Wer trägt die Kosten von Folgeschäden während der Gewährleistungsfrist bei Neubauten?
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Wer trägt die Kosten von Folgeschäden während der Gewährleistungsfrist bei Neubauten?
Wir haben vor 18 Monaten ein Einfamilienhaus in Fertigbauweise in Baden-Württemberg erstellt. Es wurde eine kontrollierte Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung) eingebaut. Vor ein paar Tagen stellten wir fest, dass sich an unseren Kellerinnenwänden Schimmel bildet. Zwischenzeitlich wurde vom zuständigen Bauleiter der Fertigbaufirma herausgefunden, dass die Pumpe für das Kondenswasser der Lüftungsanlage defekt ist (Schwimmer funktioniert nicht). Laut Angabe unserer Fertighausfirma soll die Pumpe zwar kostenfrei ausgewechselt werden, alle weiteren Kosten in diesem Zusammenhang (Miete von Geräten für Abpumpen & Trocknung, Instandsetzung der Wände (Entfernung von Schimmel etc.) ) sollen wir jedoch selbst tragen.
Wer kann mir mitteilen, ob das so korrekt ist? M.E. müssten diese Kosten, die ja nur deshalb entstehen, weil ein Gerät nach 18 Monaten defekt ist, von der Firma getragen werden.
Wer kann mir mitteilen, ob das so korrekt ist? M.E. müssten diese Kosten, die ja nur deshalb entstehen, weil ein Gerät nach 18 Monaten defekt ist, von der Firma getragen werden.
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Natürlich
ist das so nicht korrekt!
Das wären sogenannte "Mangelfolgekosten" die sind vom AN ebenso zu tragen (oder selber eingebaut?) -
schließe mich Hr. Bachmann an
natürlich sind ALLE Kosten (Reparatur plus Beseitigung aller Mangelfolgeschäden) Teil der Gewährleistung.
Klassisches Beispiel: Ein Architekt zeichnet einen falschen Plan. Nach falschem Plan wird gebaut. Der Architekt schuldet nicht nur die Änderung seiner Planung, sondern haftet auch für die Beseitigung der bereits gebaute planentsprechend falsche Ausführung.