Nachrüstpflicht Zähler
BAU-Forum: Melde- und Sicherheitstechnik, Haussteuerung

Nachrüstpflicht Zähler

Alte Zähler sind bis 2027 auf fernablesbar nachzurüsten.

Was ist wenn gar kein Zähler vorhanden ist? Dann ebenfalls bis 2027 nach zu installieren?

Denn bei vielen alten Häusern ist Zählerinstallation nur schwer möglich und kostenmäßig untragbar.

  1. Messstellenbetreiber

    Es ist Sache des Messstellenbetreibers für die Zähler zu sorgen. Allerdings ist es Sache des Hauseigentümers für Zählerplätze zu sorgen, die auch zugänglich sind. Für jede Wohn- bzw. Mieteinheit ist ein Zählerplatz vorzusehen. Der Messstellenbetreiber kann Auflagen erlassen, Bestandsanlagen haben dabei Bestandsschutz.
  2. Strom, Gas, Wasser, Heizwärme?

    Worüber reden Sie eigentlich? In welchem Bundesland gilt die von Ihnen zitierte Regelung?
  3. Nachrüstpflicht Zähler

    Wenn Sie Energie und ähnliches haben wollen, müssen Sie in den sauren Apfel beißen und den Platz zur Verfügung stellen.

    Sonst gibt es eben keine Energie. So einfach ist das.

    Für einen neuen Zählerplatz des Stromzählers müssen Sie mit allem dazu, mit 3000 bis 5000 € rechnen. Das sind bis in 10 Jahren als 300 bis 500 € im Jahr ansparen.

    Wenn auf dem Anwesen in 10 Jahren kein Telefonanschluss oder Internetanschluss besteht, geht die Fernablesung in der bisher geplanten Form nicht. Ob man dann mit Funk arbeitet wird sich noch herausstellen.


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