Hausbau nach ExNorm-Insolvenz: Was tun? Massiv vs. Fertigbau – Risiken minimieren
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Hausbau nach ExNorm-Insolvenz: Was tun? Massiv vs. Fertigbau – Risiken minimieren
nun ist es auch soweirt bei den großen Herstellern.
Heute hat ExNorm Insolvenzantrag gestellt.
Weiß jemand, wie es bei anderen Herstellern aussieht?
Wir wollen 2002 bauen, schwanken zwischen "massiv" und "Fertigbau".
Da man sich vor Insolvenz nicht schützen kann, ist die Frage, Was TUN?
Danke für Eure Antworten
Harry
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Eine Insolvenz des Bauunternehmens kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und Bauverzögerungen führen.
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Die Insolvenz eines Hausbau-Unternehmens wie ExNorm ist ein ernstzunehmendes Risiko für Bauherren. Ich empfehle, die folgenden Punkte zu beachten, um Ihre Investition zu schützen:
- Prüfung der Bonität: Vor Vertragsabschluss die Bonität des Bauunternehmens prüfen (z.B. über Creditreform).
- Bauvertrag: Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung und Zahlungsplan nach Baufortschritt.
- Bürgschaften: Vereinbaren Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft.
- Bauzeitversicherung: Schließen Sie eine Bauzeitversicherung ab, um sich gegen Schäden während der Bauphase abzusichern.
Massivbau vs. Fertigbau: Beide Bauweisen haben Vor- und Nachteile bezüglich des Insolvenzrisikos. Bei Fertighäusern ist das Risiko möglicherweise höher, da ein Großteil der Wertschöpfung im Werk des Herstellers stattfindet. Bei Massivhäusern sind oft mehrere Gewerke beteiligt, was das Risiko streuen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Baufinanzierungsberater und einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und die bestmöglichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Insolvenz
- Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt. Gläubiger melden ihre Forderungen an, und ein Insolvenzverwalter versucht, das Vermögen des Unternehmens bestmöglich zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren, Gläubiger, Insolvenzverwalter. - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu den Bauleistungen, dem Bauzeitplan, den Zahlungsbedingungen und den Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungen, Baubeschreibung, Zahlungsplan, Gewährleistung. - Vertragserfüllungsbürgschaft
- Eine Bürgschaft, die den Bauherrn gegen Schäden absichert, die durch die Nichterfüllung des Bauvertrags entstehen, beispielsweise durch Insolvenz des Bauunternehmens. Die Bürgschaftssumme dient dazu, die Mehrkosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen zu decken.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheit, Bauvertrag, Insolvenzrisiko, Schadensersatz. - Gewährleistungsbürgschaft
- Eine Bürgschaft, die den Bauherrn gegen Mängel am Bau absichert, die nach der Fertigstellung auftreten. Die Bürgschaftssumme dient dazu, die Kosten für die Beseitigung der Mängel zu decken, falls das Bauunternehmen insolvent ist.
Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheit, Mängel, Gewährleistung, Schadensersatz. - Massivhaus
- Ein Haus, das aus massiven Baustoffen wie Ziegel, Beton oder Naturstein errichtet wird. Massivhäuser zeichnen sich durch ihre hohe Stabilität, Langlebigkeit und guten Schallschutz aus.
Verwandte Begriffe: Ziegelhaus, Betonhaus, Steinhaus, Rohbau, Mauerwerk. - Fertighaus
- Ein Haus, das in vorgefertigten Elementen im Werk des Herstellers produziert und auf der Baustelle montiert wird. Fertighäuser zeichnen sich durch ihre kurze Bauzeit, hohe Energieeffizienz und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Verwandte Begriffe: Modulhaus, Elementhaus, Holzrahmenbau, Vorfertigung, Montage. - Bauzeitversicherung
- Eine Versicherung, die den Bauherrn gegen Schäden während der Bauphase absichert, beispielsweise durch Feuer, Sturm, Vandalismus oder Diebstahl. Die Bauzeitversicherung deckt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Bauversicherung, Feuerversicherung, Sturmschaden, Vandalismus, Diebstahl.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn mein Bauunternehmen während des Hausbaus insolvent geht?
In diesem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln. Dokumentieren Sie den Baufortschritt, sichern Sie Beweise und kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann helfen, den Schaden zu begrenzen. - Wie kann ich mich vor dem Insolvenzrisiko eines Bauunternehmens schützen?
Prüfen Sie die Bonität des Unternehmens, achten Sie auf einen detaillierten Bauvertrag mit Zahlungen nach Baufortschritt, vereinbaren Sie Bürgschaften und schließen Sie eine Bauzeitversicherung ab. Eine unabhängige Baubegleitung kann ebenfalls helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. - Welche Rolle spielt die Baufinanzierung bei der Absicherung gegen Insolvenzrisiken?
Eine solide Baufinanzierung sollte auch das Insolvenzrisiko berücksichtigen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank, dass Zahlungen erst nach Baufortschritt freigegeben werden. Eine Treuhandlösung kann ebenfalls sinnvoll sein, um Gelder bis zur Fertigstellung des Baus zu sichern. - Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Bauherrn gegen Schäden ab, die durch die Nichterfüllung des Bauvertrags entstehen, beispielsweise durch Insolvenz des Bauunternehmens. Die Bürgschaftssumme sollte ausreichend hoch sein, um die Mehrkosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen zu decken. - Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bau ab, die nach der Fertigstellung auftreten. Die Bürgschaftssumme dient dazu, die Kosten für die Beseitigung der Mängel zu decken, falls das Bauunternehmen insolvent ist. - Sollte ich lieber ein Massivhaus oder ein Fertighaus bauen, um das Insolvenzrisiko zu minimieren?
Beide Bauweisen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei Fertighäusern ist das Risiko möglicherweise höher, da ein Großteil der Wertschöpfung im Werk des Herstellers stattfindet. Bei Massivhäusern sind oft mehrere Gewerke beteiligt, was das Risiko streuen kann. Wichtig ist in beiden Fällen eine sorgfältige Auswahl des Baupartners und eine umfassende Absicherung. - Was ist bei der Auswahl eines Bauunternehmens zu beachten?
Achten Sie auf Referenzen, Erfahrung, Qualifikationen und Zertifizierungen des Unternehmens. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Führen Sie persönliche Gespräche mit den Verantwortlichen und besuchen Sie Baustellen des Unternehmens. - Wie finde ich einen unabhängigen Baufinanzierungsberater?
Suchen Sie nach Beratern, die nicht an bestimmte Banken oder Bausparkassen gebunden sind. Achten Sie auf Qualifikationen und Erfahrung des Beraters. Empfehlungen von Freunden oder Bekannten können ebenfalls hilfreich sein.
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So prüfen Sie die finanzielle Stabilität Ihres Baupartners. - Bauvertrag richtig gestalten
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Welche Arten von Bürgschaften es gibt und wie sie Sie schützen. - Baufinanzierung mit Sicherheitsmechanismen
Wie Sie Ihre Finanzierung gegen Risiken absichern können. - Unabhängige Baubegleitung
Warum eine unabhängige Baubegleitung sinnvoll sein kann.
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Zahlungsmodalitäten: Teilzahlungen nach Gewerk-Fertigstellung
Tipp!
Neben den allgemeinen Vorsichtsmaßregeln (gesundes Wachstum des Anbieters usw.) sowie Versicherungen die im Konkursfall die Fertigstellung bzw. die Übernahme von Garantieleistungen übernehmen empfiehlt es sich, die Zahlungsmodalitäten so zu gestalten, dass Sie eine möglichst große Zahl von Teilzahlungen haben, die erst nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerks fällig sind (wir hatten z.B. 13 Raten). Im Insolvenzfall verlieren Sie so ggf. Zeit, aber kein (oder nur relativ wenig) Geld. -
Gewährleistung: Risiko bei Insolvenz – Hanse Haus als Beispiel
Tja, da schützt während der Bauphase..
Was ist aber mit Gewährleistung, die geht meist mit flöten und da hilft keine Versicherung mehr.
Hanse Haus soll angeblich erst nach Übergabe 95 % der Summe verlangen, das wäre toll und gäbe eine Menge Sicherheit. -
ExNorm Insolvenz: Woher stammen die Informationen?
Frage an Harry B.
Kannst Du mir sagen, woher Du diese Info hast, dass ExNorm Insolvent ist? Ich habe mich nämlich auch fast für diese Firma entschieden und bin jetzt echt überrascht. -
ExNorm Insolvenz: Betrifft auch sächsische Unternehmen!
Nicht nur ...
ExNorm, auch zwei sächsische Unternehmen (Dresden) hat es erwischt! Pfeifen die Spatzen (Insider) vom Dach ... : (( -
ExNorm Insolvenz: Meldung auf SWR-Online Nachrichten
Hier
Habe es auf der SWR-Online achrichten Seite gefunden.
Vielleicht können sie sich noch retten. -
Glück gehabt: Beinahe Hausbau mit ExNorm geplant!
Nochmal weggekommen
Na dann habe ich ja nochmal Glück gehabt, wollte auch schon fast bauen mit Exnorm, ist aber dann nichts geworden wegen mangelnder Flexibität. Sitzen jetzt seit einen Monat in unserer neuen Hütte
und freuen uns jedesmal wenn es kalt wird (heute -8 Grad ), weil in unsrer alten Behausung würden wir jetzt wieder alle so langsam erfrieren.
Servus Herbert -
Alternative: Hausbau mit Architekt und Einzelvergabe
-
Generalübernehmer: Empfehlung bestehender Möglichkeiten!
@S. L.
... oder doch mit engagierten Generalübernehmer/GUAbk.?! Ich werde hier jetzt nicht schon wieder eine Grundsatzdiskussion bezüglich Generalunternehmer;Generalübernehmer . /. Architekten führen, aber Sie sollten schon die bestehenden Möglichkeiten rundum empfehlen und nicht eine ganze Gruppe ausschließen. Da hängen Arbeitsplätze dran! -
Gewährleistungsbürgschaft: Versicherungsschutz bei Insolvenz
Nochmal zur Gewährleistung:
Es scheint Versicherungsprodukte zu geben, die bei Konkurs des Anbieters für die Dauer der Gewährleistung bei Schadensfällen eintreten. Zumindest kenne ich das von einem Anbieter (Viebrock), der eine solche Gewährleistungsbürgschaft von vornherein in den Hauspreis einkalkuliert. -
Vertragserfüllungsbürgschaft: Absicherung gegen Insolvenzrisiko
schon mal über ...
Moin zusammen,
... eine Vertragserfüllungsbürgschaft nachgedacht? Da übernimmt ein namhaftes Kreditinstitut einen Teil der Haftung für die Vertragserfüllung des AN. Allerdings glaube ich, dass die immer weitergeschrieben werden muss, so regelmäßig nach Abschlagszahlungen.
Der Ratschlag der größeren Anzahl an Raten- / Abschlagszahlungen ist auch nicht schlecht, weil damit das Risiko etwas minimiert wird.
Um nun nicht alle Generalunternehmer/Generalübernehmer gleich aus dem Rennen zu werfen, bliebe es doch zu prüfen, ob man nicht vertraglich regeln könnte, dass im Falle der Insolvenz des Generalunternehmer/Generalübernehmer ein Durchgriffsrecht auf Gegenseitigkeit möglich ist. Der Vorteil wäre der, dass die Handwerker und der AGAbk./BH das Geld bzw. die Leistung erhalten werden.
MfG
Stefan Ibold -
Komplettanbieter vs. Einzelvergabe: Probleme bei Insolvenz
Lieber HP 🙂 ...
Ihr Engagement steht bei regelmäßigen Forumsbesuchen wohl jenseits jeder Diskussion. Wenn alle Anbieter ihren Job so ernst nähmen hätten wir hier nichts zu posten.
Aber ... einen Punkt kann kein Komplettanbieter verhehlen und um den geht's hier.
Wenn Sie die Flügel strecken, haben Ihre Kunden deutlich größere Probleme als bei einer Einzelvergabe. An anderen Stellen hat die Zusammenarbeit mit Ihnen für den Kunden einige Vorteile - ich wickel ja auch Bauträgergeschäfte ab.
Also keine Grundsatzdiskussion, wenn schon dann lieber offen über Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) der Möglichkeiten informieren. Jede Münze ...
Gruß, -
Bauarten: Vor- und Nachteile von Architekt & GU/GÜ
Hört sich schon anders an, S.L.
jede Art zu Bauen bringt Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) mit sich für den Bauherren - auch Probleme. Ich will hier nicht über Statistiken reden, welche Art nun in Zahlen ausgedrückt mit mehr Problemen zu kämfen hat - mit Architekt oder mit Generalunternehmer/Generalübernehmer/Bauträger. Soviel zum Thema Flügel ausstrecken. Ich wehre mich lediglich gegen Ihre Aussage: "nicht mit Generalunternehmer und Generalübernehmer oder Fertighaus & Co, sondern mit engagiertem Architekten und Einzelvergabe. " Damit sagen Sie ganz klar, dass es mit Generalunternehmer und Generalübernehmer wohl nicht funzen kann, streckt man die Flügel aus - und diese Aussage ist schlichtweg falsch. -
ExNorm News: Absichtserklärung zur Übernahme durch Kampa
News von Exnorm, demnächst Kampa?
Schaut mal, die news von gestern, eine Absichtserklärung zur Übernahme der Geschäfte durch Kampa ... Carsten -
Insolvenzrisiko: GU/GÜ vs. Einzelvergabe – Bauherren-Probleme
Nein HP ...
wenn der Generalunternehmer Generalübernehmer sonst wer Komplett pleite ist, hat der BH größere Probleme als bei der Einzelvergabe und dem Insolventen Fliesenleger. Das ist Fakt.
Und ich spreche nicht von Theorie und Statistik. Ein Teil meiner Tätigkeit dreht sich darum, die Bauherren bei solchen Erlebnissen wieder aus der Sch.. zu reiten.
Leider ist es ja momentan auch nicht so, dass nur die schwarzen Schafe hops gehen.
Und wie schon gesagt, die Generalunternehmer-Variante Spiel ich selbst auch mit und sie ist im Prinzip OK, aber das Insolvenzrisiko schlägt auf Bauherren, Subunternehmer / Nachunternehmer und Planer i.d.R. durch. -
Gewährleistung: Abtretung vom GU/GÜ an Bauherren möglich
Jein, S.L.
Denn die Gewährleistungsvereinbaren lassen sich vom Generalunternehmer Generalübernehmer an den Bauherren abtreten und dann kann der Bauherr jeden einzelnen Handwerker in Regress nehmen, vorausgesetzt, die Vertragserfüllung zwischen Generalunternehmer Generalübernehmer und Handwerker ist beidseitig erledigt. -
Fertigstellungsgarantie: Bank haftet für Hausfertigstellung!
Fertigstellungsgarantie
Ich würde vom Bauträger oder Bauunternehmer eine Fertigstellungsgarantie verlangen. Dann haftet seine Bank dafür, dass das Haus fertiggestellt wird. Schon einmal ein Problem weniger. Dann würde ich die Gewährleitung nach VOBAbk. abschließen und die 5 % für die Gewährleistungsansprüche einbehalten.
Noch schöne Feiertage für alle hier. -
Sicherheit: 10 Jahre Zahlungsziel + Sicherheitseinbehalt!
aaaaaarggghhhhh!
Ich würde es ganz anders machen: Ich würde vom Bauträger verlangen, dass ich das ganze Haus erst nach Ablauf einer 10-jährigen Gewährleistungsfrist bezahlen müsste und dann würde ich auch noch einen 20 %igen Sicherheitseinbehalt bis zum Ende der 30 jährigen BGBAbk.-Frist vereinbaren. Dann würde ich noch eine Festpreis-, Vertragserfüllungs- und eine lebenslange Gewährleistungsbürgschaft über die gesamte Bausumme vereinbaren. Dann würde ich den Bauträger noch auf unter DM 2.000/m² runterhandeln, weil die z.Z. eh jeden Auftrag annehmen müssen. Während der Bauzeit würde ich mir noch einen Super-Fachmann vom TÜV holen, sodass an die Baufirma nichts mehr auszuzahlen bleibt. So macht man Geschäfte! man, man, man ... Das ganze Sicherheitsgedödel ist doch nur eine Preisfrage. Wenn man 100 % Sicherheit will, muss man auch deutlich mehr zahlen ... -
Heee! - aaaarggggghhhhh ist meins 🙂
Heee!
aaaarggggghhhhh ist meins 🙂 -
Sicherheit für Bauherren: Weshalb nicht anbieten?
@argh
Ja genau so macht man Geschäfte! Weshalb soll man dem Bauherren keine Sicherheit geben wenn er es möchte? Wir sichern uns doch auch ab. Und wenn man dann nicht locker unter 2000,- DM bzw. 1022,58 € bleiben kann, ja dann macht man etwas falsch. Da nützt dann Ironie auch nicht viel. Trotzdem schöne Feiertage. -
Anspruch: Bauherr vs. Unternehmer – Geben und Nehmen
@Rocca
Nein, Ironie bringt nicht viel - ist aber schon mal angebracht, denn es ist in der Wirklichkeit tatsächlich so. Fast jeder Bauherr hat den Anspruchm Geld zu sparen und somit auch gleichzeitig das Gefühl zu bekommen, Gewinn gemacht zu haben. Der Unternehmer darf diesen Anspruch nicht haben? Ich denke, diesem Anspruch ist jeder Seite zuzusprechen. Vom Unternehmer wird ständig gefordert: Sicherheit, Preisnachlass, Leistungszuschlag, kürzere Bauzeit, höherer Qualitätsanspruch bei gleichem Preis. Ja, uns was bietet der Bauherr in der Regel an? Zählen Sie mir doch auch mal 5 alltägliche Beispiele auf. Das leben besteht aus Nehmen und Geben! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hausbau nach ExNorm Insolvenz: Risiken minimieren
💡 Kernaussagen: Die Insolvenz von ExNorm wirft Fragen nach der Sicherheit beim Hausbau auf. Diskutiert werden Alternativen wie Einzelvergabe mit Architekt, der Einsatz von Generalübernehmern (GÜ) und Generalunternehmern (GUAbk.), sowie Möglichkeiten zur Absicherung durch Versicherungen und Bürgschaften. Wichtig ist die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten und die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen. Die Diskussion beleuchtet die Vor- und Nachteile verschiedener Bauweisen (Massiv vs. Fertigbau) im Kontext des Insolvenzrisikos.
🔴 Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die Gewährleistung! Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens kann die Gewährleistung verloren gehen. Der Beitrag Gewährleistung: Risiko bei Insolvenz – Hanse Haus als Beispiel weist darauf hin, dass einige Anbieter erst nach Übergabe einen Großteil der Summe verlangen, was mehr Sicherheit bietet.
✅ Empfehlung: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann vor finanziellen Schäden durch Insolvenz schützen. Wie im Beitrag Vertragserfüllungsbürgschaft: Absicherung gegen Insolvenzrisiko erläutert, übernimmt hierbei ein Kreditinstitut einen Teil der Haftung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Wahl zwischen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Einzelvergabe hat Auswirkungen auf das Insolvenzrisiko. Der Beitrag Insolvenzrisiko: GU/GÜ vs. Einzelvergabe – Bauherren-Probleme betont, dass Bauherren bei einer Komplett-Pleite des GU/GÜ größere Probleme haben können als bei der Einzelvergabe.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Möglichkeit einer Fertigstellungsgarantie. Laut dem Beitrag Fertigstellungsgarantie: Bank haftet für Hausfertigstellung! haftet in diesem Fall die Bank des Bauunternehmers für die Fertigstellung des Hauses.
📊 Zusatzinfo: Es gibt auch positive Nachrichten: Laut dem Beitrag ExNorm News: Absichtserklärung zur Übernahme durch Kampa gibt es eine Absichtserklärung zur Übernahme der Geschäfte von ExNorm durch Kampa, was die Situation möglicherweise entschärfen könnte.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Insolvenz, Hausbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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Suche nach: ExNorm Pleite: Hausbau-Risiken minimieren
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Suche nach: ExNorm Insolvenz, Hausbau Insolvenzrisiko, Fertighaus Insolvenz, Massivhaus Insolvenz, Bauvertrag absichern, Baugewährleistung, Baufinanzierung Sicherheit, Hausbau 2024
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