wir haben nachfolgendes Problem.
Wir bewohnen eine Wohnung die 85 m² groß ist und mit zwei Fluren versehen ist. Einmal der "Vorflur" und dann der Innenflur (mit kleinem Heizkörper), wo man in die entsprechenden Wohnräume gelangt. Die beiden Flure sind durch eine Einfach Tür mit Glaseinsatz getrennt.
Im Vorflur ist keine Heizmöglichkeit vorhanden. Der Raum hat bei diesen Jahrerszeiten eine Temperatur von 2 - 7 Grad und eine Raumfeuchtigkeit von derzeit 75 %. Die Außenfeuchtigkeit beträgt 42 %.
Dieser Vorflur wird aber zu 100 % der Wohnung angerechnt und hat eine Größe von ca: 20 m². Unser Anliegen das dieser Raum nicht wirklich nutzbar ist weil keine Heizkörper vorhanden sind, sieht der Vermieter nicht ein, da wir ja den Raum nutzen jedoch nur für Schuhe und Jacken.
Fragen:
- Welche Temperatur muss ein Flur haben?
- Sofern er eine Mindesttemperatur haben muss, aber keine Möglichkeit besteht diesen zu heizen
- Die m² vom Flur von der Wohnfläche abziehn?
- Heizkörper einbauen lassen durch VM?
- Auf welchen § kann man sich beziehn?
Wir wohnen in der Wohnung seit knapp über zwei Jahren, jedoch ist uns diesen Winter erst die "Mangel" extrem ins Auge gefalln, bei den vorhanden Außentemperaturen.
Vielen Dank im Voraus.
