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Bauschuttentsorgung Neubau: Kosten nach VOB - Was ist üblich & wie prüfen?
BAU-Forum: Neubau

Bauschuttentsorgung Neubau: Kosten nach VOB - Was ist üblich & wie prüfen?

Hallo Forum,
unser Bauträger hat uns heute eine "merkwürdige" Rechnung gestellt: 1 Container Bauschutt entsorgen 232 €, 0,5 Container Mischmüll 232,5 €, alles noch plus MwSt.
Wir steuern auf die letzten Abschläge zu, 75 % der Summe, es ist verputzt, Estrich wurde gelegt und der Trockenbauer ist fertig.
Der Vertrag wurde nach VOBAbk. geschlossen  -  Müll taugt nicht auf, auch nicht bei den Bauherrenleistungen. Hier im Forum habe ich den folgenden Link gefunden:

Im übrigen wurde in den letzten Wochen nichts entsorgt ...
Wie verhalte ich mich am besten. Einfach ablehnen?
Danke,
Zumwinkel

  • Name:
  • Zumwinkel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie die Rechnung für die Bauschuttentsorgung Ihres Neubaus prüfen möchten. Die Kosten für Bauschutt- und Mischmüllcontainer scheinen auf den ersten Blick hoch.

    Wichtige Aspekte zur Prüfung:

    • VOB-konforme Abrechnung: Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Abrechnung von Bauleistungen. Prüfen Sie, ob die Entsorgungskosten gemäß VOB korrekt ausgewiesen sind.
    • Mengenermittlung: Lassen Sie sich die Mengen des Bauschutts und Mischmülls detailliert aufschlüsseln. Die abgerechneten Mengen müssen nachvollziehbar sein.
    • Entsorgungspreise: Vergleichen Sie die Preise pro Container mit den üblichen Preisen in Ihrer Region. Holen Sie Vergleichsangebote von lokalen Entsorgungsunternehmen ein.
    • Bauherrenleistungen: Klären Sie, welche Entsorgungsleistungen laut Vertrag von Ihnen als Bauherr zu erbringen sind.
    • Mehrwertsteuer: Achten Sie darauf, dass die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Bauträger eine detaillierte Aufschlüsselung der Entsorgungskosten an und vergleichen Sie diese mit ortsüblichen Preisen. Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen oder Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk, das die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Ausführung von Bauleistungen, zur Abrechnung und zur Gewährleistung. Die VOB ist nicht zwingend anzuwenden, muss aber vertraglich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Bauabnahme
    Bauschutt
    Bauschutt sind mineralische Abfälle, die bei Bau-, Abbruch- oder Umbauarbeiten entstehen. Dazu gehören Ziegel, Beton, Fliesen, Keramik und Natursteine. Bauschutt muss getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden.
    Verwandte Begriffe: Mischmüll, Bauabfall, Recycling
    Mischmüll
    Mischmüll ist ein Gemisch aus verschiedenen Abfallarten, das bei Bauarbeiten anfällt. Er enthält neben mineralischen Bestandteilen auch Holz, Kunststoffe, Papier, Metalle und andere Materialien. Die Entsorgung von Mischmüll ist in der Regel teurer als die von reinem Bauschutt.
    Verwandte Begriffe: Bauabfall, Restmüll, Gewerbeabfall
    Bauherrenleistungen
    Bauherrenleistungen sind Leistungen, die der Bauherr selbst erbringt und nicht an das Bauunternehmen überträgt. Dazu können beispielsweise die Vorbereitung des Baugrundstücks, die Bereitstellung von Strom und Wasser oder die Entsorgung von Bauschutt gehören. Bauherrenleistungen müssen vertraglich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Eigenleistung, Selbstbau, Bauvertrag
    Entsorgungskosten
    Entsorgungskosten sind die Kosten, die für die Beseitigung von Abfällen anfallen. Dazu gehören die Kosten für den Container, den Transport zur Deponie, die Deponiegebühren und die Sortierung des Abfalls. Die Entsorgungskosten können je nach Abfallart und Region variieren.
    Verwandte Begriffe: Abfallgebühren, Deponiegebühren, Recyclingkosten
    Containerdienst
    Ein Containerdienst ist ein Unternehmen, das Container für die Sammlung und den Transport von Abfällen bereitstellt. Der Containerdienst kümmert sich um die Aufstellung, Abholung und Entleerung der Container sowie um die Entsorgung des Inhalts.
    Verwandte Begriffe: Abfallentsorgung, Transport, Logistik
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Bauleistungen beurteilen, Mängel feststellen und Gutachten erstellen. Ein Bausachverständiger kann bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmen hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB im Zusammenhang mit Bauschuttentsorgung?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen. Sie definiert unter anderem, wie Bauleistungen abgerechnet werden, einschließlich der Bauschuttentsorgung. Die VOB legt fest, welche Leistungen im Preis enthalten sind und wie zusätzliche Leistungen zu vergüten sind.
    2. Wie kann ich die Menge des Bauschutts überprüfen?
      Die Menge des Bauschutts kann durch Wiegescheine der Deponie oder durch Volumenberechnung der Container überprüft werden. Lassen Sie sich vom Bauträger die entsprechenden Nachweise vorlegen. Bei größeren Abweichungen sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Bauschutt und Mischmüll?
      Bauschutt besteht hauptsächlich aus mineralischen Abfällen wie Ziegel, Beton, Fliesen und Keramik. Mischmüll enthält neben mineralischen Bestandteilen auch andere Abfälle wie Holz, Kunststoffe, Papier und Metalle. Die Entsorgung von Mischmüll ist in der Regel teurer als die von reinem Bauschutt.
    4. Welche Kosten sind in den Entsorgungspreisen enthalten?
      Die Entsorgungspreise umfassen in der Regel die Kosten für den Container, den Transport zur Deponie, die Deponiegebühren und die Sortierung des Abfalls. Klären Sie mit dem Bauträger, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
    5. Was sind Bauherrenleistungen bei der Entsorgung?
      Bauherrenleistungen sind Leistungen, die der Bauherr selbst erbringt, z.B. das Vorsortieren des Bauschutts oder die Bereitstellung eines Stellplatzes für den Container. Diese Leistungen können vertraglich vereinbart werden und wirken sich auf die Entsorgungskosten aus.
    6. Wie finde ich ortsübliche Preise für Bauschuttentsorgung?
      Ortsübliche Preise können Sie durch Anfragen bei lokalen Entsorgungsunternehmen oder durch Recherchen im Internet ermitteln. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter, um ein Gefühl für das Preisniveau in Ihrer Region zu bekommen.
    7. Was tun, wenn die Entsorgungskosten zu hoch erscheinen?
      Wenn die Entsorgungskosten zu hoch erscheinen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauträger suchen und die Kosten detailliert aufschlüsseln lassen. Bei Unklarheiten oder Uneinigkeiten können Sie einen Bausachverständigen oder Anwalt für Baurecht hinzuziehen.
    8. Welche Rolle spielt der Containerdienst bei der Bauschuttentsorgung?
      Der Containerdienst stellt die Container für die Bauschuttentsorgung bereit, transportiert sie zur Deponie und kümmert sich um die Entsorgung des Inhalts. Die Kosten für den Containerdienst sind in der Regel in den Entsorgungspreisen enthalten.

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      Wie Sie Mängel erkennen und beseitigen lassen.
  2. Bauschutt: Entsorgung als Nebenleistung – Unternehmerpflicht!

    Wie verhalte ich mich am besten. ,
    gar nicht!
    Auch ohne Ihren Link gelesen zu haben, Bauschuttentsorgung ist Sache des Unternehmers, welcher diesen verursacht hat = Nebenleistung.
    Problematischer wird es erst wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
    Aber da Sie ja von einem Bauträger sprechen, ist der halt eben verantwortlich.
    Ich möchten den Bauträger sehen, der den AN die Bauschuttmulden bezahlt  -  lach
  3. Bauschutt: Abrechnung prüfen – Wiegescheine & Auftrag nötig!

    Zunächst mal
    gehören zu einer solchen Rechnung ein Auftrag (Inklusivleistung oder extra abrechenbar) und entsprechende Wiegescheine.
    Wenn die Abrechnung auf Nachweis OK ist, was ich bei einem Generalunternehmer bezweifle, können Sie die anhand der Wiegescheine die Angemessenheit der Preise prüfen.
    Der Link ist uralt; wenn er 1992 zutreffend war, hat sich seitdem einiges geändert, z.B. KrWAbfG in Kraft getreten usw.
  4. Bauschutt: Schriftliche Antwort – Verweis auf Nebenleistung?

    wie geht es dann weiter
    vielen Dank für die Antworten!
    Ist also Sache des Unternehmers, darüber hinaus gibt es keinen Auftrag, keine Wiegescheine, keinen Nachweis ...
    Ich würde gerne schriftlich Antworten. Was soll ich den dort schreiben  -  gibt es einen aktuellen Verweis. (Verordnung, Vorschrift, (Nebenleistung) )
    Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag ...
    Gruß Zumwinkel
    • Name:
    • R. Zumwinkel
  5. Bauschutt: Bauherrenleistung – Vertragliche Vereinbarung möglich!

    @Marc Carden
    Moin,
    es gibt wirklich die Möglichkeit, dass der Unternehmer im Vertrag festlegt: "Bauschuttentsorgung übernimmt der Bauherr". So gesehen (und nur Kopf geschüttelt) bei unseren drei Nachbarn, die mit HeinzvonHeiden gebaut haben.
    Gruß
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauschuttentsorgung Neubau: Kostenkontrolle nach VOBAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Bauschuttentsorgung ist grundsätzlich Sache des Unternehmers als Nebenleistung. Eine korrekte Abrechnung erfordert einen Auftrag und Wiegescheine. Bauherren sollten die Abrechnung prüfen und ggf. schriftlich Einspruch erheben. Vertragliche Vereinbarungen, die die Bauschuttentsorgung dem Bauherrn übertragen, sind möglich, aber unüblich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauschutt: Abrechnung prüfen – Wiegescheine & Auftrag nötig! sind für eine korrekte Abrechnung von Bauschuttentsorgung ein Auftrag (als Inklusivleistung oder extra abrechenbar) sowie entsprechende Wiegescheine erforderlich. Fehlen diese Nachweise, sollte die Rechnung beanstandet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauschutt: Entsorgung als Nebenleistung – Unternehmerpflicht! wird klargestellt, dass die Bauschuttentsorgung üblicherweise eine Nebenleistung des Unternehmers ist, der den Bauschutt verursacht hat. Dies gilt insbesondere bei Verträgen nach VOB.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wie im Beitrag Bauschutt: Bauherrenleistung – Vertragliche Vereinbarung möglich! erwähnt, kann im Vertrag vereinbart werden, dass der Bauherr die Bauschuttentsorgung übernimmt. Dies ist jedoch unüblich und sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden, um unerwartete Entsorgungskosten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Bauschuttentsorgung im Vertrag klar regeln und auf einer detaillierten Abrechnung mit Wiegescheinen bestehen. Bei Unklarheiten oder fehlenden Nachweisen sollte schriftlich Einspruch erhoben werden, wie im Beitrag Bauschutt: Schriftliche Antwort – Verweis auf Nebenleistung? empfohlen.

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