Weiße Wanne undicht => Rat und Sachverständiger gesucht
BAU-Forum: Neubau

Weiße Wanne undicht => Rat und Sachverständiger gesucht

Weiße Wanne undicht => Rat und Sachverständiger gesucht
  1. Welche Voraussetzungen liegen vor?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,
    ich habe im Oktober letzten Jahres eine Doppelhaushälfte vom Bauträger übernommen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Außenwände vom Keller undicht sind. Nach längeren Regenfällen  -  zuletzt im November und Ende Dezember  -  ist Wasser im Bereich der Anschlüsse zwischen Bodenplatte und den Elementwänden der Außenwände eingedrungen. Nach einigen Hin und Her hat der Bauträger inzwischen den Estrich an den Außenwänden ca. 15 cm breit entfernen lassen und die Außenwände mit einem Injektionsverfahren abdichten lassen. Dabei hat die Abdichtungsfirma 28 kg PU-Harz sowie 3,5 kg PU-Schaum in den Wänden versenkt. Der Bauträger macht nun Druck und will den Estrich wieder herstellen. Ich bin aber nicht sicher, ob die Wand auf der einen Seite nun wirklich dicht ist und ob auf der anderen Seite diese Art der "Sanierung" korrekt ausgeführt wurde oder ob die Probleme mit dem eindringenden Wasser nur vertagt wurden. Außerdem frage ich mich, ob z.B. für die immer noch nicht mögliche Nutzung des Kellers oder einen möglichen Wertverlust, wenn ich das Haus einmal verkaufen möchte, ein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigung besteht.
    Aus diesem Grund suche ich hier einerseits um Rat, andererseits würde ich mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand einen Sachverständigen im nördlichen Rhein-Main-Gebiet nennen kann, der sich mit solchen weißen Wannen und den Problemen damit auskennt. Ich freue mich über jede Antwort.
    Vielen Dank Werter Fragesteller,
    um Ihnen Tipps an die Hand geben zu können benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen.
    Welche Abdichtung von außen oder soll das Bauteil Wand selbst die dichtende Funktion übernehmen?
    Welcher Lastfall?
    Wurde eine Dränage verlegt oder nicht?
    Wohin entwässert die Dränage, wohin läuft die?
    Wurden von außen Dränplatten auf die Kelleraußenwände aufgeklebt, wenn ja, welche?
    Oder stellt die Baugrubenverfüllung die Dränschicht dar, wenn ja, welches Verfüllgut?
    Welches Verfüllgut wurde zur Baugrubenverfüllung verwendet?
    Wo steht das Grundwasser (Bemessungswasserstand), auf welcher Höhe [höchsgelegene Grundwasserspiegel (HGS) ]?
    Welche anstehenden Bodenklassen mit welchen Versickerungseigenschaften?
    Welcher Typ Elementwand?
    Welcher Beton wurde eingebaut? [Betongüte und Körnungsgröße (es müssten zweierlei Korngrößen eingebaut worden sein. Unten Fein, z.B. 0-8 mm und weiter oben eine grobere Körnung z.B. 0-16 mm oder 0-32 mm) ]
    Wanddicke?
    Wurden die Elementwände aufgeständert oder nicht (Wände sind 3 cm hoch aufzuständern beim Einbau der Elementwände und die Anschlussmischung im Bodenplattenwandbereich unterläuft diese dann, damit die Wände voll aufstehen, deswegen unten die einzubauende Korngröße 0-8 mm/wenn die Elemente "knirsch" auf der Bodenplatte aufgestellt werden oder ein zu großes Korngut verwendet wird, kann die Wand nicht unterlaufen werden und somit steht diese nicht in voller Wanddicke, z.B. 24 cm, auf der Bodenplatte auf)?
    Wurde der unmittelbar auf der Bodenplatte einzubauende Beton innerhalb der Elementwand (Bodenplattenwandanschlussbereich) mit der entsprechenden Betongüte und Körnung betoniert (da ist eine feinere Mischung einzubauen)?
    Wie hoch ist die lichte Höhe im Kellergeschoss (wie hoch sind die Wände)?
    Wurde eine Anschlussmischung beim einbringen des Betons verwendet (die Fallhöhe des Betons in die Elementwand darf nicht überschritten werden, weil sich dieser sonst entmischt und es zu Undichtigkeiten kommen kann bzw. kommen wird), wenn ja, welche?
    Wurden Fugenbleche oder Fugenschläuche im Bodenplattenwandanschlussbereich eingebaut?
    Wie sieht es bei den Elementwandstößen aus, wurden dort Fugenbleche eingebaut?
    Ist der Keller Wohnraumkeller (keine feuchten Stellen erlaubt) oder "Kartoffelkeller" (feuchte Stellen erlaubt)?
    Ist der vom Bauträger eingebaute PU-Schaum auch Druckwasserdicht bzw. Sicht gegen drückendes Wasser?
    Erst nach Beantwortung der Fragen kann ggf. eine vielleicht hinreichend verlässliche Angabe hinsichtlich Ihrer Fragen vorgenommen werden.
    Ihnen fehlende Dokumente und Nachweise sollten Sie einfach beim Unternehmer anfordern, dies aber ohne die hier bereits gegebenen Hinweise.
    Einfach die Bitte an den Unternehmer richten, dass Ihnen die Betonlieferscheine (der Elementwandbetonage) und auch sonstigen Lieferscheine zum Beispiel von dem verwendeten PU Schaum und den ggf. verwendeten Fugenblechen (senkrecht wie auch waagerecht) sowie von der verwendeten Dränplatte oder auch der verwendeten Abdichtung und dem Verfüllgut (etc.) zugestellt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  2. ich bin sprachlos

    ich bin sprachlos
  3. einfache Antwort

  4. Das freut uns Herr Thalhammer, wenn Sie sprachlos sind,

    Foto von Markus Reinartz

    nicht wegen der Eingangsfrage, sondern der Antwort da drauf,
    gut das der letzte Satz alles wieder ausbügelt (!) Ich greife mal nur eine Antwort heraus:
    "andererseits würde ich mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand einen Sachverständigen im nördlichen Rhein-Main-Gebiet nennen kann, "
    Schauen Sie ins Sachverständigenverzeichnis:

    Als Fachgebiet könnte Schäden an Gebäuden und/oder Stahlbetonbau passend sein. Sie sollten, wenn Sie in Frage kommende SV's kontaktieren, erfragen, ob diese insbesondere ausreichende Kenntnisse in Statik, DINAbk. 1045, Planung, Bemessung und Ausführung von wasserundurchlässigen Bauwerken haben.
    Denken Sie daran: Wenn Sie einen SV hinzuziehen ist das erstmal nur zu Ihrem Privatvergnügen, also ein Privatgutachten, welches erstmal nur für Ihren Wissensgewinn da ist, also auch von Ihnen allein bezahlt wird. Trotzdem sind auch Privatgutachten sinnvoll, weil Sie Ihre Mängelanzeigen fachlich untermauern können, Sanierungsvorschläge aufgezeigt werden und in der Vorbereitung von juristischen Verfahren hilfreich sind. nicht wegen Ihrem hier eingestellten  -  uns nicht mehr wundernen Worten  -  sondern wegen Ihrem zu nichts nutzenden Beitrag  -  die Verlinkung auf weitere Ihrer Beiträge dieser Art zu setzen ersparen wir uns an dieser Stelle, man kennt Sie ja- und auch deswegen, weil Sie zwar sprachlos sein können aber doch sicherlich einen sinnvolleren Beitrag hätten tippen können oder.
    Wenn Sie richtig lesen, wird Ihnen auffallen, dass wir von Tipps gesprochen hatten und um die geben zu können, benötigt man  -  wenn Sie es denn dann auch mal schaffen näher darüber nachzudenken  -  die vorstehenden von mir erfragten Angaben.
    Ein Letzter Satz der alles raus hauen müsste ist also überhaupt gar nicht erforderlich Herr Thalhammer, oder?
    Dennoch würden  -  nicht nur wir, sondern auch  -  sicherlich der Fragesteller sowie auch die übrigen Leser es begrüßen, wenn Sie die ständigen Angriffe und persönlichen "Animosotäten" lassen würden, zumal die  -  wie bereits von uns geschildert  -  ins Leere laufen und niemandem etwas nützen.
    Wenn Sie  -  Herr Thalhammer  -  sachdienliche Hinweise bringen über die man diskutieren kann, macht dies ein solches Forum attraktiver als das was Sie meist propagieren.
    ach so, und klar, dass Privatgutachten zunächst einmal auch eine Privatveranstaltung in Sachen Geldbörse des Auftraggebers sind aber wenn ein Privatgutachten erforderlich ist um die Schadensursache darlegen zu können, dann werden diese Kosten auch regelmäßig rückerstattet.
    Da ist auch eigentlich egal wer beauftragt wird, außergerichtlich ist und bleibt es ("meist", abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen) immer ein Privatgutachten.
    In diesem Sinne,
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  5. @Herr Reinhartz

    @Herr Reinhartz
  6. "hmmm"

    "hmmm"
  7. Zertifizierung und öffentliche Bestellung (Thalhammer/Carden)

    Foto von Markus Reinartz

    Sie schreiben immer von "wir".
    Meinen Sie jetzt sich (in 3. Person) oder meinen Sie sich + das restliche Forum?
    Die Auflistung Ihrer Antworten ist nett zusammen getragen.
    Sie könnte noch unendlich Fortgesetzt werden.
    Nur wem hilft das? Die Zusammenhänge müssen vom Sachverständigen abgefragt und interpretiert werden.
    Hier kommt die Antwort von Herrn Lott ins Spiel.
    Ich hätte mir nur gewünscht, wenn er die SV-Liste der HWKAbk. noch mit ins Spiel gebracht hätte  -  Gewerk ist ja wohl klar :-)
    Da hier doch einige Sachverständige mitschreiben, würde mich  -  nur so Interessenhalber mal interessieren, was Sie Herr Reinhartz zu einem solchen macht:
    Auf Ihrer HP führen Sie nur folgendes aus:
    Aufnahme meiner Tätigkeit als freier Sachverständiger für Bauwesen, Erstattung von Gutachten  -  im Kundenauftrag sowie dadurch auch bei Gericht- im Bereich Baumängel- und Schäden an Gebäuden sowie im Bereich der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
    Das Sie mal als Polier gearbeitet haben, wie Sie schreiben, ist ja interessant, dass Sie zudem noch eine Makler Zulassung haben  -  nun gut, aber könnte es sein, dass es Ihnen hilft, dass nach dem deutschen Recht, keine besondere Befähigung nachgewiesen werden muss um sich "freier Sachverständiger" zu nennen?
    Im Gegensatz zu den öbuvAbk. SV's.
    Nicht so sprachlos wie der Thalhammer Josef  -  aber ob der fishing-Methode doch etwas brüskiert. eigentlich habe ich doch gar keine Zeit ... aber ganz so
    will ich des auch ned stehen lassen ... ich pick einfach mal
    was pauschal aus Ihrer 1 ten. Antwort raus:
    Zitat:

    =>"Ist der vom Bauträger eingebaute PU-Schaum auch Druckwasserdicht bzw. Sicht gegen drückendes Wasser? "<=
    die Aussage druckwasserdichter PU-Schaum kam dabei "nicht" vom Fragesteller (!)
    Zitat 2 =>"man kennt Sie ja- und auch deswegen, weil Sie zwar sprachlos sein können aber doch sicherlich einen sinnvolleren Beitrag hätten tippen können oder. "<=
    "Nö" auf solch einen gebündelten Unfug fällt mir wahrlich nichts mehr ein (!) Sehr geehrter Herr Carden,
    schön, dass Sie sich für mich und meine Person so aufmerksam interessieren.
    Ein wenig seltsam  -  sofinden wir  -  das Sie nicht auf meinen Beitrag eingegangen sind, was sicherlich auf die Korrektheit des von mir eingestellten Beitrages schließen lässt.
    Aber nun gut, um Ihren Wissensdurst  -  hinsichtlich meiner Person  -  zu stillen vorab nur so viel.
    Reinartz schreibt sich so, wie in dem Wort vor dem "schreibt" geschieben, "R", "e", "i", "n", "a", "r", "t", "z", kurz, einfach nur "Reinartz" und ohne "h", so wie Sie es fälschlicherweise geschrieben haben.
    Aber nun gut, ich , öchte ja nicht in Kleinigkeiten verfallen, sondern Ihnen dies lediglich der Ordnung halber mitteilen. Es ist ja nicht so als wenn Sie meinen Namen versehentlich mal falsch geschrieben hätten, Sie haben den ja gleich mehrfach falsch geschrieben. Den Fehler in einem Gutachten  -  gleich mehrmals oder gar ausschließlich gemacht  -  würde die Glaubwürdigkeit  -  in dem Fall  -  Ihres Gutachtens doch schon sehr herab setzen.
    Den "Spaziergang"  -  das Ablegen der Prüfung zur öffentlichen Bestellung auf Schloss Raesfeld, wo die 7 Handwerkskammern des Handwerkskammerbezirkes von NRW Ihre Sachverständigen fortbilden  -  habe ich (ohne jetzt genauer nachzusehen) ca. im Jahr 2002 abgelegt, wobei die Fähigkeiten ja mit einem Miltiple Choise Verfahren überprüft werden, sofern man hier überhaupt von einer Prüfung reden kann, "die Sie so lobigend" als scheinbar  -  für Sie- einzig wahren Nachweis der Befähigung des Personenkreises "Sachverständige" erwähnen.
    Möglichcherweise liegt der  -  von mir erwähnte und so empfundene  -  "Spaziergang" auch daran, dass ich die Befähigung besitze, jedenfalls war ich erstaunt, wie leicht der Befähigungsnachweis  -  für mich zumindest  -  zu erbringen war.
    Sodann wird man ja von der Kammer aufgefordert bzw. erhält man von der Kammer die Anfrage, ob man sich nicht öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchte, was ich bislang nicht "bejaht" habe. Damals war es ja noch so, dass das  -  was heute das JVEG ist  -  einen nicht so tollen Vergütungssatz für Sachverständige bereit hielt. Nun gut, dies hat sich mittlerweile ein wenig geändert, weswegen man die Entscheidung  -  sich nicht öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen  -  erneut überdenken könnte.
    Zusätzlich habe ich dann gleich im Anschluss an den "Spaziergang"  -  zum Nachweis der Befähigung eines Sachverständigen  -  auf Schloss Raesfeld noch die Zertifizierung nach DINAbk. 17024 (früher DIN 45013) dran gehängt, die bei der Prüfung und mithin dem Nachweis der Befähigung oder dem Nachweis der besonderen Sachkunde von den Prüflingen und angehenden Sachverständigen nun schon wirklich schon einiges abverlagt, die ich auch  -  für den Bereich 1 und 2 ("Verkehrswertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke" sowie Baumängel und "Bauschäden an Gebäuden") bestanden habe. Als "Spaziergang" anzusehen war dieser Befähigungsnachweis allerdings nicht.
    Um die nun hier den Bogen dieses Forums in Sachen Befähigungsnachweis und besondere Sachkunde  -  hervorgerufen durch Ihre nicht beitragbezogenen Fragen  -  nicht zu überspannen biete ich Ihnen an sich jederzeit an mich zu wenden und einen Termin mit mir  -  in einem meiner Büros  -  zu vereinbaren. Da es sich  -  dort wo Sie sich versucht haben kundig zu machen  -  um lediglich eine meiner Homepages handelt, werden Sie hier natürlich nicht allumfänglich aufgeklärt, dies ist auch nicht unbedingt Sinn einer Homepage.
    Zur Auswahl für ein persönliches Gespräch in einem unserer Büros stünden für Sie, Altenkirchen, Koblenz, Köln, Euskirchen. ach so, Bonn ginge auch.
    Ergänzend zu unserem Beitrag hier, möchten ich noch angeben, dass mir natürlich geläufig ist, dass man als "freier Sachverständiger" theoretisch keinen Nachweis der Befähigung oder der besonderen Sachlunde erbringen muss, was aber  -  wie Sie auch meinen Darlegungen entnehmen können  -  nicht immer und zwangsläufig so sein muss, dass man diese Befähigung oder den Nachweis der besonderen Sachkunde auch tatsächlich nicht erbracht hat.
    Ihre Darlegungen laufen also  -  wie auch die von Herrn Thalhammer -
    ein wenig ins Leere.
    Außerdem ist es doch immer wieder ein wenig unverständlich, dass sich Personen  -  wie Sie Herr Carden und auch Herr Thalhammer- immer wieder auf persönliche Debatten einzulassen pflegen.
    Wie dem auch sei, hat dies nun absolut gar nichts mit dem Beitrag bzw. mit der Frage hier zu tun.
    Wenn Sie mit mir diskutieren möchten, was an dem von mir eingestellten Beitrag falsch ist, bin ich zu weiteren Darlegungen und zur Diskussion gerne bereit, ich befürchte nur, dass Sie keinen Fehler in meinem Betrag finden werden, weswegen auch darauf zu geschlossen werden kann, dass Sie hier  -  aus diesem Grund- anfangen über die vermeintliche Befähigung eines Sachverständigen zu diskutieren.
    Und da dies für mich umso unverständlicher ist, möchte ich sehr gerne hier an dieser Stelle "noch einen drauf setzen" und Ihnen mitteilen, dass ich theoretisch sogar Bäcker oder Metzger sein könnte und der Beitrag von mir dann immer noch vortrefflich wäre, weswegen es aus meiner Sicht  -  bei korrekten Beiträgen  -  überhaupt nicht auf die Befähigung ankommt.
    Nur zu Ihrer Information möchten wir (ich) noch vervollständigend angeben, dass auch Bäckern und Metzgern die Teilnahme an diesem Forum gestattet ist.
    Wenn Sie mir denn dann in Ihrem nächsten Beitrag angeben, was an meinem  -  hier eingestellten  -  Beitrag falsch ist, freue ich mich dies mit Ihnen weiter zu erörtern und zu diskutieren.
    ach so, dass aber nun nur noch abschließend zum Beitrag von Herrn Thalhammer, in Sachen PU-Schaum.
    Wenn eine Undichtigkeit an einem Gebäude auftritt, die vielleicht auch bedingt durch Druckwasser entstanden sein kann (und hier gilt auch gleichermaßen zeitweise aufstauendes Sickerwasser, weil auch dieses  -  wenn es denn so ist  -  aufstaut und drückt), dann kann nicht mit einem Produkt (PU-Schaum) abgedichtet werden, der für diesen Lastfall nicht geeignet ist Herr Thalhammer. Auch wenn dies Ihnen nicht geläufig ist oder sein sollte, weil Sie sich hier offenkundig nicht auf dem für Sie vorgesehenen Parkett bewegen, ist dies so und kann von Ihnen auch nicht einfach weg geredet werden.
    Das Sie dies als Unfug bezeichnen, lässt darauf schließen, dass Sie sich noch nicht mit diesem Thema haben auseinander setzen müssen.
    Wir empfehlen Ihnen, sich einmal in die Herstellerrichtlinien der Produkthersteller einzulesen, da werden Sie fündig werden und da nachlesen können, was wir (ich) hier beschrieben habe.
    Nun gut, Sie könnten anführen, dass ich es so nicht beschrieben habe, was nur indirekt stimmen würde, da meine Ausführungen und Darlegungen auf diese Umstände abzielen.
    In diesem Sinne,
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  8. Ihre Sachverständigenseite Herr Carden

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Carden,
    wir haben uns doch gerade mal erlaubt auf Ihrer Sachverständigenseite schnell ein wenig herum zu stöbern.
    Eine tolle Seite, übersichtlich gegliedert, na ja (dies ist nicht als Kritik gemeint) verständlich für den Leser, darüber lässt sich ja bekanntlich streiten und außerdem, um die sehr umfangreichen Sachverhalte darlegen zu können, würde so viel Text zusammen kommen, dass es sicherlich niemand mehr lesen würden. Also keine Kritik hinsichtlich der Verständlichkeit, sondern lediglich eine Tatsache.
    Es ist halt schwierig das Zusammenspiel von Abdichtung, Dränung und Entwässerung in ein paar Säzen zu erläutern.
    Internetseiten zu optimieren bedeutet immer ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, die man bei seiner täglichen Arbeit oft nicht schafft zu leisten.
    Da man bzw. der Betreiber (einer Internet-Seite) meist der Letzte ist, der es erfährt, dass er Fehler auf seiner Seite hat, erlaben wir uns mal den Hinweis, dass Sie in Ihrem Sachverständigenvertrag einen Fehler in dem Absatz ...
    Wir der Sachverständige Aufgrund ... ,
    haben.
    Hier muss es sicherlich heißen ... Wird der Sachverständige Aufgrund ...
    Außerdem haben Sie das Zusammenspiel von Abdichtung und Dränung und weiße Wanne zwar mit anderen Worten aber nicht wesentlich anders beschrieben, als wir es auch hätten tun können.
    Insofern also mithin auch klar, dass es  -  von Ihrer Seite her gesehen  -  meinem Betrag nichts hinzu zu fügen gab.
    Darüber sind wir sehr erfreut, dass sich unsere Angaben und Darlegungen (Ihre auf Ihrer Homepage und unsere z.B. hier in diesem Forum) decken.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  9. Viel Text

    Viel Text
  10. Sehr gut Herr Lott,

    Foto von Markus Reinartz

    Nun alles habe ich nicht gelesen, aber ich möchte Eines anmerken:
    Ich sehe das hier als kostenloses Expertenforum, wo den Ratsuchenden ein erster Anhaltspunkt zur Lösung ihrer Fragen aufgezeigt werden soll. Häufig ist der einzige Rat, der seriöser Weise gegeben werden kann, nur der, dass der Fragesteller vor Ort Fachleute hinzuzuziehen muss.
    Manchmal klären sich die Sachverhalte auf, wenn man einige Aspekte vom Fragesteller abfragt. Jedoch kann es nicht sinnvoll sein, einen ellenlangen Fragenkatalog aufzustellen. Wozu sollte es dienen, wenn der Fragesteller alles beantwortet? Wollen Sie dann im Forum kostenlos ein Privatgutachten ohne Ortstermin und Kenntnis der Bauunterlagen verfassen? Das denke ich, wird nicht funktionieren. Und zur Gutachtenakquise taugt das Forum auch nicht, soll es ja auch nicht. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn alle freiwilligen Helfer sich möglichst kurz fassen und wenn die technischen Sachverhalte zu kompliziert werden, sollte der Fragesteller darauf verwiesen werden, externen Sachverstand einzukaufen.
    Gruß genau so sehen wir die auch, dies kann man auch aus dem von uns eingestellten Beitrag entnehmen.
    Wenn Sie von der Grundfrage ausgehen und dem jenigen Fragesteller auch nur ansatzweise eine hilfreiche Antwort oder einen hilfreichen Tipp geben wollen/können, so ist es halt häufig so, dass es so ist, dass die eingestellte Frage zu wenige Informationen gibt, um dies  -  wie Sie es ja dem Grunde nach auch schreiben, hilfreiche Antworten hier einstellen zu wollen  -  zu leisten, weswegen halt nun eben hin und wieder schon einmal nachgefragt werden muss.
    Dies zumindest dann, wenn die Antwort und mithin der Tipp hilfreich sein soll.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  11. Danke für die Korrektur

    Danke für die Korrektur
  12. "hmmm"

    "hmmm"
  13. Warum steht das da nun zwei Mal?

  14. "genau so sehen wir dies auch, dies kann man auch aus dem von uns eingestellten Beitrag entnehmen. "

    "genau so sehen wir dies auch, dies kann man auch aus dem von uns eingestellten Beitrag entnehmen. "
  15. Eine Frage habe ich aber noch

    Eine Frage habe ich aber noch
  16. Mein lieber Herr Gesangverein ...

    Mein lieber Herr Gesangverein ...
  17. wissensdurst stillen

    wissensdurst stillen
  18. @all

    Foto von Markus Reinartz

    aber das hilft mir nicht wirklich weiter
    <<<<<<<<<
    Hier muss es sicherlich heißen ... Wird der Sachverständige Aufgrund
    <<<<<<< Sie wollen diskutieren mit mir? ... falls ich wider erwarten
    Zeit finde kann ich das Geschriebene ja mal durchlesen, rechnen
    sie aber nicht vor dem nächsten Winter damit ... mir ist die Zeit momentan zu schade dafür (!) Sei es drum.
    @Herr Reinartz
    Sie schrieben: <<>
    Hier liegen Sie aber doch wohl daneben.
    In Raesfeld werden nur die rechtlichen Grundlagen in Aufbauseminare vermittelt.
    Siehe
    Es ist keinesfalls so, dass hier entschieden wird, ob eine Bestellung stattfindet oder nicht.
    Es ist schon so, dass, wer diesen Spaziergang vermasselt, nicht bestellt werden kann.
    Die Grundvoraussetzung der Bestellung ist die Prüfung der persönlichen Eignung. Hierzu werden idR. der zuständigen Kammer Unterlagen zugesandt, aus diesen diese schon mal vorfiltern kann
    • Polizeilichen Führungszeugnis, Lebenslauf, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Insolvenzen), Schreibstil in vorzulegende Probegutachten, Fortbildungsnachweise usw.

    Hier bleiben schon mal einige hängen.
    Dann, für die, die bei den Baugewerblichen Verbände zur Abklebung der Prüfung von der Kammer vorgeschlagen werden, geht's dann erstmals um das fachliche.
    Bisher hatte man es in der Regel mit rechtlich verbildeten Leuten zu tun.
    Hier wird regelmäßig der zu Prüfende einen öbuvAbk. SV zugewiesen, mit dem er an einem Gutachtentermin teilnimmt. Hierzu erstellt der Prüfling ein Gutachten, dass dem Prüfgremium zu Beurteilung zugeführt wird.
    Hiernach wird schon so mancher nicht mehr weiter eingeladen.
    Für die, die im Augen des Prüfgremiums tauglich erscheinen., geht es in die mündliche Prüfung.
    Hier wird dann das Gutachten erörtert und es sind eine Reihe an Fragen zu beantworten, die nicht notwendigerweise mit dem Gutachten in Zusammenhang stehen müssen.
    Das kann auch schon mal gemein werden.
    Mich z.B. haben die versucht zu locken und zu verunsichern. Es wurde behauptet, dass ich in meinen Annahmen gänzlich daneben lag.
    Wer hier nicht Ruhig, Sachlich und Kompetent bleibt  -  hat verloren.
    Irgendwann, eigentlich binnen einer Woche, wird einen mitgeteilt, ob die Prüfungskommission der Baugewerblichen Verbände den Prüfling als tauglich anerkennt.
    Nun liegt es wiederum bei der Kammer diesen Vorschlag aufzugreifen und die Bestellung auszusprechen, oder auch nicht.
    Bei dem von Ihnen beschriebenen "Spaziergang, bleiben in meinem Gewerk, nach meiner Info in Westfalen ca. 95 % deren hängen, die mit Ihrer Kammer zwecks dem Wunsch zur Bestellung Kontakt aufgenommen haben.
    Sei es, weil die persönlichen Voraussetzung als untauglich eingestuft wurden oder die fachliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden konnte.
    Es ist also mitnichten ein Spaziergang ein öbuv SV der neuen Generation zu werden.
    Früher ging das über einen Vorschlag aus den Verbänden.
    Irgendwie haben sich da die Obermeister immer selber vorgeschlagen.
    Wenn man nun einmal Bestellt und vereidigt ist, ist dieses kein sicheres Polster.
    Die Bestellung wird für max. 5 Jahre vorgenommen.
    Sie wird auf Wunsch verlängert, sofern nicht dagegen spricht.
    Eine Insolvenz, Vorstrafen o.ä. sind regelmäßig Gründe die zu ablehnen oder sogar Entzug der laufenden Bestellung führen.
    Laufend sind Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen und ab und an wird ein Gutachten eingefordert.
    In den ersten zwei Jahren sind oftmals alle GA der Kammer in Kopie zukommen zu lassen.
    Zertifizierung:
    Ist so ein schönes Wort.
    So europäisch.
    In welchen Bereich haben Sie sich denn zertifizieren lassen.
    Sie sind doch auch Makler.
    Hier läge z.B. für Grundstücksbewertungen nah.
    Ach ja, von meinen von Ihnen beanstandeten Schrei-Tippfehler auf meiner HP, auf die Inkompetenz eines Gutachters zu schließen, ist hinsichtlich der Fehlerhäufigkeit in Ihren Anschlägen aber eine gewagte Theorie.
    Eigentlich sollte ich es eher wird der Thalhammer Josef halten ... ... der Hinweis auf den Fachmann ist oft der einzig richtige Tipp.
    Daher: Vielleicht sollte der eine Herr Reinartz den anderen (oder gibt es noch mehr Persönlichkeiten) an der Hand nehmen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen ...
    Gruß nachdem Sie, Herr Reinartz meine HP besucht haben, mir Lob hierfür aussprachen, wollte ich doch noch mehr von dem Menschen wissen, um das Lob einordnen zu können.
    Hierbei traf ich auf folgendes.
    <<<UGAbk. (haftungsbeschränkt)
    Markus Reinartz
    Freier Sachverständiger für Bauwesen
    Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) >>>
    Können Sie mich bitte meiner Wissenslücke berauben in dem Sie mir erklären was ein "ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) " ist. Herr Reinartz.
    Ich habe in den letzten 8 Jahren hier schon viele Schreiber kommen (und gehen) sehen, aber Sie schlagen sie alle.
    Treten Sie überall, wo Sie neu sind, SO auf?
    Meinen Sie, solch eine Welle sei Werbung für Sie? Na denn ...

    Falls Sie jetzt (wovon ich ausgehe) meine HP besuchen und dort Tippfehler finden, dürfen Sie die gerne behalten. Ich schenke Sie Ihnen. Die Gesellschaftsform UG ist die neue MiniGmbH. Stammkapital bei der Gründung = 1 €. 10 % des Gewinns (macht eine GmbH überhaupt Gewinne?) müssen solange abgeführt werden, bis das Stammkapital 20.000 oder 25.000 € beträgt. Deshalb ist der Zusatz "haftungsbeschränkt" zu führen.
    Man versucht damit die Ltd. in D wieder zurückzudrängen, da hier so einige Gläubiger mehr auf der Strecke geblieben sind. Mal schauen, was bei der Ug herauskommt, wenn deren Gesellschafter klamm sind.
    Cajus Julius Cäsar (wer kennt ihn nicht aus den Asterix Heften?), sprach auch von sich in der dritten Person.
    Für mich kommt hier die Frage auf: "sind wir nicht alle ein bisschen bluna? "
    Herrlich diese Wortwahl, herrlich dieser Schreibstil, herrlich diese Kunst mit vielen Worten wenig zu sagen. Das bringt Kohle bei den Gutachten, denn hier wird nach der Anzahl der Anschläge abgerechnet.
    Und das Beste ist, man erfährt so einiges über die Vita des Autoren, sorry, DER Autoren.
    Nein, nicht abwürgen, da spart man sich doch das Bücherlesen.
    si Warum einer der Beiträge zweimal drin steht, keine Ahnung, ab und wenn lädt dieses Forum schlecht, vielleicht weil man zweimal geklickt hat.
    Hinsichtlich der Fehler wird häufig in Abhängigkeit der Häufigkeit  -  und der Stellen an denen Sie in erstatteten Gutachten gemacht werden  -  auf die Sorgfältigkeit in derer gearbeitet wurde, geschlossen. Natürlich sagt dies immer noch nichts darüber aus, ob ein Gutachten richtig oder falsch ist, darüber hatten wir aber auch keine Angaben gemacht.
    Hier in diesem Forum darf man natürlich Fehler machen aber beim Namen sollte es dann passen, so denken wir zumindest dann, wenn man denn dann auch noch anfängt auf den "Schreibenden" los zu gehen und eine Diskussion über die fachliche Eignung und besondere Sachkunde lostritt, so wie es hier ihrerseits praktiziert wird. Jedenfalls stellt das Forum darauf ab dem Fragesteller zu helfen, was sicherlich der Ursprung dieses Forums hier ist und da dürfen sicherlich Schreibfehler gemacht werden, zumal die dann meist  -  der gebotenen Eile eines kostenfreien Beitrages wegen  -  an immer wieder anderen, wechselnden  -  und nicht an immer wieder den gleichen Stellen eines Beitrages, wie in diesem der auch diese Diskussion hier auslöst  -  befinden und aufzufinden sind. In der Stellung wo sie sich befunden haben sollte man keine Fehler machen, zumindest nicht beim Namen. Die weiteren Fehler in diesem "diskussionsauslösenden" Beitrag der betreffenden Person die auch diese Diskussion hier lostritt, haben wir nicht angesprochen, wobei in diesem Fall  -  genau wie bei unseren Beträgen auch  -  Sicherlich noch Diskussionsstoff geboten würde. Aber wie beschrieben sind diese sicherlich verzeihlich.
    Ach und  -  Carden  -  hinsichtlich dem sich bei uns eingeschlichenen Fehlerteufel (hinsichtlich dem Fehler auf Ihrer Homepage), sind wir sicher  -  so schätzen wir Sie ein Herr Carden -, dass Sie die Stelle in Ihrem Sachverständigenvertrag finden werden auf die wir Sie hingewiesen haben. Zumal ja noch absichtlich von uns der Hinweis auf den Sachverständigenvertrag erfolgte. Somit dürfte dieser Hinweis von uns schon  -  anders als Sie es behauptet hatten  -  (doch) weiter geholfen haben.
    Wenn Sie den Sachverständigenvertrag natürlich so aufmerksam lesen  -  um den Fehler darin aufzustöbern-, wie Sie unseren Beitrag gelesen haben nachdem Sie uns trotzdem hinsichtlich der zertifizierten Bereiche fragen, dann werden Sie den Fehler in Ihrem Sachverständigenvertrag natürlich trotzdem nicht finden können. Ein wenig mehr Aufmerksamkeit wäre also angebracht um fündig werden zu können. Nichts für "Ungut" aber manchmal  -  sowie Sie auch Herr Carden- fragt man sich's halt.
    Hinsichtlich Unternehmensgesellschaften (UG's) bleibt zu sagen, dass der hier zum Aufschluss eingestellte Beitrag immer noch keinen Aufschluss darüber gibt, mit wie viel Stammkapital die  -  sowie sie es nannten  -  Mini-GmbH gegründet wurde. Es könnten also mithin auch nur 10 ct weniger sein als bei einer vollwertigen GmbH, oder? Auch dieser Beitrag bringt uns mithin sodann logisch geschlussfolgert nicht wirklich weiter.
    Aber Grundsätzlich liegt der "Galier Dachdecker" (dies bitte scherzhaft verstehen), Herr Stefan Ibold, richtig, was uns wiederum zeigt, dass dieser besser informiert war oder ist als Herr Carden. Dabei sollten doch dem Sachverständigen  -  "auch dem, des Handwerks"  -  die Gesellschaftsformen bekannt sein. Herr Carden, bitte nehmen Sie es uns nicht übel aber, neben der Tatsache das dies so ist, hatten Sie sich dies ein wenig gefragt.
    und vielen Dank Herr Ibold für die lobenden Worte des Schreibstils aber glauben Sie mir, die höre ich des Öfteren, auch "hin und wieder" schon mal vom Richter. Reklamationen hinsichtlich der Richtigkeit und der Korrektheit der erstatteten Gutachten gab es bislang nicht. Anders, dass wird ja immer versucht  -  zu reklamieren  -  aber bei Gericht durchgebracht hat es noch niemand.
    Zur Vervollständigung der fachlichen Eignung etc. :
    Hinsichtlich der fachlichen Eignung bleibt zu sagen, dass man in Deutschland mittlerweile bereits keinen Meisterbrief mehr benötigt/braucht um ein Handwerk zu betreiben und auch mittlerweile Sachverständiger des Handwerks ohne Meisterbrief werden kann.
    Dies ist den meisten Menschen auch nicht geläufig!
    Auch das ist EU-Recht!
    Ohne Meisterbrief  -  bis auf wenige Ausnahmen- einen Handwerksbetrieb gründen ist EU-Recht.
    Das gilt mittlerweile auch für das Maurer- und Betonbauerhandwerk (Maurerhandwerk, Betonbauerhandwerk) oder auch das Elektrohandwerk, den Fleischer, etc. (... z.B. Herr Carden).
    Wir sagen damit nicht was gut oder schlecht ist, nur das es so ist.
    Ist es nicht ein wenig makaber  -  ihre zu wohl klingenden Worten gereihten Buchstaben noch vor Augen -, dass genau die Institution, für die sie sich stark machen, dies ermöglicht?
    Siehe Handwerksordnung (HWO) ca. §§ 7  -  11 (ohne nun genauer rein schauen zu wollen).
    ... 4 Jahre und davon 2 Jahre in leitender Tätigkeit ...
    OHNE MEISTERBRIEF AUCH IN ihrem HANDWERK (z.B. Herr Carden)!
    Es ist sicherlich verständlich und für jeden nachvollziehbar, dass die Handwerkskammer mit diesem  -  wahrhaftig zutreffenden  -  Slogan nicht werben wird. Man muss schon danach suchen oder wissen wo es denn steht.
    Nun kann es eigentlich dahin stehen ob nun mit oder ohne Meisterbrief Sachverständiger oder wie auch immer, weil auch dieser Sachverständige sicherlich seine persönliche Eignung und die vorhandene besondere Sachkunde nachweisen muss, oder?!
    Also was soll das hier meine Damen und Herren, sie diskutieren nicht mehr über die Frage des Fragestellers, sondern verfangen sich in beruflichen Eitelkeiten sondergleichen!
    Und um das auch noch einmal ganz klar zu erwähnen Herr Carden, wir haben Ihre besondere Sachkunde etc. noch zu keiner Zeit angezweifelt und werden dies sicherlich auch  -  wobei das weiß man nie, wenn der Scherz erlaubt ist  -  in Zukunft nicht tun, warum versuchen Sie dies bei uns. Wie bereits schon beschrieben oder geschrieben, hätte eine einfache Frage ausgereicht um Ihren Wissensdurst zu stillen. Die ungerechtfertigt heraus geholte Keule  -  sowie Sie dies hier getan haben  -  auch tatsächlich zu schwingen, ist nun halt einmal der falsche Weg.
    Insofern dürfen Sie davon ausgehen, dass sich unsere Einwände lediglich gegen die  -  unter Anderem von Ihnen  -  betriebene Art und Weise der los getretene Debatte richteten und nicht gegen Ihre fachliche Eignung, Herr Carden. Dies bitten wir Sie ausdrücklich zu unterscheiden.
    Noch niemand  -  abgesehen von wenigen Ausnahmen  -  hat in irgendeiner Art und Weise einen Beitrag gebracht, der hier hilfreich wäre und dem Fragesteller weiter helfen würde.
    Ferner hat von ihnen bislang noch niemand einen Beitrag dazu gebracht, was denn dann an unserem zuerst eingestellten Beitrag falsch wäre.
    Das lässt uns darauf schließen, dass Sie bislang keine Unzulänglichkeiten an unserem zuerst eingestellten Beitrag finden konnten, was wiederum  -  logisch geschlussfolgert  -  allein schon für die fachliche Eignung und die vorhandene, besondere Sachkunde desjenigen, der diesen Beitrag verfasst hat, sprechen muss ( ... mithin der unseren und damit meiner persönlichen Eignung und vorhandenen besonderen Sachkunde), oder?
    Aber sie alle haben Recht, hinsichtlich der Art und Weise, der Wortwahl und der Schreibweise können wir an unserem ersten Beitrag ebenfalls keine Defizite oder Unzulänglichkeiten feststellen.
    Alles dies bestätigt uns sodann die Korrektheit des von uns eingestellten Beitrages.
    ach so, für den Sänger unter den Dipl. -Ing. -ren (auch witzig gemeint), wenn man für eine GmbH schreibt, dann kann man durchaus in der 3. Person schreiben. Wir verstehen aber nicht, warum dies nun auch schon für sie (Alle) ein Problem darstellt, welches uns dann an der "Einen" oder auch der "Anderen" fachlichen Eignung und mithin auch der vorhandenen besonderen Sachkunde des betreffenden "Einzelnen" zweifeln lässt.
    Die nach unserem ersten Beitrag eingestellten Beiträge (siehe die Beträge, siehe Thalhammer, Carden, etc.) interessieren hier  -  abgesehen von wenigen Ausnahmen  -  sehr wahrscheinlich niemanden.
    Das, man hinsichtlich der Art und Weise und der Schreibweise sowie halt eben auch hinsichtlich der Ausdrucksweise streiten kann, bestreiten wir nicht, jedenfalls gilt auch hier immer noch das bislang allgemeinübliche Sprichwort,
    "so wie man in den Wald hinein ruf, so schallt es auch heraus".
    Es würde also ausreichen, vernünftig und mit Sachkunde in den Wald hineinzurufen um ein entsprechend gewünschtes Echo zu erhalten.
    Für eine Werbung eignet sich ein solches Forum eher weniger, wie wir aus Recherchen wissen.
    Dahingehend können wir ihnen aber  -  da auch dies kein Geheimnis ist  -  folgende Info an die Hand geben:
    Im Normalfall, wenn wir gar keine Beiträge schreiben haben wir ca. 250 Personenzugriffe (jeder wird nur einmal gezählt) innerhalb von 24 Stunden eines Tages (nur) auf der von ihnen zitierten Homepage (ohne die 4 anderen Homepages).
    Wenn wir Beiträge schreiben, wegen derer nicht so eine Lawine  -  wie hier  -  los getreten wird, haben wir vielleicht ca. 270 bis ca. 280 Personenzugriffe auf der Homepage.
    Und wenn es so rund geht wie hier, dann ca. 400.
    Ein Auftrag ist daraus  -  unseres Wissens nach  -  (bislang) noch nie entstanden. Die Kunden werden natürlich befragt, warum sie ausgerechnet uns beauftragen.
    Hinsichtlich dem Umsehen auf einer Homepage, Herr Carden, dürfen Sie unverblümt davon ausgehen, dass wir uns bereits schon  -  vor unserer Teilnahme an diesem Forum- über die hier an diesem Forum teilnehmenden Personen  -  insbesondere derer, in Ihrer Stellung Herr Carden  -  informiert hatten, dies alleine schon aus dem Grund, um nicht den gleichen Fehler zu machen, wie Sie ihn gemacht haben Herr Carden und sodann in einen derartigen Fettnapf zu treten, in den Sie es geschafft haben zu treten, Herr Carden, obgleich dies  -  bedingt durch unsere zurückhaltende Verhaltensweise  -  eigentlich gar nicht erforderlich wäre, weil wir uns ja nicht so "Keule schwingend" verhalten, Herr Carden, und es mithin ein wenig sachlicher angehen in dem wir uns um das Problem des Fragestellers versuchen zu bemühen aber im Vorfeld bereits wissen möchten, welche Personen sich aller Voraussicht nach an der Diskussion beteiligen werden.
    Wir hatten uns also bereits vorher schon einmal über die uns hier zu erwartenden Verhaltensweisen informiert und können mithin nur angeben in unserer vorherigen Annahme bestärkt worden zu sein, wie der "Eine" oder auch der "Andere"  -  auf unseren zuerst eingestellten Beitrag hin  -  vorgehen würde.
    Weiterhin können wir natürlich festhalten, dass wir uns sodann mithin nach der von uns bereits erwarteten Verhaltendweise Ihrer Person, Herr Carden, erneut und zum zweiten mal Ihre Homepage angesehen haben.
    Auch dies war sodann wiederum ein wenig anders, als Sie es  -  wie schon des Öfteren in den von Ihnen hier eingestellten Beiträgen- angenommen hatten, Herr Carden.
    Dabei ist uns natürlich aufgefallen, dass Sie zu einer bestimmten Zeit des Tages 63 Zähler auf Ihrer Homepage hatten, wohingegen wir  -  zu diesem Zeitpunkt- bereits 200 und mehr hatten.
    Unsere Homepage hat aber eigentlich  -  zu dem gleichen Zeitpunkt zu dem Sie 63 Zähler hatten  -  dann auch im Normal erst (nur) ca. 150 Zähler.
    Man kann also die Vermutung hegen, dass die Diskussion bei den Besuchen der Homepage zumindest auftrieb gibt.
    Herr Dühlmeyer darf davon ausgehen, dass er viele "kommen und gehen" sehen hat, wozu wir selbst uns nicht zählen, da wir schon länger in den Foren unterwegs sind jedoch nicht immer mit dem gleichen Pseudonym, wenn diese denn dort verwendet werden. Es ist also so, dass man nicht alle, die man meint "kommen und gehen" gesehen zu haben auch tatsächlich gekommen und wieder gegangen sind! Oftmals sind dies genau die Gleichen! Herr Dühlmeyer, wir sind's lediglich, sonst niemand, es gibt also keinerlei weiteren Befürchtungen die es hier  -  "hinsichtlich dem kommen und gehen"  -  zu hegen gäbe, denn wir kennen uns doch schon bereits seit vielen  -  bzw. seit einigen  -  Jahren. Nun aber mal Spaß beiseite, wir haben doch schon zusammen geschrieben genau so wie Herr Thalhammer mit uns  -  bzw. in dem Fall mit mir  -  auch schon geschrieben hat. Wir wissen dies natürlich nicht mit Gewissheit aber wir  -  wären wir an Ihrer Stelle- würden mal annehmen, dass Sie erst begonnen haben sich mit den entsprechenden Internetplattformen zu beschäftigen als wir schon da waren. Bei einer Plattform zumindest wissen wir  -  bzw. in dem Fall ich  -  dies mit Gewissheit.
    Und um das auch nicht zu vergessen  -  Herr Carden  -  , möchten wir uns für den kleinen "Exkurs"  -  hinsichtlich dem Auswahlverfahren und der Überprüfung der fachlichen Eignung von Sachverständigen bei der öffentlichen Bestellung  -  bei Ihnen bedanken, wir können Ihnen aber versichern, dass uns diese Verfahren bekannt sind.
    Es wäre aber nun sicherlich löblich, wenn wir uns  -  nach dem hier vollzogenen Schlagabtausch, den die Betreffenden pflegten lostreten zu müssen  -  wieder auf das "Wesentliche"  -  die Eingangsfrage- beschränken würden.
    Das nun aber langsam abgewetzte Thema der fachlichen Eignung und besonderen Sachkunde ist für die Forumsinteressierten langweilig und hier echt (fast) ausreichend behandelt worden.
    Gerne befassen wir uns weiterhin mit der Thematik der Eingangsfrage.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  19. Wesentliche Korrektur!

    Foto von Markus Reinartz

    HWO 7a
    ... eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung.
  20. Mir fällt dazu nur noch ein ...

  21. nicht ganz richtig

    Foto von Stefan Ibold

    nicht ganz richtig
  22. Herr Ibold, . Sie waren nicht gemeint, ...

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Reinartz,
    Ihre Pauschalaussage, man benötige in D grundsätzlich keinen Meisterbrief im Handwerk, um selbiges uneingeschränkt auszuüben, ist schlicht falsch. Im gesamten Bereich des Bauhauptgewerbes bedarf es in D sehr wohl den Befähigungsnachweis, um uneingeschränkt dort tätig sein zu dürfen. Die Sonderfälle nach § 7 HWO sind eine völlig andere, leider aber oft fehlerhaft interpretierte und ausgenutzte Möglichkeit, lediglich eingeschränkt in einem Beruf des BHGW tätig sein zu dürfen.
    Mit der Zertifizierung sprechen Sie vermutlich die DINAbk. 17024 an. Auch wenn es "Kollegen" von mir gibt, die sich diese Norm zunutze machen wollen und dieses auch aggressiv bewerben, so kann ich nur sagen, dass diese Norm keinerlei Aussagen über die Qualität des Zertifikatgebers noch über die des Zertifikatnehmers bringt.
    Die Gesellschaftsform als Begründung für die eigene Anrede in der dritten Person vorzuschieben, ist  -  mit Verlaub geschrieben  -  lächerlich. Eine auch nur annäherende Art dieses, Ihres Schreibstils ist mir noch nicht in den Foren begegnet, weshalb ich eine "gemeinsame Schreibtätigkeit" erst einmal ausschließen möchte.
    MfG
    Stefan Ibold Herr Ibold,
    Sie waren nicht gemeint, Sie sind auch, falls Sie es noch einmal nachlesen möchten, von mir dahingehend, dass wir schon einmal geschrieben hätten nicht erwähnt worden aber ausschließen würde ich dies in Ihrem Fall auch nicht wollen. Möglich wär's trotzdem und wie gesagt oder geschrieben, Sie waren ja nicht gemeint und sind auch nicht von mir erwähnt worden.
    In der 3. Person schreibe ich  -  sowie viele andere auch  -  immer, wenn ich für die GmbH oder UGAbk. schreibe.
    Das ist nichts ungewöhnliches, auch wenn es Ihnen noch so fremd vorkommen mag Herr Ibold. Fragen Sie doch mal bei allen Handwerkskammern nach, Sie werden sich wundern!
    Und ich setze sogar noch einen drauf Herr Ibold, auch Makler können Sachverständiger werden.
    Auch wenn Ihnen dies nicht geläufig ist, machen Sie sich schlau.
    Wenn Sie nicht fündig werden, können Sie sich sehr gerne wieder an mich wenden.
    Solche Zertifikatsgeber sind z.B. die Architektenkammer, die Ingenieurskammern, DVR, IQ-Zert, Hyp-Zert, IHKAbk. usw. um nur einige zu nennen.
    Was ist denn nun daran in Ihren Augen wiederum falsch?
    Achs und nicht zu vergessen, früher auch noch die Landwirtschaftskammer (was man nur wissen kann, wenn man sich für Geschichte ein wenig interessiert, hier gibt es noch einen Sachverständigen der von der Landwirtschaftskammer bestellt wurde, in dem Fall also nicht die Zertifizierung, sondern die öff. Bestellung)
    Ich erwähne nochmals ausdrücklich, dass wir zu keiner Zeit eine Wertung hinsichtlich dem Unterschied zwischen zert. und öff. best. abgegeben haben.
    Zitat Herr Ibold:
    ... so kann ich nur sagen, dass diese Norm keinerlei Aussagen über die Qualität des Zertifikatgebers noch über die des Zertifikatnehmers bringt.
    eben Herr Ibold, WAS anderes habe ICH (WIR) AUCH DIE ganze Zeit NICHT BEHAUPTET.
    Sie machen genau die Aussage die von "uns" kam.
    Zu berücksichtigen ist aber, dass dies in beiden Fällen und mithin auch bei dem Handwerkskammersachverständigen so zu sehen und zu verstehen ist, Herr Ibold.
    Und sicher liegt dies immer an der Person selbst, wie fach und sachkundig sie denn schlussendlich ist.
    Sie haben  -  wenn ich (wir) dies richtig sehen  -  die gleiche Meinung wie die, die von mir hier auch Kund getan wurde.
    Und die Schärfe des Schreibstils bzw. das, wie es denn dann dazu kommt, dass der schärfer werden mag, erkläre ich hier nicht noch einmal Herr Ibold, denn dies dürfte auch ohne Erklärung und Erläuterung jedem klar sein.
    Und vielleicht haben wir schon geschrieben und es war gar keine Schärfe in der Diskussion notwendig, weil die betreffenden Personen  -  weswegen die Schärfe meistens aufkommt wenn diese Teilnehmen  -  gar nicht an der Diskussion Teil genommen!
    Also noch einmal Herr Ibold, und dass nicht allein wegen Ihnen oder besser gesagt nicht oder  -  Sie schreiben ja sachlich  -  nur zuletzt wegen Ihnen und dies denn dann deswegen, weil Sie sich schon wieder nicht auf die eingestellte Frage des Fragestellers  -  und unserem darauf folgenden Beitrag  -  geäußert haben.
    Machen Sie das doch mal zuerst und stellen Sie einen neuen Thread ein wegen dem anderen Kram, ich verspreche Ihnen, ich nehme Teil, Fall Sie Wert darauf legen sollten.
    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz
  23. Klasse Herr Dühlmeyer!

    Foto von Markus Reinartz

    Das ist doch mal ein toller Link.
    Aber Herr Dühlmeyer,
    wir haben echt schon geschrieben bzw. zusammen diskutiert.
    Das ist schon ein paar Jahre Herr.
    Ich kann Ihnen heute noch sagen bei welchem Beitrag dies denn dann gewesen ist.
    Auch das Forum weiß ich noch und auch das Thema.
    Den Link an dieser Stelle zu setzen, ersparen wir uns an dieser Stelle.
    Aber damit Sie nicht weiter grübeln müssen, versuche ich es Ihnen noch einmal in Erinnerung zu rufen, was denn dann sehr wahrscheinlich die nächste Diskussion auslösen wird.
    Damals waren auch ein paar unbelehrbare Teilnehmer Zugange, die diese Aussage  -  die sie zuvor gemacht hatten  -  wiederrufen mussten. Dies  -  auch wie meistens und so oft  -  aus Unwissenheit.
    Ich hatte nämlich behauptet, dass der Verkauf von Häusern  -  unter bestimmten Voraussetzungen und zumindest teilweise  -  ohne Mehrwertsteuer erfolgen kann. Das galt auch, wenn der Bauunternehmer für den Kunden ein Haus baut. Wo auch Sie widersprochen hatten.
    Dazu hatte ich eine Behauptung per Berechnung eingestellt, die absolut zutreffend war, die aber zunächst von Ihnen, jaaaaaaaaaa, man kann waghrscheinlich schon sagen verbalen Beschimpfungen erfolgte.
    Die dann schlussendlich gefolgt von Richtigstellungen  -  nach Rückfragen beim Steuerberater- wieder ins rechte Licht gerückt wurden.
    Soweit ich mich recht erinnere, waren natürlich auch  -  hiervon ausgenommen ist Herr Ibold  -  noch einige andere Forumsteilnehmer aus diesem Forum hier mit dabei.
    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz
    Ps. Die damals aufgestellte Behauptung gilt übrigens heute noch.
  24. Damit Sie sich nochmal in Ihrem Heldentum sonnen können ...

  25. "hmmm"

    "hmmm"
  26. Hallo Herr Dühlmeyer!

    Foto von Markus Reinartz

    hier der Link

    Alle sind dumm, nur Sie nicht. Haben wir jetzt verstanden.
    :-) o'man des wird ja immer mehr ... des schaff ich auch diesen Winter nicht ... rechnen Sie lieber mit dem übernächsten (!) Das Sie Aufgrund des Hinweises den Beitrag finden würden war doch klar.
    Wenn dies jedoch vorher klar gewesen wäre hätten bereits schon im Vorfeld viele Worte  -  der Nachfrage- erspart geblieben sein können. Sie durften und sollten den Beitrag ja finden, dass war erwünscht, sonst hätten wir Ihnen den Hinweis nicht gegeben, was sicherlich im Zuge der Auflistung der Beiträge in Ihrem Profil  -  für Sie- kein Problem darstellt.
    Wir hatten nicht behauptet, dass Sie oder Alle dumme sind und das ist auch nicht unsere (und auch nicht "meine") Meinung.
    Warum versucht wird uns etwas in den Mund was wir nicht gesagt oder geschrieben haben und was im entferntesten auch nicht unsere Meinung ist, können wir nicht nachvollziehen.
    Was wir gerügt haben ist hier in diesem Forum die Verunglimpfung der hier im Forum teilnehmenden Personen und dabei bleiben wir, dass sich dies nicht gehört und sich ganz bestimmt nicht für die Personen in einer betimmten Stellung schickt. Und auch dabei möchten wir sehr gerne bleiben.
    Vielleicht schaffen Sie es ja noch einmal zum Ursprung der Sache zurück zu kommen und hier ganz klar hinein zu schreiben, was Ihnen an unserem ersten Beitrag nicht gefallen hat und am besten auch gleich, was daran fachlich falsch war.
    Der war freundlich und sachlich formuliert.
    Und außer ständig nicht zutreffender Beiträge der hier teilenehmenden Personen  -  abgesehen von wenigen Ausnahmen natürlich  -  ist von den Selbigen nichts gekommen.
    Lassen Sie einfach diese  -  dann auch noch  -  nicht zutreffenden Verunglimpfungen  -  die haben hier nämlich (auf jeden Fall unberechtigter Weise in keinem Fall) etwas zu suchen- und wir werden vielleicht noch die "dicksten Freunde".
    Hinsichtlich dem eingestellten Beitrag des Fragestellers ist Ihrerseits und auch von den Anderen hier teilnehmenden Personen  -  abgesehen von den wenigen Ausnahmen natürlich  -  noch nichts gekommen.
    Höre oder lesen wir dahingehend weiter nichts, gehen wir davon aus, dass auch Sie  -  sowie die anderen hier teilnehmenden Personen auch  -  mit unserem hier zuerst eingestellten Beitrag vollendst zufrieden sind und Sie an der fachlichen Richtigkeit des Beitrages nicht zu mäkeln haben.
    In diesem Sinne, Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Abend, Herr Dühlmeyer.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  27. Herr Ibold, zu Ihnen noch einmal ganz entspannt!

    Foto von Markus Reinartz

    Sie hatten uns geschrieben,
    ... Ihre Pauschalaussage, man benötige in D grundsätzlich keinen Meisterbrief im Handwerk, um selbiges uneingeschränkt auszuüben, ist schlicht falsch.
    Aber genau bei dieser Aussage würden wir sehr gerne bleiben, weil diese richtig und korrekt ist.
    Was aus Ihrer pauschalen Antwort nicht hervor geht ist, dass wir behauptet hatten,
    ...  -  bis auf wenige Ausnahmen- fast alle Handwerksbetriebe ohne Meisterbrief ...
    Unsere Betonung lag auf "Meisterbrief".
    Sie haben natürlich Recht, dass man die Befähigung nachweisen muss, was wir Ihnen nicht absprechen.
    Der Meisterbrief ist aber lediglich eine der vielen (möglichen) Befähigungsnachweise.
    Dies bedeutet, wenn Sie den Meisterbrief nicht haben, dann müssen Sie den Befähigungs Nachweis anderweitig erbringen.
    Schauen Sie in die §§ 7 bis 11  -  vielleicht auch mittlerweile sogar bis & 12 (keine Ahnung, haben dies jetzt nicht geprüft).
    Früher wurde dieses "Ding" (der Befähigungsnachweis) auch Altgesellenregelung genannt.
    Das wissen wir deswegen so genau, weil wir (in dem Fall ich) noch eine andere Firma habe, die z.B. über diese s.g. Altgesellenregelung  -  die mehrfach abgeschafft und wieder aufgenommen wurde in der HWO- arbeitet. Nun lesen Sie aber bitte richtig, Wir haben nämlich nicht von mir persönlich gesprochen, sondern nur von einer Firma die (in dem Fall) ich (sonst) noch habe. Das könnte eine GmbH sein oder eine GbR oder auch eine UGAbk. oder, oder oder. Um Sie aber bei dieser Aussage nicht aufs Glatteis führen zu wollen, kann ich Ihnen an die Hand geben, dass es bei dieser Firma nicht um meinen persönlichen (bereits vorhandenen) Befähigungsnachweis geht. Dennoch musste (in dem Fall) ich mich im Auftrag des betreffenden darum kümmern, ca. 1995 schon.
    Ergo aber daher wissen wir (weiß ich), wie dies alles funktioniert, weil ich's gelesen habe und auch die Kommentierungen gelesen habe.
    Erkundigen Sie sich, Sie werden sehen, hören und staunen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ________________________________
    Unsere Beiträge in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
  28. Das erzählen Sie mir nicht neues.

    Das erzählen Sie mir nicht neues.
  29. "hmmm"

    "hmmm"
  30. nachtrach

    nachtrach
  31. Für Sie Herr Carden, extra von Ihrer Handwerkskammer besorgt!

    Foto von Markus Reinartz

    Ich bin einer derjenigen, die den zu prüfenden "Altgesellen" die besondere Fachkenntnis (Sachkundeprüfung) abnehmen, damit diese eine Ausnahmeregelung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Bauunternehmer erhalten.
    Die Betonung liegt auf "Ausnahmeregelung".
    Eine Ausnahme ist die Abweichung vom üblichen und wird nur dann ausgesprochen, wenn besondere Umstände vorliegen. Die Anforderungen an den Ausnahmen sind glaube ich in § 8 der HWO aufgeführt.
    Die Fachkenntnis muss mit einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.
    Sollte dieses geschehen sein, ist einer der Hürden zur öffentlichen Bestellung natürlich Übersprungen, Nämlich die, dass der zu bestellende, in dem zu bestellenden Fachgebiet ein Firma führt oder führen dürfte.
    [Siehe § 1a SVO] unter (5) sind wiederum Ausnahmefälle beschrieben, die faktisch aber nicht bestehen.
    Ich kenne aber keinen im Bereich des Hochbaus, der nicht mindestens Meister ist. In den überwiegenden Fällen handelt es sich eher um Ingenieure.
    Ich glaube Ihnen auch nicht Ihre Argumentation, dass Sie Mangels damaliger Honorarhöhe auf die öffentliche Bestellung verzichtet haben.
    Das ist insofern Quatsch, als Sie im Privatauftragsverfahren auch als öbuvAbk. selber die Honorarhöhe bestimmen können (der AG kann ja ablehnen) und die paar Gerichtsgutachtenaufträge, die der öbuv ja annehmen muss, über erhöhten Zeitaufwand auch in annehmbare Richtungen steuern kann. Das ganze wurde seinerseits von den Kostenbeamten toleriert, da Sie um die zu niedrigen Stundenansätze wussten.
    Ergo  -  da Sie Schloss Raesfeld ja hinter sich hatten, hätte es nur noch der Prüfung vor den baugewerblichen Verbänden bedurft.
    Hier muss wohl irgendetwas schief gelaufen sein.
    War der Spaziergang zu groß?
    Sie Schrieben:
    <<<<<<<Das gilt mittlerweile auch für das Maurer- und Betonbauerhandwerk (Maurerhandwerk, Betonbauerhandwerk) oder auch das Elektrohandwerk, den Fleischer, etc. (... z.B. Herr Carden). <<<<<<<<
    Wäre es Recht, dann wäre es die Regel.
    Das ist aber falsch.
    Es gilt eben nicht für die Hauptbaugewerke.
    Wäre das EU Recht komplett umgesetzt worden, bräuchte es keine Ausnahmegenehmigungen.
    Dann könnte sich jeder in unserem Bereich  -  ohne vorher von mit geprüft worden zu sein, selbständig machen.
    Was mich betrifft, da Sie ja meinen Namen hier gerne anführen, ich habe zwei Meistertitel.
    Aber ich finde es Nett, dass mir nun der Begriff der "UG (haftungsbeschränkt) " erläutert wurde.
    Hierauf dann als Unwissend dargestellt zu werden ist in diesem Fall trefflich Richtig Herr Rainartz.
    Ihre weitere Ableitung hier ist natürlich genauso unpassend, wie Ihr gesamter Auftritt.
    Ich Stelle nun fest, dass ein "UG (haftungsbeschränkt) " offensichtlich von den Leuten gegründet werden, die aus welchen Gründen auch immer, keine 25.000 € aufbringen können.
    Es ist ja nicht so, dass das Geld irgendwo hingelegt werden müsste. Es darf ja für das normale Geschäftsleben Verwendung finden.
    Nun ist 25.000 € eine Menge Geld, sofern es sich um Privatvermögen handelt.
    Für einen Bauunternehmen ist diese Summe idR. gering, sofern er diese sogar für Anschaffungen, Vorleistungen etc. Verwenden darf.
    Ich kann hieraus nicht wirklich einer der wichtigsten Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung herauslesen, nämlich die, der geordneten wirtschaftlichen Voraussetzungen.
    Also doch, so wie ich von Anfang an vermutet hatte, alles laue Luft.
    Das aber so aufgeplustert, das mir fast die Luft wegbleibt.
    "Wir" wissen offensichtlich nicht, wie "wir" auf andere Leute wirken. ich glaub ... ah was heißt ich glaub = ich will ein Kind von "euch" :-) unter "euch" sind natürlich die 3 von der Tanke gemeint :-) Hallo Herr Carden,
    wir versuchen hier mal ein Dokument hochzuladen, mal sehen, ob es denn klappt.
    Das haben wir uns bei der entsprechenden Handwerkskammer beschafft. Steht aber eigentlich bei jeder HWKAbk. zum Download bereit.
    Klar, dass sie insgesamten Regelungen nur schwer verständlich sind. Da würde doch niemand mehr eine Meisterprüfung ablegen wollen. Warum auch eigentlich eine ablegen, wenn es nicht mehr notwendig ist!?
    Fragen Sie doch dort mal nach, es ist so, wie wir es beschrieben haben. weswegen wir  -  unter genau den gleichen Voraussetzungen wie wir sie schon benannten hatten  -  bei unserer Aussage bleiben wollen.
    Wir bleiben also dabei ... ,
    für einen Handwerksbetrieb  -  abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen  -  benötigt man keinen Meisterbrief mehr.
    Das ist eigentlich der Slogan, den hier von Ihnen niemand hören möchte, der aber absolut korrekt ist, auch wenn Ihnen dies fremd erscheint.
    Wir haben diese Woche schon wieder eine Ausnahmebewilligung die wie wir es beschrieben hatten als Befähigungsnachweis anzusehen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  32. Hat leider nicht geklappt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hier ein paar links zu dem Thema, Herr Carden, die wir weiter unten einfügen.
    Machen Sie sich schlau und argumentieren Sie dann, dass wäre klüger als das was Sie hier fälschlicherweise schreiben!
    Wenn Sie dies gemacht haben, dann können wir uns sehr gerne  -  aber dann vielleicht mal auf Augenhöhge- unterhalten.
    Und noch einmal, wir haben immer noch keine Wertung abgegeben, was wir davon halten, wir sagen nur, dass es so ist und dabei bleiben wir, weil es absolut korrekt ist und Sie Herr Carden  -  mit der Keule in der Hand schwingend  -  immer noch nicht die Ordnung  -  nämlich die Handwerksordnung  -  kennen, auf deren Grundlage Sie öffentlich bestellt und vereidigt worden sind.
    Auch in diesem Fall  -  wie auch als es um die UGAbk.'S ging  -  wissen Sie scheinbar wieder mal nicht Bescheid, was nicht schlimm ist, nur Mut zur Lücke aber dann bitte "ohne die Keule".

    Siehe dort § 7, dort Abschnitt 7
    und § 7b, dort Abschnitt 1a
    Herr Ibold, wir hatten auch nicht davon gesprochen, was denn dann nun meistens oder wie auch immer die Regel sei. Aber wie wir nun bei den §§ die hier benannt wurden geschrieben stehen sehen, wird hier schon von ... "in der Regel" gesprochen.
    Es scheint also mithin mittlerweile häufiger so zu sein, als Sie es bislang annehmen.
    Im Übrigen bescheinigen diese Ausnahmetatbestandsregelungen schlussendlich  -  vom Regierungspräsidenten und nicht von der Handwerkskammer bescheinigt, dies aber nur am Rande  -  "Meistergleiche" Fähigkeiten.
    Der Ordnung halber sei erwähnt, dass Sie diesen Begriff "Meistergleiche" Fähigkeiten heute  -  sehr bewusst von den Verantwortlichen gesteuert  -  nicht mehr finden werden.
    Davon habe ich (nicht wir), mehrere hier liegen, von den neuen nächste Woche auch.
    Wir werden den dort gewählten Wortlaut berichten.
    Wenn der Scherz erlaubt ist, für findige Dienstleister könnte dies einen Geschäftszweig darstellen, denn wie man  -  auch am Beispiel Carden- sieht, ist hier noch einiges an Aufklärungspotenzial  -  für die nichtfach- und sachkundigen im Umgang mit der HWO- geboten bzw. besser gesagt erforderlich.
    Wie schon geschrieben, werden diese Möglichkeiten ja von den Verantwortlichen nicht so offensichtlich und offenkundig beworben.
    Es ist nur gerade so, dass man sagen kann, da hinten, in ganz kleiner Schrift, wird es beschrieben, dass sich diese Möglichkeiten auftun ...
    einen Handwerksbetrieb auch ohne Meisterbrief ...
    eröffnen zu können.
    Auf die Eingangsfrage antwortet von Ihnen wohl niemand mehr, oder?
    Dann wird ja wohl alles korrekt sein, was wir dazu geschrieben haben!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  33. ZSEG

    Foto von Markus Reinartz

    Hinsichtlich der Beweggründe Herr Carden, kann es dahinstehen, was Sie glauben oder nicht glauben.
    Die meisten glauben fast überall, wenn Sie denn gläubig sind und wenn es dann auch noch um um Religionen geht, jedenfalls ging es ja im vorliegenden Fall nicht darum und die Beweggründe die ich damals hatte, waren was ZSEG, welches Ihnen ja zumindest dem Namen nach (noch) geläufig sein dürfte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  34. Nichts von dem was ich geschrieben habe, haben Sie wiederlegt

  35. Paradebeispiel der Läuterungsresistenz und Unbelehrbarkeit ...

    Foto von Markus Reinartz

    Ausnahmebewilligungen
    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung die Möglichkeit der selbstständigen Ausübung eines Handwerksberufs der Anlage A geschaffen.
    Eine Ausnahmebewilligung erhalten z.B. Personen, die die für die selbstständige Ausübung notwenigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, für die das Ablegen der Meisterprüfung jedoch eine unzumutbare Belastung darstellen würde.
    Auch Angehörige der EWG-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten. Herr Carden,
    dass ist aber doch sicher jetzt nicht Ihr Ernst, oder?
    Der hat sicher  -  wie auch in dem Witz- nur von dem Ernst die Kappe an und heißt Franz, oder?
    Herr Carden, nun mal Spaß beiseite.
    Den s.g. Ausnahmetatbestend den Sie hier bezeichnen, ist einer der vielen Ausnahmetatbestände den man erfüllen kann oder auch nicht.
    Neben dem von Ihnen genannten Ausnahmetatbestand gibt es noch einen Weiteren, der da lautet,
    ... 6 Jahre, davon 4 Jahre in leitender Tätigkeit.
    Das alleine genügt, das Alter spielt dabei überhaupt keine Rolle, auch wenn Ihnen dies fremd ist.
    In diesem Sinne,
    Ihnen trotz der bisger an den Tag gelegten Unbelehrbarkeit oder auch Läuterungsresistenz ...
    ein schönes Wochenende.
    Mit freundlichem Gruß
    Markus Reinartz
  36. darf nicht wahr sein

    Foto von Stefan Ibold

    darf nicht wahr sein
  37. "hmmm"

    "hmmm"
  38. Ich versteh Reini,

    Ich versteh Reini,
  39. Öbuv SV grundsätzlich als Gütezeichen?

    Öbuv SV grundsätzlich als Gütezeichen?
  40. Im Prinzip

    Im Prinzip
  41. Wenn man weiß wo es denn steht, weiß man schon einmal einiges!

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Reinartz,
    nachdem Ihre Äußerungen allmählich das Niveau einer Tiefkühltruhe erreicht haben, gestatten Sie bitte, Ihnen den rechten Pfad zur Verfügung zu stellen (s. erster Link). Hier sind andere Voraussetzungen als die von Ihnen heran- / herbeigezogenen beschrieben (u.a. eine Altersangabe). Und wenn Sie das vollumfänglich verstehen, dann wird Ihnen klar sein, dass hier die vollumfängliche Berufsausübung beschrieben ist.
    Dazu der zweite Link, der Ihnen dann beschreibt, wer eingetragen werden kann. Wenn Sie dann bitte am Ende auf "nächster Artikel" klicken mögen, kommen Sie zu § 7a. Wesentlicher Bestandteil dieses § ist, " (1) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. " Besonderen Wert muss man auf das Wort "wesentliche Tätigkeiten" legen, denn hier wirtd entgegen des § 8 nur von einer Teilausübung eines Berufsbildes gesprochen. Beispiel: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für das Erstellen von Carports einschl. der Abdichtungen oder Eindeckungen.
    § 7b: auch der ist nicht soooo einfach zu erreichen und in den Berufszweigen des Bauhauptgewerbes eher unüblich. Zumeist scheitert es an dem Nachweis einer leitenden Tätigkeit: "Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind". Also Kasse auf und zumachen reicht da bei Weitem nicht aus.
    Auch der § 9 ist nicht so einfach, wie Sie es denn gerne hätten. Die Voraussetzungen für EU-Bewohner sind denn doch deutlich höher, als es von Ihnen beschrieben wird.
    Leider  -  und da muss ich Ihnen Recht geben  -  werden die Entscheidungen häufig aus politischen und weniger aus fachtechnischen Gründen getroffen.
    Bei den öbuvAbk. SV der HWKAbk. wird hingegen schon jetzt, mehr noch in der Zukunft, ein erheblich größeres Augenmerk auf den tatsächlichen Sachverstand gelegt, damit diese sich von den Scharlatanen und selbsternannten deutlicher unterscheiden.
    Blender, Schwafler, die wortgewaltig agieren, werden sehr schnell aussortiert und fallen dann durch die Maschen, auch wenn die Prüfungen angeblich Spaziergänge sind.
    Ein guter öbuv SV zeichnet sich u.A. darin aus, dass er keine völlige Selbstüberschätzung an den Tag legt.
    MfG
    Stefan Ibold was für ein erbärmlicher Schwätzer (!) wenn er/sie in der dritten Person zu schwafeln geruht/en. Er/sie ist/sind nicht direkt verantwortlich und sagen tut/en er/sie eh nix.
    Was regt Ihr Euch auf? ;-)
    Gruß Lukas
    PS: Es ist einfach geil, wie man sich so einfach öffentlich zumD.p.en machen kann. :-) Nun Stefan,
    ich will mich ja nicht zum Hauptteil äußern, da das nicht mein Ressort ist.
    Aber dass die Öbuv eines Sachverständigen grundsätzlich ein Gütesiegel ist glaubst Du wohl selbst nicht.
    Dazu sagte mein geschätzter Kollege Martin Kempf ja vor einiger Zeit das Richtige, in etwa sinngemäß so: "Nur weil Einer mal zur richtigen Zeit auf die gestellten Fragen die richtige Antwort wusste sagt das nicht viel über dessen Sachverstand aus".
    Wenn ich einige Zeit zurück denke, wie unser beider verstorbener Freund Werner Faltenbacher öffentlich bestellt u. vereidigt wurde, wurde ohne Sachkundenachweisprüfung vom Obermeister bestimmt, wer als SV öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Eine Nachprüfung oder Überprüfung der Sachkunde wurde von Werneru.d.Anderen Kollegen die ich kenne von der HWK nie eingefordert.
    Obuv. Sachverständiger sein ist doch so wie PAPST sein, es sei denn der SV begeht ein Gewaltverbrechen o.ä.
    Man sehe sich nur die Öbuv. SV Dipl. Ing. der IHKAbk. an, die ohne ein Gewerk je erlernt zu haben für alle Gewerke den Sachverständigen geben und den größten Unsinn in Schriftform niederschreiben, da diese Generalisten ja alles mangels Wissen abschreiben, aber es nicht richtig zuordnen können. Bei Experten genügt oft ja nur ein Dipl. Ing. vor dem Namen um den Verdacht der Genievermutung wider sich selbst zu erhärten und dann noch von den Gerichten wegen des akademischen Grades bevorzugt zu werden. Fachwissen zählt scheinbar nicht.
    Pfeif auf den Sachverstand, wenn nur ein Dipl. Ing. oder noch besser ein Dr. oder gar Prof. voransteht, auch wenn Er lauter Daumen hat! wurde im bisherigen Thread nichts anderes behauptet.
    Daher schreiben sowohl der Stafan als auch ich von der Gegenheits- oder der näheren Vergangenheitsform.
    Das Problem wurde erkannt, die Latte mit den Schulungen und Prüfungen, verbunden mit einer hohen Zahl an Aussiebungen höher gesetzt.
    Welcher Titel auch immer vor dem Namen getragen wird, ersetzt keinesfalls das Fachwissen.
    Vollkommen Richtig.
    Auch geprüfte sind nicht Allwissen.
    Auch dem stimme ich zu.
    Bleibt nur noch die Frage, ob ich mich dem selbsternannten Arzt zur Diagnostik überantworte, oder besser dem, der durch Studium, Fortbildungen und Prüfungen zum führen des Titels berechtigt ist. Falls der selbsternannte Arzt Ihnen helfen kann und der andere vielleicht nicht, würden wir Ihnen empfehlen den Gang zu demjenigen  -  auch selbsternannten Arzt zu wählen-, bevor Sie "abkratzen".
    Spaß beiseite Herr Carden aber Ausnahmen bestätigen manchmal dennoch die Regel oder auch mal nicht die Regel, dass weiß man vorher nie so genau.
    Aber eines weiß man ganz genau, dass ist nämlich dem Grunde nach so, wie mit den Friseuren auch, "dem einen schneidet er die Haare gut und der andere ärgert sich schwarz" warum er denn nicht einen anderen Friseur ausgewählt hat, oder.
    Und deswegen finden wir die  -  hier scheinbar auch  -  weit vertretende Meinung  -  hinsichtich der Beurteilung von Sachverständigen von den sich hier äußernden Personen- ein wenig anmaßend und würden uns selbst auch deswegen niemals auf diesen Standpunkt stellen, was wiederum im Umkerkehrschluss  -  für die wieder mal anders verstehen wollenden  -  nicht heißen muss, dass der Zertifizierung oder die öffentliche Bestellung kein Gütesiegel sei, dass zumindest haben wir nicht behauptet, wir behaupten nur, dass dies nicht immer und generell so sein muss (auch wenn dies wieder einige, der hier an der Diskussion beteiligten Personen nicht hören möchten).
    Und auch Sie oder sonstige hier teilnehmenden Personen  -  sowie auch wir  -  können nun halt mal nicht alle Fachgebiete die "mit Bau" zu tun haben abdecken, dass wird sicherlich niemand "allumfänglich" schaffen.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  42. Lohisch Herr Ibold!

    Foto von Markus Reinartz

    Herr Ibold,
    wir haben zu keiner Zeit gesagt, dass man irgendwelche Ausnahmetatbestandsregelungen nicht zu erfüllen bräuchte.
    Da geben wir Ihnen  -  und da ohne Umschweife  -  Recht.
    Wir behaupten aber, dass, wenn alle Ausnahmetatbestandsmerkmale erfüllt sind, dies eine Angelegenheit bis zur Erteilung der Ausnahmebewilligung in der Regel schnell und unproblematisch geht, weiter nichts und nicht mehr und nichts weniger wird von uns behauptet.
    Die "Dinger" müssen erfüllt sein, Punkt, wir haben niemals etwas anderes behauptet Herr Ibold, weswegen da Ihre Argumentation ein wenig ins Leere läuft.
    Jemand der nicht in leitender Tätigkeit gearbeitet hat erfüllt die Ausnahmetatbestände logischerweise z.B. nach 7 b (natürlich) nicht. Das wäre ja auch noch schöner ...
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN