ich es ja auch so machen aber dies sieht echt bescheiden aus.
    Trotzdem Danke nochmals für eure Antworten. Ich denke ihr habt mich hier vor einem größeren Fehler bewahrt!
    Grüße Grillfuchs
    • Name:
    • Grillfuchs
  9. sehr gute

    Entscheidung.
    Sie haben zwar weniger Platz zum Schlafen, sie werden aber besser und ruhiger schlafen können.
    Gruß aus Baden
  10. Warum nicht Befreiung beantragen?

    Sie können trotz Kenntnisgabeverfahren eine Befreiung von einzelnen Festsetzungen des B-Planes beantragen. Das hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie nachweisen können, dass diese Befreiungen (hier eben die Höhe) in diesem Baugebiet schon ausgesprochen worden sind oder öfters nicht eingehalten wurden. Kostet dann zwar ein paar €, ist aber rechtlich sicher. Und wenn die Befreiung nicht erteilt wird, müssen Sie halt doch nach Bebauungsplan bauen. Einen Versuch wär's Wert ...
    Zum Thema Kontrolle: Mancher Sachbearbeiter vom Bauamt, der gerade an einer Baustelle in der Nähe ist, schaut sich gerne auch die umliegenden Baustellen mal "im vorbeifahren" an. Meist hat er dann auch noch zufällig die entspürechende Bauakte dabei ... :-)

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