nasse Kellerwand  -  Keller-Isolierung undicht
BAU-Forum: Keller

nasse Kellerwand  -  Keller-Isolierung undicht

Hallo,
wir haben den Keller unseres Neubaus im Januar 2005 abdichten und Isolieren lassen. Das Mauerwerk besteht aus YTONG-Steinen, welche dann mit Bitumen-Voranstrich gestrichen wurden. Dann wurden die Wandflächen mit einer Lage Glasgewebe-Bitumenschweißbahn (Typ G 200 S 5, Stärke 4,0 mm, talkumiert, Überlappung 8-10 cm, voll verschweißt) eingedeckt. Als Isolierung kam darauf Styropor-Drainplatten (60 mm stark) und dann Noppenbahn.
Heute finde ich in unserem Keller einen nassen Fleck auf der Innenwand.
Leider wurde der Auftrag damals mündlich erteilt (ich weiß mittlerweile dass das ein Fehler war), sodass der Auftragnehmer mir nach Ausführung der Arbeiten einfach 500 € mehr berechnete, als vereinbart.
Diese zahlte ich jedoch nicht mit der Begründung, dass er mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert werden musste und die Bauzeit durch nicht eingehaltene Ausführungstermine um 2 Wochen verzögert wurde. Seit dem habe ich nichts mehr von Ihm gehört.
Dennoch bin ich der Meinung, dass er für diesen (verdeckten?) Mangel in Gewährleistung treten muss, oder sehe ich das falsch?
Bundesland Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • Patrick Schäfer
  1. Einen

    verdeckten Mangel?
    Fazit, wenn undicht und nicht innerhalb der Gewährleistungszeit (BGBAbk. 5 Jahre) dann ist er zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
    Die restlose Zahlung ist eine andere Frage.
    Ob berechtigt oder nicht  -  kann hier eh keiner entscheiden.

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