Höhe des Architektenhonorars bei energetischem Umbau/Modernisierung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Höhe des Architektenhonorars bei energetischem Umbau/Modernisierung

Hallo,
ich plane eine grundlegende Sanierung eines 6-Familien Hauses. Die Wohnfläche ist ca. 550 m². Folgende Umfänge sind enthalten: Dach dämmen, Fassadendämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, neue Heizungsanlage, neue Gauben beim Dach, Balkone austauschen (von Beton auf Ständerbauweise), Kellerdeckendämmung und eine Solaranlage für Wassererwärmung. Also ein 70er Jahre Haus auf KfW40 zu bringen. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 200.000 € belaufen. Ich habe diese Festlegung im Rahmen einer Energieberatung getroffen, deren Ersteller (Architekt) gute Arbeit geleistet hat und mit dem ich auch gerne weiter zusammenarbeiteren würde. Er hat mir das Angebot unterbreitet, die gesamte Abwicklung von den Genehmigungsplänen (Gauben) bis inkl. Baubetreuung/Abnahme zu einem Preis von 25.000 € zu übernehmen.
Ich habe jetzt Probleme dieses Angebot einzuordnen und fände es klasse, wenn ich die ein oder andere Meinung aus dem Forum bekäme, ob dieser Vorschlag angemessen ist oder nicht.
Natürlich wird es einen Architektenvertrag geben, die Frage ist hier nur hinsichtlich der Größenordnung des Honorars.
Im Voraus Danke für die Beiträge.
  1. Architektenhonorar

    für eine energetische Modernisierung mit teilweisem Neubau (Dachgauben, Balkone) kann keinesfalls entsprechend der HOAIAbk. inkl. Zuschlag für Modernisierung und teilweise " geringfügigem Umbau" eine Größenordnung wie von Ihnen angegeben erreichen. Ich verlasse mich einmal auf Ihre Angaben. Dieses angegebene (Netto-?) Honorar entspricht Honorarzone III oben für einen Neubau "all inklusiv".
    Auch, wenn nun einige Kollegen die Hände überm Kopf zusammenschlagen werden, Ich möchte Ihnen "empfehlen" (meine persönliche Meinung) eine freie Honorarvereinbarung mit dem Architekten zu treffen (mit einem Zuschlag für (ggf. auch energetische) Modernisierung und Mitverarbeitung der bestehenden Substanz), allein schon aus dem Grund, da nicht alle Teilleistungen der Leistungsphasen nach HOAI anfallen werden.
  2. andersrum:

    ich habe grad die HOAIAbk. nicht da, aber die mitverabeitete Substanz macht wohl
    den Unterschied und wenn man die vor-Ort-fieselei beim Bauen im Bestand intensiv
    betreibt (und betreiben kann!), finde ich das Honorar nicht sooo daneben ...
  3. ohne HOAI geht es nicht

    Wenn Sie eine Honorarvereinbarung außerhalb der Grenzen der HOAIAbk. treffen ist diese hinfällig und sie müssen sich hinterher gefallen lassen, dass der Architekt doch eine höhere Rechnung entsprechend HOAI stellt. Also Vorsicht mit Dumping-Honoraren
  4. Mein Vorschlag

    Lassen Sie sich vom Architekt Stück für Stück erläutern, wie er auf die Summe kommt. Sagen sie ihm offen, dass Verhandlungsbedarf besteht und nähern sie sich dann einer beiderseits akzeptablen Summe im Rahmen der HOAIAbk.. Wenn nicht alle Leistungsphasen voll erbracht werden müssen (Vorleistungen sind ja in Form der Energieberatung bereits bezahlt), kann man sicher etwas kürzen.
  5. ich denke eher ...

    mehr ist/kann gekürzt werden. Sicherlich nicht nur Ansichtssache.
    Iih pfui, mal was gegen die Herrn Kollegen gesagt?! , zumindest in Bezug auf die, doch allzu häufig fehlerbehafteten Abrechnungen, insbesondere der Höhe nach. Auch nicht selten, und dumm, zu wenig Honorar berechnet.
    @ Fragesteller: ohne Kenntnis des genauen Umfanges der zu beauftragenden Leistungen, können wir Ihnen hier nicht verlässlich weiterhelfen. Aber, leicht ist und wird auch mal zu viel bezahlt.
  6. HOAI Anwendung bei Sanierung/Umbau

    ... erst mal schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
    Das keine exakten Werte bei meiner groben Situationsschilderung raus kommen können ist klar. Wie es sich für mich darstellt scheint meine Skepsis hinsichtlich der standardmäßigen Anwendung der HOAIAbk. Zone III oben für meinen  -  wenngleich umfangreichen  -  Umbau angebracht zu sein. Ich werde dem Rat, die Honorarforderung offen zu diskutieren, sicher folgen und versuchen mich inhaltlich an dem HOAI-Leistungskatalog zu orientieren.
    Aber die 25.000 € (im Übrigen wie die 200.000 brutto-Werte) sind wohl hoch angesetzt.
    • Name:
    • Robert
  7. Aufteilung der anrechenbaren Kosten

    Für die LPH 1-4 würde ich nur die Baukosten der geplanten Umbauten heranziehren. Das sind dann nicht 200.000,00 €, sondern vielleicht nur 40.000,00 für Gauben und Balkone. Wenn dem Architekt keine Bestandspläne als Arbeitsgrundlage vorliegen kommt noch etwas für Bestandsaufnahmen usw. hinzu.
    Hochgerundet komme ich dann nur auf 2.000 € für 1-4.
    Für die Leistungsphasen 5-9 würde ich aber die kompletten Bau- und Sanierungskosten ansetzen. Abzgl. MwSt. also 168.000 €.
    Dann komme ich auf ein Gesamthonorar einschl. Umbauzuschlag von 21.000 € bis 27.000 €.
    Wenn dann noch die Leistungen der thermischen Bauphysik inklusive sind, dann passt das schon.
    Gruß
  8. 'Entschuldigung Herr Lott ...

    So ein Käse!
    Für 27000 € baue ich Ihnen ein Haus, mit allem drum und dran für Bauwert 300000 €.
    Bau-Ing. bleib bei deinem Leisten, sach ich mal hier so frech.
  9. energetische Gebäudesanierung

    Herr Kaiser,
    gerade eine energetische Gebäudesanierung gehört genau zum "Leisten" der Bauingenieure, auch wenn Sie das vielleicht nicht gerne hören.
    Das Honorar liegt zwar im oberen Bereich und den Umbauzuschlag muss nicht zwangsläufig vereinbaren. Das sollte dem Fragesteller als Antwort genügen.
    Aber mit Ihrem Honorarbeispiel würden Sie die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten.
    Bei der Annahme von 250.000 € Netto anrechenbaren Kosten reicht das Honorar für alle LPAbk. inkl. MwSt. von 31.392 € bis 38.523,87 €
    Gruß
  10. 'Entschuldigung Herr Lott ...

    aber ich sag jetzt 'mal nichts.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN