nach 1,5 Jahre nach Schlussrechnung erneute Rechnung
BAU-Forum: Neubau

nach 1,5 Jahre nach Schlussrechnung erneute Rechnung

Hallo,

wir haben neu gebaut und auch einen Architekten zur Überwachung der Ausbaugewerke beschäftigt. Dieser prüft auch die eingehenden Rechnungen. Im konkreten Fall haben wir die Rechnung des Estrichlegers zurückgehen lassen, da nach der Vertragsunterzeichnung mit Festpreisvereinbarung durch den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung weniger Estrich benötigt wurde. Wir bekamen dann eine erneute sachlich und rechnerisch geprüfte Rechnungszusammenstellung von unserem Architekten, die wir auch sofort komplett bezahlt haben. Jetzt 1,5 Jahre später bekommen wir noch einmal eine erneute sachlich und rechnerisch geprüfte Rechnungszusammenstellung unseres Architekten und sollen noch einmal ca. 550 € an den Estrichleger zahlen. Ist dieses so in Ordnung? Danke für eure Meinung

  • Name:
  • Gitta Do
  1. Bin kein Rechtsanwalt für Bauwesen, aber ...

    Foto von wiki

    Bin kein Rechtsanwalt für Bauwesen, aber erfahrungsgemäß und logischerweise ist ein vertraglich abgemachter Festpreis eben ein Festpreis, der für beide Parteien bindend ist. Bei bekannt werden von baulichen Änderungen während der Bauphase müsste dann der festgelegte Festpreis neu verhandelt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen beide Parteien den Festpreis so mit den geänderten positiven oder negativen Umständen akzeptieren. Als Bauherr, der ich auch bin, sucht man natürlich jede Lücke um Geld zu sparen. Aber ein Festpreis gilt nun mal für ALLE. Wenn der Estrichleger im Nachhinein sogar mehr verbraucht hätte als der Festpreis würden Sie ja auch keine Mehrforderung akzeptieren müssen. Ich kann mir vorstellen, dass eventuell hier der Hund begraben liegt.

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