Zahlungsbedingungen SHK: Anzahlung, Montage, Schlussrechnung – Üblich oder unzumutbar?
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Zahlungsbedingungen SHK: Anzahlung, Montage, Schlussrechnung – Üblich oder unzumutbar?
direkt und knackig gefragt: Sind folgende Zahlungsbedingungen heute üblich oder völlig daneben: 30 % bei Beauftragung (= Anzahlung), 30 % bei Beginn der Montage, 35 % mit SR und 5 % Gewährleistung (ablösbar gegen Bürgschaft)? Eine Anzahlungsbürgschaft (über die 60 % Vorleistung ohne reellen Gegenwert) wird natürlich nicht gegeben ☹
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Branche: SHK, Auftragsvolumen ca. 35 T€
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Mein Rohbauer hat soetwas nicht nötig, der geht in hohe Vorleistung und bekommt seine AR pünktlich ohne Abzug bezahlt ...
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An alle Forums-Bauherren: Mal ehrlich, wer würde sich auf so etwas einlassen?
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Ich beurteile die genannten Zahlungsbedingungen in der SHK-Branche wie folgt: 30% Anzahlung bei Auftragserteilung, 30% bei Montagebeginn, 35% bei Schlussrechnung und 5% Gewährleistung (ablösbar gegen Bürgschaft) sind durchaus üblich, aber nicht allgemeingültig.
Wichtige Aspekte:
- Anzahlung: Eine Anzahlung von 30% ist im Handwerk, insbesondere in der SHK-Branche, gängig, um Materialkosten und Vorleistungen des Auftragnehmers abzusichern.
- Montagebeginn: Die zweite Rate bei Montagebeginn ist ebenfalls üblich, da hier bereits ein erheblicher Teil der Arbeitsleistung erbracht wurde.
- Schlussrechnung: Die Zahlung von 35% bei Schlussrechnung deckt die restlichen Leistungen und den Gewinn des Unternehmens ab.
- Gewährleistung: Die 5% Gewährleistungseinbehalt dienen als Sicherheit für den Auftraggeber bei eventuellen Mängeln nach der Abnahme. Die Möglichkeit, diese durch eine Bürgschaft abzulösen, ist eine faire Option.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Zahlungsbedingungen mit anderen Angeboten und achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vertrag.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anzahlung
- Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf eine noch zu erbringende Leistung. Sie dient dem Auftragnehmer zur Deckung von Materialkosten und Vorleistungen. Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Abschlagszahlung.
- Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung nach Erbringung aller Leistungen. Sie enthält alle erbrachten Leistungen und zieht bereits geleistete Zahlungen ab. Verwandte Begriffe: Endabrechnung, Gesamtrechnung.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie.
- Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Bürge für die Erfüllung einer Verbindlichkeit übernimmt. Im Bauwesen wird sie oft als Sicherheit für Anzahlungen oder Gewährleistungsansprüche eingesetzt. Verwandte Begriffe: Garantie, Sicherheitseinbehalt.
- Abschlagszahlung
- Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen. Sie wird in der Regel nach Baufortschritt vereinbart. Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Vorauszahlung.
- Vorleistung
- Eine Vorleistung ist eine Leistung, die ein Vertragspartner erbringt, bevor er eine Gegenleistung erhält. Im Bauwesen sind Anzahlungen typische Vorleistungen des Auftraggebers. Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Anzahlung.
- SHK
- SHK steht für Sanitär, Heizung und Klima. Es ist eine Branche, die sich mit der Installation und Wartung von sanitären Anlagen, Heizungsanlagen und Klimaanlagen befasst. Verwandte Begriffe: Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Klimatechnik.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?
Antwort: Eine Anzahlungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber stellt, um die geleistete Anzahlung abzusichern. Sollte der Auftragnehmer seine Leistung nicht erbringen, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen. - Frage: Sind hohe Anzahlungen immer gerechtfertigt?
Antwort: Hohe Anzahlungen sollten kritisch hinterfragt werden. Sie sind gerechtfertigt, wenn hohe Materialkosten oder spezielle Vorleistungen des Auftragnehmers erforderlich sind. Vergleichen Sie Angebote und verhandeln Sie gegebenenfalls. - Frage: Was bedeutet SR im Zusammenhang mit Zahlungsbedingungen?
Antwort: SR steht für Schlussrechnung. Die Zahlung bei SR bedeutet, dass der restliche Betrag nach Fertigstellung der Arbeiten und Rechnungsstellung fällig wird. - Frage: Was ist ein Gewährleistungseinbehalt?
Antwort: Ein Gewährleistungseinbehalt ist ein Teil des Rechnungsbetrages, der bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für den Auftraggeber bei eventuellen Mängeln. - Frage: Kann ich den Gewährleistungseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen?
Antwort: Ja, in vielen Fällen ist es möglich, den Gewährleistungseinbehalt durch eine Bürgschaft abzulösen. Dies ist oft im Vertrag vereinbart und bietet dem Auftragnehmer den Vorteil, den vollen Rechnungsbetrag sofort zu erhalten. - Frage: Welche Alternativen gibt es zu den genannten Zahlungsbedingungen?
Antwort: Alternativ können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden, die sich stärker an den tatsächlichen Baufortschritten orientieren. Auch die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist eine gängige Praxis. - Frage: Was sollte ich bei der Vereinbarung von Zahlungsbedingungen beachten?
Antwort: Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Vertrag, klare Zahlungsziele und die Möglichkeit, bei Mängeln den Einbehalt zu rechtfertigen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung beraten. - Frage: Sind Vorauszahlungen üblich?
Antwort: Ja, Vorauszahlungen, insbesondere in Form von Anzahlungen, sind in der SHK-Branche üblich, um dem Auftragnehmer die Beschaffung von Materialien und die Deckung erster Kosten zu ermöglichen. Die Höhe der Vorauszahlung sollte jedoch angemessen sein und im Verhältnis zum Auftragswert stehen.
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SHK Zahlungsbedingungen: Hohe Vorleistung – Risiko für Handwerker
Also 30 % bei Beauftragung ...
ist schon etwas daneben, aber Hand aufs Herz: welcher Idiot geht mit 60 % für einen privaten Bauherren in Vorleistung? Höchstens einer, der nächste Woche keine Aufträge mehr hat (*ebenfallsverständnislosdenkopfschüttel*) ... -
SHK Anzahlung: Vorleistung gegen Absicherung und Minderung
Aber, MoRüBe,
er geht ja gar nicht mit 60 % in Vorleistung. Angenommen ich beauftrage ihn und er kommt nächsten Tag auf die Baustelle, klappt sein Zollometer aus und bohrt ein Loch in die Wand. Dann wären 60 % der Gesamtauftragssumme fällig - eigentlich für nix.
Ich wäre ja bereit vorzufinanzieren - gegen Absicherung selbstverständlich und Berücksichtigung (= Minderung) der Auftragssumme. -
SHK Zahlungsziele: Drittelfinanzierung – Handwerk fordert Sicherheiten
🔴 Rübe
Moin,
Text nicht richtig gelesen?
Mal Hand aufs Herz: jeder zweite Handwerker wird mit der Drittelfinanzierung geschädigt. Das die dann reagieren und Sicherheiten wollen, liegt m.E. auf der Hand.
30 % bei Auftragsvergabe, respektive bei Auftragsannahme finde ich für das Handwerk etwas üppig.
Weitere Abschlagszahlungen, die der BH auch terminlich einhält, wären zwar schicker, aber die Einhaltung der Zahlungsziele ist heute keine Selbstverständlichkeit (mehr). Deshalb bei Montagebeginn die weitere Vorauszahlung.
Über die Höhe kann man diskutieren, die Art finde ich verständlich (Seriosität des AN vorausgesetzt).
Grüße
Stefan Ibold -
SHK Pauschalzahlungen: Vorleistung bei hohem Auftragsvolumen kritisch
Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden ...
Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden 30 % bei Auftrag und 30 % bei Beginn ... mein Rohbauer hat sowas nicht nötig ... der geht in hohe Vorleistung. Bei einem Auftragsvolumen von 35 T€s wird niemand mit 60 % in Vorleistung gehen, wenn er klar bei Verstand ist. Diese Pauschalzahlungen sind eigentlich immer Scheiße, aber leider gibt es die MaBV. Und genau da liegt das Problem. Wie werden denn Zahlungen abgesichert? Wir plädieren daher immer für das Notaranderkonto. So sind beide Seiten abgesichert, AGAbk. und AN, auch wenn es ein paar € kostet ... Viele Grüße aus Südschweden -
SHK Finanzierung: Ehrlichkeit vs. Risiko – Handwerker-Perspektive
Der Ehrliche ist mal wieder der Dumme ...
ich hatte mein Haus NICHT mit dieser Finanzierung (1/3) gemacht. Sondern immer sauber die Handwerker und Generalunternehmer bezahlt (mit Abschlag). Ergebnis war dann auch gute Leistung (meistens).
Aus Betriebswirtschaftlicher Sicht kann ich die Handwerker aber voll verstehen, welche ohne Anzahlung nichts machen. Ich habe ein Handwerker im Bekanntenkreis (Zimmermann) und es sieht da nicht immer so toll aus. Ein paar nicht-bezahlte Aufträge können da in Konkurs führen.
Nur wie geht man damit um? Ich als Bauherr will möglichst spät möglichst wenig Geld zahlen. Der Handwerker möglichst früh viel Geld haben.
Fazit: Ehrlichkeit muss sich wieder lohnen. Leider ist unsere Gesellschaft da manchmal schon weit davon weg. Schade eigentlich.
Denn Ehrlichkeit ist die Grundlage Menschlichen Zusammenlebens. Steht schon in der Bibel. (Was Du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu ...)
Back to the roots ... -
SHK Auftragsvergabe: Keine Vorleistung bei Pfusch am Bau!
solange in der Baubranche soviel gepfuscht wird ...
solange würde ich als Auftraggeber niemals auch nur einen Cent in Vorlage gehen.
Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat ... -
SHK Bankbürgschaften: Vorleistung kritisch für kleine Bauunternehmen
Vorlage
als Privatmann in Vorlage zu gehen sehe auch ich als kritisch an.
Welches kleinere Bauunternehmen kann denn entsprechende Bankbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften bei der z.Z. herrschenden allgemeinen Kassenlage vorlegen?
Da reicht doch oft kaum das Kapital, was in der GmbH steckt.
so was kann man nur dann machen, wenn eine entsprechende gegenseitige Vertrauensbasis vorhanden ist.
Aber nur wenige Bauwillige haben einen Bauunternehmer als Freund oder das Glück eine Firma wie die von z.B. Herrn Thalmhammer zu erwischen.
Gruß
Achim Mantel -
SHK Vorauszahlungen: Unüblich ohne Absicherung – AGB unwirksam!
Vorauszahlungen ...
ohne Absicherung - never ever!
Ist unüblich und entspricht nicht geltendem Recht. Wenn das in AGB steht, ist diese Klausel unwirksam! -
SHK Zahlungsbedingungen: Rohinstallation & Feininstallation – Marktüblich
Nachtrag
Komme soeben von zwei weiteren SHK'lern. In den beiden Verhandlungsgesprächen zeigte sich, was üblich zu sein scheint:
1. AR nach erfolgter Rohinstallation (ggf. über LVAbk.-Preise oder pauschal), 2. AR (= SR) nach erfolgter Feininstallation. Sonst nix. Anzahlung nicht nötig.
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Dann beantworte ich meine Frage selbst: Die in der Frage genannten Konditionen sind wohl nicht marktüblich, wenn auch aus Sicht manchen Handwerkes eventuell verständlich.
Danke. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).SHK Zahlungsbedingungen: Anzahlung, Montage, Schlussrechnung – Was ist üblich?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Üblichkeit von Zahlungsbedingungen im SHK-Bereich, insbesondere Anzahlungen. Handwerker fordern Sicherheiten aufgrund schlechter Erfahrungen mit Drittelfinanzierungen. Bauherren scheuen hohe Vorleistungen ohne Absicherung. Marktübliche Konditionen scheinen Roh- und Feininstallation als Zahlungsmeilensteine zu sein.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Hohe Vorleistungen ohne Absicherung sind riskant, wie im Beitrag SHK Vorauszahlungen: Unüblich ohne Absicherung – AGB unwirksam! betont wird. Es ist wichtig, die AGB genau zu prüfen.
✅ Zusatzinfo: Eine mögliche Lösung ist die Vorfinanzierung gegen Absicherung und Minderung der Auftragssumme, wie im Beitrag SHK Anzahlung: Vorleistung gegen Absicherung und Minderung vorgeschlagen wird. Dies kann eine Win-Win-Situation schaffen.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungsziele sollten realistisch sein und die finanzielle Situation beider Parteien berücksichtigen. Der Beitrag SHK Zahlungsziele: Drittelfinanzierung – Handwerk fordert Sicherheiten beleuchtet die Problematik aus Handwerkersicht.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zahlungsbedingungen vor Auftragsvergabe transparent und schriftlich. Ziehen Sie eine Anzahlungsbürgschaft in Betracht, um das Risiko für beide Seiten zu minimieren. Informieren Sie sich über marktübliche Konditionen, wie im Beitrag SHK Zahlungsbedingungen: Rohinstallation & Feininstallation – Marktüblich beschrieben.
📊 Zusatzinfo: Viele kleinere Bauunternehmen können die erforderlichen Bankbürgschaften oft nicht vorlegen, was im Beitrag SHK Bankbürgschaften: Vorleistung kritisch für kleine Bauunternehmen thematisiert wird. Eine offene Kommunikation ist daher entscheidend.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … gefühlt. (Kam grade von einem Viessmannpelletkesseleinbau, der wiederum von einem anderen SHKler beschafft wurde, der aber mit der Montage nicht zurande kam) …
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