HOAI LPH 8 Honoraraufteilung: Wie werden die 33% aufgeteilt? Aufmaß, Bautagebuch & Co.
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HOAI LPH 8 Honoraraufteilung: Wie werden die 33% aufgeteilt? Aufmaß, Bautagebuch & Co.
für die LPH 8 des § 73 der HOAIAbk. (Techn. Ausrüstung) sind 33 %-Punkte veranschlagt. Gibt es eine Untergliederung für die einzelnen Teilaufgaben (nur Grundleistungen), wie z.B. Mitwirken beim Aufmaß, Mitwirken beim Bautagebuch, etc., die mit anteiligen Prozentpunkten veranschlagt sind?
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Ich verstehe, dass Sie eine Aufschlüsselung der Honorarverteilung innerhalb der Leistungsphase 8 (Technische Ausrüstung) gemäß § 73 HOAIAbk. suchen. Die HOAI selbst gibt keine detaillierte prozentuale Untergliederung für einzelne Teilleistungen innerhalb der LPH 8 vor. Die 33 % beziehen sich auf die Gesamtvergütung für diese Leistungsphase.
Die interne Aufteilung der 33 % kann in der Praxis je nach Projekt und individuellem Aufwand variieren. Es ist üblich, dass Architekten und Ingenieure die Honorarverteilung basierend auf dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und der Komplexität der einzelnen Teilleistungen festlegen.
Mögliche Kriterien für die interne Aufteilung:
- Aufwand für die Koordination: Abstimmung mit anderen Gewerken.
- Komplexität der technischen Anlagen: Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu überwachenden Anlagen.
- Häufigkeit der Baustellenbesuche: Je nach Baufortschritt und Problemen.
👉 Handlungsempfehlung: Sprechen Sie mit erfahrenen Kollegen oder Ihrem Auftraggeber, um eine faire und realistische Honoraraufteilung zu vereinbaren. Dokumentieren Sie die Vereinbarung schriftlich.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone - LPH 8
- Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der beteiligten Unternehmen, die Rechnungsprüfung und die Abnahme der Leistungen.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Bauleitung, Objektüberwachung - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung der Architekten- und Ingenieurhonorare herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Umsatzsteuer.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, HOAI - Bautagebuch
- Das Bautagebuch dient der Dokumentation des Baufortschritts und eventueller Probleme. Es ist ein wichtiges Instrument für die Bauüberwachung und die Beweissicherung.
Verwandte Begriffe: Baubegleitung, Baudokumentation, Beweissicherung - Objektüberwachung
- Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der beteiligten Unternehmen, die Rechnungsprüfung und die Abnahme der Leistungen.
Verwandte Begriffe: Bauleitung, LPH 8, HOAI - Grundleistungen
- Grundleistungen sind die in der HOAI definierten Standardleistungen, die Architekten und Ingenieure erbringen müssen. Sie sind in den Leistungsphasen detailliert beschrieben.
Verwandte Begriffe: Besondere Leistungen, HOAI, Leistungsphasen - Technische Ausrüstung
- Die technische Ausrüstung umfasst alle technischen Anlagen in einem Gebäude, wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation.
Verwandte Begriffe: HLS, Elektrotechnik, Gebäudeautomation
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was beinhaltet die LPH 8 nach HOAI § 73 (Technische Ausrüstung)?
Die Leistungsphase 8 umfasst die Objektüberwachung (Bauüberwachung) der technischen Ausrüstung. Dazu gehören die Überwachung der Ausführung, die Koordination der beteiligten Unternehmen, die Rechnungsprüfung und die Abnahme der Leistungen. - Wie werden die Honorare in der HOAI berechnet?
Die Honorare werden auf Basis der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und der Leistungsphasen berechnet. Die HOAI legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar vereinbart werden kann. - Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung der Architekten- und Ingenieurhonorare herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Umsatzsteuer. - Kann das Honorar frei verhandelt werden?
Innerhalb der in der HOAI festgelegten Honorarspannen ist eine freie Verhandlung möglich. Bei Überschreitung der Spannen sind besondere Vereinbarungen erforderlich. - Was passiert, wenn es zu Planungsfehlern kommt?
Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. - Welche Rolle spielt das Bautagebuch in der LPH 8?
Das Bautagebuch dient der Dokumentation des Baufortschritts und eventueller Probleme. Es ist ein wichtiges Instrument für die Bauüberwachung und die Beweissicherung. - Was ist bei der Rechnungsprüfung zu beachten?
Bei der Rechnungsprüfung ist zu prüfen, ob die Rechnungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. - Wie erfolgt die Abnahme der Leistungen?
Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Dabei wird geprüft, ob die Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und ob Mängel vorliegen.
🔗 Verwandte Themen
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Eine Übersicht über alle Leistungsphasen der HOAI und ihre Inhalte. - Honorarberechnung nach HOAI
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Tipps und Vorlagen für eine effektive Baudokumentation. - Rechnungsprüfung im Bauwesen
Worauf bei der Prüfung von Bauabrechnungen zu achten ist. - Haftung von Architekten und Ingenieuren
Welche Risiken bestehen und wie man sich absichern kann.
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Werkvertrag: HOAI-Leistung vs. Gesamtergebnis
Ergebnis
Nicht vergessen: beim Werkvertrag zählt das Ergebnis, d.h. ob die Gesamtleistung dem entspricht, was beauftragt war. Ob alle Grundleistungen laut HOAIAbk. erbracht wurden steht im Hintergrund
Gruß -
Honorar LPH 8: Abweichung zwischen Vertrag & Abrechnung
Das Problem ist es waren nur 10 %-Pkte vertraglich vereinbart ...
und der Fachingenieur rechnet mehr ab.
Bitte um weitere Beiträge, danke. -
HOAI-Abrechnung: Vertragsgrundlage & Leistungsnachweis
Abrechnung muss prüfbar sein und sich am Vertrag orientieren
Die HOAIAbk. gibt eine Feingliederung der Leistungsphasen nicht her. Ich lese: "es waren nur 10 %-Pkte vertraglich vereinbart". Das ist eindeutig. Ich nehme an, dass auch das dazu gehörige Leistungssoll vereinbart wurde. Der Planer muss nachweisen, dass zusätzliche Leistungen bestellt wurden und er muss die Rechnung nachprüfbar aufstellen. -
HOAI LPH 8: Gewichtung der Grundleistungen im Detail
@ Herr Stubenrauch
Die HOAIAbk. gibt eine Feingliederung nicht her, das ist wohl richtig, grundsätzlich scheint hier das Werkvertragsrecht zu greifen, aber nach "Architektenrecht" 3. Auflage, Löffelmann, Fleischmann, Rdnr. 529 zeigt die Gesamtbetrachtung der Grundleistungen in Leistungsphase 8 eine unterschiedliche Gewichtigkeit. In wieweit sich dies an einer gängigen Rechtsprechung orientiert und auf andere Leistungsbilder (als hier § 15) anwendbar ist, vermag ich allerdings nicht zu sagen. -
HOAI-Honorar: Vertragsauslegung bei Teilleistungen
Auslegung des Vertrags
Das Werk von Löffelmann Fleischmann kenne ich nicht. Ich meine, wenn statt der 33 % aus der HOAIAbk. nur 10 % vereinbart wurden, dann bestimmt nicht um die volle Leistung billig anzubieten (was nicht zulässig ist), sondern weil im Gegenzug nur Teilleistungen zu erbringen waren. Dies muss im Vertrag geregelt sein. Wurden mehr als die vereinbarten Leistungen erforderlich, fällt die übliche Vergütung an. Dazu muss die HOAI bemüht werden. Werke wie Löffelmann Fleischmann können eine Hilfestellung bieten, sind aber nicht verbindlich. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Honoraraufteilung für die LPH 8 (Technische Ausrüstung) nach HOAIAbk., insbesondere wenn vertragliche Vereinbarungen von den Standard-Prozentsätzen abweichen. Es wird betont, dass die Abrechnung prüfbar sein muss und sich am Vertrag orientiert. Die Gewichtung einzelner Grundleistungen innerhalb der LPH 8 kann variieren, was bei der Auslegung des Vertrags berücksichtigt werden muss. Das Werkvertragsrecht spielt eine wesentliche Rolle, da das Ergebnis der Gesamtleistung entscheidend ist.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Werkvertrag: HOAI-Leistung vs. Gesamtergebnis zählt beim Werkvertrag das Ergebnis, nicht die detaillierte Erbringung aller HOAI-Grundleistungen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI LPH 8: Gewichtung der Grundleistungen im Detail verweist auf das Werk "Architektenrecht" von Löffelmann, Fleischmann, welches eine unterschiedliche Gewichtigkeit der Grundleistungen in LPH 8 aufzeigt.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Abweichungen zwischen vereinbartem und HOAI-Standardhonorar sollte der Leistungsumfang im Vertrag klar definiert sein. Der Planer muss nachweisen, dass zusätzliche Leistungen bestellt wurden, wie im Beitrag HOAI-Abrechnung: Vertragsgrundlage & Leistungsnachweis erläutert wird. Eine detaillierte Dokumentation, beispielsweise durch Aufmaß und Bautagebuch, ist für eine nachprüfbare Abrechnung unerlässlich. Beachten Sie auch die Hinweise zur HOAI-Honorar: Vertragsauslegung bei Teilleistungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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