Wasserschaden am Elternhaus durch unseren Neubau!
BAU-Forum: Neubau

Wasserschaden am Elternhaus durch unseren Neubau!

Hallo!
Brauche dringend einen Rat. Wir haben direkt an mein Elternhaus angebaut. Dachdecker machtne in unserem Auftrag unser Dach drauf, während wir 14 Tage nicht da waren. Waren aber jederzeit über Handy erreichbar und das war unserem Dachdecker auch bekannt. Nun kamen wir aus dem Urlaub zurück und stellten folgendes mit Erschrecken fest:
Dach fertig gebaut. Dachabdichtung teils nur Provisorisch erfolgt. Alle Regenrinnen wurden abmontiert. Das Regenwasser lief nun durch die Wände in das Gästebad meiner Eltern. (Deckenpaneelen und Dämmung total nass!) Im Raum unter unserem Haus lief ebenfalls Regenwasser rein. (Komplette eine Wandseite mit dickem schwarz, rot, weißem Schimmel!) Unser Dachdecker sagt nun, dass sei höhere Gewalt. Aber ich denke, er hätte das Dach wieder in den alten Zustand bei meinen Eltern bringen müssen und nicht überall ein paar planen hinlegen. Wir hatten es ihm gestern gesagt, das regnete es wieder rein. Er war hier und erzählte es sei höhere Gewalt. Nun haben wir heute das gleiche Spiel. Kann uns Jemand helfen, was wir tun können? Wer ist Schuld? Rechnungsminderung? Paragraph? Hilfe! eilt SEHR! DANKE!
  1. Vertragliche Nebenpflichten

    IMHO  -  kein Jurist  -  gehört es selbst dann zu den Pflichten eines Dachdeckers, ein Dach während der Arbeiten in einer Art und Weise dicht zu halten, dass kein Schaden entsteht, wenn es nicht explizit vereinbart ist. Auf fehlende Beauftragung oderf höhere Gewalt sollte er sich nicht berufen können.
    Hart bleiben.
    Gruß
  2. Wenn man gläubig genug ist,

    ist alles irgendwie mit höherer Gewalt zur Erklären / Entschuldigen. Aber so geht es natürlich nicht. Der DD hätte Vorkehrungen treffen müssen, welches die Gefahr bannt. Ob dieses eine "Besondere Leistung" nach VOBAbk./C gewesen wäre, steht auf einen anderem Blatt.
  3. Dann drucken Sie Ihm mal

    den Inhalt des Urteils im Link aus und halten es ihm unter die Nase und ausreichend Geld für die notwendigen Reparaturen zurück. Als nächstes werden Sie wohl dann einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen müssen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN