Feuerlöscher Pflicht und somit auch die Überprüfung?
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

Feuerlöscher Pflicht und somit auch die Überprüfung?

Hallo
Ich weiß wirklich nicht wo ich es hinschreiben sollte, also habe ich es mal in das "heißeste" Unterforum gepackt.
Jetzt meine Frage:
1. Bin ich als privater verpflichtet in einem selbst genutzten Heim ein Feuerlöscher zu haben.
2. Wenn ja, ist die Überprüfung Pflicht?
3. Wenn nein, Warum versucht bei mir eine Feuerlöscherfirma meinen Feuerlöscher zu überprüfen und tut so als wenn ich gegen Gesetz und Recht verstoße?
(Ich habe einen etwa 0,5 Jahre alten Pulverfeuerlöscher mit Manometer aber das braucht der doch nicht zu wissen oder?)
  • Name:
  • Krüger
  1. Nein, aber folgender Tipp

    mein Kenntnisstand ist der, dass es KEINE Pflicht ist im Privaten (!) Eigenheim. Auch nicht die Überprüfung.
    Es liegt alleine an Ihnen ob Sie einen Feuerlöscher haben oder nicht. Und ob Sie den Prüfen lassen oder nicht.
    Erst letzte Woche hatten wir eine Brandschutzübung in der Firma und da sagte der Referent das.
    ABER:
    Es könnte sein, dass Ihre Hausversicherung hier was vorschreibt. Oder in Ihrem Bundesland abweichende Regelungen bestehen. Oder wenn Sie ein Mehrfamilienhaus haben, dass die hier was vorgeschrieben ist. Oder aus anderen (örtlichen Gründen, z.B. besondere Feuergefahr (z.B. abgelegener Bauernhof etc.).
    Tipps:
    1. Wenn Sie einen neuen Feuerlöscher kaufen, KEINE Pulverlöscher mehr, sondern einen sog. Schaumlöscher. Der ist Wasser mit einem speziellen Netzmittel. Vorteil: Es wird nur "nass" an der Stelle wo das Löschmittel hinkommt. Bei Pulver können Sie ALLES rausmachen resp. Reinigen.. Insb. Elektrogeräte. Das Pulver setzt sich auch auf Platinen etc. ab und kann/wird dann zu Ausfällen führen. Nachteil: Kostet mehr.
    2. Wartung ist sinnvoll (bei Firmen alle 2 Jahre vorgeschrieben, im Privaten Umfeld alle 4 Jahre sinnvoll) (wobei bei den Billiglöschern von Aldi & Co. es billiger ist, einen neuen zu kaufen. Und wenn es ein sog. Dauerdrucklöscher ist, dann bitte MIT Manometer, damit Sie sehen, wenn es undicht wird.
    Bei einer Prüfung wird das Löschmittel ausgetauscht und der Behälter innen geprüft (z.B. wg. Durchrostung), siehe Unten.
    3. Bei ganz alten Löscher vorsicht. Evtl. durchgerostet. Und wenn der dann eine Druckpatrone hat (also ein sog. Aufladelöscher), könnte der Explodieren. Hier gab es schon einen tödlichen Unfall von einem Feuerwehrmann, der in einem älteren Haus den dort installierten Feuerlöscher verwenden wollte.
    Achtung: Keine Rechtsberatung.
    PS: Zu Ihrer Frage: Wenn Sie einen mit Manometer haben ist es ein sog. Dauerdrucklöscher. Wenn das Manometer Druckabfall anzeigt ist der undicht (so in ca. 10 Jahren oder so, wenn er nicht gerade täglich im Regen steht).
    Klar will die Firma die Wartung. Der Mann muss auch davon leben. Denn wenn die Löscher bei Aldi & Co. gekauft werden, bleibt nur noch Wartung. Denn wer kauft sich schon freiwillig einen teuren Löscher.
    Wenn der aufdringlich wird, dann lassen Sie den Ihnen doch die gesetzlichen Bestimmungen zeigen! Aber haben Sie auch Verständnis, wenn der Mann so was macht und nicht einfacher zur Agentur für Arbeit geht. Denn dort würde der wohl auch nicht weniger für nichts an Aufwand bekommen.
    Sie können auch mal die örtliche Feuerwehr fragen, ob die nicht eine Prüfung anbieten.
    Sinnvoll ist natürlich auch Rauchmelder (mindestens je Stockwerk) und eine Löschdecke für Fettbrände in der Küche.
    Denn brennedes Fett und Wasser, da kommt gut. Bei oben erwähnter Feuerlöschübung war das eine richtig große Stichflamme. Ist im "Freien" kein Problem, in der Küche kommt nach 2,5 die Küchendecke und damit trifft es auch die Person und noch mehr.
    Manchmal bietet die Feuerwehr so was zum "anschauen" an. Muss man mal gesehen haben ...
  2. Feuerlöscher nicht unbedingt sinnvoll!

    Ich habe in 2005 berufsbedingt einen Lehrgang bei der Feuerwehr besucht. Tenor zum Thema Feuerlöscher in der Wohnung: "Schadet nicht wer einen hat, ist aber eigentlich überflüssig".
    CO-Löscher trifft man in Häusern ehr selten an, die Kosten wohl auch etwas mehr, so wie die Schaumlöscher. Pulverlöscher haben das Problem, dass die meist mehr Schaden anrichten als das Feuer selber (siehe Beitrag von kho). Wasserlöscher sind noch recht Preiswert, aber ähhh Wasserlöscher gibt es in jedem Haushalt, dazu noch Wartungsfrei. Heißt: "Wasserhahn". Vorteil: mehr als 10 Liter Inhalt! Wenn es denn ganz schnell gehen muss, kann man auch eben eine Decke nehmen. In Hinsicht auf die Wartungsfreiheit ist möglicherweise eine Löschdecke in Kombination mit einem Wasserhahnlöscher die bessere Wahl.
    Dem Löscherkontrolleur würd ich jedenfalls was husten.
    Aber Rauchmelder haben Sie, Oder?
    Gruß
  3. Dann wäre ja ein

    sog. Übungsfeuerlöscher das richtige. Gibt es bei eBay. 80,- €
    Wasser rein. 15 Bar Druck mit Kompressor drauf. Fertig. Und immer wieder nutzbar. Und sei es zum Blumengießen.
    Oder die gute alte Kübelspritze. Jederzeit verfügbar, Pumpen und Spritzen. Kostet aber ca. 250,- €
    CO²-Löscher haben den Nachteil, dass damit KEINE Personen gelöscht werden können. >> Erfrierung.!
  4. LÖSCHDECKE!

    Bei unseren Löschübungen haben wir Personen mit Löschdecken gelöscht. Denke das sich Pulver und Schaum auch nicht gut auf der verbrannten Haut machen. CO ist zu kalt, also sind wir wieder beim guten alten Wasser ;)
  5. Wasserlöscher ...

    grübelgrübel.
    Eine der häufigsten Brandquellen in Häusern sind die Küchen. Und wer mal erlebt hat, was brennendes Fett und Wasser in Kombination anrichten, wird jeden Wasserlöscher aus dem Haus verbannen.
  6. Fettbrandexplosion > nichts Wasser

    nix Wasser. Aber das meinte ich geschrieben zu haben.
    Daher Löschdecke in Küchennähe. Wenn Topf mit Fett brennt, Löschdecke drüber.
    Oder Feuerlösche mit Löschklasse "F" (Fettbrand) gibt es seit einiger Zeit auch.
    Aber bitte kein Wasser, dann gibt es garantiert eine neue Küche (falls die Person die Verbrennungen überlebt).

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN