da unser Keller im Grundwasser stehen wird, muss er wasserdicht sein. Bei einem ersten Gespräch mit einem Bauunternehmer über Dichtheit bat der uns, uns über die technischen Details nicht zu sehr den Kopf zu zerbrechen, weil er uns ja selbstverständlich 5 Jahre Gewährleistung auf die Wasserdichtheit gibt. Es wäre dann ja sein Problem.
Auf der anderen Seite gibt es in
Stimmt das Argument des Bauunternehmers? Und wenn nicht (wie ich vermute), warum nicht bzw. wo ist bei seiner Argumentation der Haken? Gibt es dabei eigentlich einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Ute + Michael