Kauf Grundstück + Architektenleistung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Kauf Grundstück + Architektenleistung

Sehe immer wieder, dass Grundstücke samt Architektenplanungen zum Kauf angeboten werden.

Ist das nicht verbotenes Koppelgeschäft?

Andererseits ist auch verständlich, dass die gezahlte Architektenhonorare wieder eingeholt werden müssen, wenn man aus welchem Grunde auch immer doch nicht mehr bauen will oder kann.

Wie ist aktuelle Rechtslage?

  1. kann  -  darf man so nicht beantworten :-)

    • Name:
    • TB
  2. Google hilft  -  ansonsten Juristen fragen ...

    "dass Grundstücke samt Architektenleistungen zum Kauf angeboten werden"

    Angeboten  -  von wem denn?

    Wenn also beispielsweise der Architekt vom zukünftigen Bauherrn mit der Suche und Vermittlung eines Grundstücks beauftragt war und anschließend dafür Planungsleistungen erbringt  -  geht das wohl

    oder

    wenn der Architekt im Rahmen eines Bauträgergeschäftes als Generalunternehmer auftritt, dann geht sowas wohl auch.


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