Nochmal Statiker Rechnung!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Nochmal Statiker Rechnung!

Hallo!
Wir bauen ein Holzständerwerkhaus mit Architekt und sind bisher auch zufrieden (mit dem Ablauf etc.). Bevor unsere Bodenplatte gegossen wurde beauftragte der Architekt den Statiker nochmals , um die Höhen zu messen und das Schnurgerüst aufzustellen. Sie brauchten dafür ca. 2 Stunden, mit zwei Personen. Nun bekommen wir die Rechnung auf der er 5,5 Std. (pro Person!) berechnet plus 3,5 Std. Büroarbeit. Zahlen sollen wir 1100 €. Meine Frage ist, wird bei solchen "Sachen" eine Art Festpreis genommen  -  also immer 5,5 Std.? Das nämlich hat unser Architekt gesagt der bei uns übrigens auch die Bauleitung macht  -  wir sollen zahlen.
Ist das korrekt?
Gruß
  • Name:
  • Frank K.
  1. man lernt ja nie aus ;-)

    Geld kassieren ist aber auch sowas von einfach .. ;-)
    was, wenn morgen ein neues Auto vor der Tür steht  -  mitsamt Rechnung,
    eh klar?! "das machen wir immer so"?
  2. Mal abgesehen davon ...

    was hat ein Statiker mit dem Schnurgerüst und Vermessungsarbeiten zu tun.
    Lassen Sie sich nicht, Entschuldigung, "verarschen".
    Den beteiligten Ing-Kollegen gute Besserung zum neuen Jahr
    MfG
    R. Kaiser
  3. Entschuldigung!

    Gemeint war natürlich Vermesser!
    Was soll ich nun tun? Der Architekt meinte ich könnte dem Vermesser nicht nachweisen das er nur 2 Std. gebraucht hat.
    Gruß Frank K
  4. Wenn's ein ...

    Wenn's ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (öbVI) war, hat er nach seiner Gebührenordnung abzurechnen und da geht's nach den Rohbaukosten. Punkt.
    Und was beim Einmessen aufs Schnurgerüst für Büroarbeiten anfallen sollen, ist mir schleierhaft.
    Hat dieser öbVI auch den Lageplan für den Bauantrag gemacht?
  5. Ja..

    er hat die Teilung und den Lageplan gemacht.
    Aber wenn es nach Rohbausumme geht, warum hat er dann die Stunden aufgelistet? Unsere Rohbaukosten sollen sich auf ca. 140000 T€ belaufen.
    Gruß Frank
  6. Warum er das gemacht hat ...

    Warum er das gemacht hat weiß ich doch auch nicht. Fragt ihn doch.
    Nochmal: Einmessen geht nach Gebührenordnung.
  7. Falls es nach Stunden geht

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Nicht Sie müssen nachweisen, dass er nur 2 Stunden gebraucht hat, sondern er, dass er 5,5 Stunden gebraucht hat. Alter Rechtsgrundsatz. Wer etwas für sich Positives in Anspruch nehmen will, ist beweispflichtig.
  8. Rechnung eines Vermessungsingenieur

    Es wäre die Pflicht des Architekten gewesen, ein Angebot einzuholen, dieses Angebot zu prüfen, dem Bauherrn zur Freigabe vorzulegen und erst dann die Leistung ausführen zu lassen.
    Der Architekt sagt: "Zahlen Sie. "
    Mein Vorschlag. Lassen Sie sich Angebote weiterer Vermessungsingenieure machen und sollten diese erheblich preiswerter sein, dann zahlen Sie die Rechnung und ziehen den Betrag, den Sie zu viel bezahlt haben von dem Honorar des Architekten ab.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  9. Hallo Herr Rog-2149-Kann ...

    Hallo Herr Rog-2149-Kann bitte ALLES lesen. Die Vermesser haben eine Gebührenordnung, da ist's nichts mit Vergleichsangeboten!
    Freundliche Grüße
  10. Gutes Argument..

    Sehr geehrter Herr Kugel,
    scheinbar gibt es mehrere Möglichkeiten der Abrechnung. Im vorliegenden Fall ist es eine Stundenabrechnung. Wahrscheinlich ist auch eine Abrechnung nach Leistung möglich. Ein in der Gebührenordnung von Vermessungsingenieuren Kundiger möge Auskunft erteilen.
    Aus meiner Praxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass auch die Angebote von Vermessungsingenieuren nicht identisch sind. Bei Architekten trifft das auch zu. Der Eine kalkuliert unteren Satz, der Andere eben nicht.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  11. Die Gebührenordnung der öbVIs ...

    Die Gebührenordnung der öbVIs ist wesentlich enger gefasst als die der Architekten und Ingenieure.
    Vielleicht mal lesen?
    Freundliche Grüße
  12. Evtl. mal Angebot verschiedener Vermesser einholen.

    Sehr geehrter Herr Kugel, Sie werden erstaunt sein, wenn Sie sich mehrere Angebote einholen. Evtl. mal probieren.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan

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