Hallo zusammen, auch ich habe in ...
BAU-Forum: Neubau

Hallo zusammen, auch ich habe in ...

Hallo zusammen, auch ich habe in Hallo zusammen,
auch ich habe in meiner Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) Formulierungen die mir wischi-waschi erscheinen. Daher auch meine Frage, ist das so üblich oder muss das spezifiziert werden?
Hier geht es los:
  • Massivbau: sehr ausgeglichene Temperatur im Haus durch das hohe Wärme-Speichervermögen, keine Überhitzungen im Sommer; sehr guter Schall- und Brandschutz; (Schallschutz;, Brandschutz;) keine Zugluft im Haus; geringere Staubaufwirbelung; die Bauteile sind stabil und feuchteunempfindlich.
  • Bauplanung: Erstellung aller notwendigen Unterlagen der Hausplanung zur Einreichung bei Ämtern; zeichnerische Darstellung in allen Ansichten, Grundrissen und Schnitten; Wohnraum und WohnflächenBerechnung; statische Berechnung, Wärmeschutznachweis, Energiepass, Lüftungsplanung. Eine Ausführungsplanung wird nicht erstellt.

Bei den zwei Punkten ist mir besonders die ungenaue Def. von Schall- und Brandschutz (Schallschutz, Brandschutz) zweifelhaft. Weiterhin dass keine Ausführungsplanung erstellt wird. Der Ingenieur meinte dies wäre nicht notwendig da schon viele "ähnliche" Häuser von ihm gebaut worden seien. Aber selbst wenn dem so in NRW wäre könnte es doch sein, dass meine Baubehörde da etwas sehen will und mir dann eine nette Rechnung präsentiert wird, oder?
Habe ich da berechtigterweise Angst?
Danke an Euch und liebe Grüße
Heiner Schulze

  1. Ingenieur als "Pfeife"

    Hallo Herr Schulze!
    Was haben Sie sich denn da für eine "Pfeife" als Ingeneiur angelacht?
    Schlimm, schlimm!
    Lassen Sie sich doch mal ein paar der vielen "ähnlichen" Häuser zeigen! Sprechen Sie mit den Bewohnern und fragen Sie nach deren "Erfahrungen" mit dem Ingenieur und dessen Baukünsten.
    Wenn's noch geht, Finger von dem lassen oder technischen Beistand hinzuziehen.
    Viel Erfolg!
  2. " zur Einreichung" ...

    " zur Einreichung" bei den Ämtern: das bedeutet, dass der Ingenieur wohl nicht Bauvorlageberechtigt ist. Dann dürfen Sie sich eine "Stempelaugust" suchen, der alles unterschreibt und seinen Kopf dafür hinhält. Und den dürfen Sie auch bezahlen. Übrigens: Lageplan: der fehlt in der Aufstellung ebenso wie der Entwässerungsnachweis. = Kosten
    Insgesamt: Pfoten davon.
  3. Danke für die schnelle Hilfe!

    Lieber Herr Rudolf und liebe Familie Berg,
    die bisherigen Bewohner sind sehr zufrieden. Da ich nicht weiß wie lange werde ich wohl meine "Pfoten":) von ihm lassen.
    Ein großes Dankeschön an Sie.
    Viele Grüße
    Heiner Schulze
  4. Suspekt

    " zur Einreichung bei den Ämtern: das bedeutet, dass der Ingenieur wohl nicht Bauvorlageberechtigt ist. "
    Das ist mir etwas viel hineininterpretiert. Die meisten Bauingenieure in NRW, die ich kenne, haben auch die Bauvorlageberechtigung.
    Aber dennoch: Planer, die meinen, eine Ausführungsplanung sei entbehrlich, sind mir suspekt. Es kann wohl sein, dass manche Bauleiter viel mündlich auf der Baustelle regeln können, es kann aber auch viel schiefgehen. Und dann ist der Ärger groß, wenn man Mängel ohne Ausführungspläne bei den Handwerkern geltend machen will. Dann ist im Mangelfall ggf. der Planer allein mit seiner Versicherung in der Verantwortung, die ggf. nicht zahlen will, weil der Planer grob fahrlässig von der notwendigen Ausführungsplanung abgewichen hat. Daher gehört in die Ausführungsplanung alles hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) eingezeichnet und geschrieben, was erforderlich ist, damit der Handwerker ein mängelfreies Bauwerk zu errichten.
    Nur über eins sollten Sie sich im klaren sein: Der Planer, der die Ausführungsplanung und Bauüberwachung in der Qualität durchführt, wie ich es hier andeute, der wird vermutlich das 2- oder 3-fache kosten. Aber wenn Sie nen guten Planer erwischen lohnt es sich sicher.
  5. OK, dann formuliere ich um ...

    OK, dann formuliere ich um so, wie es geschrieben steht, wird der Bauantrag nicht durch den Ingenieur eingereicht. Hierfür muss dann ein nach LBOAbk. NRW erforderlicher Bauvorlageberechtigter unterschreiben. Dieser Aufwand muss bezahlt werden. Gleiches gilt für die Statik.
    Besser so?
  6. Nö ...

    Es reicht immer der Bauherr ein. Der Bauherr ist der Antragsteller.
    Aus dem Satz kann man nicht ableiten, dass der Planverfasser nicht als Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser fungieren darf oder will.
    Und wenn es doch so sein sollte, dann reicht so eine Formulierung sicher nicht aus, um dem Ing. das Honorar zu sichern. Genehmigungsfähig muss es sein, dazu gehört die Entwurfsverfasserunterschrift.
  7. Es handelt sich aber wohl ...

    Es handelt sich aber wohl nicht nur um ein Planungsangebot, sondern um so eine Schlüsselfertigbau- oder Generalübernehmerkist.
    Wozu sonst so eine Formulierung:
    • Massivbau: sehr ausgeglichene Temperatur im Haus durch das hohe Wärme-Speichervermögen, keine Überhitzungen im Sommer; sehr guter Schall- und Brandschutz; (Schallschutz;, Brandschutz;) keine Zugluft im Haus; geringere Staubaufwirbelung; die Bauteile sind stabil und feuchteunempfindlich.

    Das liest sich doch etwas unqualifiziert.

  8. klar ist das eine ...

    klar ist das eine Generalunternehmer/Generalübernehmer-Kiste. Deswegen kenn ich ja auch diese miesen Tricks : p
    Du glaubst gar nicht, mit welchen Methoden der scheinbar günstige Preis unten rechts aufgepeppt wird ...
  9. Edith ...

    Edith er erstellt die Pläne zur Einreichung. Er sagt nicht dass er Sie einreicht. Du bekommst eine Mappe mit allen Plänen, mehr nicht. Und dann kommen die Überraschungen ...
    Bauleitererklärung inklusive
  10. Vermutungen, Vermutungen

    Es kann doch aber auch sein, dass die betr. Passagen nur ungeschickt formuliert sind, so, wie der Verfasser meinte, dass die Leute es verstehen oder was sie lesen möchten. Ich würde an Heiners Stelle nochmal nachhaken, um Aufklärung dann ggf. um rechtssichere Formulierungen bitten. Nicht vorverurteilen! Manchmal sind die Dinge nicht so, wie sie scheinen.
  11. Nö, sind keine Vermutungen ...

    Nö, sind keine Vermutungen so wies geschrieben steht. Wenn der Ersteller das anders meint, dann soll er es halt richtig reinschreiben. Sonst ist es wie mit den Äpfeln und Birnen ...
    Aber nach dem Gebrabbel da im ersten Absatz ...
  12. Vermutung II

    ... ich schließe mich hier der moderaten Linie an. Unklarheiten hätte man erfragen und ggf ändern oder dann eine Entscheidung treffen können.
    Hoffen wir mal dass der Fragesteller nicht an die "Hochglanzfraktion" Gerät, bei denen zwar alles haarklein in der Beschreibung steht, die Überraschung (praktisch nicht vorhandener Schallschutz zB) dann aber hinterher kommt.
    Gruß

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