Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung

Guten Morgen,

ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber (Stromnetz-Berlin) einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten. Konkret geht es darum, dass alle älteren Häuser in der Siedlung über einen Freileitungsanschluss versorgt werden.

Der Stromnetzbetreiber möchte diese Freileitungen jetzt entfernen und dafür einen neuen Netzanschluss für jedes Haus errichten. Die Kosten für die Errichtung vom Netzanschluss werden wohl vom Stromnetzbetreiber übernommen.

Das Problem dabei ist jedoch. Die Freileitung geht aktuell bis zum Haus bis unters Dach. Im Dachstuhl ist ein Sicherungskasten (für mich also der aktuelle Netzanschluss) mit Hauptsicherungen angebracht. Von dort geht es nach unten zum eigentlichen Sicherungskasten mit Zähler.

Der Stromnetzbetreiber möchte jetzt jedem Haus- bzw. Grundstücksbesitzer (Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer) den Netzanschluss aber nur bis kurz hinter die Grundstückgrenze legen und auch nur diese Kosten tragen. Alle anderen Arbeiten die ab Netzanschluss (Grundstücksgrenze) bis zum Haus erfolgen müssen, soll der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer (Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer) selbst beauftragen und er soll auch selbst alle Kosten dafür tragen.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Wie war das bei euch? Gibt es da keine Art Bestandsschutz der besagt das der Netzanschluss vom Haus- bzw. Grundstücksbesitzer (Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer) in das Haus gelegt werden muss, weil er ja aktuell auch im Haus ist? Könnte man sich irgendwo diesbezüglich mal beraten lassen?

  1. Übergabepunkt Strom

    Der Netzbetreiber muss einen Übergabepunkt einrichten, den sog. Hausanschlusskasten. Alle Kabelarbeiten bis zu diesem HaAbk. darf nur der Netzbetreiber ausführen. Dieser HA ist plombierbar. Dort darf nur ein zugelassener Elektromeister Anschlussarbeiten durchführen. Die Kabelverbindung zum Zähler- und Sicherungskasten (Zählerkasten, Sicherungskasten) sowie die Erdung müssen Sie auf Ihre Kosten beauftragen. Da Sie die Erschließung schon mal bezahlt haben, kann der Netzbetreiber nicht nochmal Kostenbeteiligung verlangen. Anders sieht es aus, wenn Sie eine höhere Anschlussleistung fordern, also mehr kW oder 3 Phasen statt einer Phase. Achten Sie darauf, dass die Arbeiten auf dem Dach mit dem Entfernen des Dachständers ordentlich ausgeführt werden.
  2. Hallo Herr Kirschner, vielen Dank für die ...

    Hallo Herr Kirschner, vielen Dank für die Hallo Herr Kirschner,

    vielen Dank für die Antwort. Konkret geht es tatsächlich um den Übergabepunkt bzw. den sog. Hausanschlusskasten. Dieser Hausanschlusskasten ist aktuell unterm Dach. Von dort geht es dann direkt zum Zähler.

    Ich habe bereits mit dem Ansprechpartner bei Stromnetz-Berlin telefoniert. Auf telefonische Nachfrage teilte er mir mit, dass Stromnetz-Berlin den neuen Hausanschlusskasten nur bis kurz hinter die Grundstückgrenze setzen wird und auch nur dafür die Kosten übernimmt.

    Alles andere bis zum Haus müsse ich selber tragen. Auf meinen Einwand, dass ich ja jetzt den Netzanschluss oder Hausanschluss auch unter dem Dach habe und ich demzufolge den neuen Netzanschluss auch im Haus haben möchte, antwortete der Mitarbeiter vom Stromnetz-Berlin, dass das was ich unter dem Dach habe nicht als Hausnschluss oder Netzanschluss zählt. Der Hausnschluss oder Netzanschluss wäre nämlich diese Keramikteile außen am Haus. Ähmmm soso .. Und außerdem müssen alle in der Siedlung gleich behandelt werden, deswegen könne man mir den Netzanschlus oder Hausanschluss nicht mehr in Haus legen, weil bei den anderen wird der nur bis kurz nach der Grundstückgrenze gelegt.

    Der aktuelle Hausanschluss verfügt über 3 Phasen. Eine höhere Anschlussleistung wird von mir nicht gewünscht.

  3. TAB Technische Anschlussbedingungen

    Lassen Sie sich diese TAB schicken, insbesondere den Zeitpunkt der Gültigkeit. Sind die "Keramikteile" eine plombierbare Trennstelle? Die Eigentumstrennung bei Hausanschlüssen muss eine Sicherung sein. Erst danach beginnen die Leistungen eines Elektroinstallateurs. Wenn diese Sicherungen jetzt unterm Dach, also im Haus sind, muss der Stromversorger das gleichwertig wieder herstellen.
  4. Mir ist das Wort für die ...

    Mir ist das Wort für die "Keramikteile" vorhin nicht eingefallen aber der Mitarbeiter von Stromnetz-Berlin meinte Hausanschluss seien derzeit die ISOLATOREN außen am Haus. Die sind natürlich KEINE plombierbare Trennstelle. Diese plombierbare Trennstelle befindet sich im Haus im Dachstuhl.

    Welche TAB soll ich mir vom Netzbetreiber schicken lassen? Der zurzeit genutzte Hausanschluss wurde 194x erstellt und danach nicht mehr verändert. Vor 30-40 Jahren hatte der Netzbetreiber mal die Freileitung erneuert.

  5. am Haus angebrachte Isolatoren = Hausanschluss?

    Naja, das Kabel ist dort am Haus "angeschlossen". Bei dieser neuen Auslegung müssen Sie eigentlich nichts bezahlen denn Sie sind mit einer "Frei-"Leitung versorgt. googlen Sie "Hausanschluss" und lesen Sie die Technischen Anschlussbedingungen TAB. Ein örtlicher Elektromeister gibt Ihnen Ratschläge. Oder sind Sie an einen Witzbold geraten?

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN