Undichte Fenster: Wer haftet für die Abdichtung von Laibungen & Fensterbrettern?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeit für die Abdichtung von Fensterlaibungen und Fensterbrettern, insbesondere bei Winddurchlässigkeit. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Beauftragung, der Stand der Technik bei Abnahme und die VOB-Bestimmungen. Die luftdichte Ausführung von Fensteranschlussfugen kann eine Sonderleistung sein. Die korrekte Ausführung der APU-Leisten Montage spielt eine wesentliche Rolle.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung · 🔴 Kritisch/Risiko

Undichte Fenster: Wer haftet für die Abdichtung von Laibungen & Fensterbrettern?

Hallo, wir haben den Fall, dass Wind bei Laibungen und Fensterbrettern bei den Fenstern reinkommt. Fenster sind mit Bauschaum ausgeschäumt, keine RAL-Montage.
Putz mit APU-Leisten.
Fensterbauer sagt, es ist Sache des Putzers das Fenster mit Hilfe der APU-Leisten dicht zu bekommen.
Stimmt das?
Nachträglich soll nun ein winddichter Anschluss hergestellt werden. Dabei müssen APUs raus, Putz bei Laibungen runter und Fensterbrett raus.
Wer trägt die Kosten dafür?
  • Name:
  • Peter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unmittelbare Prüfung der Winddichtheit durch einen unabhängigen Bausachverständigen – fehlende Abdichtung der Anschlussfuge führt zu konvektivem Feuchteeintrag, Schimmelbildung und Bauschäden.

    🔴 KRITISCH: Keine nachträgliche Sanierung ohne fachkundige Planung – Entfernung von APU-Leisten, Putz oder Fensterbrettern kann die statische Verankerung des Fensters und die Dampfbremse gefährden.

    ⚠️ WICHTIG: Die alleinige Verwendung von Bauschaum ohne durchgängige Anschlussdichtung (z. B. Anschlussband oder Kompriband) ist technisch unzulässig und gilt als Montagemangel.

    ⚠️ WICHTIG: Die Verantwortung für die winddichte Abdichtung liegt ausschließlich beim Fensterbauer gemäß DINAbk. 18542 und RAL-Montagerichtlinie – der Putzer ist lediglich für den sauberen Anschluss des Putzes an die APU-Leiste zuständig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit undichten Fenstern haben, bei denen Wind durch die Laibungen und Fensterbretter eindringt. Da keine RAL-Montage durchgeführt wurde, ist die Situation etwas komplexer.

    Grundsätzlich gilt: Der Fensterbauer ist für den fachgerechten Einbau der Fenster verantwortlich, einschließlich der Abdichtung zum Baukörper. Der Putzer ist für die fachgerechte Ausführung des Putzes an den Laibungen zuständig. Die APU-Leisten dienen als Putzabschlussprofil und sollen eine saubere Kante gewährleisten, aber nicht primär die Abdichtung übernehmen.

    🔴 Gefahr: Wenn die Fenster nicht fachgerecht abgedichtet sind, kann es zu Feuchtigkeitseintritt, Schimmelbildung und Bauschäden kommen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Baukörper: Ist diese vorhanden und fachgerecht ausgeführt?
    • Anschluss der APU-Leisten an den Fensterrahmen: Sind diese sauber und dicht mit dem Fensterrahmen verbunden?
    • Qualität der Ausführung des Putzes: Gibt es Risse oder Fehlstellen im Putz, durch die Wind eindringen kann?

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen, einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Situation vor Ort beurteilt und Ihnen eine klare Aussage zur Verantwortlichkeit geben kann. Dies kann Ihnen helfen, die Kosten für die Behebung des Schadens dem richtigen Verursacher zuzuordnen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem bei undichten Fensteranschlüssen, bei dem Wind durch Laibungen und Fensterbretter eindringt. Die Fenster wurden mit Bauschaum ausgeschäumt, jedoch ohne RAL-Montage, was bereits auf eine mangelhafte Ausführung hindeutet. Der Fensterbauer verweist die Verantwortung für die Abdichtung pauschal auf den Putzer, was fachlich nicht korrekt ist.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage des Fensterbauers, dass allein der Putzer für die Winddichtheit verantwortlich sei, ist fachlich falsch. Nach der RAL-Montagerichtlinie ist der Fensterbauer für die fachgerechte Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Fensterrahmen und Baukörper verantwortlich. Dazu gehört die korrekte Ausführung der drei Dichtheitsebenen (außen, Mitte, innen). Die APU-Leiste ist nur ein Teil der äußeren Abdichtung, nicht die alleinige Lösung.

    ➕ Ergänzung: Die Verantwortung für die Winddichtheit liegt in der Regel beim Fensterbauer, da er die Anschlussfuge gemäß den anerkannten Regeln der Technik (z.B. RAL-Montage) ausführen muss. Der Putzer ist lediglich für den Anschluss des Putzes an die APU-Leiste zuständig, nicht für die primäre Abdichtung gegen Wind. Die Verwendung von Bauschaum ohne zusätzliche Dichtebenen (z.B. Kompriband oder Dichtfolien) ist unzureichend.

    🔴 Gefahr: Die nachträgliche Sanierung, bei der APU-Leisten, Putz und Fensterbretter entfernt werden müssen, ist aufwändig und kostenintensiv. Ohne eine klare Haftungsregelung drohen langwierige Auseinandersetzungen zwischen den Gewerken. Zudem kann eine unsachgemäße Nachbesserung zu weiteren Bauschäden wie Feuchteeintritt oder Wärmebrücken führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Mangelursache und Haftungsverteilung. Dieser kann die Verantwortlichkeiten zwischen Fensterbauer und Putzer objektiv klären. Die Kosten für die Sanierung sind in der Regel vom verantwortlichen Gewerk zu tragen. Zudem sollte die gesamte Fenstermontage auf RAL-Konformität überprüft werden, um weitere Mängel auszuschließen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Undichtigkeit an Fensterlaibungen und Fensterbrettern deutet auf einen gravierenden Mangel im Anschlussbereich zwischen Fenster und Baukörper hin, der nicht nur Komfortbeeinträchtigungen, sondern auch langfristige Schäden durch Feuchteeintrag und Wärmeverlust verursachen kann.

    🔴 Gefahr: Ein winddichter Anschluss ist zwingende Voraussetzung für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. bzw. GEG) und des Schallschutzes; fehlende Winddichtheit begünstigt konvektiven Feuchteeintrag, was zu Schimmelbildung, Putzabplatzung und Holzfaulnis im Rahmen führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Fensterbauers, die Dichtigkeit sei allein Sache des Putzers, ist fachlich unzulässig: Die Verantwortung für einen dichten Fensteranschluss liegt bei der Montagefirma – sie muss nach DIN 18022-1 und DIN 18542 die gesamte Anschlusszone (Laibung, Sturz, Brüstung) fachgerecht abdichten, unabhängig von der Verwendung von APU-Leisten.

    ➕ Ergänzung: Bauschaum allein ist kein dauerhaftes Abdichtungsmittel – er dient nur der Positionierung und Wärmedämmung; die Winddichtheit muss durch eine durchgängige, geschlossene Dampfbremse oder eine spezielle Anschlussdichtung (z. B. Anschlussband mit Klebeverbindung zu Fenster und Baukörper) sichergestellt werden.

    🔴 Gefahr: Die geplante Nachbesserung mit Entfernung der APU-Leisten, Putzabtrag und Fensterbrettabnahme birgt Risiken für die statische Verankerung des Fensters und die Integrität der Dampfbremse – ohne fachkundige Planung kann die Nachbesserung zu neuen Schwachstellen führen.

    ✅ Zustimmung: Die Notwendigkeit einer nachträglichen Herstellung eines winddichten Anschlusses ist fachlich vollständig gerechtfertigt und entspricht den anerkannten Regeln der Technik.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik oder einen Energieeffizienz-Experten (z. B. nach DIN 4108-7), um die konkrete Ursache zu dokumentieren, die Haftungsfrage vertraglich und technisch zu klären und eine normkonforme Sanierungslösung zu begleiten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die Winddichtheit ist nicht Sache des Putzers, sondern primär Aufgabe des Fensterbauers.
    • Alle drei weisen auf die Gefahr von Feuchteschäden, Schimmelbildung und Bausubstanzschäden hin.
    • Alle drei empfehlen die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen zur Klärung von Ursache und Haftung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht allgemein von „fachgerechter Abdichtung“, benennt aber keine konkreten Normen; DeepSeek und Qwen zitieren explizit RAL, DIN 18542 und DIN 18022-1.
    • GoogleAI betrachtet APU-Leisten als Putzabschlussprofil (nebenbei); DeepSeek und Qwen betonen, dass diese kein Ersatz für die primäre Abdichtung sind.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit einer „drei-Ebenen-Dichtheit“ (außen/mitte/innen) und benennt Kompriband/Dichtfolien als zwingende Komponenten.
    • Qwen ergänzt den Bezug zur Energieeinsparverordnung (GEG), den Schallschutzbezug und den Hinweis auf Bauschaum als reines Positionier- und Dämmmedium – nicht als Dichtungsmittel.

    ❌ Widerspruch:

    • Der Fensterbauer behauptet, der Putzer sei allein verantwortlich – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und nennen dies „fachlich falsch“ bzw. „fachlich unzulässig“; GoogleAI korrigiert indirekt, spricht aber nicht von einem Widerspruch – die sicherere Einschätzung (Widerspruch) wird daher von DeepSeek und Qwen getragen.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der sichereren, normbasierten Einschätzung nach DeepSeek und Qwen: Haftung liegt beim Fensterbauer, Sanierung nur nach sachverständiger Planung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Verantwortlichkeit für Winddichtheit✅ KonsensEindeutig beim Fensterbauer – nicht beim Putzer – gemäß RAL, DIN 18542 und DIN 18022-1.
    Bedeutung von Bauschaum✅ KonsensBauschaum dient nur der Positionierung und Wärmedämmung; er ist kein winddichtes Abdichtungsmittel.
    Funktion der APU-Leiste⚠️ AbwägungAlle KIs stimmen darin überein, dass sie als Putzabschluss dient – Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich, dass sie keinerlei Ersatz für die primäre Abdichtung ist; GoogleAI formuliert dies weniger präzise.
    Risiko durch Nachbesserung✅ KonsensUngeplante Sanierung (Entfernung von Leisten, Putz, Brettern) gefährdet statische Verankerung und Dampfbremse – Expertenbegleitung zwingend erforderlich.
    Rechts- und Normgrundlage❌ WiderspruchGoogleAI nennt keine konkreten Normen; DeepSeek und Qwen benennen RAL, DIN 18542 und GEG – die normbasierte Sicht wird als sicherere und verbindlichere Konsensgrundlage akzeptiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bausachverständigen für Fenstertechnik, der die Anschlussfuge nach RAL/DIN 18542 prüft, die Haftungsverteilung dokumentiert und eine normkonforme Sanierungslösung plant – ohne diesen Schritt ist jede Reparatur risikobehaftet.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKonvektiver Feuchteeintrag durch WinddurchzugSchimmelbildung, Putzabplatzung, Holzfaulnis im Fensterrahmen – langfristiger Substanzverlust
    🔴 RisikoFehlende Dampfbremse oder unterbrochene Anschlussdichtung bei SanierungNeue Wärmebrücken, erhöhter Energieverbrauch, Feuchteschäden hinter Putz
    🔴 RisikoUnklare Haftungsverteilung zwischen Fensterbauer und PutzerLangwierige Rechtsstreitigkeiten, Kostenübernahme durch Bauherr – bis zu vollständiger Eigenzahlung
    🔴 RisikoStatistische Unsicherheit nach Entfernung von Fensterbrettern/APU-LeistenVerschiebung oder Lockern des Fensters, erhöhte Erschütterungsempfindlichkeit, Gefahr von Rissbildung im Baukörper
    🔴 RisikoVerstoß gegen GEG und EnEV-Vorgaben durch mangelhafte FensteranschlüsseAblehnung von Fördermitteln (z. B. BEGAbk.), behördliche Rüge, Nachbesserungszwang mit Fristsetzung
    ✅ ChanceNachweis eines Montagemangels zur kostenfreien Sanierung durch FensterbauerVolle Kostenübernahme durch Verursacher, keine Eigenbeteiligung für den Bauherrn
    ✅ ChanceSanierung im Zuge von Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. BEG-Förderung)Förderung bis zu 20 % der Sanierungskosten – bei fachlich nachgewiesener Mängelursache
    ✅ ChanceVerbesserung des Schallschutzes durch fachgerechte AnschlussausführungMaßgebliche Reduktion von Außenlärm, deutliche Wohnwertsteigerung
    ✅ ChanceErstellung eines objektiven Gutachtens als Grundlage für zukünftige GewerkkoordinationVermeidung von Schnittstellenkonflikten bei Folgebaumaßnahmen – klarere Vertragsregelungen
    ✅ ChanceAktualisierung der Bauakte mit normkonformer Dokumentation der AnschlussfugeErhöhte Verkaufsfähigkeit, Rechtssicherheit beim Immobilienverkauf, Ausschluss von Haftungsansprüchen späterer Käufer

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sachverständigenbeauftragung: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen für Fenstertechnik (z. B. nach DIN 4108-7 oder RAL-GZ 620) – nicht einen allgemeinen Gutachter – zur Dokumentation des Mangels und Klärung der Haftung.
    2. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Verträge, Leistungsverzeichnisse, Montageprotokolle (sofern vorhanden) und Fotos der betroffenen Fensteranschlüsse – insbesondere vor und nach dem Einbau von APU-Leisten und Putz.
    3. Keine Eigenreparatur oder Gewerkanweisung: Geben Sie weder dem Fensterbauer noch dem Putzer eine mündliche oder schriftliche Anweisung zur Nachbesserung – dies kann Ihre Beweisposition schwächen.
    4. Fachgerechte Sanierungsplanung einfordern: Verlangen Sie vom Sachverständigen ein schriftliches Sanierungskonzept mit konkreter Beschreibung der drei Dichtheitsebenen, verwendeten Materialien (z. B. Anschlussband mit Herstellerzertifikat) und Einhaltung der DIN 18542.
    5. Förderantrag prüfen: Lassen Sie vom Sachverständigen prüfen, ob die Sanierung im Rahmen der BEG-EM-Förderung (Energieeffizient Sanieren) förderfähig ist – die Mängeldokumentation ist hierfür zwingende Voraussetzung.
    6. Haftungsschreiben vorbereiten: Lassen Sie vom Sachverständigen ein Haftungs- und Mängelbehebungs-Schreiben an den Fensterbauer formulieren – mit Fristsetzung und Nachbesserungsaufforderung auf Grundlage der DIN-Normen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    RAL-Montage
    Die RAL-Montage ist ein Qualitätsstandard für den Einbau von Fenstern und Türen. Sie umfasst die Planung, Ausführung und Überwachung der Montagearbeiten und gewährleistet eine dauerhafte und luftdichte Abdichtung. Sie beinhaltet spezielle Dichtbänder und -folien.
    Verwandte Begriffe: Fensterabdichtung, Luftdichtheit, Wärmeschutz.
    APU-Leiste
    Eine APU-Leiste ist ein Putzabschlussprofil, das an Fenster- und Türrahmen angebracht wird, um eine saubere und gerade Putzkante zu erzeugen. Sie dient als optischer Abschluss und schützt die Putzkante vor Beschädigungen.
    Verwandte Begriffe: Putzprofil, Abschlussprofil, Putzkante.
    Laibung
    Die Laibung ist die innere Fläche einer Wandöffnung, z.B. bei Fenstern oder Türen. Sie verbindet den Fenster- oder Türrahmen mit der Wand und muss fachgerecht abgedichtet werden, um Zugluft und Feuchtigkeit zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Fensterlaibung, Türlaibung, Wandöffnung.
    Fensterbrett
    Das Fensterbrett ist eine horizontale Platte, die unterhalb des Fensters angebracht ist. Es dient als Ablagefläche und schützt die Fassade vor Regenwasser. Auch das Fensterbrett muss fachgerecht abgedichtet werden, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Fensterbank, Sims, Fassade.
    Bauschaum
    Bauschaum ist ein Montageschaum, der zum Ausfüllen von Hohlräumen und zur Befestigung von Bauteilen verwendet wird. Er wird häufig beim Einbau von Fenstern und Türen eingesetzt, um die Zwischenräume zwischen Rahmen und Baukörper zu füllen. Allerdings ist Bauschaum allein nicht ausreichend für eine dauerhafte Abdichtung.
    Verwandte Begriffe: Montageschaum, PU-Schaum, Dämmstoff.
    Abdichtung
    Die Abdichtung ist eine Maßnahme, um das Eindringen von Feuchtigkeit, Luft oder Schall in ein Gebäude zu verhindern. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauwesens und trägt zur Energieeffizienz und zum Schutz der Bausubstanz bei.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtheit, Wasserdichtheit, Schallschutz.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Baumängel und Bauschäden zu erkennen und zu beurteilen. Er kann Gutachten erstellen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Abdichtung von Fenstern verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Fensterbauer für den fachgerechten Einbau und die Abdichtung der Fenster zuständig. Der Putzer ist für die Ausführung des Putzes an den Laibungen verantwortlich. Die genaue Verantwortlichkeit kann jedoch von den vertraglichen Vereinbarungen und den örtlichen Gegebenheiten abhängen.
    2. Was ist eine RAL-Montage?
      Die RAL-Montage ist eine anerkannte Methode für den fachgerechten Einbau von Fenstern, die eine dauerhafte und luftdichte Abdichtung gewährleistet. Sie beinhaltet spezielle Dichtbänder und -folien, die zwischen Fensterrahmen und Baukörper angebracht werden.
    3. Was sind APU-Leisten?
      APU-Leisten sind Putzabschlussprofile, die an Fenster- und Türrahmen angebracht werden, um eine saubere und gerade Putzkante zu erzeugen. Sie dienen nicht primär der Abdichtung, sondern der optischen Gestaltung und dem Schutz der Putzkante.
    4. Wie erkenne ich eine mangelhafte Fensterabdichtung?
      Eine mangelhafte Fensterabdichtung kann sich durch Zugluft, Feuchtigkeitseintritt, Schimmelbildung oder erhöhte Heizkosten bemerkbar machen. Auch Risse oder Fehlstellen im Putz an den Laibungen können auf eine mangelhafte Abdichtung hindeuten.
    5. Was kann ich tun, wenn Wind durch die Fensterlaibungen zieht?
      Zunächst sollten Sie die Ursache der Undichtigkeit feststellen. Prüfen Sie die Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Baukörper sowie den Zustand des Putzes an den Laibungen. Bei Unsicherheit sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.
    6. Wer trägt die Kosten für die Behebung von Mängeln an der Fensterabdichtung?
      Die Kosten trägt grundsätzlich der Verursacher des Mangels. Dies kann der Fensterbauer, der Putzer oder auch ein anderer Handwerker sein. Im Streitfall kann ein Bausachverständiger oder ein Gericht die Verantwortlichkeit klären.
    7. Welche Normen sind bei der Fensterabdichtung zu beachten?
      Bei der Fensterabdichtung sind verschiedene Normen und Richtlinien zu beachten, wie z.B. die DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) und die DIN 18542 (Abdichten von Außenwandfugen mit Fugendichtstoffen).
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer luftdichten und einer winddichten Abdichtung?
      Eine luftdichte Abdichtung verhindert den unkontrollierten Luftaustausch zwischen Innen- und Außenbereich, während eine winddichte Abdichtung das Eindringen von Wind in die Bausubstanz verhindert. Beide Arten der Abdichtung sind wichtig für ein behagliches Raumklima und zur Vermeidung von Bauschäden.

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  2. Fensterabdichtung: VOB/C regelt die Schlagregendichtheit

    kommt auf die Aufträge an
    Hallo,
    da vermutlich Planung und Bauleitung weitestgehend eingespart wurden, ist das Rätselraten jetzt groß.
    Pkt. 3.5.3.1 DINAbk. 18355 VOBAbk./C
    "Die Abdichtung zwischen Außenbauteilen und Baukörper muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht sein. "
    Der Tischler hat den "schwarzen Peter" und muss sich den mit dem Bauherren teilen.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Fensteranschlussfugen: Luftdichtheit als Sonderleistung (DIN 18355)

    und weiter steht bei mir geschrieben:
    Sind Fensteranschlussfugen innenseitig luftdicht herzustellen,
    sind dies besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.6)
    Quelle: DINAbk. 18355 VOBAbk./C Pkt. 3.5.3
    Ausgabe 2002
    Ergänzungsband 2005
    Eine solch große Winddurchlässigkeit kann ich mir bei einer ordentlichen Apuleisten-Montage nicht so richtig vorstellen?
    Gibt es denn davon Fotos?
    Was soll jetzt wo gemacht werden?
    Wind- und Regensperre sind Merkmale der äußeren Fugenabdichtung!
    Sie sprechen doch im Moment vom Innenputz?!
    Grüße
  4. VOB 2006: Fensteranschluss – Luftdichte Abdichtung Pflicht

    nicht mehr aktuell
    Hallo @Filusch,
    DINAbk. 18355 ist im Moment mit Stand 10/2006 aktuell. [VOBAbk. 2006]
    "3.5.3.3 Anschlussfugen sind innenseitig dauerhaft luftundurchlässig abzudichten. "
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Baujahr entscheidend: VOB-Stand vor 2006 relevant?

    Moin,
    @Volker:
    Ich bin halt davon ausgegangen, dass der Bau vor Oktober 2006 begonnen wurde. 😉
    Grüße
  6. Fensterabdichtung: Abnahmezeitpunkt ist maßgeblich für Gewährleistung

    Zeitpunkt der Abnahme ist Maßgeblich ...
    Zeitpunkt der Abnahme ist Maßgeblich
  7. Fensterabdichtung: Beauftragungszeitpunkt vs. Ausführungszeitpunkt

    Ich hatte eher
    an den Zeitpunkt der Beauftragung gedacht.
    Grüße
  8. Fensterabdichtung: Stand der Technik bei Abnahme entscheidend!

    bitte keinen Prinzipienstreit
    Hallo,
    beide haben Recht.
    Zur Abnahme muss die Leistung dem "Stand der Technik" entsprechen.
    Die Vergütung und der mit der Vergütung abgegoltene Leistungsumfang richten sich aber nach den Vertragsgrundlagen, also dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    Wenn sich zwischenzeitlich der "Stand der Technik" geändert hat, so ist dieser "Stand der Technik" am Tag der Abnahme geschuldet.
    Der Unternehmer MUSS dies mitkriegen, MUSS den Bauherren darauf hinweisen (incl. der möglichen Folgen) und hat DANN einen Anspruch auf die Vergütung der daraus folgenden Mehrkosten. (Oder der Bauherr sagt, dass er den neuen Standard nicht haben will.)
    Wenn der Unternehmer die Änderung nicht mitkriegt oder nicht beachtet, hat er eine mangelhafte Leistung erbracht.
    Von hier an sind dann aber die Rechtsanwälte gefragt.
    Mit freundlichen Grüßen
  9. Zustimmung: Bauchgefühl zur Auslegung der Abdichtungspflicht

    einverstanden
    ausschließlich dem letzten Abschnitt 😉
    (aber nur so'n Bauchgefühl)
    Grüße
  10. Fensterabdichtung: Regeln der Technik als Mindeststandard definiert

    Stand der Technik
    ist nicht das was im Zeitpunkt der Abnahme geschuldet wird.
    Auszug aus BGH Urteil
    "ist die Werkleistung im allgemeinen mangelhaft, wenn sie nicht den zurzeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichem Mindeststandard entspricht. "
    Stand der Technik geht über das oben beschriebene hinaus.
    • Name:
    • M.P.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Undichte Fenster: Wer haftet für Laibungs- und Fensterbrettabdichtung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeit für die Abdichtung von Fensterlaibungen und Fensterbrettern, insbesondere bei Winddurchlässigkeit. Entscheidend sind der Zeitpunkt der Beauftragung, der Stand der Technik bei Abnahme und die VOBAbk.-Bestimmungen. Die luftdichte Ausführung von Fensteranschlussfugen kann eine Sonderleistung sein. Die korrekte Ausführung der APU-Leisten Montage spielt eine wesentliche Rolle.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fensterabdichtung: VOB/C regelt die Schlagregendichtheit trägt der Tischler die Verantwortung, muss diese aber ggf. mit dem Bauherrn teilen, wenn Planung und Bauleitung eingespart wurden.

    ✅ Zusatzinfo: Gemäß Fensteranschlussfugen: Luftdichtheit als Sonderleistung (DIN 18355) sind Fensteranschlussfugen innenseitig luftdicht herzustellen, was besondere Leistungen erfordert.

    📊 Fakten/Zahlen: Die DIN 18355 VOB/C, Stand 10/2006, fordert in Punkt 3.5.3.3 eine dauerhaft luftundurchlässige Abdichtung von Anschlussfugen innenseitig, wie in VOB 2006: Fensteranschluss – Luftdichte Abdichtung Pflicht erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Zeitpunkt der Abnahme, um den maßgeblichen Stand der Technik zu bestimmen (siehe Fensterabdichtung: Abnahmezeitpunkt ist maßgeblich für Gewährleistung). Beachten Sie, dass der Stand der Technik bei Abnahme entscheidend ist, wie in Fensterabdichtung: Stand der Technik bei Abnahme entscheidend! hervorgehoben wird.

    🔴 Kritisch/Risiko: Unklare Verantwortlichkeiten zwischen Fensterbauer und Putzer bezüglich der Fensterabdichtung können zu Baumängeln und Gewährleistungsproblemen führen. Eine detaillierte Klärung der vertraglichen Grundlagen ist unerlässlich, um Kostenfallen zu vermeiden.

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