Voraussetzungen für keramikwerkstatt im Keller
BAU-Forum: Keller

Voraussetzungen für keramikwerkstatt im Keller

Baden-Württemberg
ich wohne in einem bald 100 jährigen Haus in dem ich auch eine kleine pension (Zimmer, frühstück) führe, und möchte im Keller eine keramikwerkstatt einrichten. Ich bin keramikmeisterin und möchte mich selbständig machen, dazu wollte ich auch ein Raum im Erdgeschoss als laden ausbauen. da im Haus früher ein schuhmacher ansässig war, gibt es schon sowohl eine Werkstatt, als auch ein verkaufsraum, es muss keine bauliche Veränderung durchgeführt werden. nun wurde mir aber gesagt dies sei eine Nutzungsänderung und es müsste ein Bauantrag gestellt werden, für die ich allerdings baupläne vom Haus bräuchte, die ich aber nicht habe. ändert sich was für mich, wenn ich die brennöfen außerhalb des wohnhauses in einem angrenzenden Schuppen aufstelle? ab wann muss mein Haus mit brandschutzdecken und feuerschutztüren ausgestattet werden? gibt es irgendeine Möglichkeit, die Nutzungsänderung und damit den Bauantrag, zu umgehen?
  • Name:
  • bina
  1. in der Landesbauordnung stöbern

    ... am besten mal in der Landesbauordnung von BW stöbern und nach Ausnahmen/bauantragsfreien Vorhaben/Befreiungen und Brandschutz informieren. Oder dann doch mal für ein 'kleines Geld' beim Architekten nachfragen.
    Viele Grüße von
    Uwe Berghammer

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN