hoffentlich weiß hier jemand Rat, über die Suche bin ich nicht fündig geworden. Folgendes Problem:
- Hauserwerb Anfang der 90 er-Jahre, ein Altbau aus den 30-er Jahren, großes Eckgrundstück in der Dorfmitte/Niedersachsen
- als Einfriedung dient (e) seit jeher eine Hecke, offenbar genau auf der Grundstücksgrenze, die immer an die 1,80 hoch war/ist
- die Hecke grenzt an beiden Seiten/über die Ecke an einen Gehweg, der in den 60 er-Jahren befestigt wurde
- die ganz exakten Grundstücksgrenzen sind nicht mehr feststellbar; man streitet heute um 15 cm, die die Hecke angeblich zu weit in den Fußweg ragt.
Meine Fragen:
1. Kann die Gemeinde den Rückschnitt der Hecke unter Berufung auf die Gefahrenabwehrverordnung verlangen? Wenn man sie in der Breite stutzt, geht sie ein, bestätigt der Gärtner. Greift nicht auch in diesem Fall eine Verjährung?
2. Außerdem besteht die Gemeinde seit einigen Wochen auf Sichtdreiecke. Das Haus liegt in einer Tempo-30-Zone. Wenn ich die "Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) " richtig verstanden habe (hier aus dem Forum) braucht man da aber gar kein Sichtdreieck, oder sehe ich das falsch?
3. Zugegeben, der Fußweg ist irre eng; das ist er aber in den ganzen Straßen dort, auch hohe Hecken sind ortsüblich. Letztlich geht der Streit darum, dass von vier schmalen Gehwehplatten eine halbe nicht richtig sichtbar ist. Ob die Gemeinde die Platten damals vielleicht etwas zu weit unter die Hecke geschoben hat, lässt sich natürlich auch nicht mehr rekonstruieren.
Das Problem ist eben, wenn man die Hecke in der Breite stutzt, geht sie kaputt. Über die Höhe ließe sich ja verhandeln. Der Fußweg ist übrigens ein reiner Fußweg, kein Fahrradweg. Unfälle zwischen Fußgängern hat es nicht gegeben; also auch sonst keine Unfälle.
Es wäre toll, wenn jemand richtungsweise Auskunft geben kann. Einen Rechtsstreit (= Einschaltung eines Anwalts) möchte man ja gerne vermeiden.
Vielen, vielen Dank!