Gewährleistung nach VOB für Silikonfugen
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Gewährleistung nach VOB für Silikonfugen

Ist kürzlich die VOBAbk.-Vorschrift für die Gewährleistung von Silikonfugen geändert worden und sind diese Fugen tatsächlich nicht mehr in der Gewährleistung weil es sich um Wartungsfugen handelt?
  • Name:
  • Arnold Stührenberg
  1. hat mit der neuen VOB nichts zu tun

    Foto von Martin Kempf

    wo das geschrieben steht, müsste vielleicht unser Fliesenmensch Thorsten Bulka wissen  -  mir ist nur seit vielen Jahren der Standardspruch "Silikonfugen sind Wartungsfugen und fallen nicht unter die Gewährleistung" bekannt.
  2. die Gewährleistung bedeutet,

    dass der Auftragnehmer Gewähr dafür leistet, dass seine Leistung zurzeit der Abnahme frei von Mängeln ist, das gilt 'natürlich' auch für Silikonfugen.
    Wenn die eingebauten Bauteile entweder durch den ebeneso 'natürlichen' Lauf der Dinge ganz planmäßig keine Lebensdauer von fünf Jahren haben, waren sie zurzeit der Abnahme in Ordnung und sind halt Wartungs-Bauteile, die so geplant wurden, dass sie ausgewechselt werden müssen.
    Der Punkt liegt nur oft darin, dass so geplant wird, dass diese Silikonfugen Abdichtungsfunktionen erfüllen müssen, für die sie normalerweise nicht geeignet sind, dann wird es heikel und geht in Richtung Planungsfehler ...
  3. So steht's in meinen Werkverträgen

    Foto von Helmuth Plecker

    Hinweis: Die Fugenabdichtungen bei Boden-Wandanschlussfugen kann durch die Senkungen oder
    Verformungen (schlüsseln) der Estrichfläche abreißen. Das stellt keinen Gewährleistungsschaden dar.
    Hierbei handelt es sich um eine Wartungsfuge.
    Dies wurde in der DINAbk. 52 460 genau mit folgendem Wortlaut festgelegt:
    Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.

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