Bodenplatte ohne Keller, Abdichtung nach DIN 18195
BAU-Forum: Neubau

Bodenplatte ohne Keller, Abdichtung nach DIN 18195

Wir haben einen Vertrag vorliegen, der vorsieht entgegen der DINAbk. 18195 auf der Bodenplatte keine horizontale Abdichtung zu installieren. Der Aufbau sieht so aus: Kiesschicht-2 Lagen PE-Folie-25 cm Beton (WU)  -  weiterer Fußbodenaufbau allerdings ohne neue Abdichtung zur Bodenplatte. Während ein Sachverständiger uns dringend rät, die horizontale Abdichtung vornehmen zu lassen, sagt die Baufirma, dass es auch ohne die Einhaltung der DIN geht und bietet uns an, die Gewährleistung auf "Dichtigkeit" zu übernehmen. Abdichtung soll ansonsten 1900 € kosten. Ist das unbedingt anzuraten oder ist vielleicht die DIN in diesem Fall wirklich zu vernachlässigen?
  • Name:
  • Bernd Krause
  1. Hören Sie auf

    Foto von Robert Worsch

    Ihren Sachverständigen.
    Er hat recht.
    Und behalten Sie ihren Sachverständigen weiterhin, denn bei einer Baufirma, bei der es auch ohne Einhaltung einer DINAbk. geht muss man um so besser aufpassen.
    Und bei 1.900 € muss das aber ein ganz großes Haus sein.
  2. hmm

    irgendwie kommt mir die E-Mail-addi bekannt vor. Oder täusche ich mich?
  3. Sachverständigen behalten (Sauberkeitschicht, Fundamenterder, WU-Beton)

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Also mir graust schon wieder. Der Fundamenterder wird wieder sorgfältig von der Erde durch die PE-Folie isoliert  -  damit wird Ihr Leben auf's Spiel gesetzt: Verletzung der DINAbk. 18014.

    Außerdem wird die Bewehrung unten keine Betonüberdeckung haben, weil Abstandshalter usw. beim Betonieren ins Kiesbett getreten werden. Damit hat die Bewehrung nur eine begrenzte Lebensdauer.

    Wu heißt zwar wasserundurchlässig  -  aber nur für einen kleinen Prüfkörper, der unter definierten Bedingungen hergestellt wird  -  Ihre Bodenplatte wird dadurch nicht wasserundurchlässig.

  4. Wu heißt zwar wasserundurchlässig ... ABER

    Foto von Martin Outl

    Jochen Ebel schreibt:
    "Wu heißt zwar wasserundurchlässig"
    ABER
    "Ihre Bodenplatte wird dadurch nicht wasserundurchlässig. "

    Toll, was man hier nebenbei alles so lernt.
    ("luftdicht" heißt  -  so glaube ich mich zu erinnern  -  auch nicht "luftdicht")

  5. wasserundurchlässig?

    Hilfe Herr Ebel!
    machen sie mir jetzt keine Angst,
    bin ja grade bei Bodenplatte (allerdings mit Betonkeller) und habe eine WU-Bodenplatte, die ist auch notwendig  -  aber warum ist die nicht wasserundurchlässig, mein Statiker hat extra irgendwas von Rissbreitenbeschränkung gemurmelt und das waren 500 kg mehr Baustahl!
    Wenn es denn von einem Profi so gerechnet wurde  -  ist es denn auch dicht?
    Danke im Voraus!
    • Name:
    • Reg2023-Herr Ach-066-Man
  6. Vertragsfrage

    Foto von Norbert Basqué

    Wer letztendlich die Abdichtung zu erbringen hat ist ausschließlich eine Frage der Vertragsgestaltung.
    Lediglich wenn Sie einen Werkvertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Objekts haben schuldet man Ihnen die Abdichtung.
    Wird vom Bauunternehmen "nur" der Rohbau erstellt, muss die Abdichtung separat ausgeschrieben sein. Die Abdichtung gehört üblicherweise zu den Arbeiten eines Dachdeckers.
  7. Rissbreitenbeschränkung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Genau darum geht es u.a. Wenn da genügend Stahl drin ist und die Leute was verstehen, dann wird Ihre Bodenplatte dicht sein!
  8. gefiesel ..

    um Rissbreiten? da bin ich dabei :-)
    1.
    500 kg an Mehrbewehrung? naja .. am besten den Statiker fragen, welche Rissbreiten
    denn bei der von ihm gewählten Bewehrung und der Betonrezeptur/-Nachbehandlung
    durchschnittlich/extremal zu erwarten sind.
    dann wird wohl klar werden, dass das Geld für Mehrbewehrung in irgendeiner Relation
    zu dem erwarteten nutzen stehen soll..
    2.
    die bopl. kann trotz rissen "wu" sein  -  das bedeutet aber nicht, dass sie dampfdicht
    ist. und eben wegen "dampf" gehört e. ordentlich dichte Bahn drauf -
    besonders dann, wenn e. Estrich vorgesehn ist, dessen "Unterkonstruktion"
    später kaum kontrollierbar ist.
    3.
    ... sind wir jetzt wieder bei der ersten Antwort u. Empfehlung von Robert .. :-)
  9. Was wenn ...

    Die Baufirma will sich also vertraglich verpflichten? Bei der aktuellen Halbwertszeit von Firmen im Baugewerbe können Sie sich wahrscheinlich mit dem Vertrag später mal das Toillettenpapier sparen. Ich würde (Laienmeinung) auf Einhaltung der DINAbk. bestehen. Frage eines Laien: Darf 'die Baufirma überhaupt außerhalb dieser DIN bauen?
    Gruß
    Thomas
  10. Es ist immer noch nicht klar

    Foto von Norbert Basqué

    was Bestandteil des Werkvertrages ist.
    Leider keine Response vom Fragesteller. Erstellt der Unternehmer "nur" die Bodenplatte ist die komplette Abdichtung mit Sicherheit nicht vom AN geschuldet. Sieht der Werkvertrag die Erstellung des Rohbaus vor, ist die Abdichtung i.d.R. ebenfalls nicht geschuldet.
    Ich bin der Meinung, dass man so  -  ohne weitere Information  -  nicht Antworten kann.
  11. Anmerkung des Fragestellers

    Der Unternehmer erstellt das ganze Haus inkl. Bodenplatte komplett bis zum Ende (am Schluss kommen noch einige Eigenleistungen hinzu). Inzwischen haben wir ein preisgünstiges Angebot mit Folie über der Bodenplatte, welche allerdings "nur" 15 cm dick sein soll. Ist dem evtl. noch was hinzuzufügen?
    • Name:
    • Bernd Krause
  12. na hoffentlich

    bleibt noch Platz für den Estrich

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