Wärmeschutznachweis Kosten Hessen: Preise nach EnEV für Neubau & Sanierung?
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Wärmeschutznachweis Kosten Hessen: Preise nach EnEV für Neubau & Sanierung?

Hallo,
vielleicht kann mir jemand sagen, wieviel der Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. kosten darf (Hessen)?
Die Herstellkosten für das Haus belaufen sich auf etwa 200.000 €.
  • Name:
  • Tom
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung) in Hessen sind nicht pauschal festgelegt und variieren je nach Komplexität des Bauvorhabens. Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind:

    • Größe und Geometrie des Gebäudes: Je komplexer die Form, desto aufwendiger die Berechnung.
    • Art des Bauvorhabens: Neubau, Sanierung oder Anbau.
    • Detaillierungsgrad der Planung: Je genauer die Planung, desto weniger Aufwand für den Nachweis.
    • Honorarsätze des Energieberaters: Diese können variieren.

    Als grobe Orientierung können Sie bei einem Neubau mit Herstellkosten von 200.000 € mit Kosten zwischen 500 und 1.500 € für den Wärmeschutznachweis rechnen. Bei Sanierungen können die Kosten höher liegen, da der Bestand aufgenommen und bewertet werden muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Energieberatern in Hessen ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise. Achten Sie darauf, dass der Energieberater qualifiziert und erfahren ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wärmeschutznachweis
    Der Wärmeschutznachweis ist ein Dokument, das die Einhaltung der energetischen Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) für ein Gebäude nachweist. Er ist erforderlich für Neubauten und größere Sanierungen, um den Energieverbrauch zu minimieren und die Umwelt zu schonen.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, EnEV, Energieberatung.
    EnEV (Energieeinsparverordnung)
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Gebäude stellt. Sie dient dazu, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Umwelt zu schonen. Die EnEV wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: GEG, Wärmeschutz, Energieeffizienz.
    Energieberater
    Ein Energieberater ist ein Fachmann, der Bauherren und Hauseigentümer in Fragen der Energieeffizienz berät. Er erstellt unter anderem Wärmeschutznachweise und Energieausweise und unterstützt bei der Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Energieeffizienzexperte.
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Wärmeschutznachweis, Energieeffizienz, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis.
    GEG (Gebäudeenergiegesetz)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenfasst. Es legt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.
    Verwandte Begriffe: EnEV, EnEG, EEWärmeG, Energieeffizienz.
    Neubau
    Ein Neubau bezeichnet ein neu errichtetes Gebäude. Für Neubauten gelten besondere energetische Anforderungen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Ein Wärmeschutznachweis ist für Neubauten obligatorisch.
    Verwandte Begriffe: Sanierung, Bestandsgebäude, Bauplanung.
    Sanierung
    Eine Sanierung bezeichnet die Modernisierung oder Instandsetzung eines bestehenden Gebäudes. Bei größeren Sanierungen müssen ebenfalls die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt werden. Ein Wärmeschutznachweis kann erforderlich sein.
    Verwandte Begriffe: Neubau, Modernisierung, Renovierung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Wärmeschutznachweis?
      Der Wärmeschutznachweis ist ein Dokument, das die Einhaltung der energetischen Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) für ein Gebäude nachweist. Er ist erforderlich für Neubauten und größere Sanierungen.
    2. Warum ist ein Wärmeschutznachweis notwendig?
      Der Wärmeschutznachweis dient dazu, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und somit die Umwelt zu schonen. Er ist zudem eine Voraussetzung für die Baugenehmigung.
    3. Wer erstellt einen Wärmeschutznachweis?
      Ein Wärmeschutznachweis wird von qualifizierten Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren erstellt, die über die notwendige Fachkenntnis verfügen.
    4. Welche Unterlagen werden für den Wärmeschutznachweis benötigt?
      Für die Erstellung des Wärmeschutznachweises werden in der Regel Baupläne, Baubeschreibungen, Angaben zu den verwendeten Materialien und Anlagentechnik benötigt.
    5. Was passiert, wenn der Wärmeschutznachweis nicht eingehalten wird?
      Wenn der Wärmeschutznachweis nicht eingehalten wird, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung führen. Zudem können Fördergelder entfallen und es drohen Bußgelder.
    6. Wie lange ist ein Wärmeschutznachweis gültig?
      Der Wärmeschutznachweis ist in der Regel für die Dauer der Bauausführung gültig. Bei Änderungen am Gebäude muss er aktualisiert werden.
    7. Was kostet ein Energieausweis?
      Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Größe des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger als ein Bedarfsausweis.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und Energieausweis?
      Der Wärmeschutznachweis wird vor Baubeginn erstellt und dient dem Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen. Der Energieausweis wird nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt und gibt Auskunft über den tatsächlichen oder theoretischen Energieverbrauch.

    🔗 Verwandte Themen

    • Energieausweis erstellen lassen
      Informationen zu den Kosten und dem Ablauf der Erstellung eines Energieausweises.
    • Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung
      Überblick über staatliche Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden.
    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Erläuterung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für den Energieverbrauch von Gebäuden.
    • KfW-Förderung für Neubau
      Informationen zu den Förderprogrammen der KfW-Bank für energieeffiziente Neubauten.
    • Energieberatung in Anspruch nehmen
      Wie eine professionelle Energieberatung helfen kann, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen.
  2. Wärmeschutznachweis: Honorar – Freie Vereinbarung vs. HOAI

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    freie Vereinbarung
    Die HOAI enthält nur Regelungen zum Nachweis nach der alten Wärmeschutzverordnung, aber keine zur EnEVAbk.. Deshalb kann das Honorar frei vereinbart werden. An der HOAIAbk. kann man sich trotzdem orientieren, da zumindest Teile des neuen Leistungsbilds identisch mit dem alten sind. Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die identischen Teile zwingend nach HOAI abzurechnen sind, die neu hinzugekommenen nach freier Vereinbarung oder Zeithonorar.
    Es gibt eine Empfehlung des Verbands Beratender Ingenieure, das Honorar zur Wärmeschutzverordnung mit Faktor 1,8 bis 2,9 zu beaufschlagen (1,8 nur für vereinfachtes Verfahren, ansonsten Orientierung bei den 2,9). Der Zuschlag deckt die hinzugekommene Leistung für den Anlagenteil und die Optimierung ab.
    Nach § 78 HOAI beträgt das Honorar "alt" bei Ihrem Objekt ca. 550 € (Zone III Mitte). Hiervon fallen für den reinen Nachweis 25 % an = ca. 140 €. Beaufschlagt mit Faktor 2,9 ergibt sich ca. 400 € zuzüglich MwSt.
    Das ist wohlgemerkt nur das Honorar für den nackten Nachweis "Geht/Geht nicht" auf der Basis einer vorhandenen Planung, i.E. Erfassen sämtlicher Flächen der Außenhülle, Ermitteln der U-Werte aller Bauteile, Übernahme der Daten der technischen Anlagen, EDV-mäßige Bearbeitung unter Ausnutzung der Spielräume des Berechnungsverfahrens, Ausdrucken des Nachweises und des Energiebedarfsausweises, Unterschreiben, Eintüten, Versand.
    Energieberatung, Planungskonzepte, technische Anlagenkonzepte, Optimierung im Hinblick auf Fördermittel, Bemessungen von Bauteilen, Entwicklung und Nachweis konstruktiver Details zur Wärmebrückenvermeidung (alles unter dem Stichwort EnEV als Planungsinstrument unter Berücksichtigung der Baukosten und der späteren Energiekosten  -  da wird es richtig interessant), Abstimmung mit der Werkplanung oder gar Prüfung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit dem Nachweis sind nicht enthalten.
    Wenn Sie nur einen Wisch für die Bauakte brauchen (das sog. "baurechtlich Notwendige"): es soll Desperados geben, die sich mal ein kostenloses EnEV-Programm gezogen haben, dort die Flächen reinklopfen, eine Musterheizungsanlage dazuklicken mit der es passt, wenn nötig beim Blower-Door-Test (BDT) "ja" und bei Wärmebrücken "nach DINAbk. 4108 Bbl. 2" anklicken, und das Ganze für 150 € anbieten. Noch billiger: der Ziegel- / Dämmstoff- / Heizungslieferant macht es u.U. ganz umsonst, wenn Sie im Gegenzug sein Produkt kaufen *händereib*.
  3. Wärmeschutznachweis: Vorschlag vs. Planung – Was ist Pflicht?

    Wärmeschutznachweis oder Vorschlag?
    Lieber Herr Stubenrauch + Forumsgemeinde  -  der Beitrag passt zu einer Frage, die sich uns als "Erstbautäter" gerade stellt: Ist es denn ausreichend, wenn im Wärmeschutznachweis einfach irgendwas drinsteht, was halt gehen könnte und die Mindestanforderungen erfüllt (also eher ein "Wärmeschutzvorschlag"), aber nicht dem entspricht, was geplant ist, oder kann man höflich und nachdringlich darum bitten, dass das Statikbüro für das erhaltene Honorar den Wärmeschutzvorschlag in einen Wärmeschutznachweis ändert, der dann auch das widergibt, was der Planung und damit der späteren Umsetzung entspricht?
    Jetzt fangen nämlich bei uns auf dem Bau (Sanierung altes Fachwerkhaus) schon die Diskussionen an, ob der Taupunkt bei der geplanten Maßnahme nicht doch falsch liegen könnte und so.
    Vielen Dank im Voraus + Gruß,
    • Name:
    • Reg2023-Petra Leue-Bahns
  4. Wärmeschutznachweis: Aktualisierung bei Planänderungen erforderlich

    @ Petra Leue-Bahns
    Im Nachweis ist das zu berücksichtigen, was tatsächlich erstellt werden soll, bei Planungsänderungen ist entsprechend zu aktualisieren. Auch wenn's die o. genannten HauHin-Rechner gibt, sind sie noch lange nicht in Ordnung. Und die werden meist auch nur genommen, wenn halt ein Nachweis her muss, aber alles sowieso frei Schnauze gedämmt wird und damit meist zum Stand der 70 er.
    Und die Ermittlung eines evtl. Taupunkts und der Tauwassermenge ist durchzuführen. Ggf. ist bei schwierigen Bedingungen wie eben einem Fachwerkhaus ein Zuschlag zum Honorar erforderlich. Aber gerade bei Fachwerkhäusern sind schon viele Balken vergammelt, weil falsch gedämmt wurde. Und dazu gehört nicht mal Tauwasser.
  5. Wärmeschutznachweis Kosten: 750 € netto für Fachwerkhaus-Sanierung

    @ Dühlmeyer  -  Danke!
    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werden wir mal sehen, ob wir den Wärmeschutznachweis von den Herren Statikern noch aktualisiert bekommen. Sollte ja bei € 750 netto Honorar für den WSNW auch drin sein.
    @Tom: Wir haben über die Architektin 3 Statikerangebote einholen lassen, die Position WSNW lag bei allen um diesen Betrag (Fachwerkhausanierung + kompletter Umbau). Erscheint mir nach Herrn Stubenrauch's Ausführungen zwar am oberen Ende, aber ist wahrscheinlich gerechtfertigt weil unser Haus wohl wirklich mehr Arbeit erfordert als ein Standard-Neubau-Reihenhaus.
    Herzlichen Gruß,
    • Name:
    • Reg2023-Petra Leue-Bahns
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Wärmeschutznachweis Kosten in Hessen: Neubau & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis in Hessen sind frei verhandelbar, da die HOAI keine Regelungen zur EnEVAbk. enthält. Bei Planungsänderungen muss der Wärmeschutznachweis aktualisiert werden. Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis bei einer Fachwerkhaus-Sanierung liegen bei ca. 750 € netto. Es ist wichtig, dass der Wärmeschutznachweis die tatsächliche Planung widerspiegelt und nicht nur Mindestanforderungen erfüllt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Wärmeschutznachweis: Aktualisierung bei Planänderungen erforderlich ist es entscheidend, dass der Nachweis den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und bei Änderungen angepasst wird. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Umsetzung und Einhaltung der EnEV kommen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Wärmeschutznachweis: Honorar – Freie Vereinbarung vs. HOAIAbk. erklärt, dass das Honorar für den Wärmeschutznachweis frei vereinbart werden kann, da die HOAI keine Regelungen zur EnEV enthält. Es wird jedoch empfohlen, sich an der HOAI zu orientieren, da Teile des Leistungsbilds identisch sind.

    💰 Zusatzinfo: Die im Beitrag Wärmeschutznachweis Kosten: 750 € netto für Fachwerkhaus-Sanierung genannten 750€ netto für einen Wärmeschutznachweis bei einer Fachwerkhaus-Sanierung können als Richtwert dienen. Die tatsächlichen Kosten können jedoch je nach Umfang und Komplexität des Projekts variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit dem Energieberater oder Statiker, welche Leistungen im Wärmeschutznachweis enthalten sind und wie mit Planungsänderungen umgegangen wird. Achten Sie darauf, dass der Wärmeschutznachweis die tatsächliche Planung widerspiegelt, wie im Beitrag Wärmeschutznachweis: Vorschlag vs. Planung – Was ist Pflicht? betont wird.

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