Wasser dringt durch die Lichtschächte in den Rohbau
BAU-Forum: Hochwasser

Wasser dringt durch die Lichtschächte in den Rohbau

Hallo, bei einem Neubau mit Keller, gebaut auf Lehmboden dringt nach jeden stärkeren Regenguss wasserfallartig das Wasser in den Rohbau. Das Gebäude steht in einer leichten Hanglage und das Wasser aus den umliegenden Feldern wurde mittels einer Drainage in den nahegelegenen Bach eingeleitet. Da diese Draiunage jedoch genau durch das Grundstück des Bauherrn verlief ließ der Bauleiter diese Drainage an der Grundstücksgrenze mittels Beton verschließen. Als das erste mal ca. 200000 Liter Wasser im Gebäude eindrangen entschloss man sich auf Kosten des Bauherren die beiden tiefsten Aussparungen (Lichtschächte ) An das Kanalsystem anzuschließen so das aufsteigendes Wasser, bevor es durch die Aussparungen in das Gebäude eindringen kann in den Kanal geleitet wird. Doch nach einem weitern heftigen Regenguss drang dennoch Wasser durch diese Aussparungen. Der Heizungsbauer der diese Aussparungen für seine Luft Wärmepumpe brauchte konnte aus gesundheitlichen Gründen den Auftrag nicht annehmen. Die Neue Firma erkannte auch, das es ein zu hohes Risiko birgt das Gerät in dieser Aussparung zu betreiben und stellt es an einem sicheren Ort auf. Solange diese nunmehr überflüssigen Aussparungen nicht verschlossen sind besteht Gefahr das bei jedem stärkeren Regenguss wieder Wasser eindringt. Der Bauherr vertritt nun die Meinung, das der Bauträger der im übrigen das Haus auch so geplant hatte dem Bauherr einen trockenen Keller schuldet. Der Bauträger vertritt die Meinung, der Keller sei ja Wasserdicht, das Wasser dringt ja zu den Aussparungen ein, diese hat ja der Heizer verlangt. Der Bauherr solle die Aussparungen auf seine Kosten verschließen. Tut er dies, so glaubt er, falls wieder Wasser eindringt kann er den Bauträger nicht mehr Haftbar machen. Die Frage, hat der Bauherr ein Anrecht auf Nachbesserung bzw. haftet der Bauträger für weitere Wasserschäden die noch entstehen werden falls nicht geeignete Maßnahmen getroffen werde.
  1. Wer will das wissen?

    Foto von Josef Schrage

    Werter Fragesteller, wer Sie sind denke ich wissen Sie, welche Funktion Sie bei dem Bauwerk haben hoffentlich auch.

    Nur ein unbefangener Leser Ihrer Frage kann das nicht wissen.

    Vielleicht klären Sie das erst einmal sonst verhallt Ihre Frage möglicherweise "wie die Stimme eines Rufers in der Wüste"

    Oder platzen Sie immer so unvermittelt in einen Raum und plärren los?

    Gruß

  2. Entschuldigung bitte vielmals, ich bin absoluter ...

    Entschuldigung bitte vielmals, ich bin absoluter Forums Neuling und wollte es möglichst objektiv schildern. Ich habe nur die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherrn und Bauträger geschildert. Ist es wichtig um einen Rat oder Meinung zu erhalten seine Identität Preis zu geben? Der Bauträger hat seine Arbeit plangemäß durchgeführt und einen Wunschgemäß Wasserdichten Keller gebaut. Der Bauherr kann in seinem Keller sogar mit RC Booten fahren. (RC Boot fahren Keller YouTube) Der Bauträger hat sein Geld für den Rohbau erhalten. Deshalb ist für Ihn der Fall auch abgeschlossen. Ich wollte eine unbefangene Antwort. Schuldet der Bauträger dem Bauherren einen Keller in dem kein Wasser eindringt. Ja oder Nein Vielen Dank Günter
  3. "Schuldet"?

    Der Bauträger schuldet, was im Vertrag steht und darüber hinaus vielleicht noch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wenn der Bauträger die Durchdringungen in der Kellerwand mit geplant hat, dann schuldet er natürlich auch deren Abdichtung. Wenn diese Öffnungen erst nachträglich und in Eigenregie des Bauherrn eingebracht worden sind, dann ... gilt wohl das Verursacherprinzip.

    Vielleicht sollte sich der Bauherr schnell mal einen erfahrenen Bauüberwacher zulegen!

  4. Vielen Vielen Dank das hilft mir ...

    Vielen Vielen Dank das hilft mir schon mal weiter. Die Öffnungen hat nicht der Bauherr nachträglich geschaffen, sondern der Bauträger. Also hat er sie auch wieder zu verschließen. So sehe ich das auch. Danke Günter
  5. Ja

    Bauträger bedeutet ja wohl, dass er ein Grundstück besitzt, es im Auftrag des Erwerbers bebaut und meist Grundstück samt schlüsselfertigem Haus übergibt. Aus einem solchen Vertrag schuldet er die in aller Regel lastenfreie Grundstücksübergabe sowie ein mängelfreies Werk.

    Für den Erwerber zählt nur das Endergebnis und nicht die Quäreelen zwischen Bodengutachter, Architekt, Rohbauer und Haustechnikplaner. Der Bauherr hat in der Regel EINEN Vertrag mit einem Vertragspartner und der schuldet die fertige mangelfreie Leistung nach Vertrag.

    @ Herr Schrage Wer will schon zugeben, dass er selbst grad der Betrogene ist?! Da schreibt man seine Frage doch lieber als "vermeintlich Außenstehender, als Nachbar oder Freund" ;-)

  6. Na ja, ganz so ist es ...

    Na ja, ganz so ist es nicht, der Bauherr hat das Grundstück von der Gemeinde erworben und eine Baufirma beauftragt darauf einen Rohbau zu errichten. Die anderen Gewerke werden bzw. wurden vergeben. Den Eingabe fertigen Plan nach dem ja auch gebaut wurde hat der Maurermeister des Bauunternehmens gezeichnet. Der Bauherr fühlt sich auch noch nicht als betrogen, er möchte nur so wie seine Nachbarn auch in einem Haus leben in das kein Wasser mehr eindringt. Vielen Dank Günter
  7. @ "Günter". Sie haben immer noch nicht geschrieben

    Foto von Josef Schrage

    in welcher Funktion Sie eigentlich hier Fragen stellen.

    Es entsteht Ihnen kein Nachteil wenn Sie das kund tun. Werter "Günter" so nicht, jedenfalls nicht mit mir. In einem Forum ist es wie im "normalen" Leben. Für die Auflösung von Rätseln oder sonst was gibt es andere spezielle Foren im Netz. Sorry.

    @ Herr Tilgner, für die von Ihnen beschriebenen "Sperenzchen" des Fragestellers fehlt mir jegliches Verständnis warum um himmelswillen ziert er sich so. Für eine fundierte Antwort wäre eine Beschreibung der Rechtsverhältnisse schon wichtig.

    Grüße

  8. Tja also

    dann ist es auch kein Bauträger, sondern nur ein (Rohbau-) Bauunternehmer! Das sind schon wieder fette Unterschiede!

    Soso, ein Maurermeister macht die Genehmigungsplanung! inkl. Statik, EnEVAbk.-Nachweis und Haustechnikplanung für Heizung, Warmwasser, Elektro und Lüftung? inkl. Entwässerungsplanung des Grundstücks? inkl. usw. usw. usw. Das können unsere Berliner Maurermeister nicht alles alleine.

    Oder reden wir hier wieder mal von Österreich, wo "Meister" einen Bauantrag stellen und beim Amt kein bauüberwachender Ingenieur gemeldet sein muss?

    Einzelvergabe aller Ausbaugewerke  -  als Baulaie  -  ohne einen Architekten oder Bauingenieur als Planer und Bauüberwacher? Darf man das noch "mutig" nennen oder zählt das schon unter "Leichtsinn"?

  9. Also, der Bauherr bzw. der Auftraggeber ...

    Also, der Bauherr bzw. der Auftraggeber bin ich. Den Bauplan hat ein Maurermeister des Bauunternehmens erstellt. Die Statik wurde extra berechnet und auch wohl von einem Statiker, zumindest war das nicht gerade billig. Es wurden auch alle Arbeiten so ausgeführt wie im Bauplan und in der Angebotsbeschreibung beschrieben. Den Plan für die Elektroinstallation machte ein Eklektiker und für Heizung Sanitär eine Firma meines Vertrauens aus dem Dorf. Leider erlitt dieser Mann einen Schlaganfall und konnte seine Arbeiten nicht mehr ausführen. Ich musste eine Ersatzfirma beauftragen. Der Bau ist soweit fortgeschritten das die Innenputz und im Anschluss die Esttricharbeiten anstehen. Es sind meiner Meinung nach auch alle Arbeiten sauber und ordentlich ausgeführt worden. (War auch teurer wie andere Anbieter) Nur leider sind die Aussparungen so tief das bei jedem Platzregen der Keller überflutet. Der Bauunternehmer und sein Maurermeister sind der Meinung sie haben Ihren Auftrag erfüllt, sie haben ja genau so gebaut wie im Plan beschrieben, die Aussparungen sie sind ca. 100 x 100 cm groß liegen ca. 100 cm vom Kellerboden hoch, wollte ja der erste Heizungsbauer so haben. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube unter den gegebenen Umständen, Lehmboden und Wasser schon in der Baugrube hätten der Bauunternehmer und sein Meister, die ja abwechselnd den Rohbau überwachten erkennen müssen das hier niemals so tief Löcher in das Haus hinein dürfen. Er hätte sagen müssen so geht das nicht lasst euch mal was anderes einfallen bezüglich der Heizung. Auch seine Idee die Feld Drainage einfach zu verschließen fand ich auch fahrlässig. Also, das Verschließen der Löcher betrachtet er als Sonderleistung die er sich fürstlich bezahlen lassen will. Ich hingegen vertrete die Meinung das er mir das schuldet. übrigens sollte der Wasserspiegel höher als 160 cm steigen läuft es dann zusätzlich zu den Lichtschachtfenstern hinein. Gruß Günter
  10. Hier geht es um Haftung für Planungsfehler

    Wer hat die Bauwerksabdichtung geplant? Abdichtungskonzept nach DINAbk. 18195 unter Berücksichtigung der Boden- und Grundwasserverhältnisse (Bodenverhältnisse, Grundwasserverhältnisse) (Bodengutachten).

    Und dann wurde in ihrem Namen in ein fremdes Entwässerungssystem eingegriffen?!? Selbst wenn es durch ihr Bauland lief, hätten sie vielleicht mal den Eigentümer der Anlage auffordern sollen umzubauen und eine Alternative einzurichten.

  11. Also die Bodenbeschaffenheit war ja bekannt ...

    Also die Bodenbeschaffenheit war ja bekannt und es wurde ja auch mit WU-Beton gebaut. Aber warum wurde denn in meinem Namen in ein fremdes Entwässerungssystem eingegriffen. Ich habe das ja nicht gewollt. Der Verschluss erfolgte ohne mich zu fragen. Ich wunderte mich lediglich das meine Baugrube voll Wasser lief. Als ich Tags darauf bei dem Bauunternehmer anrief wurde mir mitgeteilt das dieses Wasser aus einem alten stillgelegten und offensichtlich auch in keinem Plan verzeichneten Drainagerohr kam, das sofort verschlossen wurde. Auf meine Frage wem des gehöre sagte man mir es sei so alt und auch in keinem aktuellen Plan verzeichnet. Ein Umleiten des Wassers um mein Haus stand nie zur Debatte. Das Rohr wurde ohne mich zu fragen kurzerhand zubetoniert. Günter
  12. Sie sind der Bauherr

    und Sie sind verantwortlich dafür, was auf ihrer Baustelle geschieht, wenn sie keinen bauleitenden Architekten einsetzen, der sich als Fachmann um solche Belange kümmert, dann kann es später eben bei verschiedenen Situationen dazu kommen, dass SIE die Probleme bekommen, um die sich ein Fachmann sonst in ihrem Namen gekümmert hätte. Was soll übrigens die Behauptung: Die Bodenverhältnisse wären klar gewesen?! Also haben Sie dem Planer kein Bodengutachten übergeben?! Auf welcher Grundlage hat er denn dann geplant? Stauendes Sickerwasser? Schichtenwasser? HGW?

    Schön, dass Sie in WU-Beton haben bauen lassen, aber wo liegt denn nun der Bemessungshorizont für die Weiße Wanne?

  13. Wir kommen von hundertsten ins tausende ...

    Wir kommen von hundertsten ins tausende aber nicht weiter. Also, die Gemeinde entschließt sich neun Bauplätze zu erschließen. Da vorher auch noch Ausgrabungen gemacht wurden wurde ein Bodengutachten erstellt und die Bodenbeschaffenheit sogar beim Kaufvertrag mit aufgeführt. Von den 9 Bauplätzen wurden bereits 5 Bauten errichtet drei davon mit Keller. Aber nur bei einem Keller dringt Wasser ein, weil die Löcher zu tief sind wie bei einem Boot, das ich unter der Wasserlinie anbohre. Ich habe nur eine Frage auf welchen Kosten müssen, diese nicht benötigten Aussparungen nun verschlossen werden. Günter
  14. Also nochmal zum mitschreiben

    "DIE Löcher sind ZU SCHLIESSEN AUF kosten DES OBJEKTPLANERS/BAULEITERS, DER DIE Undichtigkeiten unterhalb DER BEMESSUNGSEBENE ERLAUBT hat. "

    Ach  -  Sie hatten gar keinen richtigen Planer, sondern haben die Planung kostenlos von den Bauausführenden machen lassen und die Koordination zwischen den Gewerken (Rohbau und Haustechnik) haben Sie dem Selbstlauf überlassen? Dann wird es schwierig abzuwägen, wer die Löcher an dieser Stelle eingeplant hat und wer sie hätte verhindern müssen.

    Wenn Sie weiter diskutieren wollen, ob den Kellerbauer eine Mitschuld wegen versäumter Prüf- und Hinweispflicht (Prüfpflicht, Hinweispflicht) trifft, dann gehen Sie zu einem Juristen. Der liest dann alle ihre Verträge durch und kann danach ihre juristischen Chancen abwägen. Ich bin raus  -  insbesondere, da sie offenbar noch immer nicht eingesehen haben, dass Sie einen unabhängigen Bauleiter/Baubetreuer brauchen!


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN