Grundstücksabweichung von 3 %
BAU-Forum: Neubau

Grundstücksabweichung von 3 %

Hallo,
ich möchte demnächst ein REH von einem Bauträger kaufen.
Im Kaufvertrag steh drin:

Die vorstehend angegebene Grundstücksgröße stellt keine Garantie oder Beschaffenheitsangabe dar. Eventuellen Abweichunen bis zu 3 % stimmt der Käufer zu. Maßgebend ist das Ergebnis der amtlichen Vermessung Aufgrund der Einzeichnung im Lageplan.

3 % => das sind dann in meine Fall ca. 7 m².
Ist so eine Klausel normal?
Seltsamerweise haben die anderen Hauskäufer, die bereits im 1. Bauabschnitt gekauft haben, so eine Klausel nicht drin. Ich vermute, dass der Bauträger diese Klausel eingebaut hat, da die Häuser im neuen Bauabschnitt anders eingezeichnet sind als im Bebauungsplan. Und zwar genau um 180 ° gedreht.

  1. Mal abgesehen

    von der Stellung der Häuser auf den Grundstücken:
    Oft ist es so, dass Grundstücke im Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht endgültig vermessen sind. In diesem Fall gibt es noch keine einzelnen Flurstücke mit exakt definierter Größe.
    Größenänderungsklauseln sind dann im Notarvertrag die Regel.
    Meist jedoch in dieser Form: " ... die endgültige Grundstücksgröße ergibt sich aus der noch durchzuführenden Vermessung, Mehr- / Mindergrößen werden mit X € je/m² ausgeglichen.
    So wie Sie es schildern erfolgt bei Größenabweichungen bis 3 % kein Wertausgleich.
    • Name:
    • M.P.
  2. Nein. kein Ausgleich

    Nein. Ein Wertausgleich steht im Vertrag nicht drin.
  3. Kaufvertragsklausel zur abweichenden Grundstückgröße

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Yus-1227-Lül!
    Solche Klauseln sind nicht üblich, aber sie kommen trotzdem hin und wieder in Kaufverträgen vor. Sie sind ungerecht, sofern keine gerechte Anpassung des Kaufpreises an die abweichende Grundstücksgröße stattfindet.
    Du solltest gegenüber dem Verkäufer und dem Notar darauf drängen, dass eine solche Kaufpreisanpassung in den Vertrag aufgenommen wird. Ein Recht hast du hierauf aber nicht, es ist alles Verhandlungssache.
    Nachteil: wenn das Grundstück größer ist, als ursprünglich vermutet, wird es mit einer Kaufpreisanpassungsklausel natürlich teurer.
    Viel Glück!
    Ralf

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