Ich bin Dipl. Ing. Architektur und auf dem Weg in die Selbständigkeit.
Nun stoße ich auf Fragen der Verträge, Abrechnung, Versicherungen und Genehmigungsplanung.
Ich möchte hauptsächlich im Bereich der Innenarchitektur (Innenausbau) und in naher Zukunft auch gepaart mit Feng-Shui tätig werden. Dazu gehören die Bereiche: Beratung, Erstellung von Plänen, ggf. Genehmigungsplanung, Anfrage von Angeboten und Bauüberwachung bzw. Bauleitung.
Da ich nicht darauf verzichten möchte Werbung zu betreiben (gerade auch im Bereich Feng-Shui), möchte ich auf einen Eintritt in die Kammer vorläufig verzichten.
Nun meine Fragen:
- Kann ich nach Stundensätzen abrechnen und muss ich Architektur und Feng-Shui dabei trennen? Muss ich nach HOAIAbk. abrechnen?
- Welche Verträge kommen zum Einsatz und woher bekomme ich die Vorlagen? (Werk- oder Dienstvertrag (Werkvertrag, Dienstvertrag)?) Muss es ein Architektenvertrag sein? Was ist im Falle der Bauleitung?
- Brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung? Wofür hafte ich?
- Bis zu welcher Größenordnung kann ich Bauanträge stellen, ohne in der Kammer zu sein? (NRW)
Ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank schon mal vorab,
Nicole