Architekten-Kosten für eine Bauvoranfrage Aufstockung Einfamilienhaus gerechtfertigt?
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Architekten-Kosten für eine Bauvoranfrage Aufstockung Einfamilienhaus gerechtfertigt?

Ich habe einem Architekten den Auftrag für eine Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Bungalows gegeben. Hierzu habe ich im die Planunterlagen des damaligen Bauantrages gegeben. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf das auf den selben Grundriss einfach im Rahmen der anstehenden Dachsanierung ein Stockwerk aufgestockt werden soll.

Der Architekt hat dann eine Zeichnung mit ein paar Ansichten des Hauses erstellt und hiermit eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Ich hatte vorher gegoogelt, welche Kosten für eine Bauvoranfrage fällig werden. Ich hatte Kosten in Höhe von 500 € gefunden.

Gestern kam die Rechnung des Architekten, die mich in ihrer Höhe etwas überrascht hat. Er setzt Kosten in Höhe von 180.000 € an. Auf dieser Basis berechnet er: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung; vereinbart 2 %: 364 € (erbracht 100 %) Leistungsphase 2: Vorplanung; vereinbart 7 %: 1276 € (erbracht 100 %) Zuzüglich Bauvoranfrage; vereinbart 5 %: 456 € (erbracht 50 %)

Zusammen 2096 € zzgl. 19 % MwSt (Sind es momentan nicht 16 %?)

Jetzt meine Frage: er musste keine Grundlagenermittlung oder Vorplanung bestellen. Er hat einfach nur auf den vorhandenen Grundriss 2,5 m Mauer gezeichnet und darauf das vorhandene Dach. Meines Erachtens hat er die Leistungsphasen nicht zu 100 % erbracht. Es gab bereits alle Planunterlagen und er musste wirklich nur die Außenmauer etwas erhöhen. Den Punkt Bauvoranfrage finde ich angemessen.

Könnt ihr mir hierfür vielleicht kurz eure Meinung sagen? Vielen Dank!

  1. Deine Annahme war falsch

    Für 500 € ist das nicht leistbar. Das wären gerade mal 6 Stunden und die würden vorn und hinten nicht reichen. Darüber, ob die Leistungsphasen 1 und 2 vollständig erbracht wurden, kann man gewiss diskutieren. An der Endsumme wird das aber nur wenig ändern.

    Hinsichtlich der MwSt. sind es derzeit 16 %. Sofern der Architekt aber weiter plant und seine Leistung erste nach dem 31.12.2020 abschließt, fallen wieder auf alles 19 % an.

  2. Nachtrag

    In Deinem Fall wäre auch ein Umbauzuschlag von 20 % nicht unangemessen. Zudem wurden mitverarbeitete Bausubstanz und Nebenkosten nicht berechnet.

    2.400 € netto wären damit durchaus auch noch angemessen.

    PS: Das würde einem Zeitaufwand von rund 30 h entsprechen, was durchaus realistisch ist.

  3. Versprechen

    Eine genehmigte Bauvoranfrage ist das Versprechen des Bauamtes, den Bauantrag in der Form der Bauvoranfrage zu genehmigen. Es gehört mehr dazu als nur die Wände zu erhöhen. Also auch die Innenwände, Treppen, Statik, Dach, Fenster, Brandschutz, Parkplätze etc. Mit der Bauvoranfrage müssen dem Architekten diese Dinge klar sein. Weiterhin sind es Architektenleistungen, sich die übergebenen Unterlagen anzuschauen und die Grundlagen zu prüfen und für seine Arbeit zu haften. Damit ist die Architektenrechnung nicht zu hoch und eher noch ein Schnäppchen.

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