Nachträgliche Planänderung: Honorarforderung prüfen – Was ist üblich & welche Kosten sind gerechtfertigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Nachträgliche Planänderung: Honorarforderung prüfen – Was ist üblich & welche Kosten sind gerechtfertigt?

Ich habe bei einem Bauunternehmen, das schlüsselfertige Wohngebäude erstellt, einen Planungsvertrag unterschrieben. Die Unterlagen wurden vom Unternehmen per EDV erstellt und von einem freien Architekten unterschrieben. Der genehmigungsfähige Bauantrag wich in Details von den Vorplanungen ab (Größe/Höhe Fenster). Dies teilte ich dem Bauunternehmen (mündlich) mit. Dennoch reichte ich die Unterlagen beim Bauamt ein und bezahlte den vereinbarten Rechnungsbetrag.
Als der gewünschte Baubeginn näher rückte, setzte ich mich mit dem Bauunternehmen nochmals in Verbindung und bat um Änderung der folgenden Merkmale in den Bauplänen:
  • Entfall Spitzgaube über Eingang, Erhöhung Kniestock im DGAbk. um 25 cm, teilweise Verbreiterung von Fenstern von 88 cm auf 100 cm Breite. Einfügen von Tür und Fenster in der Garage.

Über ein evtl. anfallendes Honorar wurde nicht gesprochen.
Ich war der Meinung, diese Änderungen seien problemlos möglich, da die Ursprungspläne per EDV erstellt waren und in meiner privat genutzeten arcon-Software die Änderungen auch kein Problem darstellten. Nach längerer Wartezeit und Beseitigung von neuen Fehlern (plötzlich war der Flur breiter, die Treppe kleiner ...) bekam ich letztendlich die Zeichnungen.
Als ich mich schließlich entschloss, nicht mit diesem Bauunternehmen zu bauen und dies auch mitteilte, erhielt ich eine Rechnung für Planungsleistungen. In der Rechnung nach Zeitaufwand waren über 40 Stunden abgerechnet zu Stundensätzen, die über den Mindestsätzen für Technische Zeichner nach HOAIAbk. liegen. zzgl. Tel. /Porto und Kopierauslagen.
Der aufgeführte Zeitaufwand erscheint mir deutlich zu hoch.
Was kann in solchen Fällen als realistischer Zeitaufwand angesetzt werden und welche Stundensätze gelten, wenn im Voraus keine vereinbart waren?
Viele Grüße

  • Name:
  • Emil
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine Honorarforderung für nachträgliche Planänderungen erhalten haben und unsicher sind, ob diese gerechtfertigt ist. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Beurteilung berücksichtigen würde:

    Grundlage der Honorarforderung: Prüfen Sie, ob die Honorarforderung auf einer klaren Vereinbarung basiert. Gab es im Planungsvertrag Regelungen zu nachträglichen Änderungen und deren Vergütung? Wurden die Änderungen schriftlich beauftragt und die zusätzlichen Kosten vorab kommuniziert?

    Umfang der Änderungen: Der Umfang der Änderungen spielt eine wesentliche Rolle. Eine Erhöhung des Kniestocks, die Verbreiterung von Fenstern oder das Einfügen einer Tür in der Garage sind wesentliche Änderungen, die einen Mehraufwand rechtfertigen können. Der Entfall einer Spitzgaube könnte hingegen zu einer Reduzierung des Honorars führen.

    Stundensätze und Mindestsätze: Die Abrechnung nach Stundensätzen ist üblich, wenn keine pauschale Honorarvereinbarung getroffen wurde. Die genannten Stundensätze (25, 88, 100, 40) sollten im Verhältnis zur Qualifikation der ausführenden Person (Technischer Zeichner, Architekt) und der Komplexität der Aufgabe stehen. Mindestsätze nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind nur relevant, wenn diese im Vertrag vereinbart wurden.

    Software-Probleme und Fehlerbeseitigung: Wenn die Änderungen aufgrund von Fehlern in der ursprünglichen Planung oder Software-Problemen notwendig waren, könnte dies die Honorarforderung beeinflussen. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob das Bauunternehmen oder der Architekt für die Fehler verantwortlich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Honorarforderung detailliert zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme vom Bauunternehmen oder Architekten einzufordern. Bei Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten kann eine Beratung durch einen Anwalt für Baurecht sinnvoll sein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Die HOAI ist jedoch nicht zwingend anzuwenden, sondern kann durch freie Honorarvereinbarungen ersetzt werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarvereinbarung
    Planungsvertrag
    Ein Planungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Planer (z.B. Architekt oder Ingenieur), der die Planungsleistungen für ein Bauvorhaben regelt. Er legt den Umfang der Leistungen, die Verantwortlichkeiten und die Vergütung fest. Der Planungsvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Planer.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags. Im Bauwesen bezieht sich ein Nachtrag in der Regel auf zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die nach Vertragsabschluss vereinbart werden. Nachträge können zu Mehrkosten führen und müssen schriftlich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsänderung, Mehrkosten
    Schlüsselfertiges Bauen
    Schlüsselfertiges Bauen bedeutet, dass ein Bauunternehmen alle Leistungen erbringt, die für die Errichtung eines bezugsfertigen Gebäudes erforderlich sind. Der Bauherr erhält ein Gebäude, das sofort bewohnbar ist. Die genauen Leistungen, die im schlüsselfertigen Bau enthalten sind, sollten im Bauvertrag detailliert festgelegt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Generalunternehmer, Festpreis
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Die Höhe des Honorars kann frei vereinbart werden oder sich nach der HOAI richten. Das Architektenhonorar umfasst in der Regel alle Leistungsphasen der Planung und Bauüberwachung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Planungskosten, Baukosten
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie Baupläne, Baubeschreibung und Nachweise. Die Baugenehmigung ist Voraussetzung für die Errichtung eines Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht
    Technische Zeichnung
    Eine technische Zeichnung ist eine detaillierte Darstellung eines Bauwerks oder Bauteils. Sie dient als Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten und enthält alle erforderlichen Maße, Angaben und Details. Technische Zeichnungen werden von Architekten, Ingenieuren oder technischen Zeichnern erstellt.
    Verwandte Begriffe: Bauplan, Ausführungsplanung, Detailzeichnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die HOAI und wann ist sie relevant?
      Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist relevant, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als Grundlage für die Honorarberechnung vereinbart wurde. Ohne diese Vereinbarung gelten die HOAI-Sätze nicht automatisch.
    2. Frage: Kann ich eine detaillierte Aufschlüsselung der geleisteten Stunden verlangen?
      Antwort: Ja, Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufschlüsselung der geleisteten Stunden und der erbrachten Leistungen zu verlangen. Diese Aufschlüsselung sollte nachvollziehbar sein und die einzelnen Tätigkeiten sowie den jeweiligen Zeitaufwand ausweisen.
    3. Frage: Was mache ich, wenn ich die Honorarforderung für überhöht halte?
      Antwort: Wenn Sie die Honorarforderung für überhöht halten, sollten Sie dies dem Bauunternehmen oder Architekten schriftlich mitteilen und Ihre Einwände begründen. Sie können auch eine unabhängige Bewertung der Leistungen durch einen Sachverständigen in Erwägung ziehen.
    4. Frage: Welche Rolle spielt der Planungsvertrag bei nachträglichen Änderungen?
      Antwort: Der Planungsvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen oder Architekten. Er sollte Regelungen zu nachträglichen Änderungen, deren Vergütung und den Umgang mit Mehrkosten enthalten. Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
    5. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Architektenvertrag und einem Planungsvertrag?
      Antwort: Ein Architektenvertrag umfasst in der Regel alle Leistungsphasen der Planung und Bauüberwachung, während ein Planungsvertrag sich auf bestimmte Planungsleistungen beschränken kann. Der Umfang der Leistungen ist im jeweiligen Vertrag festgelegt.
    6. Frage: Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
      Antwort: Sie sollten alle relevanten Unterlagen aufbewahren, wie den Planungsvertrag, Baupläne, Schriftverkehr, Rechnungen und Zahlungsbelege. Diese Unterlagen können im Streitfall als Beweismittel dienen.
    7. Frage: Was bedeutet "schlüsselfertiges Bauen"?
      Antwort: Schlüsselfertiges Bauen bedeutet, dass das Bauunternehmen alle Leistungen erbringt, die für die Errichtung eines bezugsfertigen Gebäudes erforderlich sind. Dies umfasst in der Regel die Planung, den Bau und die Ausführung aller Gewerke.
    8. Frage: Kann ich bei Fehlern in der Planung Schadensersatz fordern?
      Antwort: Ja, wenn Fehler in der Planung zu Schäden führen, können Sie Schadensersatzansprüche gegen das Bauunternehmen oder den Architekten geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Fehler nachweisbar sind und einen Schaden verursacht haben.

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  2. Planänderung: Honorar für Grundrisse, Ansichten & Schnitt

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Versuch
    Unstrittig ist wohl, dass ein Vertrag besteht und die Planänderungen bestellt wurden. Vergütung fällt also an.
    Die geschilderten Änderungen bedingen Änderungen in 2 Grundrissen, allen Ansichten und im Schnitt. Kniestockänderungen lösen auch Änderungen der Wohnflächenberechnung und der BRI-Berechnung aus.
    Ohne Planeinsicht sind Ferndiagnosen zum Zeitaufwand unmöglich. Außerdem wäre es leicht, hier etwas zu behaupten, ohne den Beweis antreten zu müssen. Trotzdem meine ich, mich mit einer Hausnummer "längstens 2 Arbeitstage" nicht allzu weit aus dem Fenster zu lehnen. Normalerweise stehen für die komplette Leistungsphase 4 eines Einfamilienhaus  -  bei Ansatz vernünftiger bürointerner Stundensätze  -  nicht mehr als 30 Stunden zur Verfügung.
    Die Stunden sind geeignet nachzuweisen, ebenso die Nebenkosten. Sind keine anderen Stundensätze vereinbart, gelten die Mindestsätze nach HOAIAbk..
  3. Antwort: Wohnflächen- & BRI-Berechnung noch nicht erhalten

    Antwort
    Vielen Dank für die prompte Antwort Herr Stubenrauch!
    Die Wohnflächen- und die BRI-Berechnungen habe ich dabei noch nicht mal erhalten.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Emil
  4. Honorarforderung: Keine Einigung mit Baufirma – Reduzierung?

    Leider keine Einigung mit der Baufirma
    Ich muss mich nochmal hier einloggen , weil sich bisher leider keine einvernehmliche Einigung mit der Baufirma ergab.
    Die Baufirma ist lediglich mit einer Reduzierung auf 1.800 € einverstanden (bei Zahlung innerhalb 5 Tage).
    Der hohe Zeitaufwand kann angeblich über einen internen Leistungsnachweis über den Zeitaufwand nachgewiesen werden.
    Falls hier der Zeitaufwand für die 3-fache Nachbesserung eingerechnet wird, ist das evtl. sogar möglich.
    Meine 1. Frage:
    Darf der Nachbesserungsaufwand (wenn er nicht in meinem Verschulden lag) in die benötigte Zeit miteingerechnet werden?
    Bei Nichtzahlung wurde mir ein Rechtsstreit angedroht.
    Meine 2. Frage:
    Hat jemand Erfahrung damit, welches Kostenrisiko ich mit einem Rechtsstreit eingehe?
    Viele Grüße
    • Name:
    • Emil
  5. Verständnisfrage: 1.800 € für gesamten Bauantrag inkl. Änderungen?

    Verständnisfrage ...
    1.800,- € für den gesamten Bauantrag einschließlich der von Ihnen nnachträglich veranlassten Änderungen?
    • Name:
    • M.P.
  6. HOAI Honorar: Berechnung Leistungsphase 1-4 mit Archifee

    Rechnen
    Sie sich mal die Kosten für Leistungsphase 1-4 (Mindestsatz) nach HOAIAbk. mit dem Honorarrechner bei:
    • Name:
    • M.P.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Nachträgliche Planänderung: Honorarforderung korrekt prüfen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Honorarforderung für nachträgliche Planänderungen bei einem Bauvorhaben. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Es wird auch die Frage des Nachbesserungsaufwands und dessen Berücksichtigung bei der Honorarforderung thematisiert. Die Kommunikation und Einigung mit der Baufirma spielen eine entscheidende Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Kniestockänderungen auch Änderungen der Wohnflächenberechnung und der BRI-Berechnung auslösen, wie im Beitrag Planänderung: Honorar für Grundrisse, Ansichten & Schnitt erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI können mit dem Honorarrechner auf Archifee.de ermittelt werden, siehe HOAI Honorar: Berechnung Leistungsphase 1-4 mit Archifee. Dies hilft bei der Einschätzung der Angemessenheit der Honorarforderung.

    📊 Zusatzinfo: Ein interner Leistungsnachweis der Baufirma kann den Zeitaufwand für die Planänderungen belegen, wie im Beitrag Honorarforderung: Keine Einigung mit Baufirma – Reduzierung? erwähnt wird. Es ist ratsam, diesen Nachweis einzufordern und zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Details der Planänderungen schriftlich und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Honorarforderung an. Nutzen Sie den HOAI-Rechner, um die Kosten zu verifizieren. Bei Uneinigkeiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um das Kostenrisiko eines Rechtsstreits zu minimieren.

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