Neubau  -  Hebeanlage bzw. Rückstauklappe notwendig?
BAU-Forum: Hochwasser

Neubau  -  Hebeanlage bzw. Rückstauklappe notwendig?

Hallo!
Bei starken Regenfällen ist unser Keller etwas geflutet worden (ca. 5 cm). Höchststand seit 50 Jahren (über 65 l/m²). Treppenabgang & Lichthöfe sind vollgelaufen, Wassereintritt unter der Haustüre. Das Problem war mit Kondenstrockner schnell behoben, da der Keller (zum Glück) teilweise noch im Rohbau steht.
Jetzt hat uns aber der Sachverständige der Trocknungsfirma darauf aufmerksam gemacht, ob die Drainage überhaupt funktioniert hat? Nach ein paar Gesprächen mit Feuerwehr & Co. wurde jetzt die Vermutung aufgestellt, dass die Kanalisation dem vielen Regenwasser nicht gewachsen war und es evtl. einen Rückstau gab und die Rückstauklappe das Abfließen über die Drainage verhindert hat. Zudem ist eine Einliegerwohnung geplant und da der Keller ganz im Boden versenkt ist, sollte für das Bad eigentlich eine Hebeanlage vorgesehen sein.
Auf den Plänen & Fotos ist weder eine Rückstauklappe noch eine Hebeanlage erkennbar. Gemäß Auskunft des Sachverständigen sei das ein schwerer Planungsfehler des Architekten und unsere Einliegerwohnung können wir so nicht vermieten.
Ist es wirklich erforderlich eine Hebeanlage und eine Rückstauklappe zu Installieren? Oder hätten wir das Ausdrücklich verlangen müssen? Was können wir jetzt noch ändern ohne viel Aufwand zu betreiben bzw. muss das der Architekt/Baufirma beheben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
I. Pellkofer
(Schwäbisch Alb  -  Baden-Württemberg)
  • Name:
  • Isabella Pellkofer
  1. Bei uns war

    für die Einliegerwohnung eine Hebeanlage vorgegeben (und Rheinland-Pfalz hat nicht gerade viele Vorschriften , -)).
    Die habe ich jetzt nachgerüstet weil die ELW demnächst genutzt werden soll. Eine Rückstauklappe schließt das Rohr in beide Richtungen.
    Planungsfehler? Am Besten mal bei der Gemeinde fragen.
    Gruß
  2. Hallo Frau Pellkofer, habe Ihren Beitrag erst jetzt ...

    Hallo Frau Pellkofer,
    habe Ihren Beitrag erst jetzt gesehen. Ganz kurz: ja, wenn die Kellerräume unter der sogenannten Rückstauebene liegen, sind sie gegen Rückstau zu sichern. Bei Einliegerwohnung ergibt sich quasi zwangsläufig eine Hebeanlage.
    Lesen Sie mal mein Rückstauhandbuch im Servicebereich meines Internetauftritts. Da sollten Sie alle Infos finden, die Sie benötigen.
  3. Danke

    Hallo Hr. Abt,
    danke für die Info. Genau sowas habe ich gesucht.
    • Name:
    • Isabella Pellkofer

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