1) Gründung: - Bodenplatte bzw. Streifenfundamente aus Stahlbeton, Abmessungen gem. geprüfter Statik, B25
2) Kelleraußenwände: - Kelleraußenwände aus WU-Beton, ...
- Außenseitige Abdichtung entsprechend den z.Z. gültigen DINAbk. Normen über die Bauwerksabdichtung gegen nicht drückendes Wasser, mittels hochflexibeler 2-Komponenten-Bauwerksabdichtungsmasse auf Kunststoff-Bitumenbasis
3) Feuchtigkeitsisolierung: - entsprechend den z.Z. gültigen DIN Normen über die Bauwerksabdichtung gegen nicht drückendes Wasser, mittels hochflexibler 2-Komponenten-Bauwerksabdichtungsmasse auf Kunststoff-Bitumenbasis
Der Keller wurde aber als "weiße Wanne" ausgeführt, d.h. kein Anstrich an den Kellerwänden.
Meine Fragen hierzu lauten:
1) Ist es richtig, dass die Betonbezeichnung "B 25" an sich noch keinen "wasserundurchlässigen" Beton bezeichnet?
2) Fällt die Bodenplatte auch mit unter die Kelleraußenwände, bzw. ergibt sich aus der Bezeichnung "Kelleraußenwände aus WU-Beton" im Zusammenhang mit der Bezeichnung "B 25" in der Beschreibung der Bodenplatte, dass diese auch als wasserundurchlässiger Beton ausgeführt werden muss?
3) Ergibt sich aus den angesprochenen DIN-Vorschriften, dass die Bodenplatte als WU-Beton ausgeführt werden muss?
4) Meines Wissens nach darf WU-Beton nur eine Wassereindringtiefe von max. 5 cm haben - gilt diese Regel auch für die o.g. Baubeschreibung?
5) In einem Gutachten sind nach einem Verfahren von Lohmeyer an Bohrkernen des Kellerbodens folgende Wassereindringtiefen festgestellt worden (52 mm, 68 mm, 63 mm). Dies entspricht einer durchschnittlichen Eindringung von 63 mm. Liegt hier analog der Baubeschreibung ein Baumangel vor?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen schon jetzt.
M. Drewer
