Verbindung Wand-Sohle Fertigkeller
BAU-Forum: Keller

Verbindung Wand-Sohle Fertigkeller

Verbindung Wand-Sohle Fertigkeller
  1. Unterfüttern

    Unterfüttern
    • Name:
    • Yilmaz Ayy
  2. Wände müssen um 3 cm aufgeständer werden, 1,5 cm zu wenig

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    ich habe einen Garagenkeller aus Fertigteilen bauen lassen. Die Fertigwände (24 cm Dicke) stehen dabei über einem Fugenband, sie wurden auf Klötzchen (schätze mal 1,5 cm) gestellt, damit der Beton unterlaufen kann und die Spalten wurden mit Leisten geschalt.
    Jetzt habe ich nach Abnehmen der Schalungshölzer innen und außen an dem Übergang der Wand zur Bodenplatte festgestellt, dass an vielen Stelle der Beton überhaupt nicht unter die Fertigwände gelaufen ist, sondern nur sich nur im Kern der Wände befindet. Das sind dann zwar noch rund 13 cm, aber ich dachte, dass der Beton komplett unter die Wandteile laufen muss?!
    Kann mir wer von Euch sagen, wie das richtig gehört und ob ich nun ein Problem (Statik? Abdichtung?) habe.
    Vielen Dank
    Butzel Hallo,
    die fuge muss beidseitig vollflächig mit Zementmörtel verschlossen werden.
    MfG Der Maurer- und Stahlbetonbauermeister Yilmaz Ay hat natürlich nicht Recht. Die Fugen sind nicht später mit Mörtel zu verschließen.
    Die Elementwände/Schalwände/Dreifachelemente sind 3 cm hoch aufzuständern damit sie unterlaufen werden können.
    Werden die Wände nur 1,5 cm hoch aufgeständert ist dies zu wenig.
    Zusätzlich, damit das Unterlaufen auch tatsächlich passieren kann ist eine so genannte Anschlussmischung in einer Korngröße von 0-8 mm zu verwenden, die läuft dann schön unter die Betonschalen der Wände, weswegen die halt eben auch zugeschalt werden müssen.
    Zugegeben, wenn eine 1,5 cm hohe Aufständerung stattgefunden hat und eine so genannte Anschlussmischung in der Korngröße von 0-8 mm verwendet worden wäre, dann wären die Wände auch sicherlich unterlaufen worden, was darauf schließen lässt, dass die s.g. Anschlussmischung nicht eingebaut worden ist.
    Weiterhin dürfen bei der Befüllung der Elementwände nicht die Fallhöhen (größer als 1,0 Meter) überschritten werden (der Beton plumst von oben in die Wände rein, bis auf die Bodenplatte), damit sich der Beton nicht entmischt. Auch wenn die Fallhöhen überschritten werden und der Beton sich entmischt, kann es zu dem Stellenweise "Nichtunterlaufen" der Elementwände kommen.
    Außerdem können bei der Überschreitung der Fallköhen die Fugenbleche verbogen werden, die dann wirkungslos auf der Bodenplatte zusammen klappen.
    Ihre Wände wurden also nicht Fachgerecht und mithin nicht DINAbk.-gerecht aufgestellt und eingebaut, was einen Mangel zur Folge hat.
    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt. Der wird Ihnen sicherlich den von uns geschilderten Mangel bestätigen.
    Nach Sichtung der örtlichen Gegebenheiten kann man entscheiden wie eine Nachbesserung zu erfolgen hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  3. Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Prima, dass ...

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Prima, dass ...
  4. Bitte ...

    Bitte ...
    • Name:
    • Yilmaz Ayy
  5. Ich habe sehr genau auf die Definition geachtet!

    Foto von Markus Reinartz

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Prima, dass man hier so gut beraten wird. Damit liegt wohl wirklich ein Mangel vor und ich werde mich mit dem Kellerbauer auseinander setzen müssen.
    Gruß
    Butzel auf die defination achten Herr Reinartz,
    ich habe nichts von später geschrieben! Die Wände sind betoniert und die Fugen können nur noch mit geeigneten Mörtel verschlossen werden. Oder nur weil in Ihrem Bücher 3 cm steht werden die Richter bei einem Streit den Keller abreißen lassen?
    Alles andere stimme ich Ihnen voll zu.
    MfG Sehr geehrter Herr Yillmaz Ayy,
    wir haben sehr genau auf die Definition geachtet. Genauer geht es nun wirklich nicht mehr.
    Sie hatten geschrieben:
    ... "Die Fuge muss beidseitig Vollflächig mit Zementmörtel verschlossen werden"! ...
    Über den Zeitpunkt wann die Fuge Ihrem vorgegebenen Vorschlag entsprechend zu verschließen wäre hatten Sie keine genaueren Angaben gemacht.
    Der Fragesteller und auch wir dürfen dies aber sicherlich so verstehen, als wenn dies im Nachhinein so zu machen wäre, wie Sie es angegeben haben, was natürlich falsch ist.
    Auch es vorher so zu machen wäre falsch.
    Es kommt also mithin nicht auf den Zeitpunkt an, ab wann die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise denn dann nun tatsächlich falsch wäre, Fakt ist, sie ist in beiden Fällen falsch.
    Auch wenn die Fugen hinterher im Zuge einer Mängelbeseitigung nachträglich noch vollflächig mit Mörtel verschlossen werden, wäre dies falsch.
    Dies deswegen, weil der von Ihnen benannte Mörtel während des Abbindevorgangs schwindet und somit sodann wiederum neue Fugen entstehen.
    Wenn man schon so vorgehen möchte, wie Sie es beschrieben haben und die Fugen hinterher  -  im Zuge der anstehenden Sanierung- mit Mörtel verschließen möchte, dann müsste auch schon sicherlich Quellmörtel verwendet werden.
    Somit ist die Bezeichnung "Mörtel"  -  die Sie verwendet hatten- "so oder so" sicherlich falsch!
    Aber dennoch sollten Sie sich nicht von uns auf die Füße getreten fühlen, wir hatten unseren Beitrag halt so formuliert um darauf aufmerksam zu machen, wie es normalerweise richtig ist, ohne Sie dabei angreifen zu wollen.
    Häufig schreibt man ja vielleicht z.B. "Mörtel", meint dabei aber "Quellmörtel".
    Wenn Sie aber denn dann genau so auf die Definition geachtet hätten, wie auch wir das getan haben, dann hätten Sie nicht die Bezeichnung "Mörtel" sondern "Quellmörtel" verwendet. Und ferner hätten Sie dann vielleicht noch angegeben, dass Sie die spätere Verfüllung gemeint haben.
    Sie schreiben zwar in Ihrem weiteren Folgebeitrag, dass Sie nichts von Später geschrieben hätten, erwähnen aber zugleich, dass sicher nur noch eine spätere Verfüllung der Fugen möglich sei.
    Im Übrigen geht es sicher nicht darum, ob die Wände abzureißen wären oder nicht, danach ist auch seitens des Fragestellers nicht gefragt worden.
    Wenn es nämlich darum geht, ob ein Werk abgerissen wird oder nicht, ist sicherlich darauf abzustellen, was vertraglich vereinbart war und dazu hat der Fragesteller keinerlei Angaben gemacht.
    Meistens ist es natürlich so, dass das zu liefern und einzubauen ist, was auch bestellt wurde.
    Mit freundlichen Grüßen
    ReiMa-Baudienstleistungen
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