Die Stadt hat uns die Grundstücke unter der Auflage verkauft, die Bauvorhaben nur in dieser Bauherrengemeinschaft und mit der XYZ GmbH zu bauen. Die XYZ GmbH übernimmt die Bauleitung und Überwachung, erstellt Ausschreibungen und berät die Bauherren.
Das Architektenpaar, welches die Häuser entworfen hat ist auch der Hauptgesellschafter der GmbH und sie übernehmen auch deren Tätigkeiten.
Für die Baubetreuung wurde ein Honorar von ca. 15.000 € vereinbart
Für die Architektenleistung auch nochmal 15.000 €
Die reinen Baukosten liegen bei ca. 250.000 € / Haus
Nun hat sich leider herausgestellt, dass unsere Architekten zwar hervorragende Architekten sind, aber von Projektmanagement und Qualitätssicherung leider keinen Blassen haben.
Das Äußert sich z.B. indem Handwerkerrechnungen nur sachlich geprüft (also ob Qm Angaben stimmen) werden, aber auf der Baustelle noch nicht einmal flüchtig angesehen werden. Die Zwischenrechnungen wurden dann quasi "üngeprüft" freigegeben.
Daraus resultierten natürlich erhebliche, zeitliche Verzögerungen, da, falls überhaupt eine Abnahme stattfand, dort erst die Mängel meist durch die Bauherren festgestellt wurden. Die Gewerke wurden zwar meist nachgebessert, aber die Motivation der Handwerker war, sagen wir mal eher "gering" die Nachbesserung zeitnah auszuführen, da sie schon 95 % ihres Geldes erhalten hatten.
Leider hat sich jetzt rausgestellt, dass das die Reihenhäuser nicht nur in sich schief gebaut wurden (ca. 4-5 cm aus dem Lot) ,
sondern auch zueinander auch bis zu 5 cm versetzt sind und damit erhebliche Mehrkosten (ca. 30.000 € = 5.000 €/Haus) für die Wärmedämmung, den Außenputz, die Verlängerung der Fensterbänke und Gerüststandzeiten anstehen.
Vertraglich wurde eine Bauzeit von 9-12 Monaten festgelegt, die jetzt teilweise erheblich überschritten ist. 3 Parteien sind schon eingezogen und müssen über Bretter in ihre Häuser, die ihren Eingang teilweise 50 cm über Erdniveau haben, und dann noch mit Brettern abgedekte Lichtschächte überwinden.
Um sicherzugehen, dass der Rohbauer auch die Mehrkosten übernimmt, wurde uns jetzt empfohlen ein "Gerichtliches Beweissicherungsverfahren" einzuleiten ...
Hier jetzt endlich meine Fragen 🙂
- Wie lange dauert ein solches Beweissicherungsverfahren?
- Müssen wir mit der Wärmedämmung und dem Verputzen warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist bzw. der gerichtlich bestellte Gutachter auftaucht?
(Hintergrund: solange das bereits aufgebaute Gerüst steht, kann der Außenbereich (Zugänge) nicht erstellt werden)
- Inwieweit ist der Architekt haftbar? (Freigabe von mangelhaften Gewerk, mangelhafte Kontrolle und resultierende Verzögerungen)
- Oder können wir uns nur an der Rohbauer halten?
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Antworten..