Innenputz Gips abschleifen? Neubau.
BAU-Forum: Innenwände

Innenputz Gips abschleifen? Neubau.

Guten Morgen,

wir haben unseren Gipsputz nun an den Wänden.

Problem ist, dass die putze nicht so sauber gearbeitet haben (sehr viele Spritzer, teils kleine Hügel). Und die putze sehen das nicht so wirklich ein.

Da ich nicht bereit bin dafür den vollen Preis zu zahlen, und mich schon darauf einstelle, dass ich da selber noch mal ran muss, hier die Frage:

Wenn ich die Wände abschleifen (per Hand, Giraffe) will, raue ich damit die Wände wieder auf? Oder bekomme ich damit eine richtig glatte Fläche hin? ... die ich dann nur noch streichen brauche.

Weil an paar Stellen wo Hügelchen waren, wurden die von den Putzern abgeschliffen. Da ist zwar nun kein Hügel mehr, aber der Putz ist halt rau; und nicht so schön glatt, wie ich ihn eig. Komplett haben wollte.

Vereinbart war ein glatter Putz; sodass ich nur noch zu streichen brauche.

Es geht mir jetzt nicht um das Rechtliche; Gewährleistung etc. gegenüber den Putzern.

Danke vorab!

MfG

  1. vereinbart war ...

    Foto von wiki

    vereinbart war apropos: Vereinbart war ein glatter Putz; sodass ich nur noch zu streichen brauche ... sag mal du bist so ein typischer Bauherr, der da meint er könnte mal wieder Geld einbehalten, solltest dir mal die VOBAbk. und auch die DINAbk.-Vorschriften durchlesen, babyfaceglatter Gipsputz, den du nur noch streichen brauchst, den hat der Maler nach der DIN zu erstellen und in diesem Falle du!
  2. Naja, wenn es nun mal so vereinbart! ...

    Naja, wenn es nun mal so vereinbart! Naja, wenn es nun mal so vereinbart! gewesen ist, war es nun mal so vereinbart ...

    Somit kann ich das dann auch erwarten!

  3. Qualitätsstufe

    Foto von wiki

    bitte welche Qualitätsstufe hast du denn mit dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart?

    Und wenn keine Qualitätsstufe vereinbart wurde, wie genau ist der schriftliche Wortlaut der Leistungsbeschreibung? "malerfertig"?

  4. Hallo..? was hat die VOB denn

     
  5. VOB hier?

    Die VOBAbk. hilft hier erst, wenn sie vereeinbart ist, ansonsten ist allein das BGBAbk. wirksam. Wenn Gipsputz geglättet vereinbart ist, dann hat die Ofl. auch Noppenfrei und glatt zu sein. Wenn der putze Gipsspatzen im Putz hat, die durch Volumenerweiterung oberfl. Noppen bilden, dann muss er die Noppen eben abschleifen und überraue Stellen nachglätten. Mängelrüge mit Fristsetzung an den putze senden.

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