Notartermin steht. Werkpläne noch nicht vorliegend.
BAU-Forum: Neubau

Notartermin steht. Werkpläne noch nicht vorliegend.

Hallo liebe Experten,
wir beabsichtigen eine ETW (Neubau) direkt von einem Bauträger zu kaufen. Dabei soll der Grundriss nach unserer Vorstellung geändert werden. Der Notartermin zur Beurkundung des Kauf- und Werkvertrags steht schon vor der Tür.
Das Bauvorhaben an sich ist noch ganz am Anfang und die Ausführungspläne in 1:50 werden nach Angabe des Bauträgers erst in ca. 2 Monaten erstellt. Im Kaufvertrag wird nicht explizit erwähnt, dass wir als Käufer bei der Ausführungsplanung mitwirken und mitbestimmen dürfen.
Aufgrund der Grundrissänderung hat der Architekt im Auftrag des Bauträgers uns zwar einen angepassten Grundrissplan (M 1:100) erstellt. Dieser stimmt zwar im Großen und Ganzen, allerdings sind viele Details darauf noch nicht ersichtlich (z.B. Türöffnungsrichtung, Wandöffnungsmaß, Wandverkleidungen usw.).
Daraufhin habe ich die Mühe gemacht, einige für uns wichtige Eckpunkte ausformuliert und dem Bauträger vorgeschlagen, diese Texte in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde allerdings vom Bauträger abgelehnt mit der Begründung, dass der überarbeitete Grundrissplan für den Notartermin völlig ausreichend ist und die techn. Feinheiten nicht im Kaufvertrag, sondern im Rahmen der Bemusterung bzw. nach Vorlage der Werkplanung (1:50) im beiderseitigen Einvernehmen geregelt werden sollen. (wie ich vorhin schon erwähnt habe, gibt es im Werkvertrag keine Klausel über das beiderseitige Einvernehmen)
Meine Frage ist jetzt, macht es wirklich keinen Sinn, Werkplan-Details im Kaufvertrag aufzunehmen, wie der Bauträger behauptet hat, oder sollen wir uns hier durchsetzen, da der überarbeitete Grundrissplan doch noch nicht 100 % unserem Wunsch entspricht?
Besten Dank und schöne Grüße
  • Name:
  • kh
  1. Je mehr

    Details im Kaufvertrag vereinbart sind, um so höher ist die Chance das zu erhalten, was man sich ursprünglich vorgestellt hat.
    Der Bauträger hat natürlich eine vollkommen andere Interessenlage ;-)
  2. Und nicht zu vergessen,

    VOR der Unterschrift haben Sie eine ganz andere Verhandlungsposition als danach.
    Ohne Anspruch, dass es auch so kommen muss, aber Sie werden vrmtl. noch viele Nachtragsangebote bekommen, die Sie wohl oder übel "Bezahlen" dürfen.
    Daher: VOR DER Unterschrift alles 100 % klar machen. Danach kostet das Ihr Geld. Pech wenn es dann bei der Bemusterung nur 2 Sorten Fliesen gibt und alles andere gegen kleinen Mehrpreis.

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