10 % Schadensersatz auch bei vorl. Bauvertrag
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

10 % Schadensersatz auch bei vorl. Bauvertrag

Hallo,
wir haben im Rahmen einer Hausplanung von einem Architekten der auch Generalunternehmer (Hagemann Hausbau) ist (leider) einen vorläufigen Bauvertrag unterschrieben, der jedoch an die Bedingung geknüpft war, dass die damals auf der Kippe standene Finanzierung über Förderdarlehen genhemigt wird. Da sich im Laufe der Planung die Bausunmme aber doch kräftig erhöhte reichte das Eigenkapital nicht mehr aus um die Finanzierung durchzusetzen.
Wir haben dann den Bauvertrag gekündigt. Die vereinbarte Leistung von fast 5000.-EUR für die (nicht allzu tolle) Bauplanung haben wir dem Architekten/Fertighausanbieter schön brav bezahlt.
Nach dann etwa 4 Wochen kam ein recht unverschämter Brief vom Fertighausanbiter das wir da nun so einfach nicht herauskommen. Wir würden quasi nun automatisch einen Schadensersatz von 10 % der im Vertrag genannten Bausumme (200.000.-) schulden.
Wir sind dann sofort zum Anwalt der meinte das dieses nicht zulässig ist.
Die Gegenseite will nun aber klagen mit der Begründung "Wir hätten uns nicht ausreichend um eine Finanzierung bemüht"
Hat hier jemand Ahnung was eine "ausreichende Bemühung" ist?
Müsste ich somit jeden möglichen jeden Kredit auch von

Wir sind besonders schwer enttäuscht von diesem Architekten, der noch meinte:
"Mit dem Vorbehalt gehen Sie überhaupt kein Risiko ein! Mein Unternehmen ist doch auf Mundpropaganda angewiesen, Ich kann es mir nicht leisten jemanden über den Tisch zu ziehen! "
Die Heuschrecken sitzen halt nicht nur in Großunternehmen ...
Danke für jeden Tipp,
Klaus

  • Name:
  • Klaus
  1. Heuschrecken sind 'was anderes, aber ...

    dies ist hier nicht so wichtig.
    . -.
    Rcihtig war Ihr Gang zum Rechtsanwalt. Hoffentlich war's ein Fachanwalt für Baurecht. Dieser müsste Ihnen auch bei Ihrer Frage weiterhelfen können, was eine "ausreichende Bemühung" um Finanzierung bedeutet.
    . -.
    Für mich nicht ganz nachvollziehbar, wie eine Schadensersatzanforderung an diese Bedingung geknüpft werden kann.
    . -
    M.E. ist die vertragliche Vereinbarung einzuhalten. Wenn nun dort nichts von einer solchen Bedingung steht, entsteht m.E. weiter kein Anspruch auf einen Schadensersatz. Auch müsste jedenfalls der Schadensersatz konkretisiert und nachgewiesen werden. Nur mal so 10 % von X geht nicht. (keine juristische Auskunft!)
    . -.
    Ohne den Vertragsinhalt explizit zu kennen, kann Ihnen hier leider nicht weitergeholfen werden.
    Daher,
    lassen Sie sich weiter von Ihrem Anwalt helfen, bzw. wenn dieser nicht ausreichend auf Bau (Vertrags) Sachen spezialisiert ist, suchen Sie sich den o.b. Fachanwalt.
    MfG
    R. Kaiser

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