Reihenhaus; Planungs- und Prüfunterlagen; Was gehört konkret dazu?
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Reihenhaus; Planungs- und Prüfunterlagen; Was gehört konkret dazu?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Januar 2004 ein Reihenhaus vom Bauträger übergeben bekommen. Bisher haben trotz mehrfacher Nachfragen außer der allgemeinen Baubeschreibung keine Unterlagen zu unserem Haus erhalten. Was sollte/müsste uns der Bauträger konkret übergeben?
Im Forum wird immer wieder auf "Planungsunterlagen" hingewiesen. Was versteht man hierunter im Einzelnen. Was z.B. mit der Statik oder Wärmedichtigkeitstests.
Bundesland ist Brandenburg.
  • Name:
  • Lutz Czarnowski
  1. ganz ohne ist zu wenig

    Der Bauträger muss mindestens Grundrisse 1:100 haben, in denen sämtliche Nutzflächen eingezeichnet sind, alle Außenansichten und einen Außenplan. Außerdem muss er einen Wärmeschutznachweis haben, anderenfalls hätte er kaum anfangen dürfen zu bauen. Wenn es eine ordentliche Firma ist muss es auch noch Ausführungspläne 1:50 von den baulichen Details (Entwässerung Bodenplatte, Heizung, Sanitär, Elektro) geben.
    Die Frage ist, ob er das rausgeben muss, wenn es nicht im Vertrag steht. Vielleicht ist auch irgendwas anders gebaut als in diesen Plänen steht und die Weitergabe könnte das offenlegen.
  2. Zuständige Bauverwaltung

    Bauträger wollen manchmal ganz einfach die Sachen nicht rausgeben, der Weg mit Ihnen ist auch recht mühselig, da man das rechtlich nicht immer erzwingen kann.
    Was man aber bekommen kann:
    • Bei Verträgen gemäß MABV muss er meines Wissens die Baugenehmigung schon mit der Anforderung der ersten Rate mit aushändigen.
    • das zuständige Bauordnungsamt hat eine Akte über das Haus. Als rechtmäßiger Eigentümer hat man Anspruch auf Einsichtnahme und kann ggf. gegen Gebühr Ablichtungen erhalten.

    Schallschutzberechnung und der Nachweis der Wärmeberechnung sind in diesen Akten enthalten

  3. Baugenehmigung

    = Deckblatt. Darüber hinaus muss er nichts rausgeben, wenn es nicht gesondert vertraglich vereinbart ist.
    • Name:
    • M.P.

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