Kosten für Entsorgung von Erdaushub
BAU-Forum: Neubau

Kosten für Entsorgung von Erdaushub

Hallo,
für unseren Neubau Einfamilienhaus in Hessen, Alsbach an der Bergstraße, Nähe Darmstadt, wurde die Baugrube ausgehoben und der Aushub abtransportiert. Es stellte sich heute heraus, dass unser Architekt in der Ausschreibung unter dem Punkt Erdarbeiten zwar den Abtransport aufgenommen, aber "Deponiegebühren gesondert" formuliert hatte, leider aber den Punkt Entsorgung nicht mehr aufgenommen hatte, somit war der Preis für die Entsorgung/Deponie-Leistung auch nicht im Preisspiegel enthalten (sondern nur der Abtransport selbst). Ergebnis ist, dass der Rohbauer heute mit einer Forderung in Höhe von ca. 10.000 € für die Entsorgung des Aushubs, die Tonne für 14,80 EUR, zusätzlich zum Abtranspott auf den Architekten zukam  -  Überraschung ohne Anzeige während der Diskussionen des Leistungsverzeichnisses oder während der Baggerarbeiten etc., abgesehen vom versäumnis des Architekt. Wie man sich vorstellen kann, werden wir alle miteinander jetzt auf Grundlage des Vertrages eine Menge Spaß wg der Vorgehensweise haben. da wir uns jetzt erst einmal sortieren müssen, ist meine Frage, ob mir jemand einen ortsüblichen Richtpreis pro Tonne für die Entsorgung von Aushub Bodenklasse 3, nicht aufbereitbar, Lehm und Ton, geben kann. Interessant wäre auch nicht der "Listenpreis", sondern der ca. € Preis, der einem Rohbauer angeboten wreden kann. Über Licht ins Dunkel würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus und Gruß, SH
  • Name:
  • Julia
  1. der Preis ...

    ist okay , zahle hier teilweise sogar wesentlich mehr.
  2. nicht OK

    für reine Verwertung von Erdaushub Z0. Man bekommt als Erdbauer Preise von unter 6,- pro t etwa 30 km von Alsbach. War vor 2 Jahren, hat sich aber generell wenig geändert.
  3. Kosten Erdaushub

    Hallo Julia,
    so wie Sie die Situation schildern, möchte Sie hier jemand über den Tisch ziehen.
    Frage: Warum muss der Erdaushub entsorgt werden, ist doch nicht
    belastet?
    In Bayern kommen ich auf einen Preis für Erdaushub, Abtransport einschl. Kippgebühren auf einen Nettopreis von ca. 12,00 €.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Lasst euch nicht Vera ...

    Servus,
    die genannten "Deponiegebühren" sind das was in der Region Rhein-Main für lösen-laden-abfahren-entsorgen je m³ annähernd üblich sind.
    Er wird's ja net nach Büttelborn in die Erdaufbereitung gefahren haben ...
    Um wieviel m³ geht es denn eigentlich? dann kann man über die ortsüblichen Preise mal gegenrechnen.
    Ihr Architekt sollte sich jetzt mal auf den Hosenboden setzen und für Sie entsprechend mit dem Rohbauer verhandeln und zusehen wie er Ihnen das erspart
  5. @ml

    da gibt es nichts mehr zu ersparen. Material ist ja schon weg  -  Lösen, Laden, Transport waren ja im LVAbk. und werden extra bezahlt.
  6. Vielen Dank..

    Herzlichen Dank für das schnelle Feedback  -  wir werden die Infos verwenden, wenn es jetzt in die Schlacht geht..
    Gruß,
    Julia
  7. 14,80 € sind wirklich ganz schön happig!

    Wenn der Bauunternehmer den Aushub wirklich in eine Deponie gefahren hat, müssen ja Lieferschein bzw. Wiegeschein existieren. Lassen sie sich die zeigen, daraus ersehen Sie dann in welcher Deponie ihr Aushub liegt und können dort mal so als Anhaltspunkt die üblichen Gebühren erfragen. Wenn die etwas unter 14,80 liegen, ist das sicher OK, der Unternehmer muss ja auch was verdienen.
    Das Einlagern von Aushubmaterial muss aber nicht immer was kosten, so gibt es auch Sandgrubenbesitzer, die für das Füllen ihrer Löcher gar kein Geld verlangen ...
    MfG Ortwin
  8. Is mir klar, das es nur um die Entsorgung geht.

    Servus,
    aber wie ich angedeutet habe sind die 14,80 in der Region für die komplette Leistung nicht unüblich.
    Die geforderete Vergütung ist daher eindeutig zu hoch!
    Der AN hat sicher einen Anspruch auf eine Vergütung für erbrachte Leistungen, aber bitte dann in einem vernünftigen Rahmen.
    Außerdem ist noch zu prüfen welche Vertragsform vorliegt, ob Vorbemerkungen ziehen, etc. Der ganze juristische Kram halt.
    Ungeachtet dessen hat der Ausführende auch die Pflicht beim AG diese Kosten vorher anzumelden.
    => Nachtrag
    Einfach abfahren, Bauherr zahlt schon ist wohl nicht korrekt.
    Je nachdem, mit welchem Umfang der Architekt beauftragt ist, hat der auch die Pflicht im Rahmen der Bauüberwachung aufzupassen.
    "Steht nicht im LVAbk., haben wir wohl vergessen" kann es ja wohl auch nicht sein!
    Daher gehört das Ganze in Ruhe aufgedröselt und ausdiskutiert, eine einvernehmliche Lösung dürfte sich sicher finden lassen.

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