Festpreis oder Einzelpositionen für Rohbau
BAU-Forum: Neubau

Festpreis oder Einzelpositionen für Rohbau

Liebe Forumsteilnehmer,
unser Architekt hat unseren Rohbau ausgeschrieben. Er ist der Auffassung, dass auf keinen Fall ein Festpreis vereinbart werden dürfe. Von anderen Bauherren höre ich jedoch immer, dass es besser ist, zur Planungssicherheit einen Festpreis zu vereinbaren. Wir befürchten, dass sich unser Architekt bei der Ausschreibung irgendwie verrechnet haben könnte, als dass Nachberechnungen durch den Rohbauer folgen, die unser Budget sprengt. Welche Vorteile haben ein Festpreis bzw. Einzelpositionen? Ist es gängig, ein Festpreis auszuhandeln? Was ist, wenn unvorhergesehene Leistungen (z.B. Sondermüllentsorgung) anfallen und es ist ein Festpreis vereinbart?
Danke und viele Grüße
Sunshine
  • Name:
  • Sunshine
  1. Im Ausschreibungsverfahren

    ermittelt der Architekt die gem. Plan notwendigen Massen für die Einzelpositionen und übernimmt diese in das Leistungsverzeichnis. Die Anbieter versehen das Leistungsverzeichnis mit ihren sog. Einheitspreisen (Preis je Mengeneinheit) und multiplizieren mit den vorgegebenen Massen.
    Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt ein Aufmaß an der Baustelle mit dem die tatsächlichen Massen festgestellt werden. Multipliziert mit den Einheitspreisen des Angebots ergibt dies den Rechnungsbetrag. Hat der Architekt sich verrechnet wird's teurer oder günstiger.
    Bei einem Pauschalfestpreis muss vereinbart werden, dass der Anbieter die Massen vorab geprüft hat und das Mengenrisiko übernimmt. Ein Aufmaß erfolgt nicht mehr, abgerechnet wird der vereinbarte Preis.
    In diesem Preis sind allerdings nur die Leistungen erfasst, die im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Zusätzliche Leistungen sind zusätzlich zu bezahlen.
    • Name:
    • M.P.
  2. Und wenn der ...

    Architekt klug war, hat er aus rechnerischen 23,37 m² MW 11,5 cm im Leistungsverzeichnis 25 m² gemacht. Gibt es nen Pauschalpreis, bekommt der Bauunternehmer 1,5 m² für nichts bezahlt, ähnlich in allen anderen Posizionen.
  3. Dass der Architekt aber mehr ansetzt als erforderlich ...

    Dass der Architekt aber mehr ansetzt als erforderlich ist, ist doch bei beiden Möglichkeiten gegeben? So kann, wenn Bauunternehmen und Architekt zusammenarbeiten, mehr angesetzt und  -  sei es über Einzelleistungen oder einen Festbetrag  -  mehr abgerechnet werden, als Leistungen erbraucht werden. Es sei denn, der Bauherr beauftragt einen unabhängigen Gutachter, oder?
    Wo liegen also die Vor- / Nachteile (Vorteile, Nachteile) der einzelnen Verfahren? Ich sehe für den Bauherren nur den Vorteil des Festpreises zur Planungssicherheit.
  4. Wenn man so denkt ...

    sollte man besser zum Bauträger/Generalübernehmer gehen und sich dort über den leisten barbieren lassen. Himmiherrgottsakramentnochemal
    Wenn der Architekt (ob mit dem oder ohne den BU) bei der Massenprüfung zu viel anerkennt, ist er (mit) haftbar!
    Ja, es gibt wohl Kollegen, die zu faul oder zu gierig sind, Rechnungen richtig zu prüfen! Aber immer dieser Sch ... Generalverdacht.
    Mann, dann könnt Ihr auch glauben, der Schutzmann geht vom nächsten Knöllchen eine Currywurscht essen.
  5. OT Dühlmeyer

    Tut er mitunter auch, letzte Woche gab's irgendwo ein Urteil gegen einige Hilfspolizisten wg. einigen 10 T 'Sondereinnahme' aus 'Privatknöllchen' auf selbstgedruckten Blöcken ...
    Volker
  6. Schon klar ...

    aber deswegen kann man doch nicht allen Polizisten, -tessen und sonstigen immer private Bereicherung unterstellen.
    Ein paar schwarze Schafe führen gleich zur Massenkeulung  -  aber hier besteht keine Seuchengefahr
    Viele Grüße
  7. meine Meinung

    als Bauunternehmer trage ich beim Festpreis das Mengenrisiko. Das lasse ich mir mit einem heimlichen Risikoaufschlag vergüten.
    Einheitspreisvertrag ist für beide Sachen die fairste Lösung, wenn der Architekt sauber vorgearbeitet hat (dann gibt es auch keine bösen Überraschungen, denn vorkalkulieren kann er ja ).
    Haben sie keinen oder keinenkompetenten Planer am Start vereinbaren sie besser Festpreise. Sie zahlen zwar mehr, wissen aber vorher schon , wie teuer es max. wird (Ausn. best. d. Reg.)
    Gruß Christian
  8. Festpreis oder Einheitspreis

    Die Frage stellt sich eigentlich immer dann, wenn die Abläufe im Planungsverfahren durcheinandergebracht werden. Meistens wenn die Ausschreibung schon läuft, die Ausführungsplanung nebst Statik noch nicht fertig ist. Ist die Ausführungsplanung hingegen abgeschlossen ist im Neubau völlig Wurst ob pauschal oder EP da die gleichen Summen zusammen kommen.
    Grüße T. Bertrams
  9. Vielleicht sollten hier erstmal

    die Begrifflichkeiten geklärt werden.
    Festpreis ist kein Pauschalpreis.
    Festpreis ist ein Festvereinbarter, unverrückbarer (kleinere Ausnahmen hier mal außen vor gelassen) Preis, für eine Einheit. Mann spricht hier auch von Einheitsfestpreisvertrag. Massen werden also mit dem Einheitsfestpreis multipliziert.
    Pauschalpreis bedeutet, dass anhand von Vorgaben, Raumplänen usw. ein Angebot erstellt wird, und die Leistung als ein Stück komplett Gewerk abgerechnet wird.

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