Architektenhonorar prüfen: Angebot über Budget? Kosten, Leistungsphasen & Nebenkosten
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Architektenhonorar prüfen: Angebot über Budget? Kosten, Leistungsphasen & Nebenkosten

Hallo,
wir haben ein Angebot von unserem Architekten bekommen. Nun sind wir aber etwas irritiert. Wir haben dem Architekten unsere finanzielle Schmerzgrenze von 230000,- € angegeben. Die Eigenleistungen könnten sich bei max. 30000,- € bewegen (überschlägige Berechnung des Architekt).
Der Architekt hat nun für das Angebot unsere "Schmerzgrenze" von 230000,- € genommen und Eigenleistungen von 30000 € zugrunde gelegt. Nach seiner Berechnung würden die Bauwerkskosten für das Haus bei 180 0000,- € liegen. Auf Nachfrage wurde uns erläutert, dass er von einer Gesamtsumme von 260000,- € ausgeht, davon Baunebenkosten von 37500,- €, Außenanlagen mit 15000,- € und eine Küche mit 10000,- € abgezogen habe und dann auf die Bauwerkskosten von 180000,- ohne MwSt komme (sei ca. 200000,- inkl. MwSt).
Sein Gesamthonorar für die Leistungsstufen 1-8 würde ohne MwSt bei knapp 19000,- € liegen. Hinzu kommen 8 % Nebenkosten. Er legt Honorarzone III Mindestsatz zugrunde.
Bisher haben wir uns über ein Haus mit den Grundmaßen ca. 9,50x9,50 in 1 1/2 geschossiger Bauweise mit Keller unterhalten (Kniestock ca. 1,50 m wenn dadurch das DGAbk. nicht zum Vollgeschoss wird).
Das Honorar kommt uns recht hoch vor. Die Stufen 1-4 sollen nach dieser Berechnung nach Leistungserfüllung zahlbar sein. Alle weiteren Stufen werden je nach Planungsstand angepasst (erhöht oder gesenkt).
In diesem Zusammenhang ist uns nun aufgefallen, dass der Architekt davon ausgeht, dass das Haus 260000,- € kosten darf. Aber was ist, wenn wir die Eigenleistung nicht erbringen können? Dann wäre unsere Finanzierung gefährdet. Müsste der Architekt nicht zumindest bei den Phasen 1-4 erst einmal von den finanzierbaren Kosten ausgehen (230000,- €) oder muss er gar anhand von den Gesprächen eine erste Kostenschätzung machen? Kann es sein, dass die Bauwerkskosten netto falsch berechnet wurden (ich komme da auf einen anderen Betrag, wenn ich von 200 000,- € die MwSt abziehe) oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten/Hilfe.
  • Name:
  • Martin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob das Architektenhonorar angemessen ist. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Prüfung des Angebots berücksichtigen würde:

    • Baukosten: Vergleichen Sie die vom Architekten geschätzten Baukosten (hier: 180.000 €) mit Ihrer finanziellen Schmerzgrenze (230.000 € abzgl. 30.000 € Eigenleistung = 200.000 €). Liegt das Architektenhonorar auf Basis der höheren oder niedrigeren Summe?
    • Honorarzone und Mindestsatz: Prüfen Sie, ob die Honorarzone und der Mindestsatz laut HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) korrekt angesetzt wurden. Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
    • Leistungsphasen: Kontrollieren Sie, welche Leistungsphasen im Angebot enthalten sind und ob diese vollständig abgedeckt sind. Fehlen wichtige Phasen, können später zusätzliche Kosten entstehen.
    • Nebenkosten: Achten Sie darauf, welche Nebenkosten (z.B. für Genehmigungen, Gutachten, Reisekosten) im Angebot enthalten sind und wie diese berechnet werden.
    • Eigenleistungen: Klären Sie, wie sich Ihre Eigenleistungen auf das Architektenhonorar auswirken. Werden diese korrekt berücksichtigt?

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das Angebot von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem anderen Architekten prüfen, um eine objektive Einschätzung zu erhalten. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an, um die Berechnungsgrundlage besser nachvollziehen zu können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
    Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, anrechenbare Baukosten
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung
    Honorarzone
    Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt fünf Honorarzonen, von I (einfach) bis V (sehr schwierig).
    Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Baukosten, Mindestsatz, Höchstsatz
    Anrechenbare Baukosten
    Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen und als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars dienen. Nicht dazu gehören Grundstückskosten und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Baukosten, Baunebenkosten
    Baunebenkosten
    Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Gebühren, Versicherungen, Gutachten und Architektenhonorare.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, anrechenbare Baukosten, Finanzierung, Gesamtkosten
    Mindestsatz
    Der Mindestsatz ist der niedrigste zulässige Honorarsatz innerhalb der HOAI für eine bestimmte Leistung. Architekten dürfen ihr Honorar nicht unterhalb dieses Satzes anbieten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Höchstsatz, Honorarvereinbarung
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch Helfer ohne professionelle Handwerker ausführt, um Baukosten zu sparen. Diese können die anrechenbaren Baukosten reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Kosteneinsparung, Baufinanzierung, Muskelhypothek

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in Deutschland hauptsächlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die Berechnungsgrundlage bilden die anrechenbaren Baukosten, die Honorarzone (Schwierigkeitsgrad des Projekts) und die erbrachten Leistungsphasen.
    2. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen, einschließlich Materialkosten und Handwerkerleistungen. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder Baunebenkosten wie Gebühren und Versicherungen.
    3. Was sind Leistungsphasen?
      Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die im HOAI detailliert beschrieben sind.
    4. Was bedeutet Honorarzone?
      Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts an. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Mindestsatz und Höchstsatz?
      Innerhalb der HOAI gibt es für jede Honorarzone und Leistungsphase einen Mindest- und einen Höchstsatz. Der Architekt kann sein Honorar innerhalb dieser Spanne frei verhandeln, wobei der tatsächliche Satz von der Qualität und dem Umfang seiner Leistungen abhängt.
    6. Wie wirken sich Eigenleistungen auf das Architektenhonorar aus?
      Eigenleistungen können die anrechenbaren Baukosten reduzieren, was sich wiederum auf das Architektenhonorar auswirkt. Es ist wichtig, dies im Vorfeld mit dem Architekten zu besprechen und vertraglich festzulegen.
    7. Was sind Baunebenkosten?
      Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Gebühren für Baugenehmigungen, Versicherungen, Gutachten, Vermessungskosten und Architektenhonorare.
    8. Was tun, wenn das Architektenhonorar zu hoch erscheint?
      Wenn das Architektenhonorar zu hoch erscheint, sollten Sie das Angebot detailliert prüfen, mit anderen Architekten vergleichen und gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzuziehen. Klären Sie alle Unklarheiten mit dem Architekten und verhandeln Sie gegebenenfalls über das Honorar.

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  2. Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten vs. Honorarzone III

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    etwas zu hoch
    Anrechenbare Kosten von netto 180.000 € ergeben die genannten 19.000 € netto Honorar. Wenn ich die anderen Zahlen richtig interpretiere, sind die anrechenbaren Kosten aber etwas niedriger:
    260.000  -  37.500  -  15.000  -  10.000 = 197.500 € brutto = 170.259 € netto. Das dazu passende Honorar Zone III Mindestsatz LPh 1-8 beträgt 18.048 € netto zuzüglich 8 % NKAbk. zuzüglich MwSt.
    Den Rest hat der Architekt richtig erklärt. Eigenleistungen gehen in die Honorarberechnung mit ihrem ortsüblichen Wert ein. Das Honorar LPh 1-4 berechnet sich aus der Kostenschätzung, das weitere Honorar aus den jeweils aktuellen Kosten (§ 10 HOAIAbk.).
  3. Eigenleistung: Realistische Einschätzung der Lohnkosten

    Foto von

    Eigenleistung hoch angesetzt
    Die Eigenleistung muss diskutiert werden. In einem Haus für 200.000 € stecken maximal 40 % Lohnkosten = 80.000 €. Hiervon 30.000 € einzusparen ist eine Riesenleistung. Sie müssen hierzu zwangsläufig auch Facharbeit ersetzen. Ohne Qualifikation kaum möglich.
  4. Architektenhonorar: MwSt-Berechnung und Eigenleistungs-Ermittlung

    nun wird es klarer
    ich bin mit dem Nachfragen/Reklamieren recht vorsichtig, da ich Bedenken habe, dass die Zusammenarbeit darunter leiden könnte. Aber ich vermute mal, dass die MwSt falsch abgezogen wurde bzw. sich da ein Rechenfehler eingeschlichen hat. Mit Ihrer Antwort fühle ich mich nun jedenfalls sicherer.
    Wegen der Eigenleistungen sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir das unterkriegen bzw. diese richtig ermittelt wurden. Wir wollen möglichst die Dämmmaßnahmen, Sanitär und Heizung komplett, Tapeten, Bodenbeläge und Dach decken selbst machen.
    • Name:
    • Martin
  5. Architektenhonorar: Eigenleistungen erhöhen den Mehraufwand!

    Eigenleistungen sind auch Honorarpflichtig
    Der Architekt sollte Eigenleistungen nicht honorarmindernd berücksichtigen, es geht um Gewährleistung, Anweisung zur Ausführung, Überwachung und Termine.
    Ein Architekt hat durch Eigenleistung einen Mehraufwand.
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar prüfen: Kosten, Eigenleistungen & Honorarzone

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Prüfung eines Architektenhonorars im Verhältnis zum Budget, die realistische Einschätzung von Eigenleistungen und die korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten. Ein wichtiger Punkt ist die Berücksichtigung des Mehraufwands des Architekten bei Eigenleistungen. Die korrekte Anwendung der HOAIAbk. und die Einordnung in die Honorarzone III sind ebenfalls relevant.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Eigenleistungen erhöhen den Mehraufwand! sollte der Architekt Eigenleistungen nicht honorarmindernd berücksichtigen, da diese Mehraufwand durch Gewährleistung, Anweisung und Überwachung verursachen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten vs. Honorarzone III wird eine detaillierte Berechnung der anrechenbaren Kosten und des passenden Honorars gemäß Honorarzone III Mindestsatz LPh 1-8 vorgestellt.

    💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer beleuchten, wie sich Eigenleistungen auf die Gesamtkosten auswirken und wie diese im Architektenhonorar berücksichtigt werden sollten. Eine realistische Einschätzung der Lohnkosten ist hier entscheidend, wie im Beitrag Eigenleistung: Realistische Einschätzung der Lohnkosten betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Unstimmigkeiten bezüglich der MwSt-Berechnung und der Eigenleistungsermittlung mit Ihrem Architekten, wie im Beitrag Architektenhonorar: MwSt-Berechnung und Eigenleistungs-Ermittlung angeraten wird. Achten Sie auf eine transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung gemäß HOAI.

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