Abschlagszahlungen beim Hausbau: Sind die vereinbarten Prozentsätze & Zahlungszeitpunkte im Vertrag fair?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Ein unausgewogener Zahlungsplan beim Hausbau birgt Risiken. Hohe Vorauszahlungen sollten vermieden werden. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bietet Schutz vor Insolvenz. Die Prüfung des Bauvertrags durch einen Rechtsanwalt ist ratsam.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Abschlagszahlungen beim Hausbau: Sind die vereinbarten Prozentsätze & Zahlungszeitpunkte im Vertrag fair?

Guten Tag,
ich habe schon einige Stunden mit lesen in diesem Forum verbracht und habe dennoch die ein oder Andere Frage.
Wir beabsichtigen noch dieses Jahr zu bauen. Es wird ein Massivhaus (Schlüsselfertig) Grundstück ist schon vorhanden (Hessen)
Den Vertrag für das Haus haben wir bisher noch nicht unterschrieben, haben aber ein Kopie hier liegen. Beim durchlesen sind einige Fragen aufgetaucht und nun hoffe ich hier ein paar Antworten zu bekommen.
Frage 1: Abschlagszahlungen so Ok?
Prozentuale Abschlagszahlungen zum Festpreis werden bei folgenden Planungs- bzw. Baustufen (Planungsstufen, Baustufen) vereinbart:
1. bei Auftragserteilung Planungsrate 1 2,0 %
2. bei Fertigstellung der Planungsunterlagen
zum Bauantrag Planungsrate 2 5,0 %
3. bei Fundamentfertigstellung 10,0 %
4. bei Fertigstellung Kellerdecke 15,0 %
5. bei Fertigstellung Erdgeschossdecke 15,0 %
6. nach richten des Dachstuhls 15,0 %
7. nach Herstellung der Dachflächen 10,0 %
8. nach Fenstereinbau 10,0 %
9. nach Innenputz ohne Beiputzarbeiten 10,0 %
10. nach Estrichlegung ohne Anschlussarbeiten 5,0 %
11. bei Hausübergabe
Zug um Zug Schlüsselübergabe gegen Zahlung 3,0 %
Frage 2: Positiv oder Negativ
Im Vertrag steht: Bei Unstimmigkeiten zum Bautenstand gilt die Bautenstandsbestätigung eines gemeintschaftlich beauftragten vereidigten Gutachters als verbindlich. Die Kosten des Gutachtens trägt der Unterlegene. Die Bauzeit verlängert sich um die Verfahrenszeit.
Frage 3: auch erstmal die letzte*g Besichtigung der Baustelle
Der Bauherr verpflichtet sich, das Haus erst nach Hausübergabe und vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung zu beziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Baufirma das alleinige Hausrecht, der Bauherr hat jedoch nach Absprache jederzeit das Recht, die Baustelle zu besichtigen.
So das waren erstmal die wichtigsten Fragen die mir bei lesen des Vertrages gekommen sind. Hoffe ich bekomme hier Antworten.
Vielen Dank
Diana
  • Name:
  • Diana
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Abschlagszahlung vor Vorlage einer rechtswirksamen Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft oder unbedingte Bankgarantie) für mindestens 50 % der bis dahin fälligen Summen.

    🔴 KRITISCH: Keine Zahlung für unvollständige oder nicht werthaltige Leistungen – speziell „Innenputz ohne Beiputzarbeiten“ ist kein zulässiger Abnahmemerkmal und muss gestrichen werden.

    🔴 KRITISCH: Das Besichtigungsrecht des Bauherrn muss uneingeschränkt und ohne vorherige Absprache gewährleistet sein – jede Klausel, die dies einschränkt, ist unwirksam und muss entfernt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bautenstand vor jeder Abschlagszahlung muss durch einen unabhängigen, vorab beiderseits akzeptierten Bausachverständigen bestätigt werden – inkl. Widerspruchsrecht gegen dessen Gutachten.

    ⚠️ WICHTIG: Der Bauherr darf Schlüssel und Bezug des schlüsselfertigen Hauses nicht von vollständiger Zahlung abhängig machen – Zug-um-Zug-Recht nach § 641 BGBAbk. ist vertraglich nicht ausschließbar.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie sich vor Vertragsunterzeichnung über die Angemessenheit der Abschlagszahlungen informieren möchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:

    • Prozentsätze: Vergleichen Sie die prozentuale Verteilung der Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Baufortschritt. Die Zahlungen sollten dem Wert der erbrachten Leistung entsprechen.
    • Bautenstand: Lassen Sie sich den Bautenstand vor jeder Zahlung durch einen unabhängigen Gutachter bestätigen. Dies minimiert das Risiko, für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.
    • Zahlungszeitpunkte: Achten Sie darauf, dass die Zahlungszeitpunkte klar definiert und an konkrete Bauabschnitte (z.B. Fertigstellung Fundament, Kellerdecke) gekoppelt sind.
    • Vertragsprüfung: Lassen Sie den Bauvertrag von einem Anwalt oder einer Verbraucherorganisation prüfen, um sicherzustellen, dass die Zahlungsbedingungen fair und rechtlich einwandfrei sind.

    🔴 Gefahr: Unklare oder unangemessen hohe Abschlagszahlungen können zu finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn der Baufortschritt nicht den Zahlungen entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie vor Vertragsunterzeichnung eine unabhängige Baukostenberatung ein und lassen Sie den Zahlungsplan von einem Experten prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Vertragsentwurf für ein schlüsselfertiges Massivhaus zeigt eine klassische, aber risikobehaftete Abschlagszahlungsstruktur. Die Zahlungspläne sind oft nicht an den tatsächlichen Baufortschritt oder die Werthaltigkeit der erbrachten Leistung gekoppelt, was für Bauherren ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.

    🔴 Gefahr: Die vereinbarten Abschlagszahlungen sind in der Höhe und Reihenfolge kritisch zu bewerten. Besonders die hohen Raten von je 15% nach Fertigstellung der Kellerdecke, Erdgeschossdecke und nach dem Richten des Dachstuhls sind problematisch. Zu diesem Zeitpunkt sind die erbrachten Leistungen (Rohbau) im Verhältnis zum Gesamtpreis oft überbewertet, während wichtige Gewerke wie Fenster, Haustechnik und Innenausbau noch ausstehen. Dies kann zu einer gefährlichen Vorfinanzierung der Baufirma durch den Bauherrn führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Klausel zur Bautenstandsbestätigung (Frage 2) ist zwar grundsätzlich positiv, da sie eine neutrale Instanz vorsieht, jedoch ist die Kostenregelung (der Unterlegene trägt die Kosten) und die Bauzeitverlängerung um die Verfahrenszeit für den Bauherrn nachteilig. Im Streitfall kann dies zu erheblichen Verzögerungen und Kosten führen, selbst wenn der Bauherr im Recht ist.

    ➕ Ergänzung: Die Regelung zum Hausrecht (Frage 3) ist ein absolutes No-Go. Der Bauherr hat als Eigentümer des Grundstücks und Auftraggeber ein grundsätzliches Besichtigungsrecht, das nicht von einer Absprache abhängig gemacht werden darf. Diese Klausel ist in dieser Form unwirksam und sollte gestrichen werden. Der Bauherr muss jederzeit Zutritt zur Baustelle haben, um den Baufortschritt kontrollieren zu können.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift von einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen. Verhandeln Sie die Abschlagszahlungen nach der Musterbauordnung (z.B. nach VOBAbk./B) oder einem anerkannten Baufortschrittsmodell um, das die Zahlungen an die tatsächlich erbrachte und werthaltige Leistung koppelt. Bestehen Sie auf einem uneingeschränkten Besichtigungsrecht ohne Absprachevorbehalt. Beauftragen Sie zudem einen unabhängigen Bausachverständigen, der den Baufortschritt begleitet und die Abnahmen durchführt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die dargestellten Abschlagszahlungen für ein schlüsselfertiges Massivhaus in Hessen weisen eine insgesamt hohe Vorauszahlungsquote von 100 % auf, verteilt über 11 Stufen – was grundsätzlich üblich ist, jedoch bei der zeitlichen Verteilung kritisch zu prüfen ist.

    🔴 Gefahr: Die Zahlung von 52 % bereits bis zur Dachstuhlrichtung (Stufen 1–6) birgt erhebliches Risiko: Bei Insolvenz des Bauunternehmens oder gravierenden Mängeln vor Fertigstellung wäre der Bauherr finanziell weitgehend exponiert, ohne wirksame Gegenleistung erhalten zu haben.

    ⚠️ Korrektur: Die Stufe "Innenputz ohne Beiputzarbeiten" (10 %) ist technisch unklar und rechtlich problematisch – "Beiputzarbeiten" ist kein anerkannter Begriff; zudem ist Innenputz ohne Anschlussarbeiten (z. B. an Fenster, Türen, Installationen) nicht vollständig und daher kein verlässlicher Meilenstein für eine Abschlagszahlung.

    ➕ Ergänzung: Die Vertragsklausel zur Bautenstandsbestätigung durch einen gemeinsam beauftragten vereidigten Sachverständigen ist grundsätzlich sinnvoll, jedoch unzureichend: Es fehlt die Regelung, dass der Gutachter vorab von beiden Parteien akzeptiert werden muss und dass ein Widerspruch gegen dessen Gutachten zulässig ist – andernfalls entsteht ein einseitiges Entscheidungsmonopol.

    ✅ Zustimmung: Die Regelung zum Besichtigungsrecht des Bauherrn ist sachgerecht und entspricht der Bauordnung sowie der VOB/B – sie sichert Transparenz und frühzeitige Mängelerkennung.

    ❌ Widerspruch: Die Klausel, dass der Bauherr das Haus erst nach vollständiger Bezahlung beziehen darf, ist unzulässig: Gemäß § 641 BGB steht dem Bauherrn bei schlüsselfertigem Haus das Recht auf Zug-um-Zug-Ausübung zu – er darf bei ordnungsgemäßer Schlussrechnung und Mängelfreiheit die Schlüssel verlangen, ohne vorher die volle Summe zu zahlen.

    🔴 Gefahr: Die fehlende Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft oder Bankgarantie) für die Abschlagszahlungen stellt ein schwerwiegendes finanzielles Risiko dar – insbesondere bei einer Summe von über 50 % vor Erreichen der Rohbauphase.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsunterzeichnung unbedingt einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. Bausachverständiger der Bauherrenhilfe oder der ZVSHK), um den Vertrag auf Vertragswidrigkeiten, fehlende Sicherheiten und unklare Leistungsbeschreibungen zu prüfen – insbesondere vor Abschluss der Planungsphase und vor Zahlung der ersten Rate.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern eine unabhängige Bautenstandsbestätigung vor jeder Abschlagszahlung.
    • Alle drei lehnen unklare oder technisch nicht prüfbare Meilensteine (z. B. „Innenputz ohne Beiputzarbeiten“) ab.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer fachanwaltlichen oder sachverständigen Vertragsprüfung vor Vertragsunterzeichnung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkrete Höhe kritischer Vorauszahlungen, während DeepSeek und Qwen explizit 15 %-Raten nach Keller- und Erdgeschossdecke sowie Dachstuhlrichtung als risikoreich identifizieren.
    • GoogleAI erwähnt keine fehlende Sicherheitsleistung – DeepSeek und Qwen heben dies als schwerwiegendes Risiko hervor (Qwen besonders deutlich mit „schwerwiegendes finanzielles Risiko“).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die rechtliche Einordnung zum Besichtigungsrecht mit ausdrücklicher Zustimmung („sachgerecht, entspricht VOB/B“), während DeepSeek es als „absolutes No-Go“ bezeichnet, wenn es eingeschränkt wird – GoogleAI erwähnt das Thema nicht.
    • Qwen liefert die einzige klare Rechtsgrundlage zur Schlüsselübergabe (§ 641 BGB) und benennt den Widerspruch zur Vertragsklausel – DeepSeek und GoogleAI erwähnen diesen Punkt nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt fest: „Die Regelung zum Besichtigungsrecht ist sachgerecht“ → ✅ Zustimmung. DeepSeek hingegen bewertet jede Abspracheabhängigkeit als „absolutes No-Go“ und fordert ein uneingeschränktes Recht. Da Qwen die Klausel nur als sachgerecht einstuft, wenn sie rechtskonform ist, aber DeepSeek explizit jede Einschränkung als unwirksam brandmarkt, gilt hier der strengere Standpunkt als sicherer (Vorsichtsprinzip): jede Einschränkung ist unzulässig.
    • Qwen identifiziert einen Widerspruch zur Schlüsselübergabe-Klausel und nennt § 641 BGB – weder GoogleAI noch DeepSeek erwähnen diese Rechtslage. Da Qwen hier die einzige konkrete, zitierfähige Rechtsgrundlage liefert, gilt dessen Einschätzung als verbindlich.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie bei der Sicherheitsleistung und der Zug-um-Zug-Regelung ausschließlich Qwens rechtlicher Einordnung – sie ist präzise und gesetzeskonform.
    • Bei der Bautenstandsbestätigung folgen Sie der strengeren Forderung von Qwen und DeepSeek nach vorab akzeptiertem Sachverständigen mit Widerspruchsrecht – GoogleAI bleibt hier unpräzise.
    • Der uneingeschränkte Baustellenzugang ist als vertragliches Muss zu verankern – DeepSeeks Formulierung „absolutes No-Go“ ist hier richtungsweisend.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Abschlagszahlungen vor Rohbauabschluss⚠️ AbwägungAlle drei Modelle warnen vor zu hohen Zahlungen vor Fertigstellung der Rohbau-Phase (bis zu 52 % nach Dachstuhlrichtung). Qwen und DeepSeek nennen konkrete Risikostufen, GoogleAI bleibt allgemeiner.
    Sicherheitsleistung (Bürgschaft/Garantie)✅ KonsensQwen und DeepSeek fordern ausdrücklich Sicherheitsleistungen für Vorauszahlungen – GoogleAI erwähnt dies nicht, widerspricht aber nicht. Der Konsens basiert auf der gemeinsamen Risikobewertung und ist somit gegeben.
    Bautenstandsbestätigung✅ KonsensAlle drei Modelle verlangen eine neutrale, unabhängige Bestätigung vor jeder Zahlung – Qwen und DeepSeek präzisieren mit Widerspruchsrecht und Akzeptanzvorbehalt, GoogleAI bleibt grundsätzlich.
    Besichtigungsrecht des Bauherrn✅ KonsensQwen bestätigt die Rechtmäßigkeit, DeepSeek verurteilt jede Einschränkung als unwirksam, GoogleAI erwähnt es nicht. Da beide – unabhängig – auf uneingeschränkten Zugang hinauslaufen, liegt Konsens vor.
    Schlüsselübergabe und Zahlung❌ WiderspruchNur Qwen benennt § 641 BGB und identifiziert den Verstoß. GoogleAI und DeepSeek erwähnen diesen Aspekt nicht – es liegt also kein Konsens vor, sondern ein isolierter, aber rechtlich zwingender Hinweis durch Qwen.
    Meilenstein „Innenputz ohne Beiputzarbeiten“✅ KonsensDeepSeek nennt es „problematisch“, Qwen „technisch unklar und rechtlich problematisch“, GoogleAI erwähnt den Begriff nicht, widerspricht aber nicht. Die übereinstimmende Kritik stellt einen Konsens dar.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Vertrag ist vor Unterzeichnung umfassend anzupassen: Sicherheitsleistung einfordern, Besichtigungsrecht uneingeschränkt vereinbaren, Schlüsselübergabe rechtlich korrekt regeln (Zug-um-Zug nach § 641 BGB), klare und werthaltige Abnahmekriterien definieren – insbesondere den fragwürdigen „Innenputz“-Meilenstein streichen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKeine Sicherheitsleistung für AbschlagszahlungenBei Insolvenz des Bauunternehmens droht Totalverlust von bis zu 52 % der Baukosten – ohne Aussicht auf Rückzahlung oder Fertigstellung.
    🔴 RisikoZahlung für unvollständige Leistungen (z. B. „Innenputz ohne Beiputzarbeiten“)Keine werthaltige Gegenleistung – Mängel werden erst spät sichtbar, Nachbesserungskosten und Verzögerungen entstehen.
    🔴 RisikoEingeschränktes BesichtigungsrechtBauherr kann Baufortschritt und Mängel nicht rechtzeitig kontrollieren – erhöhtes Risiko für versteckte Mängel und spätere Haftungsstreitigkeiten.
    🔴 RisikoFehlende Regelung zum Zug-um-Zug-Recht bei SchlüsselübergabeBauherr muss volle Schlussrechnung begleichen, bevor er Zugang erhält – widerrechtliche Aushebelung des gesetzlichen Anspruchs nach § 641 BGB.
    🔴 RisikoKeine vertraglich geregelte Widerspruchsmöglichkeit gegen GutachtergebnisEinseitige Entscheidungsmacht des Sachverständigen – Bauherr riskiert ungerechtfertigte Zahlungen oder ungerechtfertigte Verweigerung von Zahlungen.
    ✅ ChanceVereinbarung einer klaren, werthaltigen Meilenstein-Abfolge (z. B. nach VOB/B)Präzise Zuordnung von Zahlungen zu erbrachten, prüfbaren Leistungen – Transparenz, Rechtssicherheit und Vermeidung von Vorfinanzierung.
    ✅ ChanceEinsatz eines unabhängigen Bausachverständigen ab VertragsbeginnFrühzeitige Mängelerkennung, dokumentierte Baufortschrittskontrolle, Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Bauunternehmer.
    ✅ ChanceVertragsmäßige Absicherung des uneingeschränkten BesichtigungsrechtsEffektive Qualitätssicherung durch Bauherr – Vertrauensbildung, frühzeitige Klärung von Unstimmigkeiten, Vermeidung von Streit.
    ✅ ChanceEinbindung einer Rechtsschutzversicherung mit Baurechtsschutz bereits vor VertragsunterzeichnungKostenlose fachanwaltliche Prüfung, bei Streit unmittelbare Prozessvertretung – signifikante Risikoreduktion im Konfliktfall.
    ✅ ChanceVertraglich vereinbarte Bankbürgschaft mit automatischer Auslösung bei VertragsverletzungUnmittelbare finanzielle Absicherung bei Insolvenz oder Leistungsverweigerung – schneller Zugriff auf Sicherheitsmittel ohne langwierige Klage.

    Orientierungshilfen

    1. Sicherheitsleistung unverzüglich einfordern: Vereinbaren Sie vor Vertragsunterschrift eine unbedingte, akzeptierte Bankbürgschaft für mindestens 50 % der bis zur Rohbaufertigstellung fälligen Abschlagszahlungen – ohne diese Leistung darf kein Vertrag unterschrieben werden.
    2. Unabhängigen Bausachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie noch vor Vertragsabschluss einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. Mitglied der ZVSHK oder der Bauherrenhilfe), der den Vertrag prüft, sämtliche Meilensteine auf Werthaltigkeit analysiert und den Baufortschritt begleitend dokumentiert.
    3. Vertragsklauseln konkret anpassen: Streichen Sie die Klauseln zu „Innenputz ohne Beiputzarbeiten“, zur abhängigen Baustelleneinsicht und zur bedingten Schlüsselübergabe – ersetzen Sie sie durch Formulierungen wie „Innenputz vollständig inkl. Anschluss an Fenster, Türen und Installationen“ sowie „uneingeschränkter Zugang zu jeder Zeit“ und „Schlüsselübergabe Zug-um-Zug mit Schlussrechnung nach § 641 BGB“.
    4. Gutachtervereinbarung präzisieren: Verlangen Sie im Vertrag, dass der gemeinsam beauftragte Sachverständige vorher schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wird und dass ein schriftlicher Widerspruch gegen sein Gutachten innerhalb von 5 Werktagen möglich ist.
    5. Rechtsanwalt mit Baurechtsschwerpunkt hinzuziehen: Kontaktieren Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – nutzen Sie ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung – und lassen Sie den gesamten Vertrag, insbesondere die Zahlungs- und Abnahmeklauseln, durch ihn final prüfen und anpassen.
    6. Alle Vertragsunterlagen systematisch archivieren: Sammeln Sie sämtliche Schriftstücke – Angebot, Vertragsentwurf, Änderungsnotizen, E-Mails – in einer chronologisch sortierten Mappe oder Cloud-Ordner, um im Streitfall vollständige Nachweise vorlegen zu können.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die während der Bauphase für bereits erbrachte Leistungen geleistet wird. Sie wird auf die Gesamtsumme angerechnet. Verwandte Begriffe: Bautenstand, Zahlungsplan, Schlussrechnung.
    Bautenstand
    Der Bautenstand beschreibt den Fortschritt eines Bauprojekts zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er wird durch die erbrachten Leistungen und den Wert der verbauten Materialien bestimmt. Verwandte Begriffe: Baufortschritt, Bauzeitplan, Leistungsstand.
    Zahlungsplan
    Der Zahlungsplan ist eine Vereinbarung im Bauvertrag, die festlegt, wann welche Abschlagszahlungen fällig werden. Er ist an den Baufortschritt gekoppelt und definiert die Höhe der einzelnen Zahlungen. Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Bauvertrag, Finanzierungsplan.
    Schlüsselfertig
    Schlüsselfertig bedeutet, dass das Haus nach Fertigstellung bezugsfertig ist. Alle wesentlichen Arbeiten sind abgeschlossen, sodass der Bauherr direkt einziehen kann. Verwandte Begriffe: Ausbauhaus, Rohbau, Baubeschreibung.
    Bautenstandsbericht
    Ein Bautenstandsbericht ist ein Gutachten, das den aktuellen Baufortschritt dokumentiert und den Wert der erbrachten Leistungen bestätigt. Er dient als Grundlage für die Freigabe von Abschlagszahlungen. Verwandte Begriffe: Gutachten, Baufortschritt, Leistungsfeststellung.
    Bauvertrag
    Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen regelt. Er enthält unter anderem Regelungen zu Bauleistungen, Zahlungsbedingungen und Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGB.
    Festpreis
    Ein Festpreis ist ein im Bauvertrag vereinbarter Preis, der für alle Bauleistungen gilt. Er bietet dem Bauherrn Planungssicherheit, da er die Gesamtkosten des Bauprojekts im Voraus kennt. Verwandte Begriffe: Einheitspreis, Kostenvoranschlag, Abrechnung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Abschlagszahlungen beim Hausbau?
      Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen, die der Bauherr während der Bauphase an das Bauunternehmen leistet. Sie sind an den Baufortschritt gekoppelt und werden fällig, sobald bestimmte Bauabschnitte fertiggestellt sind. Die Höhe der einzelnen Abschläge wird im Bauvertrag festgelegt.
    2. Wie werden Abschlagszahlungen im Bauvertrag geregelt?
      Im Bauvertrag wird ein Zahlungsplan vereinbart, der die Höhe und die Fälligkeit der einzelnen Abschlagszahlungen regelt. Dieser Plan ist an den Baufortschritt gekoppelt und legt fest, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt bezahlt werden müssen. Es ist wichtig, dass der Zahlungsplan transparent und nachvollziehbar ist.
    3. Was ist ein Bautenstandsbericht und wozu dient er?
      Ein Bautenstandsbericht ist eine Dokumentation des aktuellen Baufortschritts. Er wird von einem unabhängigen Gutachter erstellt und dient als Grundlage für die Freigabe der Abschlagszahlungen. Der Bautenstandsbericht stellt sicher, dass die Zahlungen dem tatsächlichen Wert der erbrachten Leistungen entsprechen.
    4. Was passiert, wenn der Bautenstand nicht mit den geforderten Abschlagszahlungen übereinstimmt?
      Wenn der Bautenstand nicht mit den geforderten Abschlagszahlungen übereinstimmt, sollte der Bauherr die Zahlung verweigern oder nur einen Teilbetrag leisten. Es ist ratsam, den Bauunternehmer aufzufordern, die fehlenden Leistungen zu erbringen, bevor die volle Abschlagszahlung geleistet wird. Im Zweifelsfall sollte ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden.
    5. Welche Risiken bestehen bei Abschlagszahlungen?
      Ein Risiko besteht darin, dass der Bauherr zu viel Geld für noch nicht erbrachte Leistungen zahlt. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn das Bauunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet. Ein weiteres Risiko ist, dass der Bauherr bei Streitigkeiten über den Bautenstand in Vorleistung getreten ist und Schwierigkeiten hat, sein Geld zurückzufordern.
    6. Wie kann ich mich vor überhöhten Abschlagszahlungen schützen?
      Um sich vor überhöhten Abschlagszahlungen zu schützen, sollte der Bauherr den Bauvertrag sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Es ist ratsam, einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung von Bautenstandsberichten zu beauftragen und die Zahlungen nur nach Prüfung des Bautenstands freizugeben.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Abschlagszahlung und Schlussrechnung?
      Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen, die während der Bauphase geleistet werden, während die Schlussrechnung die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen darstellt. Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens erstellt und berücksichtigt alle bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
    8. Kann ich Abschlagszahlungen verweigern?
      Ja, wenn der Bautenstand nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht oder Mängel vorliegen, können Sie Abschlagszahlungen verweigern oder zurückbehalten. Dokumentieren Sie die Mängel und informieren Sie den Bauunternehmer schriftlich über die Gründe für die Zahlungsverweigerung. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.

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  2. Bauvertrag: Ungünstiger Zahlungsplan – Hohe Vorauszahlungen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    ungünstiger Vertrag für Sie
    Der Vertrag ist ungünstig für Sie. Die Firma scheint gebranntes Kind mit zahlungsunwilligen und streitfreudigen Kunden zu sein. Als Firma würde ich in diesen harten Zeiten vermutlich auch versuchen, den Vertrag so zu gestalten. Zu den Punkten:
    Zahlungsplan:
    Rate 3+4 sind zu hoch, die Firma dürfte damit schon eine Vorauszahlung von 10 % haben. Bis zur Rate 6 steigert sich das noch. Sie haben dann 62 % bezahlt, der Gegenwert dürfte deutlich unter 50 % liegen. Dann flacht es sich etwas ab. Nach Rate 9 haben Sie immerhin 92 % bezahlt und es fehlt noch der Estrich, die Türen, die Fliesen, die Sanitäreinrichtung, die Fertigmontage Elektro, alle Bodenbeläge und die Malerarbeiten, also alles was Sie später sehen und anfassen können, zusammen etwa 20 % des Wertes. Der vorauseilende Zahlungsplan relativiert sich nur deshalb etwas, weil es für die Rechnungen Zahlungszeiträume gibt, während dieser ja weitergebaut wird.
    Frage 2:
    Die Firma hat damit einen Freibrief, bei Differenzen nicht weiterzubauen und das Problem auszusitzen, da sich die Bauzeit verlängert. Aus Firmensicht fair, aber bei einem VOBAbk.-Vertrag müsste die Firma auch im Streitfall weiterbauen, ohne Fristverlängerung. Da kann der Bauherr aussitzen.
    Hausrecht:
    Damit versucht die Firma, sich mit einem Bauträger einigermaßen gleichzustellen. Dieser hat den Vorteil, dass er Bauherr und bis zur vollständigen Bezahlung Grundeigentümer ist und im Streitfall das Objekt blockieren kann. Ein Generalunternehmer, der auf fremdem Grund baut, ist dagegen vom Gesetzgeber im Stich gelassen. Alles was er baut geht sofort ins Eigentum des Grundstückseigentümers über, egal ob bezahlt oder nicht, und kann auch von diesem genutzt werden. Eventueller Streit um die letzten Raten kann vom Bauherrn in aller Ruhe im eigenen Heim ausgesessen werden, was für viele Firmen in der Insolvenz endet. Dem möchte die Firma mit der Klausel vorbeugen und ein letztes Druckmittel behalten.
    Lösungsmöglichkeiten: dazu erhoffe ich eine angeregte Diskussion.
  3. Abschlagszahlungen: Unausgewogener Zahlungsplan – Risiko minimieren!

    Unausgewogener Zahlungsplan
    Ich sehe es auch so wie Hr. Stubenrauch, der Zahlungsplan ist unausgewogen.
    Sie überzahlen Ihre Baufirma in einzelnen Zahlungstufen erheblich und gehen damit ein unnötig hohes Risiko bei Ausfall der Baufirma ein. (Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart?)
    Zum Zahlungsplan selber: Rate 1-3 akzeptabel, Rate 4-6 versuchen auf jeweils 10 % zu ändern, Rate 7 i.O.
    Gelingt Ihnen dieses haben Sie jetzt 57 % bezahlt, entspricht etwa dem Realwert nach Fertigstellung der Dachdeckerarbeiten.
    Rate 8 (Fenster) sollte Leistungsmäßig die Rohinstallation Heiz, San und E mit einbeziehen, dafür gibt einen größeren Schluck aus der Buddel, 15 %.
    Rate 9 Fertigstellung Putz u. Estrich 8 %,
    Rate 10 Fertigstellung Fliesenarbeiten 5 %,
    Rate 11 Nach Bezugsfertigstellung u. Zug um Zug gegen Besitzübergabe 10 %.
    Rate 12 Gewährleistungseinbehalt = 5 %, Zahlung 10 Tage vor Übergabe auf Treuhänder- oder Notaranderkonto, Ablösung durch Bürgschaft.
    Hausrecht des Generalunternehmer, würde ich nicht akzeptieren.
  4. Abschlagszahlungen: Vorsicht vor Überzahlung beim Hausbau!

    Au weia ...
    Mal angenommen Ihr Häusel kostet Sie 200.00 €. Dann zahlen Sie Bei Stellung des Bauantrags schon 14.000 €.
    So viel Honorar möchte ich mal für einen Bauantrag bekommen ;-((.
    Fundamente eingebaut = 34.000 €. Dafür gibt es nen Keller (naja OK nen kleinen 😉 )
    Bei Richtfest haben Sie sage und schreibe 124.000 € BEZAHLT. Im Gegenwert stehen auf Ihrer Baustelle vielleicht (incl Nebenkosten)  -  großzügig gerechnet  -  100.000 € Wert.
    Macht 24.000 €, die Sie bei Insolvenz oder Streit nicht wiedersehen.
    AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAArrgggggggggggggggggggggghhhhhh.
    Frage 2
    Das mit dem Bautenstand ist so eine Sache. Kennen Sie einen Gutachter (einen guten und neutralen)? Nein? Na dann wird's wohl der des Bauträger werden! Und: Wes Brot ich, des Lied ich sing. Evtl. zumindest!
    Frage 3
    Sauerei!
    Wenn er Schiss um sein Geld hat, soll er Bürgschaften, Anderkonto, Sicherheiten verlangen, aber nicht so einen Mist.
    Außerdem glaube ich kaum, dass er damit vor Gericht Recht bekäme.
    Für mich eine ganz windige Nummer. Suchen Sie sich eine Fachmann  -  der kann dann auch Ihren Bau begleiten  -  und lassen Sie den Vertrag mal auf fachliche "Fallstricke" prüfen.
  5. Bauzeitgarantie: Schutz bei Bauzeitüberschreitung ausreichend?

    Bauzeitgarantie hilft die nicht?
    Hallo,
    erstmal vielen Dank für Eure Antworten, nun bin ich erst richtig verunsichert und denke dennoch das es richtig war hier im Forum zu fragen.
    Nachdem ich nun mit der Vermittlerin unseres Bauvorhabens gesprochen habe, wies die mich auf die doch im Vertrag vorhandene Bauzeitgarantie hin, die da lautet:
    Die Bauzeit beträgt bis zur Hausübergabe 6 Monate. Für den Fall der Bauzeitüberschreitung wird pro Monat eine Zahlung von 1.000,00 € an den Bauherren vereinbart, eventuell darüber hinausgehende Schäden werden dem Bauherren auf Nachweis erstattet.
    Ist das nun wirklich eine Sicherheit für uns? Oder kann die Firma sich da auch rausreden? Bzw. Was ist wenn die Firma im schlimmsten Fall was wir jetzt mal nicht hoffen wollen Pleite geht, dann nützt uns doch die Bauzeitgarantie auch nichts und das Geld ist auch futsch oder sehe ich das total falsch?
    Gruß Diana
  6. Bauvertrag: Vorsicht vor unrealistischen Bauzeit-Garantien!

    Hihihihihihihiiiiiiiiiiiiiiiii ...
    Hihihihihihihiiiiiiiiiiiiiiiii ich garantiere Ihnen, dass sie in 4 Wochen fertig sind. Falls nicht, Zahl ich jeden Monat 2.000 € an Sie. Nützt nur nichts, wenn ich schon nach zwei Wochen (natürlich wenn ich die Kohle abgeräumt habe!) fertig mit der Schicht bin. Fazit: Erst Leistung, dann Geld. Baubuch welches zu führen ist. Na ja, usw. usf ...
  7. Bauvertrag: Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheit fordern!

    Sicherheiten
    das die mögliche Vertragsstrafe Ihnen bei einem vorzeitigen Bauende nicht weiterhilft, dürfte inzwischen klar sein.
    Verlangen Sie, egal mit welchem SF-Anbieter Sie bauen, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bausumme, die nach Bauende in eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % umgewandelt wird.
    Verzichten Sie auf solche Regellungen haben Sie weder Schutz vor Insolvenz, noch ein Druckmittel um Gewährleistungsansprüche durch zusetzen.
    Was mir noch zum Zahlungsplan einfällt, legen Sie diesen unbedingt Ihrer Bank zur Prüfung vor Vertragsabschluss vor.
    Banken sehen es schon aus eigenem Interesse, Beleihungswert der Immobilie, äußerst ungern, wenn dieser nicht in etwa dem jeweiligen Leistungsstand entspricht.
  8. Bauvertrag: Bank stimmt zu – Trotzdem Vertrag prüfen lassen!

    Hallo Herr Volquardsen  -  der Bank haben wir ...
    Hallo Herr Volquardsen,
    der Bank haben wir diesen Vertrag schon vorgelegt und sie hatte keinerlei Einwände.
    Aber nachdem ich die Beiträge hier im Forum auch meinem Lebenspartner gezeigt haben, sind wir uns beide sicher, das wir den Vertrag so garantiert nicht unterschreiben.
    MfG
    Diana
  9. Baufinanzierung: Fahrlässige Bank – Neue Bank suchen!

    Dann sollten ...
    Sie sich womöglich auch eine neue Bank suchen.
    Eine Bank, die so fahrlässig mit dem Geld des Kunden umgeht (oder ist der Generalunternehmer dort auch Kunde?), sollten Sie nicht für die Finanzierung Ihres Hauses in Anspruch nehmen.
  10. Vertragserfüllungsbürgschaft: Schutz bei Überzahlungen im Bauvertrag

    Ergänzung zu Bürgschaft und Bauzeitgarantie
    Liebe Bauwillige,
    noch ein ergänzender Hinweis:
    Wer sich nicht mit dem sowieso bestehenden Recht auf Abschlagszahlungen zufrieden gibt, sondern einen Zahlungsplan mit Überzahlungen vereinbaren will, dürfte schon wegen der damit bei ihm eintretenden Zinsgewinne kein Problem haben, im Gegenzuge eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Was im gewerblichen Baugeschehen Normalität ist, setzt sich leider bei privaten Bauherren nicht durch: Verlangen Sie grundsätzlich (!) von Ihrem Generalunternehmer eine solche Bürgschaft. Kann Ihr Generalunternehmer trotz zu vereinbarendem Zahlungsplan so eine Bürgschaft seiner Hausbank nicht beibringen, ist sowieso etwas faul und Sie tragen ein nicht zu unterschätzendes Insolvenzrisiko. Zwar müssten Sie im Streitfalle die Zahlung aus der Bürgschaft auch gerichtlich erzwingen, aber am Ende des Tages erhalten Sie Ihr Geld. Andernfalls müssen Sie sich vor Vertragsschluss wie wohl 90 % aller privaten Bauherren die Welt schön reden und vertrauen, dass alles gut geht.
    Bei Vereinbarung einer Bauzeit  -  an die sich viele wichtige Rechtsfolgen knüpfen  -  müssen Sie darauf achten, dass der Beginn als Kalendertag fixieret wird. Andernfalls streiten Sie sich nach sechs Monaten Bauzeit darüber, wann denn die sechs Monate überhaupt begonnen haben.
    Also mein Tipp:
    1. Immer (!) eine Vertragserfüllungsbürgschaft und nach Möglichkeit für den Zeitpunkt der Abnahme eine Gewährleistungsbürgschaft verlangen. Mag der Unternehmer Ihres Vertrauens noch so schöne Häuser bauen und Verkaufsreden halten  -  wenn er keine Bürgschaft stellen will (weil er es wirtschaftlich nicht kann), Finger weg.
    2. Einen verbindlichen Anfangs- und Fertigstellungstermin (Anfangstermin, Fertigstellungstermin) vereinbaren mit  -  wenigstens für die Fertigstellung  -  Datumsangabe.
  11. Bauvertrag: Rechtsanwalt prüfen lassen – Risiken vermeiden!

    gelbe Seiten?
    Vielleicht besser einmal jemanden Fragen, der sich damit auskennt :
    Rechtsanwalt z.B. ?
    Manchmal ist es wichtiger, zu erfahren, was in einem Vertrag NICHT drinsteht!
    Wie schon von den Vorrednern gesagt :
    • keine Zahlung ohne entsprechenden Gegenwert des Objektes
    • keine Zahlung ohne entsprechende Abnahme (am besten öbvAbk. Sachverständiger)
    • keine Vertragsunterzeichnung ohne Vertragsprüfung durch eigenen Rechtsanwalt und/oder Notar
    • keine Überzahlungen ohne Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank
    • keinen Vertragsschluss ohne entsprechend vereinbarten Strafen- bzw. Einbehalte bei Bauverzögerung oder Nichterfüllung nach AKTUELLER Gesetzes- und Rechtslage (Gesetzeslage, Rechtslage)!

    95 % aller Bauherren glauben, das Gesamtkunstwerk BAU alleine
    stemmen zu können: 99 % davon irren sich!
    oder, wie es jemand hier im Forum mal schrieb " ICH BIN ZU ARM, UM billig ZU BAUEN! "

  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abschlagszahlungen beim Hausbau: Fairer Zahlungsplan?

    💡 Kernaussagen: Ein unausgewogener Zahlungsplan beim Hausbau birgt Risiken. Hohe Vorauszahlungen sollten vermieden werden. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bietet Schutz vor Insolvenz. Die Prüfung des Bauvertrags durch einen Rechtsanwalt ist ratsam.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Bauvertrag: Ungünstiger Zahlungsplan – Hohe Vorauszahlungen erläutert, können hohe Vorauszahlungen im Bauvertrag ein Risiko darstellen. Es ist wichtig, den Zahlungsplan kritisch zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Bausumme, wie im Beitrag Bauvertrag: Vertragserfüllungsbürgschaft als Sicherheit fordern! empfohlen, kann vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens schützen. Diese sollte nach Bauende in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt werden.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Abschlagszahlungen: Vorsicht vor Überzahlung beim Hausbau! warnt vor zu hohen Abschlagszahlungen, die nicht dem tatsächlichen Bautenstand entsprechen. Dies kann im Falle von Streitigkeiten oder Insolvenz zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Experten (Rechtsanwalt, Bausachverständiger) prüfen, wie im Beitrag Bauvertrag: Rechtsanwalt prüfen lassen – Risiken vermeiden! empfohlen. Achten Sie auf einen ausgewogenen Zahlungsplan und fordern Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft.

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