Schallübertragung durch Küchemontage
BAU-Forum: Neubau

Schallübertragung durch Küchemontage

wir haben eine Neubauwohnung gekauft. Unter unserer Küche befindet sich das Schlafzimmer unserer Nachbarin. Und die hört nun jedesn Ladenauszug, das Abstellen von Geschirr auf der Arbeitsplatte, .. etc. durch die Decke.
ein Ziviltechniker führte eine Schallmessung durch. Ergebnis: Im Wohnzimmer sind wir 2 dBAbk. über der Norm. In der Küche unterschreiten die Messergebnisse den Norwert. Er führt das auf eine unsachgemäße Montage der Küche zurück. (Wir haben die Küche in einem renommierten Küchenstudio gekauft. Der Tischeler sagt, er habe in seiner ganzen Laufbahn noch nie Schallprobleme durch eine seiner eingebauten Küchen gehabt.)
Ich habe auch Zweifel, dass es unsere Küche ist. unsere Nachbarin hört uns auch in der Küche sprechen (in der restl. Wohnung nicht) Der Experte meinte, dass die Küchenmöbel wie Resonanzkörper wirken, und den Luftschall dann übertragen.
Kann dieser Schallexperte die Ursache an der Küche durch eine solche Messung festmachen? Könnte es nicht genauso ein Baumangel sein (z.B. : unsachgemäß eingelegtes Trennband beim Estrich)? Wir werden jetzt bei den Unterschränken Dämmmatten unterlegen, und die Hängeschränke mit Gummidübel befestigen lassen.  -  das sind natürlich jetzt unsere Kosten.
Wenn es aber nicht die Küche ist, wie kann man dann dahinterkommen wo der Fehler Liegt? Bzw. den dann beseitigen?
Wäre sehr dankbar für ihre Einschätzungen!
Freundliche Grüße
Tina N.
  • Name:
  • Tina
  1. Schallschutzprobleme

    Ihr Ziviltechniker müsste die beiden Schallübertragungsarten untersucht haben, nämlich
    a) Tritt (Körper) Schall durch unsachgemäß ausgeführte Entkopplungen (bspw. Trennfuge des Estrichs) und
    b) Luftschall bspw. übertragen durch bspw. ungenügende Bauteilgewichte,
    wodurch Ihre Nachbarin dann das "Abstellen von Geschirr" hören könnte.
    Ihr Techniker sollte auch feststellen können, ob der Baumangel nun an a) oder b) oder eben beidem kombiniert liegt (gilt auch für Österreich), was nach m.E. naheliegend ist.
    Ich würde Ihrem "Experten" nicht unbedingt trauen. Einschränkung ist die Unkenntnis der Untersuchungen des Technikers.
    Auch sollte Ihnen Ihr Techniker nach der Untersuchung genaue Empfehlungen und Angaben zur Schadensbehebung machen können.
    Ich möchte Ihnen empfehlen umgehend schriftlich Ihren Wohnungsverkäufer von Ihren Feststellungen zu unterrichten und von diesem Abhilfe des Baumangels fordern. Ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
    MfG
    R. Kaiser

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