Doppelhaus eins mit, eins ohne Keller, jedoch Haus ohne Keller nicht abgemauert. Was nun?
BAU-Forum: Keller

Doppelhaus eins mit, eins ohne Keller, jedoch Haus ohne Keller nicht abgemauert. Was nun?

Wir haben letztes Jahr ein Haus auf einem Doppelhausgrundstück mit Keller (Kalksandstein) mit einem Bauträger gebaut. Dieses Jahr baute unser Nachbar mit einem anderen Bauträger. Allerdings ohne Keller! Sie mussten das Haus auf ein Niveau mit unserem bringen, d.h. damit Ihre Bodenplatte die Höhe unserer Kellerdecke erreicht. Das wurde mit Schotter praktiziert und mit einer Rüttelplatte verdichtet. Allerdings haben wir jetzt erfahren, dass sie hätten an unserer Kellerwand abmauern müssen, um den Erddruck, den das Nachbarhaus darauf erzeugt, von unserer Kellerwand zu nehmen. Jetzt meine Fragen:
Besteht Einsturzgefahr unserer Kellerwand?
Wie kann man nachträglich unsere Mauer gegen die Erdlast sichern/abstützen? Wie teuer wird so etwas (Wandlänge 8 m)?
Wer ist dafür verantwortlich, wenn es jetzt im Nachhinein wesentlich teurer wird als vorher die Stützmauer?
Mit bestem Dank im Voraus für die Hilfe. Ich hoffe sie können uns helfen, da uns dieses Thema schlaflose Nächte bereitet.
MfG Ute Riede aus Hessen/Rhein-Main
  • Name:
  • Ute Riede
  1. Warum Abmauerung?

    Werter Fragesteller
    War Ihre Wand nicht für Erddruck ausgelegt? Wer hat das angeordnet? Was war da (neben Ihrem Keller), bevor Ihr Nachbar gebaut hat?
    Wenn Ihre Wand für das Zuschütten der Grube ausgelegt war, sollten Sie / Ihr Nachbar keine Abmauerung brauchen. Wenn nicht. liegt das Versäumnis wohl bei Ihnen. Schließlich konnten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr Nachbar einen Keller baut. Oder war dies irgendwo zugesichert.
    Sprechen Sie mal mit Ihrem Bauträger und dessen Statiker.
  2. Herr Dühlmeyer,

    es dürfte doch wohl klar sein, dass die horizontale Last auf die Wand durch die aufgehende Gebäudetrennwand um ein vielfaches höher ist als durch den Erddruck! Selbst wenn "nur" Garagen direkt an Häuser angebaut werden, muss die Gründung tiefer geführt werden, wenn die Wand nicht für die zusätzliche Last bemessen wurde. Konsequenz: Statiker fragen. Wahrscheinlich (gerade bei KS Mauerwerk) werden Aussteifungen notwendig sein. Bei Schotter Lastausbreitung unter 45, bzw. 60 °, bei Tiefergründung mit Beton: nur in senkrechter Richtung.
    Schöne Grüße aus Bochum
  3. Dass die Auflast aus der Bodenplatte in der ...

    Dass die Auflast aus der Bodenplatte in der Statik der Kellerwand zu berücksichtigen war, steht ja außer Frage.
    Aber wer muss die Kosten tragen?
    Also aus meinem Verständnis muss doch wohl derjenige bezahlen, der später baut. Wenn ich eine Doppelhaushälfte neben einem Haus ohne Keller bauen will, muss ich ja auch für die Unterfangung oä. oder andere Sicherungsmaßnahmen aufkommen!?
    Also bitte mal die Nachbarn fragen was deren Statiker denn zu der Problemstellung sagt (denn er hätte dieses Problem erkennen und berücksichtigen müssen)!
    Grüße,
    Thomas
  4. um's kurz zu machen:

    die neue haushälfte gehört tiefgegründet  -  so, tief, wie die Fundamente
    des bestehenden Hauses sind.
    diese Gründung erfolgt nicht auf hochverdichteten Schotter, sondern
    auf einer Betonwand (naja, es soll gegenden geben.. da nimmt man KS).
    jedenfalls ist das so auszuführen, dass keine zusätzlichen Lasten auf
    die bestehende Kellerwand einwirken.
    viel Spaß bei der Befragung des Statikers: 2 Doppelhaushälfte (DHH), 1 Bauträger, 1 Statiker?
    oder wie?
  5. Ich habe das vor einiger Zeit so gelöst:

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich habe vor kurzem genau den gleichen Fall gehabt, allerdings war ich derjenige, der die nichtunterkellerte Doppelhaushälfte an die unterkellerte angebaut hatte. Hier wurde folgendes gemeinsam mit dem Statiker gelöst. An der gemeinsamen Grenze wurden drei "Brunnenrohgründungen" eingebaut. An drei Stellen wurden kleine "Baugruben" ausgehoben, in die dann aufeinandergestapelt Betonfertigteilringe eingebaut würden. In die Ringe wurde RCL-Schotter eingebaut und lagenweise verdichtet. Oberhalb dieser Ringe wurde entlang der Grenze, entkoppelt vom Nachbarhaus ein Betonbalken (wenn man so will: ein Fundament) aus Stahlbeton eingebaut, auf dem dann die Sohlplatte aufliegt.
    Die Grenzwand im Keller des Nachbarn war gegen Erddruck ausgelegt. Um sicher zu gehen, haben wir die Last der neuen Nachbarhauses bis auf das Sohlenniveau des Nachbarkellers heruntergeführt.
    Die Brunnenrohrgründung war wirtschaftlicher, da 20 cm über Baugrubensohle Grundwasser anstand.
    • Name:
    • HP
  6. Statiker erstellt Gutachten

    Hallo, vielen Dank für die Antworten.
    nach den Aussagen unseres unabhängigen Statikers, ist die Wand nicht ausgelegt, um diesen Druck zu halten. Wie bereits erwähnt hätte die Kellerwand Soltief gegründet werden müssen, d.h. abgemauert oder mit Beton eine Wand gegossen werden müssen.
    Das ist eindeutig ein Versäumnis des Bauträgers Town & Country. Ob das deren Statiker vergessen hat oder vorsätzlich aus Kostengründen weggelassen wurde, in der Hoffnung es merkt keiner, wird sich herausstellen.
    Jedoch wir und unsere Nachbarn haben jetzt erst einmal die Querelen. Zudem sagte unser Statiker aus, dass sich das Nachbarhaus, da es auf angeschüttetem Schotter (ca. 1,5 m hoch) steht sich mit Sicherheit setzen wird, nicht unerhebliche Risse werden entstehen und eventuell an unser Haus drücken.
    es wird eine turbulente Zeit werden. Hoffentlich für uns erfolgreich. MfG
  7. Das sich Nachbarn gleich immer zoffen müssen ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Das sich Nachbarn gleich immer zoffen müssen Sie können doch erst einmal nichts dafür, dass Ihr Bauträger? hier einen vermeintlichen Fehler gemacht hat. Sie sollten allerdings schleunigst einen RA aufsuchen und Ihren Bauträger? in die Pflicht nehmen.
    Hier wäre wohl Eile geboten!
  8. wer ..

    ... hat hier einen "vermeintlichen" Fehler gemacht?
    ach ja: dein "genau gleicher fall" ist genau zentrifugal entgegengesetzt..
  9. welcher BT?

    Moment mal-X1234Xwer hat denn hier den Fehler gemacht!? Es war doch wohl der Bauträger des Nachbarn der das Haus angebaut hat ohne sich um die Gründung zu scheren.
    Also ich würde den Nachbarn erst mal vermitteln dass da etwas schief gelaufen ist und dass die Nachbarn sich schleunigst um Abhilfe kümmern müssen.
    Falls die nicht wollen sollten Sie weitere Schritte einleiten.
    Grüße
  10. Gutachten -

    ich vergaß -
    Sie sagen dass Ihr Statiker ein Gutachten erstellt.
    Was soll denn da drin stehen? Dass das Nachbarhaus falsch gegründet ist? Oder etwa dass Ihre Kellerwand nur für Erddruck ausgelegt ist (dafür brauche ich kein Gutachten).
    Für das Gutachten müssen Sie ja erst mal in Vorlage gehen.
    Also ich sehe aber eher den Nachbarn und seinen Statiker am Zuge.
    Gruß
  11. Der Nachbar ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Der Nachbar muss seine grenzständige Außenwand zunächst nur gegen Erddruck statisch ausführen. Er muss keine Vorsorgemaßnahmen treffen für den Fall, dass neben ihm ein nichtunterkellertes Haus gebaut wird. Der Bauherr der Anbauhälfte muss für die richtige Gründung seines Hauses Sorge tragen und dazu gehört auch, sich an die vorhandenen Parameter anzupassen. Ende-Aus-Micky-Maus.
    Wenn allerdings der Bauträger? oder war es doch ein Generalunternehmer der Generalübernehmer, diese Parameter nicht berücksichtigt, dann hat er den Fehler und die daraus resultierenden Mängel und Mangelschäden zu vertreten. Der Bauherr selbst kann dafür als Laie am wenigsten. Er muss das ganze "nur" bezahlen.
  12. Beantwortung der Fragen / Neue Infos

    Also um eins klar zu stellen: mit "die Nachbarn haben jetzt die Querelen" ist nicht gemeint, dass wir ihnen diese bescheren. Sie haben sie lediglich mit dem Bauträger etc.
    Klar müssen wir erst einmal das gutachten bezahlen. Natürlich hoffen wir, dass wir später das dafür aufgebrachte Geld wieder zurück bekommen. Das Gutachten soll schwarz auf weiß Infos liefern, dass unsere Kellerwand für die jetzt darauf wirkende Last nicht ausgelegt ist. Mit irgendwelchem Gefasel ohne Hand und Fuß reagieren die Baufirmen erst recht nicht. Zudem bräuchten wir es auch für eine Gerichtsverhandlung. Es ist bereits jetzt so, dass unsere Nachbarn seit Tagen versuchen den Geschäftsführer der Firma Town & Country zu erreichen. Er ruft natürlich nicht zurück und/oder lässt sich verleugnen. Ebenso wird es mit dem Statiker laufen, welcher von der genannten Firma bezahlt wurde und wahrscheinlich auch noch Aufträge von dieser erhalten will.
    Wo wir uns natürlich unsicher sind, ist, wie lange wir unseren Nachbarn/dem Bauträger Zeit geben können/dürfen/müssen, bis sich etwas tut, bevor wir Rechtsbeistand einholen.
    MfG
  13. Wer muss im Nachhinein zahlen?

    Danke für die detailiierten Antworten. Die Frage ist jetzt natürlich, wer die Kosten im Nachhinein auf sich nimmt. Es ist erfahrungsgemäß so sicher wie das Ahmen in der Kirche, dass eine "Unterfütterung" der Bodenplatte des Nachbarn wesentlich teurer werden wird, als eine Mauer vor Baubeginn. Ich gehe davon aus, dass der Bauträger des Nachbarn mindestens die Differenz zu dem eigentlichen Preis zahlen muss.
    MfG
  14. Guter Rat

    ist hier natürlich teuer- oder doch nicht?
    mit dem Gutachten als 1. Schritt das ist vielleicht sogar eine gute Lösung. Ihr Statiker kann ja einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Aber er hat natürlich gar keine konkreten Angaben zum Nachbarhaus  -  was ist das denn für ein Haus? 1 1/2 Geschosse Holzständer oder 2 1/2 Geschosse Massiv? Ich denke mal wenn Sie probieren in Zusammenarbeit mit Ihrem Nachbarn (der muss die Statik ja haben) und Ihrem Statiker eine Lösung zu erarbeiten das wird am sinnvollsten sein.
    Die "sowieso-Kosten" muss wie sie schon sagen ja eh der Nachbar tragen. Falls eine kostengünstige Lösung möglich ist kann man die ganze Geschichte ja auch ohne den Bauträger abwickeln, was den Fall natürlich erheblich vereinfacht.
    Grüße
  15. Gutachten ja oder nein

    Ich behaupte, der Statiker von Bauträgers Town & Country hat korrekt gerechnet. Bis jetzt hat noch keiner einen Schaden erlitten. Ich nehme an, dass die Statik für das Nachbarhaus auch so gemacht wurde. Die Last der Doppelhaustrennwand wird nicht senkrecht nach unten abgetragen, sie wird über Fundamenttragrahmen und Bodenplatte hin zu dem entferntesten Teil der Doppelhaushälfte zur Doppelhaustrennwand abgetragen. Es wurde so gebaut, dass keine zusätzlichen Lasten auf die bestehende Kellerwand kommen. Das Haus steht sozusagen teilweise auf einem Kragarmfundament, analog zum Balkon. Es ist lediglich eine zusätzliche Auflast Aufgrund der Auffüllung mit Schotter erfolgt. Sollten Risse an der Kellerwand oder Löcher zwischen Bodenplatte und aufgehender Mauer entstehen, dann ist die Auffüllungslast mit Schotter Ursache. Bitte weisen Sie nach, dass Sie Ihren Keller auch für diese Auflast ausgelegt haben und weisen Sie nach, dass Sie entsprechende Maßnahmen gegen Risse und Löcher getätigt haben.
    Im Bedarfsfall stehen wir gerne bereit Ihren jetzigen Schaden zu begutachten je nach Wunsch auch durch vereidigten Sachverständigen. Auch könnte daran gedacht werden, dass wir alle Risse nach Lage, Größe und Ort
    jetzt auffinden und nach einem angemessenen Zeitraum erneut. Sollten Sie nichts desto trotz feststellen, dass zudem auch Lasten aus dem Nachbarhaus auch auf Ihre Wand drücken, bitten wir uns dies zu melden. Ein neu entwickeltes Verfahren macht es möglich auch hier kostengünstig für Abhilfe zu sorgen.
    Weitere Anregungen finden Sie auch unter

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