Kosten für Sonderleistungen bei Neubau
BAU-Forum: Neubau

Kosten für Sonderleistungen bei Neubau

Hallo,
wir haben ein REH in Frankfurt gekauft. Vor der Protokollierung haben wir dem Bauträger unsere Sonderwünsche mitgeteilt. Jetzt haben wir eine Kostenaufstellung erhalten und haben das Gefühl, man will uns "übervorteilen", da wir ja bereits unterschrieben haben.
Ein Beispiel: Wir planen ein Gäste-WC im DGAbk. (4,25 m², keine Dachschrägen, liegt genau über dem Bad im OGAbk.). Folgendes steht in der Kostenaufstellung: "Gästebad im DG, Musterobjekte, Musterfliesen Wand umlf. 2 m hoch, Musterfliesen Boden, Altern. Abdichtung, Silikonfugen, GK Wand 10 cm, Raufasertapete Restbereich Wandkopf sowie Außenseite, je ein Deckenauslass und Wandauslass mit Einfachschalter, 3 Steckdosen, Abkofferung Waschtisch WC Bereich, Mustertür, Sockel Außenseite, Planung. " Die Nettopreise für: Sanitär 1700,- €, GK Wand 370,89 &euro, Fliesen Wand 460,80 €, Fliesen Boden 155,92 €, Abdichtung 62,50 €, Silikon 130,- €, Löcher 72,- €, Wechselschaltung 75,- €, Deckenauslass 40,- €, Steckdosen 114,- €, Abkofferung 234,- €, Tür 250,- €, Sockel Laminat 39,20 €, Planung 250,- €, Raufaser 98,95 €. Zusammen sind das 4053,07 €, zzgl. MwSt 6655,95 €.
Auf unsere Frage, ob wir eine detaillierte Aufstellung haben könnten, getrennt nach Material- und Arbeitskosten (Materialkosten, Arbeitskosten), sagte uns der Generalunternehmer, das wäre zu aufwändig und wenn wir es wollten, müssten er es uns in Rechnung stellen. Auf die nächste Frage, was den Preisen zugrunde liegt, bekamen wir als Antwort <Erfahrungswerte>.
Nun die Frage; Ist der Preis realistisch und müssen wir solche Aussagen des Generalunternehmer akzeptieren, oder können wir eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten?
PS: Das ist nur 1 Punkt. Des weiteren sollen wir für Fußbodenheizung einen Aufschlag von 9000,- € für ca. 160 m² Fläche bezahlen.
  • Name:
  • P.A. Ullrich
  1. Sonderwünsche bei Bauträger

    ganz allgemein gilt, dass Soderwünsche (SW) sehr, sehr teuer berechnet werden. Mithin alles, was von der Baubeschreibung abweicht.
    Weiter sollte man immer vor Vertragsunterzeichnung solche SW u.a. schriftlich fixiert haben, usw., usw.
    Konkret:
    1. Sie haben nicht viele Möglichkeiten, außer ggf. vom Vertrag über den Sonderwunsch zurückzutreten, d.h. von diesem Abstand zu nehmen
    2. Sollten Sie jedenfalls zu Ziff. 1. Ihre Gründe hierfür schriftlich dem Bauträger mitteilen. Er soll ja wissen, weshalb Sie nicht bereit sind einen solch teuren SW zu realisieren
    3. ggf. können Sie alles für das Bad vvom Bauträger vorrichten/vorhalten lassen, d.h. bspw. die Anschlüsse, Leitungen, etc. um dann in Eigenregie nachträglich diese Arbeiten von einer eigens beauftragten Firma (~en) anbieten und ausführen lassen.
    4. und dies erscheint mir, da hier immer wieder dieselben Fehler gemacht werden, besonders wichtig: Holen Sie sich fachliche Unterstützung für ihr Vorhaben, bspw. durch einen Architekten oder qualifizierten Berater, Baubetreuer o.ä.
    Sie werden sehen, dass dieser weit besser mit dem Bauträger "umgehen" (verhandeln, etc.) kann als Sie selbst und im besten Falle spart Ihnen dieser mehr Geld als er kostet. Und zum Schluss vertritt dieser Ihre Interessen fachlich fundiert bis hin zur Abnahme und Übergabe.
  2. Ganz schlecht

    unterschrieben und dann Sonderwünsche. Schauen Sie einfach div. andere Threads dazu an. Tenor ist aber überall ähnlich.
    Wer nach der Unterschrift Sonderwünsche hat, muss damit rechnen, diese "teuerer" zu bekommen, als vor der Unterschrift.
    Man kann das Abzocke nenne oder einfach nur Gewinnoptimierung oder oft auch einfach auch nur die Mehrkosten durch ggf. Umplanung wieder hereinholen. Kommt halt immer drauf an um was es geht.
    Ein paar Steckdosen mehr oder andere Farbe oder Fliesen sind sicherlich nicht aufwändig, macht eh meist der Sub-Unternehmer.
    Fußbodenheizung statt Heizkörper dürfte Mehraufwand an Planung sein für den Bauträger sein.
    Fazit: Entweder mit dem Unterschriebenen Standard leben, Zahlen (und als Lehrgeld buchen) oder nachträglich, sofern das geht selber machen (lassen).
  3. Erg. zu Ihren Fragen

    >"Nun die Frage; Ist der Preis realistisch und müssen wir solche Aussagen des Generalunternehmer akzeptieren, oder können wir eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten?
    ... Sie können deine det. Kostenaufst. verlangen und
    Preise sind eher erst einmal nicht überteuert, vgl. mein Beitrag oben.
    PS: Das ist nur 1 Punkt. Des weiteren sollen wir für Fußbodenheizung einen Aufschlag von 9000,- € für ca. 160 m² Fläche bezahlen. "<
    ... etwas happig vielleicht, aber nicht abwegig
  4. Baubegleitung

    Hallo Herr Kaiser, Hallo kho,
    vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage (n). Einen Bausachverständigen zur Baubegleitung hatten wir schon vorher fest eingeplant. Jetzt erscheint er uns aber für umso wichtiger.
  5. Generalunternehmerzuschlag (GUZ)

    Hallo,
    gibt es für den GUZ eine Obergrenze?
    Hintergrund: Für die Sonderleistungen an einem Neubau hat der Generalunternehmer für die Ausführungen den Durchschnittspreis angesetzt (hatte so ein Buch, in dem alle Bauleistungen mit unterstem Preis, Durchschnittspreis und Höchstpreis angegeben waren) und dann auf den Endpreis 26 % draufgeschlagen. Darf er das oder kann ich Reduzierung verlangen? Man sagte mir mal was von GUZ 10-12 %
    Vielen Dank
  6. Öhm ...

    Öhm 1. nö (Grenze wäre Sittenwidrigkeit, bis dahin kann er austesten). 2a: jo und 2b nö.

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