Als der gewünschte Baubeginn näher rückte, setzte ich mich mit dem Bauunternehmen nochmals in Verbindung und bat um Änderung der folgenden Merkmale in den Bauplänen:
- Entfall Spitzgaube über Eingang, Erhöhung Kniestock im DGAbk. um 25 cm, teilweise Verbreiterung von Fenstern von 88 cm auf 100 cm Breite. Einfügen von Tür und Fenster in der Garage.
Über ein evtl. anfallendes Honorar wurde nicht gesprochen.
Ich war der Meinung, diese Änderungen seien problemlos möglich, da die Ursprungspläne per EDV erstellt waren und in meiner privat genutzeten arcon-Software die Änderungen auch kein Problem darstellten. Nach längerer Wartezeit und Beseitigung von neuen Fehlern (plötzlich war der Flur breiter, die Treppe kleiner ...) bekam ich letztendlich die Zeichnungen.
Als ich mich schließlich entschloss, nicht mit diesem Bauunternehmen zu bauen und dies auch mitteilte, erhielt ich eine Rechnung für Planungsleistungen. In der Rechnung nach Zeitaufwand waren über 40 Stunden abgerechnet zu Stundensätzen, die über den Mindestsätzen für Technische Zeichner nach HOAIAbk. liegen. zzgl. Tel. /Porto und Kopierauslagen.
Der aufgeführte Zeitaufwand erscheint mir deutlich zu hoch.
Was kann in solchen Fällen als realistischer Zeitaufwand angesetzt werden und welche Stundensätze gelten, wenn im Voraus keine vereinbart waren?
Viele Grüße
