Abstand Außenkamin Dachgaubenfenster
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Abstand Außenkamin Dachgaubenfenster
Gibt es Hinweise, wie weit der Austritt eines Edelstahl-Außenkamins von einem Dachgaubenfenster entfernt sein sollte? Der Austritt befindet sich in Höhe der Fensteroberkante ca. 1,80 m Richtung Süden entfernt. Ist da zu befürchten, dass es im Zimmer hinter dem Fenster nach Rauch riecht? Gibt es in BaWü hier baurechtliche Vorschriften?
-
Der Abstand nach DIN 18160
Teil 1 Abschnitt 6.10.2 wird angegeben mit 1,50 Meter. Ragt die Mündung des Schornsteins aber mehr als 1,00 Meter über die Oberkante der Öffnung (z.B. Fenster) ist ein geringerer Abstand zulässig. Ob in der Bauordnung von BaWü eine andere Regelung festgelegt ist kann ich leider nicht sagen! -
Nein, keine Bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Hallo Herr Schwarz-v. Raumer,
nach § 50 Anhang Nr. 19 LBOAbk.-BW sind Feuerungsanlagen verfahrensfrei. ABER es sind mind. 10 Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen Angaben dem Bezirksschornsteinfeger vorzulegen und dieser, vor der Inbetriebnahme die die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt.
Reden Sie mit dem schwarzen Mann, der sagt Ihnen ob Höher oder ob OK.
Gruß aus Baden -
VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4
Weisen Sie den Blackmann auf die VDI-Richtlinie für Kleinfeuerungsanlagen hin.
Danach müssen Kaminmündungen einen Meter höher als Lüftungsöffnungen und Fenster sein die sich im Radius von 10 Meter um die Kaminmündung befinden.
Sicherlich wird der Schornsteinfeger in Kenntnis dieser Richtlinie keine Betriebsgenehmigung erteilen.
Bei Privatklagen halten sich die Gerichte an diese Richtlinie als "Regel der Technik".
Gruß