Probleme mit Treppenbauer
BAU-Forum: Neubau

Probleme mit Treppenbauer

Hallo Leute,
ich hoffe das mir jemand hier einen Tipp geben kann. und zwar habe ich folgendes Problem:
Vor ca. 14 Wochen habe ich bei einem Außendienstmitarbeiter einer Treppenbaufirma einen Auftrag über eine 3-teilige Holztreppe unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Später hatte sich rausgestellt das dieser Außendienstmitarbeiter seinen Cheff be****en hat und diesen Auftrag einer anderen Firma weitergegeben hat. Mir war das ziemlich egal ich hoffte nur das ich meine Treppe bekomme und die war und die war 8 Wochen später endlich da. Nun habe ich das Problem das noch eine Treppe aufgestellt werden muss außerdem habe ich auch noch kein Treppengeländer. Der Außendienstmitarbeiter stellt sich tot geht nicht ans Tel und meldet sich nicht. Ich habe ihm letzte Woche per Einschreiben eine Frist von einer Woche gesetzt die er natürlich nicht eingehalten hat. Kann ich jetzt eine andere Firma beauftragen? Ich habe mir ein Angebot von einem anderen Treppenbauer eingeholt und das liegt ca. 2500 € höher. Muss der AD für diese Differenz aufkommen?
Danke
  • Name:
  • Rolando
  1. Treppenbauvertrag mit Hindernissen

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo Rolando,
    das klingt so, als ob da einiges schief gelaufen ist bei dir.
    Der Vertrag mit Treppenfirma A, war das ein Werkvertrag oder ein Kaufvertrag? Sollte die Treppe auch gleich eingebaut werden?
    War das nur ein Vertragsangebot deinerseits, das von Firma A noch angenommen werden musste, oder war der "Vermittler" abschlussberechtigt?
    Das mit der anderen Firma, die den Vertrag dann ausgeführt hat, klingt nicht gut. Hast du mit denen vertraglich etwas vereinbart? Falls nicht, hast du mit denen gar keinen Vertrag, sodass diese Firma B im Zweifel wohl auch bei Mängeln oder ausstehenden Restlieferungen nicht haftet.
    Woher weißt du, dass der AD seine Firma A übers Ohr gehauen hat? Hattest du Kontakt mit Firma A? Was sagen die?
    Wenn der AD deine Anzahlung nicht (wie wohl zumindest konkludent vereinbart) an Firma A weiterleitet, kämen Rückforderungsansprüche und ggf. Schadensersatzansprüche wegen Unterschlagung in Betracht.
    Was hast du außer der Anzahlung wem schon gezahlt? Wenn noch nichts weiter bezahlt wurde, dann vor weiteren Zahlungen lieber erst einmal rasch die Vertragsverhältnisse klären lassen.
    Was hat es mit der zweiten Treppe auf sich, die aufgestellt werden muss? Wieso stellt die ein Problem dar? Bitte näher schildern. Hast du doch mehr als eine Treppe (dreiteilig) bestellt? Wenn ja bei wem, bei Firma A oder Firma B?
    Wurde das Geländer mit beauftragt?
    Deine Fristsetzungen an den Außendienstmitarbeiter dürften wohl unwirksam sein, sofern dieser selbst  -  so scheint es  -  nicht dein Vertragspartner ist. Ob irgend eine der beteiligten Firmen mit der restlichen Treppenlieferung in Verzug ist, kann sich nur aus dem jeweils mit dieser Firma geschlossenen Vertrag ergeben. Wer dein Vertragspartner ist, steht in dem Bauvertrag, falls ein solcher zustande gekommen sein sollte. Auch das muss man prüfen.
    Zunächst keine andere Firma beauftragen, erst einmal alles genau klären, ggf. RA einschalten.
    (Alle meine Tipps sind wie immer: rein privat und ohne Gewähr)
    Viele Grüße
    Ralf
  2. Hallo, vielen Dank für die Antwort. Also es ...

    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort. Also es war so ... Der AD der Firma X hat mir im Namen und auf dem Auftragsbogen dieser Firma ein Angebot gemacht wo er (AD) AUFTRAG ERTEILT am xxxx geschrieben hat und wir beide (AD und ich) unterschrieben haben und Anzahlung von 3000 € auf diesem Schreiben quittiert hat. Weil sich der AD danach ca. 10 Tage nicht gemeldet hat, bin ich ans Tel und habe in der Firma angerufen und bei seinem Cheff nachgefragt. Der war total platt! wusste nichts von einem Auftrag, Anzahlung usw.. und wollte sich mit mir in Verbindung setzen wegen Anzeige gegen seinem Mitarbeiter und hat den gefeuert. Kurz darauf hat sich der AD bei mir gemeldet und meinte die Treppe wäre bei einer anderen Firma bestellt und wird in kürze geliefert. Deshalb habe ich auch nichts gegen ihm unternommen. Dann wäre meine Anzahlung erst mal weg und es hätte sich durch Gericht usw.. ewig in die Länge gezogen ...
    Im Mom sieht es so aus das die Treppen da sind, 2 Treppen sind montiert vom KG-EGAbk.; EG-DGAbk. und die Treppe vom DG zum Spitzbogen liegt hier seit 5 Wochen und muss montiert werden. Alles wurde vom AD selber und einen Gehilfen montiert, teilweise 1 cm Höhenunterschied zwischen den Stufen. Bezahlt habe ich 3000 € Anzahlung 5500 € für die Treppe. Fürs Geländer habe ich noch nichts bezahlt, laut Auftrag wären noch 2200 € offen. Im Auftrag haben wir eine 3-teilige Treppe mit Treppengeländer inkl Lieferung und Montage 10700 €. Ich zweifle das 2200 € die noch offen sind für das Treppengeländer ausreichen?
    Danke
  3. Probleme mit dem Treppenbauer

    Foto von Ralf Wortmann

    Also, da hast du dir was Schönes eingehandelt!
    "Kurz darauf hat sich der AD bei mir gemeldet und meinte
    die Treppe wäre bei einer anderen Firma bestellt ... "
    Wenn ich das richtig sehe, ist derzeit nicht einmal klar, wer jetzt dein "neuer" Vertragspartner sein soll  -  der Außendienstmitarbeiter (AD) selbst oder irgendeine Firma Y, die die Treppe geliefert hat.
    Schalte einen an deinem Wohnort ansässigen RA ein. Nicht böse sein, aber so, wie das bisher gelaufen ist, glaube ich nicht, dass du sonst deine nächsten Schritte in dieser Sache richtig wählst.
    Ehrlich gesagt, wäre es, nachdem du telefonisch erfahren hast, dass der AD die 3.000 € Anzahlung, die eigentlich für die Firma X bestimmt war, wohl unterschlagen hat, besser gewesen, wenn du dafür gesorgt hättest, dass der AD bei der Anlieferung der Treppe von der Polizei in Empfang genommen worden wäre. Auf keinem Fall hätte ich weitere 5.500 € gezahlt, bevor nicht mit einer ausreichend verlässlichen Firma ein wirksamer schriftlicher Vertrag geschlossen ist.
    Wenn der AD seinen Chef betrügt, warum sollte er es mit dir nicht auch tun?
    Bestehe darauf, dass erst einmal mit derjenigen Firma, die es nun statt der Firma X sein soll, ein richtiger schriftlicher Vertrag gemacht wird, bevor es weitergeht. Bestehe auch darauf, dass jene Firma unmittelbar den Erhalt der gesamten bislang geleisteten 8.500 € als Abschlagszahlung schriftlich bestätigt. (Natürlich direkt und nicht wieder mit dem AD als Unterschriftsleistenden!) Sonst sitzt du im Nachhinein zwischen allen Stühlen und weißt nicht einmal, wem gegenüber du nun Ansprüche geltend machen sollst.
    Wem hast du die 5.500 € bezahlt? Dem AD? Gibt es darüber eine ordentliche Rechnung? Falls ja, wer hat diese Rechnung ausgefertigt, was steht im Briefkopf? Steht dort eine Firma Y oder tritt dort der AD selbst als Unternehmer auf? Prüfe, ob wenigstens die Firma Y schon ihr Geld erhalten hat. Ich würde mich nicht wundern, wenn diese auch noch auf Ihre Bezahlung durch dich oder den AD wartet, je nach dem, was der AD jener Firma erzählt hat.
    Für die Zukunft: Nie wieder eine Anzahlung leisten ohne entsprechende Gegenleistung. Du hast 28 % des gesamten Werklohnes schon bei Vertragsschluss bezahlt, ohne auch nur den Hauch einer Sicherheit hierfür in Händen zu haben. Das war sträflicher Leichtsinn!
    Allen anderen Forumslesern möge der hieraus entstandene Kuddelmuddel als mahnenden Beispiel dienen.
    Trotzdem viel Glück bei der weiteren Vorgehensweise,
    Ralf
    (Alle meine Beiträge sind wie immer: rein privat und ohne Gewähr)
  4. Vertragspartner = Außendienstmitarbeiter

    Hallo,
    ich habe mittlerweile rausgekriegt wer diese Treppen gebaut hat und bin eigentlich voll zufrieden mit der Qualität dieser Treppen. Es geht mir nur um den Aufbau der letzten Treppe und darum das ich für 2200 € wohl kaum ein schönes Treppengeländer für 3 Treppen bekomme. Außerdem bin ich total sauer weil der AD mich seit einigen Monaten immer wieder vertröstet und sich der Einzug um 5 Wochen hinausgezogen hat. Ich habe heute beim Hersteller der Treppen angerufen und habe erfahren das der AD diese Treppe wohl sehr günstig gekriegt hat weil er denen die Ohren vollgeheult hat. Den Preis wollte er mir nicht sagen ...
    "Ehrlich gesagt, wäre es, nachdem du telefonisch erfahren hast, dass der AD die 3.000 € Anzahlung, die eigentlich für die Firma X bestimmt war, wohl unterschlagen hat, besser gewesen, wenn du dafür gesorgt hättest, dass der AD bei der Anlieferung der Treppe von der Polizei in Empfang genommen worden wäre. "
    Ja klar, aber ich bin ja davon ausgegangen das der AD wie versprochen alles liefert und montiert, hat am Anfang auch geklappt. Wenn ich bei Lieferung der Treppen die Polizei geholt hätte, wäre das Thema Aufbau dieser Treppe und Lieferung + Montage vom Treppengeländer eh aussichtslos..
    Ich habe eine Privat Rechtsschutzversicherung. Der Hersteller meiner Treppen sagte beim AD wäre "nichts zu holen" ich sollte mein gutes Geld nicht aus dem Fenster schmeißen. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten oder muss ich die eventuell dafür aufkommen wenn bei dem AD "nichts zu holen" ist?
    Danke
  5. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Rolando,
    deine Rechtsschutzversicherung (RSV) zahlt in solchen Sachen nur, wenn du
    a) die Sparte Vertragsrechtsschutz abgedeckt hast und
    b) wenn es sich nicht um eine Streitigkeit im Zusammenhang mit einem baugenehmigungsbedürftigen Bauvorhaben handelt.
    Wenn dieser Treppeneinbau also letztlich ein Teilgewerk einer größeren baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahme gewesen sein sollte, besteht kein Versicherungsschutz.
    Näheres sagt dir deine RSV. Ein paar andere Voraussetzungen gibt es auch noch:
    c) die RSV muss (inkl. 3-monatiger Wartefrist) schon zu der Zeit bestanden haben, als der nun schwelende Streit keimhaft angelegt wurde (z.B. hier bei Vertragsschluss mit der ersten Firma X);
    d) es sollten keine Beitragsrückstände bestehen;
    e) da du nur eine private RSV hast, sollte das Bauvorhaben ebenfalls privat sein, d.h. nicht etwa gewerblichen Zwecken dienen.
    Am besten bei deiner RSV anfragen und alles genau darlegen.
    Wenn die RSV Deckung erteilt, zahlt sie die gesamten Kosten (vielleicht nach Abzug einer Selbstbeteiligung, falls vereinbart), einschließlich etwaiger Gerichtskosten und stellt dich (im Unterliegensfall) auch von etwaigen Anwaltskostenerstattungsansprüchen der Gegenseite frei.
    Viele Grüße
    Ralf
  6. Vielen Dank Ralf!

    Ich rufe morgen mal bei der Vers an und hoffe das die mir helfen ... ich melde mich eventuell kurz wie es ausgegangen ist falls es jemanden interessiert.
    Nochmal Danke!

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