Drainage-Wasser ins Bodenreich einleiten
BAU-Forum: Neubau

Drainage-Wasser ins Bodenreich einleiten

Hallo,
da es in unserer Gemeinde nicht erlaubt ist, das Wasser aus der Drainage in das Abwasser abzuleiten, plant unser Bauleiter das Wasser einfach "in den Boden versickern zu lassen". Wir haben jetzt jedoch erfahren, dass der Boden relativ Wasser-undurchlässig ist und Nachbarn deshalb sogar eine weiße Wanne haben.
Was wir uns jetzt fragen, ist ob das Drainage-Wasser wirklich einfach in das Bodenreich geleitet werden darf oder ob der Rohbauer das Wasser nicht wenigstens in eine mit Steinen gefüllte Sickerstelle einleiten müsste.
Gibt es hierzu vielleicht eine DINAbk., welche dies regelt?
Viele Grüße,
Holger
  • Name:
  • Holger
  1. Hallo Holger, zu Ihrem Bauvorhaben gibt es bestimmt ...

    Hallo Holger,
    zu Ihrem Bauvorhaben gibt es bestimmt ein Bodengutachten. Und in diesem Bodengutachten steht etwas zur Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens und wie mit anfallendem Wasser zu Verfahren ist. Dieses Bodengutachten ist nämlich eine Grundlage für die spätere Planung.
    Lassen Sie sich das Bodengutachten zeigen.
    Weiterhin müsste hinsichtlich Regenwasser/Dränage etwas in der Baugenehmigung stehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Alte Problem

    , eine Dränanlage MUSS geplant werden. Teilen Sie dieses Ihrem Planer mit. Es ist doch Logisch, dass wenn der Boden im Bereich bis weit genug unter der Bodenplatte einen Wasserdurchlässigkeitswerte von <10 (hoch) -4 hat, dass man dann sowieso auf eine Dränung verzichten kann  -  wofür auch. Wenn dieses nicht der Fall ist, dass Wasser nun aber über die Vorflut trotzdem in einen Sickerbereich (Schacht, Rigole, was auch immer) versickert werden soll, dann müssen versicherungsfähige Bodenschichten abgegraben werden.
    Haben Sie diese?
    Wenn ja, in welche Tiefe?
    Sind diese Ausreichend bemessen?
    Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, dann fragen Sie Ihren Planer was er geplant hat?
    Wenn Sie diese Fragen mit Nein beantworten können, dann bleibt Ihnen nicht anderes über nach DINAbk. 18195-6 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser;  -  2000/08"
    Anstelle nach DIN 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung  -  2000/08" abzudichten.

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