Ofen und Heizung an einem Schornstein? Was ist zu beachten (Bayern)?
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Ofen und Heizung an einem Schornstein? Was ist zu beachten (Bayern)?

Hallo ,
im Speicher, den wir ausbauen wollen soll ein zusätzlicher gusseiserner Ofen aufgestellt werden.
Ein eigener Kamin scheidet aus, weil die Höhe zum First weniger als 4,50 M beträgt. (Bayern)
Kann ich den bestehenden Kamin der Ölheizung (Kamin mit Edelstahlrohr) nehmen und das Öfchen zusätzlich mit anschließen?
Danke
Thorsten
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  • Thorsten
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Installation oder ein nicht geeigneter Schornstein kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.

    🔴 Gefahr: Bei einer Doppelbelegung muss sichergestellt sein, dass keine Abgase in den Wohnraum gelangen können.

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    Ob Sie einen Ofen und eine Ölheizung an einen gemeinsamen Schornstein anschließen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist eine sogenannte Mehrfachbelegung von Schornsteinen möglich, aber es gibt strenge Vorschriften, die beachtet werden müssen.

    Wichtige Aspekte:

    • Bauordnung: Die Landesbauordnung (LBOAbk.) Bayern und die Feuerungsverordnung (FeuV) regeln die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine.
    • Schornsteinfeger: Der zuständige Schornsteinfeger muss die geplante Doppelbelegung genehmigen. Er prüft, ob die Abgasführung sichergestellt ist und keine unzulässigen Emissionen entstehen.
    • Querschnitt: Der Schornsteinquerschnitt muss für beide Feuerstätten ausreichend sein. Eine Unterdimensionierung kann zu Problemen beim Abzug der Abgase führen.
    • Gleichzeitiger Betrieb: Der gleichzeitige Betrieb von Ölheizung und Ofen kann problematisch sein, da unterschiedliche Abgastemperaturen und -mengen auftreten können.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger und lassen Sie sich umfassend beraten. Er kann die spezifischen Gegebenheiten vor Ort beurteilen und Ihnen sagen, ob eine Doppelbelegung in Ihrem Fall möglich ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schornsteinquerschnitt
    Der Schornsteinquerschnitt bezeichnet die freie Fläche im Inneren des Schornsteins, durch die die Abgase abziehen. Er muss ausreichend groß sein, um einen ungehinderten Abzug der Abgase zu gewährleisten. Ein zu geringer Querschnitt kann zu Problemen bei der Verbrennung und zu erhöhten Emissionen führen.
    Verwandte Begriffe: Abgas, Abgasrohr, Schornsteinhöhe
    Feuerungsverordnung (FeuV)
    Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Brandschutz, die Abgasführung und die Wartung der Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung (LBO), Brandschutz, Abgas, Schornsteinfeger
    Landesbauordnung (LBO)
    Die Landesbauordnung ist ein Landesgesetz, das die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und Anlagen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Brandschutz, die Standsicherheit und den Schallschutz.
    Verwandte Begriffe: Feuerungsverordnung (FeuV), Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er berät auch bei Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgas, Immissionsschutz
    Doppelbelegung
    Doppelbelegung bedeutet, dass zwei Feuerstätten (z.B. eine Ölheizung und ein Kaminofen) an denselben Schornstein angeschlossen sind. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordert aber eine sorgfältige Planung und die Genehmigung des Schornsteinfegers.
    Verwandte Begriffe: Mehrfachbelegung, Schornstein, Feuerstätte, Abgas
    Abgas
    Abgas sind die gasförmigen Produkte, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entstehen. Sie enthalten unter anderem Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide und Feinstaub. Die Zusammensetzung und Menge der Abgase hängt von der Art des Brennstoffs und der Effizienz der Verbrennung ab.
    Verwandte Begriffe: Verbrennung, Emissionen, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen und Gasherde.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Ofen, Verbrennung, Brennstoff

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich einen Kaminofen an den gleichen Schornstein wie meine Ölheizung anschließen?
      Grundsätzlich ist das möglich, aber es gibt strenge Vorschriften. Der Schornsteinfeger muss die Doppelbelegung genehmigen und prüfen, ob der Schornsteinquerschnitt ausreichend ist. Auch die Landesbauordnung und die Feuerungsverordnung sind zu beachten.
    2. Welche Vorschriften gelten in Bayern für den Anschluss von Feuerstätten an einen Schornstein?
      In Bayern regeln die Landesbauordnung (LBO) und die Feuerungsverordnung (FeuV) die Anforderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteine. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, welche Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden müssen und welche Anforderungen an die Abgasführung gestellt werden.
    3. Was passiert, wenn der Schornsteinquerschnitt für beide Feuerstätten nicht ausreicht?
      Ein zu geringer Schornsteinquerschnitt kann zu Problemen beim Abzug der Abgase führen. Dies kann zu einer unvollständigen Verbrennung, erhöhten Emissionen und im schlimmsten Fall zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Der Schornsteinfeger kann den Querschnitt berechnen und gegebenenfalls eine Anpassung empfehlen.
    4. Muss ich den Schornstein sanieren, bevor ich einen zusätzlichen Ofen anschließe?
      Das hängt vom Zustand des Schornsteins ab. Der Schornsteinfeger wird den Schornstein auf Schäden und Mängel überprüfen. Gegebenenfalls ist eine Sanierung erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
    5. Kann ich einen Edelstahlschornstein für eine Doppelbelegung nutzen?
      Ja, Edelstahlschornsteine sind in der Regel für eine Mehrfachbelegung geeignet, sofern sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Der Schornsteinfeger muss jedoch prüfen, ob der Schornstein für die spezifischen Anforderungen der beiden Feuerstätten geeignet ist.
    6. Was kostet die Genehmigung einer Doppelbelegung durch den Schornsteinfeger?
      Die Kosten für die Genehmigung einer Doppelbelegung durch den Schornsteinfeger variieren je nach Aufwand und Region. Es ist ratsam, vorab ein Angebot einzuholen.
    7. Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung einer Doppelbelegung?
      In der Regel benötigen Sie einen Grundriss des Gebäudes, eine Beschreibung der Feuerstätten, eine Berechnung des Schornsteinquerschnitts und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Herstellers der Feuerstätten.
    8. Was ist, wenn mein Schornsteinfeger die Doppelbelegung ablehnt?
      Wenn der Schornsteinfeger die Doppelbelegung ablehnt, sollten Sie die Gründe dafür erfragen. Möglicherweise gibt es technische Lösungen, um die Bedenken auszuräumen. Andernfalls müssen Sie auf den Anschluss des zusätzlichen Ofens verzichten oder eine andere Lösung suchen, z.B. einen separaten Schornstein.

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    • Abgasmessung
      Erklärung der Abgasmessung und ihrer Bedeutung für die Sicherheit und Umwelt.
    • Brandschutz im Haus
      Wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden im Wohnbereich.
    • Heizungsmodernisierung
      Informationen zu verschiedenen Heizsystemen und Fördermöglichkeiten.
  2. 🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss!

    Leider geht das nicht
    Guten Morgen Thorsten,
    leider wird Ihr Vorhaben daran scheitern, dass die Ölheizung eine Feuerstätte mit einem Gebläsebrenner ist, und Ihr Kaminofen auf Naturzugbasis arbeitet. Feuerstätten mit Gebläsebrenner sind nach DINAbk. 18160 immer an einen eigenen Schornstein anzuschließen, sodass aus diesem Grunde Ihr Vorhaben nicht realisierbar ist.
    Unklar ist mir jedoch, warum ein eigener Schornstein ausscheiden sollte. Die Physik gilt auch in Bayern und es gibt genug Kaminöfen auf dieser Welt, die an einem Schornstein von nur 3.5 m wirksamer Höhe funktionieren. Außerdem bestünde ja auch evtl. die Möglichkeit über den Dachfirst hinaus zu gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Ankenbauer
  3. Schornsteinhöhe in Bayern – Missverständnis zur 4,50m Regel?

    wurde wohl falsch informiert ...
    Hallo Herr Ankenbauer,
    die Info mit den 4,50 Mindesthöhe kam vom Kaminbauer. Er sagt zwischen Ofen-Auslass und First müssten mindestens 4,50 M verbleiben laut Gesetzt und wegen dem Luftzug (?!?)
    Wenn das nicht so wäre, hätte ich keine Chance für einen Kamin.
    Wer hat schon so einen riesig hohen Speicher frage ich mich ...
    Ich habe eben mit dem Kaminkehrermeister telefoniert. Er sagt kein Problem, dann soll ich den Edelstahlkamin eben über den First hinaus verlängern. Das wäre für Ihn kein Problem. Er kommt vorbei und schaut sich das an.
    Danke
    Thorsten
  4. ✅ Kamin-Projekt: Gutes Gelingen und freundliche Grüße!

    Danke? Wofür?
    Ist doch gut, wenn Missverständnisse beseitigt werden, oder?
    Also ... Keine Ursache, sondern Ihnen lieber gutes GELINGEN bei Ihrem Vorhaben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelm Ankenbauer
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Ofen und Heizung an einem Schornstein in Bayern – Was ist erlaubt?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, einen Ofen und eine Ölheizung an denselben Schornstein in Bayern anzuschließen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Feuerstätten mit Gebläsebrenner (Ölheizung) und solchen mit Naturzug (Kaminofen). Die Einhaltung der DINAbk. 18160 und die korrekte Schornsteinhöhe sind entscheidend für die Realisierung des Vorhabens.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag 🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss! dürfen Feuerstätten mit Gebläsebrenner (Ölheizungen) nach DIN 18160 nicht an denselben Schornstein wie Kaminöfen mit Naturzug angeschlossen werden. Dies stellt ein wesentliches Hindernis für das ursprüngliche Vorhaben dar.

    📊 Zusatzinfo: Die Information zur Mindesthöhe von 4,50 Metern zwischen Ofen-Auslass und Dachfirst, die im Beitrag Schornsteinhöhe in Bayern – Missverständnis zur 4,50m Regel? angesprochen wird, scheint auf einem Missverständnis zu beruhen. Eine Klärung mit dem Kaminkehrermeister ist ratsam, um die tatsächlichen Vorschriften zu ermitteln. Ein Edelstahlkamin kann hier eine Lösung sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen für den Anschluss eines Ofens an einen bestehenden Schornstein in Bayern unbedingt mit Ihrem zuständigen Kaminkehrermeister. Berücksichtigen Sie die DIN 18160 und prüfen Sie, ob ein Edelstahlkamin eine geeignete Option darstellt. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag 🔴 Ölheizung & Ofen am Schornstein – Gebläsebrenner-Ausschluss! bezüglich der Kombination von Gebläsebrenner und Naturzug.

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